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93. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6638<br />

sein oder das im Rettungsdienst tätige ärztliche oder<br />

nichtärztliche Personal, oder soll es jede Person sein, die<br />

die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Rettungsdienst<br />

erfüllt? Der Vorschlag würde zwangsläufig dazu führen,<br />

daß die Meßlatte für die Teilnahme ehrenamtlicher Kräfte<br />

am Rettungsdienst noch höher gelegt wird. Allein das<br />

Bayerische Rote Kreuz gibt für die Ausbildung der<br />

Einsatzkräfte jährlich rund 2,5 Millionen DM aus. Die<br />

anderen Hilfsorganisationen tun dies ebenfalls. Das<br />

geschieht sowohl für die ehrenamtlichen als auch für die<br />

hauptberuflichen Mitarbeiter. Einer weitergehenden<br />

gesetzlichen Regelung bedarf es daher nicht. Auf Artikel<br />

28 Absatz 1 Nummer 4 darf ich hinweisen.<br />

Meine Damen und Herren, aus vorgenannten Gründen<br />

mußte der Änderungsantrag der SPD abgelehnt werden.<br />

Ich meine, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine vernünftige<br />

Grundlage für die gute und sinnvolle Weiterentwicklung<br />

des bayerischen Rettungswesens darstellt.<br />

Unser gesetzgeberisches Ermessen ist dabei meines<br />

Erachtens so eingeschränkt, daß es nur auf Zustimmung<br />

lauten kann. Darum möchte ich Sie bitten.<br />

(Beifall bei der CSU)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich erteile Herrn<br />

Kollegen Wahnschaffe das Wort. Bitte, Herr Kollege.<br />

Wahnschaffe (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />

Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem<br />

Zitat beginnen: „Der vorliegende Entwurf wird kein Gesetz<br />

werden, das Ewigkeitswert besitzt, denn die Halbwertzeit<br />

von Gesetzen wird immer kürzer.“ Dieser Satz stammt<br />

nicht etwa von mir, sondern von meinem Vorredner, Herrn<br />

Kollegen Ettengruber. Er hat diesen Satz bei der Beratung<br />

des uns vorliegenden Entwurfs eines Rettungsdienstgesetzes<br />

im Ausschuß geprägt.<br />

Diese Bemerkung drückt treffend, wenn auch verklausuliert<br />

aus, was die SPD-Fraktion von Anfang an gesagt hat.<br />

Dieser Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiß, der wohl<br />

eine noch kürzere Halbwertzeit haben wird, Herr Kollege<br />

Ettengruber, als Sie damals bei der Ausschußberatung<br />

vermutet haben. Wir sind aber inzwischen in dieser Hinsicht<br />

von Ihnen und von der Bonner Koalition einiges<br />

gewöhnt. Es ist zum Beispiel bezeichnend, daß Bundesjustizminister<br />

Schmidt-Jortzig kürzlich vorgeschlagen hat,<br />

man solle künftig Gesetze auf Probe erlassen.<br />

(Heiterkeit des Abg. Dr. Ritzer (SPD))<br />

Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf zurückkommen.<br />

Mit dieser Vorlage wurde die Chance vertan, ein<br />

mißglücktes Gesetz von 1990 dahin gehend fortzuentwickeln,<br />

daß es von der breiten Mehrheit dieses Hauses<br />

getragen wird. Die Grundpositionen von CSU und SPD<br />

liegen nämlich nicht so Weit auseinander, Herr Kollege<br />

Ettengruber. Deshalb sollte ein praktikables und zukunftssicheres<br />

Gesetz gemacht werden, das folgenden Ansprüchen<br />

gerecht wird, nämlich den Rettungsdienst so zu<br />

optimieren, daß in kürzester Zeit an jedem Ort in Bayern<br />

mit qualifiziertem Personal und unter Beachtung von<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />

Wirtschaftlichkeitsprinzipien lebenserhaltende Hilfe geleistet<br />

werden kann.<br />

Die CSU-Fraktion hat in der Beratung bedauerlicherweise<br />

alle Vorschläge rundweg abgelehnt, die die SPD aufgrund<br />

von Anhörungen mit Leistungserbringern, Krankenkassen<br />

und Personalvertretungen entwickelt hat. Dabei weiß ich<br />

von einzelnen CSU-Kollegen, daß diese bestimmte<br />

Positionen, die wir entwickelt haben, für durchaus sinnvoll<br />

halten. Das betrifft nicht etwa irgendwelche marginalen<br />

Dinge, sondern zentrale Positionen.<br />

Heute wird nun ein mehrfach gewendeter Gesetzentwurf<br />

der Staatsregierung verabschiedet werden, von dem wir<br />

wissen, daß die Staatsregierung im Vorfeld ihre Position<br />

mehrfach geändert hat. Das verdeutlicht, daß bei der<br />

Erarbeitung des Entwurfs nicht zielgerichtet, sondern nach<br />

dem Prinzip verfahren worden ist, wie man es möglichst<br />

allen recht machen kann.<br />

Herausgekommen ist leider eine Korrektur eines verunglückten<br />

Gesetzes von 1990 mit untauglichen Mitteln. Stall<br />

dessen ist das auch von der Staatsregierung erkannte<br />

Übel im geltenden Gesetz, nämlich das ungeregelte<br />

Nebeneinander bei der Notfallrettung und beim Krankentransport,<br />

nicht beseitigt worden. Wir haben jetzt zwei<br />

Gebilde, die nebeneinander operieren. Auf der einen Seite<br />

- das ist ein wesentlicher Fortschritt, den wir auch<br />

anerkennen - gibt es in Zukunft einen Rettungsdienst, der<br />

von den Hilfsorganisationen und den Privaten getragen ist,<br />

die bisher, bis 1995 jedenfalls, bereits im Rettungsdienst<br />

tätig waren. Sie bilden die Einheit von Notfallrettung und<br />

Krankentransport. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt<br />

gegenüber dem geltenden Recht, weil jetzt das Nebeneinander<br />

beseitigt ist, von dem wir alle wissen, daß es zu<br />

extremen Situationen geführt hat.<br />

Aber die Staatsregierung ist auf halbem Wege stehengeblieben.<br />

Neben diesem Rettungsdienst, der der Bedarfsprüfung<br />

unterliegt, der eine einheitliche Rettungsleitstelle<br />

hat, gibt es in Zukunft einen weiteren Sektor, nämlich den<br />

des privaten Krankentransports. Dort kann jeder zugelassen<br />

werden wie nach dem Taxi-Prinzip. Das heißt, hier<br />

gibt es nur eine Verträglichkeitsprüfung, keine Bedarfsprüfung.<br />

Damit ist zumindest für den Krankentransport die<br />

jetzige unbefriedigende Lösung fortgeschrieben, und das<br />

ohne Not.<br />

Wir haben zu dieser sehr prinzipiellen Frage einen sehr<br />

einfachen Vorschlag gemacht. Herr Kollege Ettengruber,<br />

insofern lassen wir uns den Vorwurf des Abschreibens<br />

durchaus gefallen. Denn die Organisation, der auch Sie<br />

angehören, nämlich das Bayerische Rote Kreuz, hat einen<br />

sehr vernünftigen, einfachen, verfassungskonformen Vorschlag<br />

gemacht. Es hat gesagt: Laßt uns die Einheit von<br />

Notfallrettung und Krankentransport im Rettungsdienst<br />

erhalten; dies hat sich in der Vergangenheit im Prinzip<br />

bewährt und hat dazu geführt, daß wir ein flächendeckendes<br />

Angebot in Bayern haben. Laßt uns das so organisieren,<br />

daß es nicht eine Trennung dieser beiden Systeme<br />

gibt, sondern nur ein System, zu dem dann alle<br />

zugelassen werden - wohlgemerkt ohne Vorrang, nämlich<br />

die Rettungsorganisationen und die Privaten.

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