93. Sitzung - Bayerischer Landtag
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sein oder das im Rettungsdienst tätige ärztliche oder<br />
nichtärztliche Personal, oder soll es jede Person sein, die<br />
die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Rettungsdienst<br />
erfüllt? Der Vorschlag würde zwangsläufig dazu führen,<br />
daß die Meßlatte für die Teilnahme ehrenamtlicher Kräfte<br />
am Rettungsdienst noch höher gelegt wird. Allein das<br />
Bayerische Rote Kreuz gibt für die Ausbildung der<br />
Einsatzkräfte jährlich rund 2,5 Millionen DM aus. Die<br />
anderen Hilfsorganisationen tun dies ebenfalls. Das<br />
geschieht sowohl für die ehrenamtlichen als auch für die<br />
hauptberuflichen Mitarbeiter. Einer weitergehenden<br />
gesetzlichen Regelung bedarf es daher nicht. Auf Artikel<br />
28 Absatz 1 Nummer 4 darf ich hinweisen.<br />
Meine Damen und Herren, aus vorgenannten Gründen<br />
mußte der Änderungsantrag der SPD abgelehnt werden.<br />
Ich meine, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine vernünftige<br />
Grundlage für die gute und sinnvolle Weiterentwicklung<br />
des bayerischen Rettungswesens darstellt.<br />
Unser gesetzgeberisches Ermessen ist dabei meines<br />
Erachtens so eingeschränkt, daß es nur auf Zustimmung<br />
lauten kann. Darum möchte ich Sie bitten.<br />
(Beifall bei der CSU)<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Ich erteile Herrn<br />
Kollegen Wahnschaffe das Wort. Bitte, Herr Kollege.<br />
Wahnschaffe (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />
Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem<br />
Zitat beginnen: „Der vorliegende Entwurf wird kein Gesetz<br />
werden, das Ewigkeitswert besitzt, denn die Halbwertzeit<br />
von Gesetzen wird immer kürzer.“ Dieser Satz stammt<br />
nicht etwa von mir, sondern von meinem Vorredner, Herrn<br />
Kollegen Ettengruber. Er hat diesen Satz bei der Beratung<br />
des uns vorliegenden Entwurfs eines Rettungsdienstgesetzes<br />
im Ausschuß geprägt.<br />
Diese Bemerkung drückt treffend, wenn auch verklausuliert<br />
aus, was die SPD-Fraktion von Anfang an gesagt hat.<br />
Dieser Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiß, der wohl<br />
eine noch kürzere Halbwertzeit haben wird, Herr Kollege<br />
Ettengruber, als Sie damals bei der Ausschußberatung<br />
vermutet haben. Wir sind aber inzwischen in dieser Hinsicht<br />
von Ihnen und von der Bonner Koalition einiges<br />
gewöhnt. Es ist zum Beispiel bezeichnend, daß Bundesjustizminister<br />
Schmidt-Jortzig kürzlich vorgeschlagen hat,<br />
man solle künftig Gesetze auf Probe erlassen.<br />
(Heiterkeit des Abg. Dr. Ritzer (SPD))<br />
Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf zurückkommen.<br />
Mit dieser Vorlage wurde die Chance vertan, ein<br />
mißglücktes Gesetz von 1990 dahin gehend fortzuentwickeln,<br />
daß es von der breiten Mehrheit dieses Hauses<br />
getragen wird. Die Grundpositionen von CSU und SPD<br />
liegen nämlich nicht so Weit auseinander, Herr Kollege<br />
Ettengruber. Deshalb sollte ein praktikables und zukunftssicheres<br />
Gesetz gemacht werden, das folgenden Ansprüchen<br />
gerecht wird, nämlich den Rettungsdienst so zu<br />
optimieren, daß in kürzester Zeit an jedem Ort in Bayern<br />
mit qualifiziertem Personal und unter Beachtung von<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />
Wirtschaftlichkeitsprinzipien lebenserhaltende Hilfe geleistet<br />
werden kann.<br />
Die CSU-Fraktion hat in der Beratung bedauerlicherweise<br />
alle Vorschläge rundweg abgelehnt, die die SPD aufgrund<br />
von Anhörungen mit Leistungserbringern, Krankenkassen<br />
und Personalvertretungen entwickelt hat. Dabei weiß ich<br />
von einzelnen CSU-Kollegen, daß diese bestimmte<br />
Positionen, die wir entwickelt haben, für durchaus sinnvoll<br />
halten. Das betrifft nicht etwa irgendwelche marginalen<br />
Dinge, sondern zentrale Positionen.<br />
Heute wird nun ein mehrfach gewendeter Gesetzentwurf<br />
der Staatsregierung verabschiedet werden, von dem wir<br />
wissen, daß die Staatsregierung im Vorfeld ihre Position<br />
mehrfach geändert hat. Das verdeutlicht, daß bei der<br />
Erarbeitung des Entwurfs nicht zielgerichtet, sondern nach<br />
dem Prinzip verfahren worden ist, wie man es möglichst<br />
allen recht machen kann.<br />
Herausgekommen ist leider eine Korrektur eines verunglückten<br />
Gesetzes von 1990 mit untauglichen Mitteln. Stall<br />
dessen ist das auch von der Staatsregierung erkannte<br />
Übel im geltenden Gesetz, nämlich das ungeregelte<br />
Nebeneinander bei der Notfallrettung und beim Krankentransport,<br />
nicht beseitigt worden. Wir haben jetzt zwei<br />
Gebilde, die nebeneinander operieren. Auf der einen Seite<br />
- das ist ein wesentlicher Fortschritt, den wir auch<br />
anerkennen - gibt es in Zukunft einen Rettungsdienst, der<br />
von den Hilfsorganisationen und den Privaten getragen ist,<br />
die bisher, bis 1995 jedenfalls, bereits im Rettungsdienst<br />
tätig waren. Sie bilden die Einheit von Notfallrettung und<br />
Krankentransport. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt<br />
gegenüber dem geltenden Recht, weil jetzt das Nebeneinander<br />
beseitigt ist, von dem wir alle wissen, daß es zu<br />
extremen Situationen geführt hat.<br />
Aber die Staatsregierung ist auf halbem Wege stehengeblieben.<br />
Neben diesem Rettungsdienst, der der Bedarfsprüfung<br />
unterliegt, der eine einheitliche Rettungsleitstelle<br />
hat, gibt es in Zukunft einen weiteren Sektor, nämlich den<br />
des privaten Krankentransports. Dort kann jeder zugelassen<br />
werden wie nach dem Taxi-Prinzip. Das heißt, hier<br />
gibt es nur eine Verträglichkeitsprüfung, keine Bedarfsprüfung.<br />
Damit ist zumindest für den Krankentransport die<br />
jetzige unbefriedigende Lösung fortgeschrieben, und das<br />
ohne Not.<br />
Wir haben zu dieser sehr prinzipiellen Frage einen sehr<br />
einfachen Vorschlag gemacht. Herr Kollege Ettengruber,<br />
insofern lassen wir uns den Vorwurf des Abschreibens<br />
durchaus gefallen. Denn die Organisation, der auch Sie<br />
angehören, nämlich das Bayerische Rote Kreuz, hat einen<br />
sehr vernünftigen, einfachen, verfassungskonformen Vorschlag<br />
gemacht. Es hat gesagt: Laßt uns die Einheit von<br />
Notfallrettung und Krankentransport im Rettungsdienst<br />
erhalten; dies hat sich in der Vergangenheit im Prinzip<br />
bewährt und hat dazu geführt, daß wir ein flächendeckendes<br />
Angebot in Bayern haben. Laßt uns das so organisieren,<br />
daß es nicht eine Trennung dieser beiden Systeme<br />
gibt, sondern nur ein System, zu dem dann alle<br />
zugelassen werden - wohlgemerkt ohne Vorrang, nämlich<br />
die Rettungsorganisationen und die Privaten.