93. Sitzung - Bayerischer Landtag
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vorgelegten Teile der Verbändevereinbarung zumindest<br />
nicht die Anforderungen an eine kostengerechte Gestaltung<br />
der Durchleitungsentgelte. Insofern kann es keinen<br />
fairen Wettbewerb mit Chancengleichheit für neue<br />
Stromanbieter, insbesondere solche mit umweltfreundlicher<br />
Stromerzeugung geben. Die großen Energieversorger,<br />
denen die Netze gehören, wie Bayernwerk, RWE<br />
und Preußen Elektra, werden vielmehr eher vor umliebsamer<br />
Konkurrenz aus dem In- und Ausland geschützt.<br />
Die CSU und die Bundesregierung weigern sich darüber<br />
hinaus, eine kommunale Regelungskompetenz für die<br />
Energieversorgung in das Gesetz aufzunehmen. Die<br />
angestrebte Verfahrensweise zur Überlassung der Netze<br />
nach Ablauf der Konzessionsverträge ist ebenfalls<br />
unbefriedigend. Nach Vorstellung der Bundesregierung<br />
soll dafür eine wirtschaftlich angemessene Vergütung<br />
gezahlt werden. Notwendig wäre es dagegen, festzulegen,<br />
daß die Entschädigung zum Buchwert zu erfolgen hat,<br />
sich die Strommultis also die bereits abgeschriebenen<br />
Investitionen von den Gemeinden nicht noch einmal<br />
bezahlen lassen können. Genau dies aber unterbleibt.<br />
Energieeinsparung und Least-Cost-Planning spielen im<br />
Entwurf der Bundesregierung überhaupt keine Rolle.<br />
Stattdessen wird mit einer Lex Veag ausgerechnet für eine<br />
der umweltschädlichsten Energieerzeugungsrohstoffe,<br />
nämlich die ostdeutsche Braunkohle, eine Schutzklausel<br />
eingefügt. In Wirklichkeit werden mit ihr jedoch keine<br />
ostdeutschen Interessen geschützt, sondern die drei<br />
Stromriesen RWE, Bayernwerk und Preußen Elektra, in<br />
deren Besitz sich die Veag befindet, subventioniert.<br />
Positiv vermerkt werden kann, daß die Bundesregierung<br />
zumindest nach gegenwärtigem Stand, wohl nicht zuletzt<br />
aufgrund zahl loser Proteste, die bereits erhobene Axt, die<br />
sie an das Stromeinspeisungsgesetz anlegen wollte,<br />
wieder fallen lassen mußte. Zumindest gegenwärtig ist<br />
keine Senkung der Vergütungssätze mehr geplant. Nicht<br />
akzeptabel sind dagegen die beiden sogenannten Fünf-<br />
Prozent-Deckel, also die faktische Begrenzung der<br />
regenerativen Stromeinspeisung auf fünf Prozent der<br />
Stromerzeugung der Energieversorger auf regionaler und<br />
auf Verbundebene.<br />
Fazit: Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen,<br />
wenn sie die folgenden Forderungen des BÜNDNIS-<br />
SES 90/DIE GRÜNEN berücksichtigt hätte: eine eigentumsrechtliche<br />
Trennung von Stromerzeugung, Übertragung<br />
und Verteilung; feste Tarife für die Durchleitung von<br />
Strom; eine eindeutige Vorrangregelung für umweltfreundliche<br />
Strom- und Energieeinsparung; eine Umlage<br />
der Mehrbelastungen auf alle Netzbetreiber statt der<br />
sogenannten Fünf-Prozent-Deckelung für regenerative<br />
Stromeinspeisung; keine Schutzklausel für den besonders<br />
klimaschädlich erzeugten Braunkohlestrom; eine<br />
Wiederaufnahme der Planfeststellung für den Bau von<br />
Hochspannungsleitungen.<br />
Verknüpft mit einer ökologisch-sozialen Steuerreform<br />
hätte die Realisierung dieser Gesichtspunkte die dringend<br />
notwendige Energiewende für mehr Klimaschutz und<br />
Arbeitsplätze einläuten können.<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner<br />
ist Herr Kollege Dinglreiter. Ich erteile Ihnen das Wort.<br />
Dinglreiter (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />
Kolleginnen und Kollegen! Eine leistungsfähige<br />
Energiewirtschaft gehört zu den wichtigsten Grundlagen<br />
einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und einer guten<br />
wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Aus diesem<br />
Grunde haben sich die Energieminister auf europäischer<br />
Ebene bereits Mitte 1996 nach mehrjährigen Verhandlungen<br />
auf eine Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung<br />
eines europäischen Strombinnenmarktes mit dem<br />
Ziel einer Liberalisierung geeinigt. Das war grundsätzlich<br />
notwendig.<br />
Die deutschen Strom- und Gaspreise sind im europäischen<br />
und im internationalen Vergleich zu hoch; daran<br />
gibt es keinen Zweifel. Sie sind damit ein Nachteil für den<br />
Wirtschaftsstandort und für manche Branchen ein existentielles<br />
Problem. Dies liegt zwar nicht nur am fehlenden<br />
Wettbewerb, aber auch daran. Wettbewerb bringt nicht nur<br />
Kostensenkung durch billige Anbieter etwa aus dem<br />
Ausland; die Vorbereitung auf den Wettbewerb zeigt jetzt<br />
bereits, daß auch bei unseren Unternehmen der<br />
Energiewirtschaft noch erhebliche Kosten- und Preissenkungspotentiale<br />
freigesetzt werden können, und zwar<br />
mehr, als jede staatliche Aufsicht erzwingen könnte.<br />
Der Bundesrat hat deshalb in einer Entschließung am 19.<br />
Februar 1996 die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur<br />
Umsetzung der EU-Richtlinie begrüßt. Er hat sich damit<br />
einverstanden gezeigt, daß die Einführung von Wettbewerb<br />
in der Energiewirtschaft einen Beitrag zur Verbesserung<br />
der Standortbedingungen der Wirtschaft leisten und<br />
allen Verbrauchergruppen Marktvorteile zukommen lassen<br />
kann.<br />
Herr Kollege Hartenstein, Ihre Aussage, daß künftig die<br />
Kleinen zu Gunsten der Großen benachteiligt würden, ist<br />
unzutreffend. In Bayern gibt es bereits jetzt Tarifabnehmer<br />
und Sonderabnehmer. Diese Sonderabnehmer bekommen<br />
einen günstigeren Preis, der letzlich von den Kleinen<br />
bezahlt wird. Ich bin sicher, daß künftige Regelungen<br />
gerechter als die bestehenden Regelungen sein werden.<br />
(Maget (SPD): Inwiefern gerechter?)<br />
- Darauf werden einige meiner Kollegen noch näher eingehen.<br />
In den Beratungen kam es darauf an, daß die<br />
ordnungspolitische Grundausrichtung diesen Zielen entspricht.<br />
Außerdem mußte erreicht werden, daß die<br />
Staatsaufsicht auf unverzichtbare Aufgaben zurückgeführt<br />
wird. Schließlich mußten auch die Belange des<br />
Umweltschutzes, der Ressourcenschonung sowie die<br />
Aufgaben der Städte und Gemeinden ausreichend<br />
Berücksichtigung finden. Ich glaube, daß diese Ziele<br />
erreicht wurden. Hier ist ein Erfolg der massiven Einwirkung<br />
der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere