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93. Sitzung - Bayerischer Landtag

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vorgelegten Teile der Verbändevereinbarung zumindest<br />

nicht die Anforderungen an eine kostengerechte Gestaltung<br />

der Durchleitungsentgelte. Insofern kann es keinen<br />

fairen Wettbewerb mit Chancengleichheit für neue<br />

Stromanbieter, insbesondere solche mit umweltfreundlicher<br />

Stromerzeugung geben. Die großen Energieversorger,<br />

denen die Netze gehören, wie Bayernwerk, RWE<br />

und Preußen Elektra, werden vielmehr eher vor umliebsamer<br />

Konkurrenz aus dem In- und Ausland geschützt.<br />

Die CSU und die Bundesregierung weigern sich darüber<br />

hinaus, eine kommunale Regelungskompetenz für die<br />

Energieversorgung in das Gesetz aufzunehmen. Die<br />

angestrebte Verfahrensweise zur Überlassung der Netze<br />

nach Ablauf der Konzessionsverträge ist ebenfalls<br />

unbefriedigend. Nach Vorstellung der Bundesregierung<br />

soll dafür eine wirtschaftlich angemessene Vergütung<br />

gezahlt werden. Notwendig wäre es dagegen, festzulegen,<br />

daß die Entschädigung zum Buchwert zu erfolgen hat,<br />

sich die Strommultis also die bereits abgeschriebenen<br />

Investitionen von den Gemeinden nicht noch einmal<br />

bezahlen lassen können. Genau dies aber unterbleibt.<br />

Energieeinsparung und Least-Cost-Planning spielen im<br />

Entwurf der Bundesregierung überhaupt keine Rolle.<br />

Stattdessen wird mit einer Lex Veag ausgerechnet für eine<br />

der umweltschädlichsten Energieerzeugungsrohstoffe,<br />

nämlich die ostdeutsche Braunkohle, eine Schutzklausel<br />

eingefügt. In Wirklichkeit werden mit ihr jedoch keine<br />

ostdeutschen Interessen geschützt, sondern die drei<br />

Stromriesen RWE, Bayernwerk und Preußen Elektra, in<br />

deren Besitz sich die Veag befindet, subventioniert.<br />

Positiv vermerkt werden kann, daß die Bundesregierung<br />

zumindest nach gegenwärtigem Stand, wohl nicht zuletzt<br />

aufgrund zahl loser Proteste, die bereits erhobene Axt, die<br />

sie an das Stromeinspeisungsgesetz anlegen wollte,<br />

wieder fallen lassen mußte. Zumindest gegenwärtig ist<br />

keine Senkung der Vergütungssätze mehr geplant. Nicht<br />

akzeptabel sind dagegen die beiden sogenannten Fünf-<br />

Prozent-Deckel, also die faktische Begrenzung der<br />

regenerativen Stromeinspeisung auf fünf Prozent der<br />

Stromerzeugung der Energieversorger auf regionaler und<br />

auf Verbundebene.<br />

Fazit: Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen,<br />

wenn sie die folgenden Forderungen des BÜNDNIS-<br />

SES 90/DIE GRÜNEN berücksichtigt hätte: eine eigentumsrechtliche<br />

Trennung von Stromerzeugung, Übertragung<br />

und Verteilung; feste Tarife für die Durchleitung von<br />

Strom; eine eindeutige Vorrangregelung für umweltfreundliche<br />

Strom- und Energieeinsparung; eine Umlage<br />

der Mehrbelastungen auf alle Netzbetreiber statt der<br />

sogenannten Fünf-Prozent-Deckelung für regenerative<br />

Stromeinspeisung; keine Schutzklausel für den besonders<br />

klimaschädlich erzeugten Braunkohlestrom; eine<br />

Wiederaufnahme der Planfeststellung für den Bau von<br />

Hochspannungsleitungen.<br />

Verknüpft mit einer ökologisch-sozialen Steuerreform<br />

hätte die Realisierung dieser Gesichtspunkte die dringend<br />

notwendige Energiewende für mehr Klimaschutz und<br />

Arbeitsplätze einläuten können.<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

Frau Zweite Vizepräsidentin Fischer: Nächster Redner<br />

ist Herr Kollege Dinglreiter. Ich erteile Ihnen das Wort.<br />

Dinglreiter (CSU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten<br />

Kolleginnen und Kollegen! Eine leistungsfähige<br />

Energiewirtschaft gehört zu den wichtigsten Grundlagen<br />

einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und einer guten<br />

wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Aus diesem<br />

Grunde haben sich die Energieminister auf europäischer<br />

Ebene bereits Mitte 1996 nach mehrjährigen Verhandlungen<br />

auf eine Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung<br />

eines europäischen Strombinnenmarktes mit dem<br />

Ziel einer Liberalisierung geeinigt. Das war grundsätzlich<br />

notwendig.<br />

Die deutschen Strom- und Gaspreise sind im europäischen<br />

und im internationalen Vergleich zu hoch; daran<br />

gibt es keinen Zweifel. Sie sind damit ein Nachteil für den<br />

Wirtschaftsstandort und für manche Branchen ein existentielles<br />

Problem. Dies liegt zwar nicht nur am fehlenden<br />

Wettbewerb, aber auch daran. Wettbewerb bringt nicht nur<br />

Kostensenkung durch billige Anbieter etwa aus dem<br />

Ausland; die Vorbereitung auf den Wettbewerb zeigt jetzt<br />

bereits, daß auch bei unseren Unternehmen der<br />

Energiewirtschaft noch erhebliche Kosten- und Preissenkungspotentiale<br />

freigesetzt werden können, und zwar<br />

mehr, als jede staatliche Aufsicht erzwingen könnte.<br />

Der Bundesrat hat deshalb in einer Entschließung am 19.<br />

Februar 1996 die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur<br />

Umsetzung der EU-Richtlinie begrüßt. Er hat sich damit<br />

einverstanden gezeigt, daß die Einführung von Wettbewerb<br />

in der Energiewirtschaft einen Beitrag zur Verbesserung<br />

der Standortbedingungen der Wirtschaft leisten und<br />

allen Verbrauchergruppen Marktvorteile zukommen lassen<br />

kann.<br />

Herr Kollege Hartenstein, Ihre Aussage, daß künftig die<br />

Kleinen zu Gunsten der Großen benachteiligt würden, ist<br />

unzutreffend. In Bayern gibt es bereits jetzt Tarifabnehmer<br />

und Sonderabnehmer. Diese Sonderabnehmer bekommen<br />

einen günstigeren Preis, der letzlich von den Kleinen<br />

bezahlt wird. Ich bin sicher, daß künftige Regelungen<br />

gerechter als die bestehenden Regelungen sein werden.<br />

(Maget (SPD): Inwiefern gerechter?)<br />

- Darauf werden einige meiner Kollegen noch näher eingehen.<br />

In den Beratungen kam es darauf an, daß die<br />

ordnungspolitische Grundausrichtung diesen Zielen entspricht.<br />

Außerdem mußte erreicht werden, daß die<br />

Staatsaufsicht auf unverzichtbare Aufgaben zurückgeführt<br />

wird. Schließlich mußten auch die Belange des<br />

Umweltschutzes, der Ressourcenschonung sowie die<br />

Aufgaben der Städte und Gemeinden ausreichend<br />

Berücksichtigung finden. Ich glaube, daß diese Ziele<br />

erreicht wurden. Hier ist ein Erfolg der massiven Einwirkung<br />

der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere

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