93. Sitzung - Bayerischer Landtag
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6640<br />
- einen Kompromiß zwischen der Staatsregierung und den<br />
Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben<br />
hat. Das heißt, Sie haben diese mit in die Pflicht genommen.<br />
Das ist durchaus im Interesse der Versicherten. Fortund<br />
Weiterbildung kann sich nicht nur auf das ärztliche<br />
Personal erstrecken, sondern muß sich auf alle Personen<br />
erstrecken, die im Rettungsdienst tätig sind.<br />
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält auch<br />
entscheidende Schwachstellen, die es uns unmöglich<br />
machen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe<br />
bereits auf das ungeordnete Nebeneinander und die<br />
unterbliebene Prüfung - -<br />
(Kobler (CSU): Verträglichkeitsprüfung!)<br />
- Die Verträglichkeitsprüfung, Herr Kollege Kobler, ist das,<br />
was Sie leider in das Gesetz hineingeschrieben haben.<br />
Wir haben für Bedarfsprüfung plädiert, und die haben Sie<br />
leider nicht in das Gesetz aufgenommen.<br />
Das heißt also, diese Verträglichkeitsprüfung wird letzten<br />
Endes dazu führen - und jetzt komme ich auf die Halbwertzeit<br />
zurück -, daß wir uns schon bald mit einer<br />
Novellierung des Gesetzes befassen müssen. Denn diejenigen,<br />
die jetzt draußen vor bleiben, werden sich in diesen<br />
privaten Krankentransport einklagen, und das wird zu<br />
neuen Unzuträglichkeiten führen, und das wird den<br />
Gesetzgeber dazu zwingen, das Gesetz in unserem Sinne<br />
umzugestalten.<br />
Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist, daß der Freistaat<br />
Bayern sich aus der lnvestitionsfinanzierung für den<br />
Krankentransport zurückzieht. Das heißt also, es werden 8<br />
Millionen Mark zugunsten des Staatshaushalts eingespart.<br />
Diese 8 Millionen Mark verschwinden aber nicht einfach,<br />
sondern diese 8 Millionen Mark werden in Zukunft von der<br />
Versichertengemeinschaft der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung zu tragen sein.<br />
Meine Damen und Herren, Sie und wir haben in einem<br />
anderen Zusammenhang, nämlich bei der Rentenversicherung,<br />
dafür geworben, sogenannte versicherungsfremde<br />
Leistungen herauszunehmen. Das gilt in gewissem<br />
Maße auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Hier,<br />
wo Sie die Möglichkeit hätten, die gesetzliche Krankenversicherung<br />
von versicherungsfremden Leistungen zu<br />
verschonen - denn es handelt sich im wesentlichen um<br />
Vorleistungskosten, die nicht nur die Versichertengemeinschaft<br />
trägt -, hier treffen Sie eine Regelung, die die<br />
Versichertengemeinschaft zusätzlich belastet.<br />
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles<br />
Ereignis eingehen: Sie wollen bei den Lehrern 500<br />
zusätzliche Planstellen schaffen. Auch hier haben Sie in<br />
die Trickkiste gegriffen, indem Sie die Familienversicherung<br />
zusätzlich belasten wollen. Das heißt, Sie wollen<br />
nicht etwa diese 500 zusätzlichen Planstellen zu Lasten<br />
des Staatshaushalts schaffen, sondern Sie wollen die<br />
Lasten auf die Versichertengemeinschaft abwälzen. Das<br />
heißt also, die gesetzliche Versichertengemeinschaft soll<br />
Lasten tragen, damit Sie sich hinstellen können und sagen<br />
können: Wir haben zusätzliche Lehrerplanstellen<br />
geschaffen.<br />
<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />
(Herbert Müller (SPD): Unglaublich!)<br />
Dies ist Betrug!<br />
(Beifall bei der SPD - Kobler (CSU): Zur<br />
Sache!)<br />
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal<br />
kurz die Forderungen der SPD zusammenfassen, von<br />
denen wir glauben, daß Sie dieses Gesetz substanziell<br />
verbessert hätten. Zum ersten habe ich bereits darauf<br />
hingewiesen, daß die Einheit von Notfallrettung und<br />
Krankentransport in diesem Gesetz möglich wäre und daß<br />
sie auch, wenn dieses Gesetz zukunftsfest gemacht<br />
werden soll, notwendig gewesen wäre. Das wäre auch<br />
eine verfassungskonforme Lösung gewesen. Das zweite<br />
ist - und das war für uns ein wesentliches Element - die<br />
durchgehende Einführung der Bedarfsprüfung. Auch dies<br />
ist ein verfassungskonformer Vorschlag.<br />
Das dritte - Herr Kollege Ettengruber ist ganz kurz darauf<br />
eingegangen - ist der eigentliche Skandal dieses<br />
Gesetzes.<br />
(Zuruf von der CSU: Wo ist das ein Skandal?)<br />
Seit vielen Jahren spricht das Innenministerium davon,<br />
und der Bayerische <strong>Landtag</strong> beschäftigt sich mit der<br />
Frage, wie wir aus dem Kommunikationsmittelalter beim<br />
Notruf herausfinden können. Das heißt, es geht darum,<br />
eine dreistellige Notrufnummer in Bayern einzuführen, was<br />
andere Länder längst haben, andere Bundesländer, aber<br />
auch andere Länder in Europa, sogar in Afrika, wie ich mir<br />
habe sagen lassen. Aber in Bayern ist das angeblich nicht<br />
möglich. In Bayern ist das zu teuer, zu kompliziert. Der<br />
Staatsregierung ist nichts anderes eingefallen als das,<br />
was man in solchen Fällen gemeinhin tut: Es wird ein<br />
neuer Auftrag für eine Studie vergeben, die wieder viel<br />
Geld kostet und die uns einer Lösung keinen Millimeter<br />
näher bringt.<br />
Wir hätten alle - ich glaube, das ist auch ein Anliegen der<br />
CSU-Fraktion - als Parlament darauf dringen müssen, wir<br />
hätten die Staatsregierung dazu zwingen müssen, hier<br />
endlich zu handeln und nicht immer nur etwas zu<br />
versprechen.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Schließlich - dies ist auch ein Punkt, der zwar im<br />
ursprünglichen Gesetzentwurf bereits enthalten war, der<br />
aber jetzt verschwunden ist - die integrierten Leitstellen.<br />
Ich habe davon gesprochen, daß dieses System nur dann<br />
funktionieren kann, wenn die Einsätze über zentrale<br />
Leitstellen erfolgen. Das ist jedermann begreiflich zu<br />
machen. Auch bei dem jetzigen System, das Sie in das<br />
Gesetz aufnehmen wollen, wird es so sein, daß wir einmal<br />
Leitstellen des Rettungsdienstes haben und einmal<br />
Leitstellen der privaten Anbieter des Krankentransports.<br />
Im Gesetz ist aber geregelt, daß auch Krankentransportwagen<br />
der privaten Anbieter für den Rettungsdienst<br />
eingesetzt werden können.