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93. Sitzung - Bayerischer Landtag

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6640<br />

- einen Kompromiß zwischen der Staatsregierung und den<br />

Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben<br />

hat. Das heißt, Sie haben diese mit in die Pflicht genommen.<br />

Das ist durchaus im Interesse der Versicherten. Fortund<br />

Weiterbildung kann sich nicht nur auf das ärztliche<br />

Personal erstrecken, sondern muß sich auf alle Personen<br />

erstrecken, die im Rettungsdienst tätig sind.<br />

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält auch<br />

entscheidende Schwachstellen, die es uns unmöglich<br />

machen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich habe<br />

bereits auf das ungeordnete Nebeneinander und die<br />

unterbliebene Prüfung - -<br />

(Kobler (CSU): Verträglichkeitsprüfung!)<br />

- Die Verträglichkeitsprüfung, Herr Kollege Kobler, ist das,<br />

was Sie leider in das Gesetz hineingeschrieben haben.<br />

Wir haben für Bedarfsprüfung plädiert, und die haben Sie<br />

leider nicht in das Gesetz aufgenommen.<br />

Das heißt also, diese Verträglichkeitsprüfung wird letzten<br />

Endes dazu führen - und jetzt komme ich auf die Halbwertzeit<br />

zurück -, daß wir uns schon bald mit einer<br />

Novellierung des Gesetzes befassen müssen. Denn diejenigen,<br />

die jetzt draußen vor bleiben, werden sich in diesen<br />

privaten Krankentransport einklagen, und das wird zu<br />

neuen Unzuträglichkeiten führen, und das wird den<br />

Gesetzgeber dazu zwingen, das Gesetz in unserem Sinne<br />

umzugestalten.<br />

Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist, daß der Freistaat<br />

Bayern sich aus der lnvestitionsfinanzierung für den<br />

Krankentransport zurückzieht. Das heißt also, es werden 8<br />

Millionen Mark zugunsten des Staatshaushalts eingespart.<br />

Diese 8 Millionen Mark verschwinden aber nicht einfach,<br />

sondern diese 8 Millionen Mark werden in Zukunft von der<br />

Versichertengemeinschaft der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zu tragen sein.<br />

Meine Damen und Herren, Sie und wir haben in einem<br />

anderen Zusammenhang, nämlich bei der Rentenversicherung,<br />

dafür geworben, sogenannte versicherungsfremde<br />

Leistungen herauszunehmen. Das gilt in gewissem<br />

Maße auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Hier,<br />

wo Sie die Möglichkeit hätten, die gesetzliche Krankenversicherung<br />

von versicherungsfremden Leistungen zu<br />

verschonen - denn es handelt sich im wesentlichen um<br />

Vorleistungskosten, die nicht nur die Versichertengemeinschaft<br />

trägt -, hier treffen Sie eine Regelung, die die<br />

Versichertengemeinschaft zusätzlich belastet.<br />

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles<br />

Ereignis eingehen: Sie wollen bei den Lehrern 500<br />

zusätzliche Planstellen schaffen. Auch hier haben Sie in<br />

die Trickkiste gegriffen, indem Sie die Familienversicherung<br />

zusätzlich belasten wollen. Das heißt, Sie wollen<br />

nicht etwa diese 500 zusätzlichen Planstellen zu Lasten<br />

des Staatshaushalts schaffen, sondern Sie wollen die<br />

Lasten auf die Versichertengemeinschaft abwälzen. Das<br />

heißt also, die gesetzliche Versichertengemeinschaft soll<br />

Lasten tragen, damit Sie sich hinstellen können und sagen<br />

können: Wir haben zusätzliche Lehrerplanstellen<br />

geschaffen.<br />

<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 13. Wahlperiode Plenarprotokoll 13/93 v. 13.11.97<br />

(Herbert Müller (SPD): Unglaublich!)<br />

Dies ist Betrug!<br />

(Beifall bei der SPD - Kobler (CSU): Zur<br />

Sache!)<br />

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal<br />

kurz die Forderungen der SPD zusammenfassen, von<br />

denen wir glauben, daß Sie dieses Gesetz substanziell<br />

verbessert hätten. Zum ersten habe ich bereits darauf<br />

hingewiesen, daß die Einheit von Notfallrettung und<br />

Krankentransport in diesem Gesetz möglich wäre und daß<br />

sie auch, wenn dieses Gesetz zukunftsfest gemacht<br />

werden soll, notwendig gewesen wäre. Das wäre auch<br />

eine verfassungskonforme Lösung gewesen. Das zweite<br />

ist - und das war für uns ein wesentliches Element - die<br />

durchgehende Einführung der Bedarfsprüfung. Auch dies<br />

ist ein verfassungskonformer Vorschlag.<br />

Das dritte - Herr Kollege Ettengruber ist ganz kurz darauf<br />

eingegangen - ist der eigentliche Skandal dieses<br />

Gesetzes.<br />

(Zuruf von der CSU: Wo ist das ein Skandal?)<br />

Seit vielen Jahren spricht das Innenministerium davon,<br />

und der Bayerische <strong>Landtag</strong> beschäftigt sich mit der<br />

Frage, wie wir aus dem Kommunikationsmittelalter beim<br />

Notruf herausfinden können. Das heißt, es geht darum,<br />

eine dreistellige Notrufnummer in Bayern einzuführen, was<br />

andere Länder längst haben, andere Bundesländer, aber<br />

auch andere Länder in Europa, sogar in Afrika, wie ich mir<br />

habe sagen lassen. Aber in Bayern ist das angeblich nicht<br />

möglich. In Bayern ist das zu teuer, zu kompliziert. Der<br />

Staatsregierung ist nichts anderes eingefallen als das,<br />

was man in solchen Fällen gemeinhin tut: Es wird ein<br />

neuer Auftrag für eine Studie vergeben, die wieder viel<br />

Geld kostet und die uns einer Lösung keinen Millimeter<br />

näher bringt.<br />

Wir hätten alle - ich glaube, das ist auch ein Anliegen der<br />

CSU-Fraktion - als Parlament darauf dringen müssen, wir<br />

hätten die Staatsregierung dazu zwingen müssen, hier<br />

endlich zu handeln und nicht immer nur etwas zu<br />

versprechen.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Schließlich - dies ist auch ein Punkt, der zwar im<br />

ursprünglichen Gesetzentwurf bereits enthalten war, der<br />

aber jetzt verschwunden ist - die integrierten Leitstellen.<br />

Ich habe davon gesprochen, daß dieses System nur dann<br />

funktionieren kann, wenn die Einsätze über zentrale<br />

Leitstellen erfolgen. Das ist jedermann begreiflich zu<br />

machen. Auch bei dem jetzigen System, das Sie in das<br />

Gesetz aufnehmen wollen, wird es so sein, daß wir einmal<br />

Leitstellen des Rettungsdienstes haben und einmal<br />

Leitstellen der privaten Anbieter des Krankentransports.<br />

Im Gesetz ist aber geregelt, daß auch Krankentransportwagen<br />

der privaten Anbieter für den Rettungsdienst<br />

eingesetzt werden können.

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