Rhein-Sieg bleibt Wachstumsmarkt
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Autofahrer müssen aufpassen -<br />
Wildwechsel in <strong>Rhein</strong>-<strong>Sieg</strong><br />
Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr von Wildunfällen.<br />
Darauf weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-<br />
Westfalen hin. Gerade in waldreichen Gegenden wie etwa<br />
im <strong>Rhein</strong>-<strong>Sieg</strong>-Kreis sind Tiere jetzt auf der Suche nach Ess-<br />
barem und queren dabei die Straßen.<br />
Auch der Fortpflanzungstrieb treibt Wildschwein und Rotwild<br />
um. Vor allem in der Dämmerung ist die Gefahr<br />
groß, zumal oft noch nasses Laub die Straßen glatt und<br />
gefährlich macht. Deshalb heißt es jetzt für Autofahrer, in bestimmten<br />
Abschnitten besonders vorsichtig zu fahren!<br />
Im vergangenen Jahr kam es in Nordrhein-Westfalen auf Außerortsstraßen<br />
insgesamt 105 Mal zu schweren Unfällen zwischen<br />
Kraftfahrzeugen und Wildtieren. Dabei krachte es 66 Mal<br />
auf Landesstraßen, 30 Mal auf Bundesstraßen, 9 Mal ereigneten<br />
sich Wildunfälle auf Autobahnen. Zum Glück kam niemand zu<br />
Tode. Es gab aber immerhin 29 Schwer- und 77 Leichtverletzte.<br />
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen<br />
(aufs Haar kommt’s an), ist die Teilkasko-Versicherung zuständig.<br />
Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:<br />
Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch<br />
wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf<br />
den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.<br />
Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall<br />
die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und<br />
stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere<br />
muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden<br />
1.000 Euro übersteigt.<br />
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das<br />
Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs,<br />
Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer<br />
erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer,<br />
die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren<br />
Schaden zu vermeiden.<br />
Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann,<br />
dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war<br />
und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der<br />
aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den<br />
Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden<br />
haben. Und muss es ziemlich gut belegen können ....<br />
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