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Rhein-Sieg bleibt Wachstumsmarkt

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Autofahrer müssen aufpassen -<br />

Wildwechsel in <strong>Rhein</strong>-<strong>Sieg</strong><br />

Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr von Wildunfällen.<br />

Darauf weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-<br />

Westfalen hin. Gerade in waldreichen Gegenden wie etwa<br />

im <strong>Rhein</strong>-<strong>Sieg</strong>-Kreis sind Tiere jetzt auf der Suche nach Ess-<br />

barem und queren dabei die Straßen.<br />

Auch der Fortpflanzungstrieb treibt Wildschwein und Rotwild<br />

um. Vor allem in der Dämmerung ist die Gefahr<br />

groß, zumal oft noch nasses Laub die Straßen glatt und<br />

gefährlich macht. Deshalb heißt es jetzt für Autofahrer, in bestimmten<br />

Abschnitten besonders vorsichtig zu fahren!<br />

Im vergangenen Jahr kam es in Nordrhein-Westfalen auf Außerortsstraßen<br />

insgesamt 105 Mal zu schweren Unfällen zwischen<br />

Kraftfahrzeugen und Wildtieren. Dabei krachte es 66 Mal<br />

auf Landesstraßen, 30 Mal auf Bundesstraßen, 9 Mal ereigneten<br />

sich Wildunfälle auf Autobahnen. Zum Glück kam niemand zu<br />

Tode. Es gab aber immerhin 29 Schwer- und 77 Leichtverletzte.<br />

Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild entstehen<br />

(aufs Haar kommt’s an), ist die Teilkasko-Versicherung zuständig.<br />

Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung:<br />

Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch<br />

wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf<br />

den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.<br />

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall<br />

die Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und<br />

stellt auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere<br />

muss man seinem Versicherer vorlegen, sobald der Schaden<br />

1.000 Euro übersteigt.<br />

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das<br />

Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs,<br />

Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer<br />

erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer,<br />

die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren<br />

Schaden zu vermeiden.<br />

Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann,<br />

dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war<br />

und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der<br />

aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den<br />

Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden<br />

haben. Und muss es ziemlich gut belegen können ....<br />

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