Kurzreferate 2011 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie
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der Prothetik, dieses Laborauftrages, beteiligt sind. Jeder der bei der Herstellung dieser<br />
Prothetik Leistungen erbringt und jeder der Materialien erzeugt die später als Werkstoffe<br />
in der Mundhöhle des Patienten kommen, ist als Medizinprodukthersteller hier in der<br />
Verantwortung.<br />
Der Arzt, der die Voraussetzungen schafft und den Auftrag artikuliert ist in einer<br />
Schlüssel position. Er legt fest wie weitläufig der Spielraum zwischen Material und<br />
Technik werden darf. Je klarer der Laborauftrag strukturiert und durch bestimmte geforderte<br />
Produktionswege festgelegt wird, umso enger wird für den Zahntechniker das<br />
Spielfeld. Die verbindliche Forderung nach bestimmten Verfahren und Materialien steht<br />
nicht überall so expliziert auf dem Auftragszettel und ist häufig durch täglich wiederkehrende<br />
Leistungsabläufe bestimmt, die sich aus einem gewissen Selbstverständnis<br />
im Zusammenspiel zwischen Arzt und Techniker abspielen. So kommt es dabei zu<br />
sogenannten laborspezifischen Kundenspezifikationen, die ein Labor zur Abwicklung<br />
der immer wiederkehrenden Auftragsabwicklung mit heran zieht.<br />
In diese allgemeinen Forderungsaufzeichnungen werden kundenspezifische Daten wie<br />
Rand gestaltung, Materialauswahl und Anforderungsprofile notiert, die immer dann,<br />
wenn nichts anderes auf dem Laborauftrag steht, zum Einsatz kommen. Man hat damit<br />
so was wie eine stumme Übereinstimmung der Anforderungen die nicht wirklich auf<br />
den Auftrag bezogen stimmig sein müssen. Mit anderen Worten, man verlässt sich auf<br />
den Anderen, das das Gewerk einer solchen Produkt- und Technikkette reibungslos<br />
funktioniert.<br />
Im Laboraltag werden diese Zusammenhänge meistens nicht so in der Fokusebene<br />
sicht bar. Erst wenn es mal zum Supergau kommt und eine gerichtliche Auseinan der -<br />
setzung den Meister vor den Richter führt, werden diese Spielregeln plötzlich sichtbar<br />
und schwerwiegend.<br />
Die Forensik eines solchen Auftrags ist häufig Mangelhaft, Arbeitsabläufe werden nicht<br />
aus reichend dokumentiert, Materialien nicht vollständig erfasst und Schuld zuwei sungen<br />
in der fehlerhaften Durchführung dieser Dienstleistungen liegen schnell auf dem Tisch.<br />
Da reich es schon aus, das bei der Bearbeitung ein kleines Loch in der Metallkrone entstand,<br />
welches durch den Zahntechniker perfekt zugelötet wurde. Das Nichtregistrieren<br />
dieser nicht abrechnungsfähigen Korrektur und das Nichterscheinen des zu Einsatz<br />
gebrachten Lotes, fallen auch bei kritischer Betrachtung des Auftrags und der Begleit -<br />
papiere nicht auf.<br />
Aber genau das ist eventuell in dieser Arbeit bei dem Patienten von großer Bedeutung.<br />
Reagiert dieser Mensch eventuell auf die Korrosionsprodukte des Lotes und führt das zu<br />
einer Betrachtung der Arbeitsleistung nach dem MPG so könnte sich hier schon ein<br />
schwerwiegender Verstoß gegen die gültigen Richtlinien abzeichnen.<br />
Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Patient und Medizinproduktherstellern<br />
sind heute keine Seltenheit mehr. Die im MPG verankerte Beweisumkehrung, schützt<br />
dabei den Patienten und fordert vom Medizinprodukthersteller die Beweisführung, dass<br />
es sich bei dem angefertigtem Medizinprodukt in allen Punkten auch um ein solches<br />
handelt.<br />
Wozu dient das Medizinproduktgesetz?<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch<br />
für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte, sowie die Gesundheit und<br />
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