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Kurzreferate 2011 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie

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der Prothetik, dieses Laborauftrages, beteiligt sind. Jeder der bei der Herstellung dieser<br />

Prothetik Leistungen erbringt und jeder der Materialien erzeugt die später als Werkstoffe<br />

in der Mundhöhle des Patienten kommen, ist als Medizinprodukthersteller hier in der<br />

Verantwortung.<br />

Der Arzt, der die Voraussetzungen schafft und den Auftrag artikuliert ist in einer<br />

Schlüssel position. Er legt fest wie weitläufig der Spielraum zwischen Material und<br />

Technik werden darf. Je klarer der Laborauftrag strukturiert und durch bestimmte geforderte<br />

Produktionswege festgelegt wird, umso enger wird für den Zahntechniker das<br />

Spielfeld. Die verbindliche Forderung nach bestimmten Verfahren und Materialien steht<br />

nicht überall so expliziert auf dem Auftragszettel und ist häufig durch täglich wiederkehrende<br />

Leistungsabläufe bestimmt, die sich aus einem gewissen Selbstverständnis<br />

im Zusammenspiel zwischen Arzt und Techniker abspielen. So kommt es dabei zu<br />

sogenannten laborspezifischen Kundenspezifikationen, die ein Labor zur Abwicklung<br />

der immer wiederkehrenden Auftragsabwicklung mit heran zieht.<br />

In diese allgemeinen Forderungsaufzeichnungen werden kundenspezifische Daten wie<br />

Rand gestaltung, Materialauswahl und Anforderungsprofile notiert, die immer dann,<br />

wenn nichts anderes auf dem Laborauftrag steht, zum Einsatz kommen. Man hat damit<br />

so was wie eine stumme Übereinstimmung der Anforderungen die nicht wirklich auf<br />

den Auftrag bezogen stimmig sein müssen. Mit anderen Worten, man verlässt sich auf<br />

den Anderen, das das Gewerk einer solchen Produkt- und Technikkette reibungslos<br />

funktioniert.<br />

Im Laboraltag werden diese Zusammenhänge meistens nicht so in der Fokusebene<br />

sicht bar. Erst wenn es mal zum Supergau kommt und eine gerichtliche Auseinan der -<br />

setzung den Meister vor den Richter führt, werden diese Spielregeln plötzlich sichtbar<br />

und schwerwiegend.<br />

Die Forensik eines solchen Auftrags ist häufig Mangelhaft, Arbeitsabläufe werden nicht<br />

aus reichend dokumentiert, Materialien nicht vollständig erfasst und Schuld zuwei sungen<br />

in der fehlerhaften Durchführung dieser Dienstleistungen liegen schnell auf dem Tisch.<br />

Da reich es schon aus, das bei der Bearbeitung ein kleines Loch in der Metallkrone entstand,<br />

welches durch den Zahntechniker perfekt zugelötet wurde. Das Nichtregistrieren<br />

dieser nicht abrechnungsfähigen Korrektur und das Nichterscheinen des zu Einsatz<br />

gebrachten Lotes, fallen auch bei kritischer Betrachtung des Auftrags und der Begleit -<br />

papiere nicht auf.<br />

Aber genau das ist eventuell in dieser Arbeit bei dem Patienten von großer Bedeutung.<br />

Reagiert dieser Mensch eventuell auf die Korrosionsprodukte des Lotes und führt das zu<br />

einer Betrachtung der Arbeitsleistung nach dem MPG so könnte sich hier schon ein<br />

schwerwiegender Verstoß gegen die gültigen Richtlinien abzeichnen.<br />

Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Patient und Medizinproduktherstellern<br />

sind heute keine Seltenheit mehr. Die im MPG verankerte Beweisumkehrung, schützt<br />

dabei den Patienten und fordert vom Medizinprodukthersteller die Beweisführung, dass<br />

es sich bei dem angefertigtem Medizinprodukt in allen Punkten auch um ein solches<br />

handelt.<br />

Wozu dient das Medizinproduktgesetz?<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch<br />

für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte, sowie die Gesundheit und<br />

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