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Paul Scharpf - wuestemann - Universität Mannheim

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Cashflow-Hedge• Wann kommt ein Cashflow-Hedge in Betracht?• Absicherung geplanter Geldanlagen bzw. Kreditaufnahmen (FX-Risiko,Zinsrisiko)• Absicherung von Währungsrisiken bei einer vertraglichen Kauf- oderVerkaufsverpflichtung in Fremdwährung, die noch ein schwebendes Geschäftist• Absicherung künftiger (geplanter) Umsätze in Fremdwährung• Absicherung variabel verzinslicher Aktiva bzw. Passiva• Absicherung börsennotierter zu beschaffender Werte gegenPreisschwankungen31Universität <strong>Mannheim</strong> 20. Januar 2004© 2004 Ernst & Young. All Rights Reserved.

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