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2010-12-16 (266 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land ...

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Begründung<br />

Derzeit haben auch Nicht-EU-/EWR-Bürger Anspruch auf Wohnbeihilfe. Im Jahr 2009 haben<br />

durchschnittlich 3.000 Haushalte von Nicht-EU-/EWR-Bürgern eine Wohnbeihilfe bezogen.<br />

Dies verursachte Kosten für das <strong>Land</strong> Oberösterreich in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro.<br />

Für das Jahr <strong>2010</strong> wird ein Ansteigen auf 3.400 Haushalte mit einem Auszahlungsvolumen<br />

von rund 8 Mio. Euro prognostiziert.<br />

Der Einwand, dass Nicht-EU-/EWR-Bürger, die eine Wohnbeihilfe beziehen, ohnehin mehr<br />

als fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben<br />

müssten und in dieser Zeit Steuern zahlen würden, kann klar entkräftet werden. Tatsächlich<br />

ist es so, dass nur eine geringe Zahl dieser Wohnbeihilfenbezieher fünf Jahre<br />

Erwerbstätigkeit vorweisen können und daher nur in geringem Umfang Steuerzahlungen<br />

geleistet haben.<br />

Auch andere Bundesländer, wie Niederösterreich und Kärnten, haben den Anspruch auf<br />

Wohnbeihilfe nur für österreichische Staatsbürger bzw. EU-/EWR-Bürger vorgesehen.<br />

Die Streichung der Wohnbeihilfe für Drittstaatangehörige stellt ein großes<br />

Einsparungspotenzial dar, welches es zu Nutzen gilt. Die staatliche Unterstützung von<br />

Drittstaatsangehörigen, die nach Österreich zuwandern und sich das Wohnen nur dank einer<br />

Wohnbeihilfe leisten können, muss im Interesse der österreichischen Steuerzahler<br />

abgeschafft werden.<br />

StR. Wimmer: Die ÖVP-Fraktion wird dieser TOP nicht zustimmen, weil diese Nicht-EU-Bürger<br />

rechtsmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Eine künftige Frist muss vom<br />

zuständigen Gremium genauestens kontrolliert werden, um einen Missbrauch von Steuergeldern zu<br />

vermeiden.<br />

StR. Fuchs: Der Druck, der auf die Gemeinden ausgeübt wird, erzeuge naturgemäß einen<br />

Gegendruck. Zur Finanzsiutation in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>: Trotz größt möglicher Einsparungen sei immer noch ein<br />

Abgang vorhanden. Die Nichtzustimmmung zum Budget sei daher globaler zu sehen. So hätten<br />

theoretisch 500 Mio. Menschen Anspruch auf Wohnbeihilfe, würden sie in Österreich leben. Die<br />

soziale und wirtschaftlichen Verhältnisse in Europa werden immer schlechter, die Belastungen für die<br />

Bürger immer größer, die notwendigen Einsparungen werden in weiterer Folge auch Einfluss auf die<br />

Ausbildung der Jugendlichen haben. Die F spreche sich deshalb gegen das Budget aus, weil man<br />

nicht bereit sei, die unnötigen Ausgaben von € 7 Mio. Euro des <strong>Land</strong>es zu akzeptieren, was in<br />

weiterer Folge die Gemeinden zu tragen haben.<br />

GR. Glatz: Das Thema der Resolution sei ein anderes, der Spargedanke von 7 Mio. stehe im<br />

Vordergrund. EU-Bürger hätten bei gewissen Voraussetzungen jedenfalls Anspruch auf eine<br />

Wohnbeihilfe.<br />

StR. Fuchs: Es gehe rein um die Finanzen, jedes Sparpotenzial müsse voll ausgeschöpft werden.<br />

GR. DI. Laimer: Durch diese Resolution soll lediglich der Zustand von 2002 wieder hergestellt<br />

werden, diese Resolution sei eine Möglichkeit zur Einsparung.<br />

GR. Hödlmoser: Die Bedingungen zur Erfüllung liegen klar vor, die Wohnbeihilfe erhalten nur jene,<br />

die Anspruch darauf haben.<br />

Vizebgm. Reisenbichler: Mit den angesprochenen € 7 Mio. könne das Budget nicht saniert werden.<br />

Beschluss:<br />

4 Stimmen für den Antrag: StR. Anton Fuchs<br />

GR. DI. Andreas Laimer<br />

GR. Hermine Siegl<br />

GRE. Hans-Jörg Aster<br />

33 Gegenstimmen: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

b) Resolution „Retten wir die Oö. Regionalbahnen“<br />

Berichterstatter und Antragsteller: LAbg. GR. Markus Reitsamer<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> beschließt folgende Resolution an die<br />

Österreichische Bundesregierung:<br />

Resolution<br />

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