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2010-12-16 (266 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land ...

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GR. Gollowitzer: Den Prüfungsauschussmitgliedern wurde gesagt, dass der Ankauf einer Tonanlage<br />

ca. € 20.000,-- kosten würde. Die Anmietung für 6 Veranstaltungen um € 11.000,- erschien deshalb zu<br />

hoch.<br />

Bgm. Heide stellt dazu aufklärend fest, dass die ggst. Rechnung wesentlich mehr beinhaltet als die<br />

Tonanlage und hier offensichtlich zu wenig Informationen geflossen sind.<br />

PKT. 5. VORANSCHLAG 2011, BESCHLUSSFASSUNGEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />

Der Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Bau- u.<br />

Finanzausschusses am 2. Dezember <strong>2010</strong> beraten.<br />

Der Entwurf wurde ordnungsgemäss durch zwei Wochen kundgemacht und es wurden<br />

dagegen keine Erinnerungen eingebracht.<br />

Es wird der Antrag gestellt, den Voranschlag 2011 in folgender Weise zu beraten und zu<br />

beschliessen:<br />

1. Hebesätze für das Jahr 2011<br />

2. Abfallgebührenordnung, Änderung<br />

3. Wassergebührenordnung, Änderung<br />

4. Kanalgebührenordnung, Änderung<br />

5. Kurzparkzonentarife, Änderung<br />

6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung Parkgebühren<br />

7. Festsetzung der Höhe des Kassenkredites<br />

8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen 2011<br />

9. Dienstpostenplan für 2011<br />

10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011 sowie des<br />

mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />

10.1. Beschlussfassung Ordentlicher Voranschlag 2011<br />

10.2. Beschlussfassung Außerordentlicher Voranschlag 2011<br />

11. Beschlussfassung Mittelfristige Finanzplanung 2011 - 2014<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

1. Gemeindesteuern, Hebesätze<br />

Vor dem jeweiligen Jahresbeginn müssen die Hebesätze für die Gemeindesteuern und -<br />

gebühren beschlossen sein, damit diese mit 1.1. des jeweiligen Finanzjahres zur Anwendung<br />

gelangen können.<br />

Es wird der Antrag gestellt, folgende Hebesätze zu beschließen:<br />

Grundsteuer A für land-u. forstw. Betriebe .............. mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ................ mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />

Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ........................ mit 20 v.H.des Nettoentgeltes<br />

Lustbarkeitsabgabe für die<br />

Vorführung von Bildstreifen ...................................... mit 0 %<br />

Hundeabgabe:<br />

pro Hund ................................................................... € 53,00<br />

Wach- und Berufshunde ........................................... € 20,00<br />

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