2010-12-16 (266 KB) - .PDF - Stadtgemeinde Bad Ischl - Land ...
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GR. Gollowitzer: Den Prüfungsauschussmitgliedern wurde gesagt, dass der Ankauf einer Tonanlage<br />
ca. € 20.000,-- kosten würde. Die Anmietung für 6 Veranstaltungen um € 11.000,- erschien deshalb zu<br />
hoch.<br />
Bgm. Heide stellt dazu aufklärend fest, dass die ggst. Rechnung wesentlich mehr beinhaltet als die<br />
Tonanlage und hier offensichtlich zu wenig Informationen geflossen sind.<br />
PKT. 5. VORANSCHLAG 2011, BESCHLUSSFASSUNGEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Thomas Loidl<br />
Der Entwurf des Voranschlages für das Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Bau- u.<br />
Finanzausschusses am 2. Dezember <strong>2010</strong> beraten.<br />
Der Entwurf wurde ordnungsgemäss durch zwei Wochen kundgemacht und es wurden<br />
dagegen keine Erinnerungen eingebracht.<br />
Es wird der Antrag gestellt, den Voranschlag 2011 in folgender Weise zu beraten und zu<br />
beschliessen:<br />
1. Hebesätze für das Jahr 2011<br />
2. Abfallgebührenordnung, Änderung<br />
3. Wassergebührenordnung, Änderung<br />
4. Kanalgebührenordnung, Änderung<br />
5. Kurzparkzonentarife, Änderung<br />
6. Gebührenpflichtige Dauerparkplätze, Änderung Parkgebühren<br />
7. Festsetzung der Höhe des Kassenkredites<br />
8. Höhe der voraussichtlichen Darlehensaufnahmen 2011<br />
9. Dienstpostenplan für 2011<br />
10. Beratung des ordentlichen und des ausserordentlichen Voranschlages 2011 sowie des<br />
mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014<br />
10.1. Beschlussfassung Ordentlicher Voranschlag 2011<br />
10.2. Beschlussfassung Außerordentlicher Voranschlag 2011<br />
11. Beschlussfassung Mittelfristige Finanzplanung 2011 - 2014<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
1. Gemeindesteuern, Hebesätze<br />
Vor dem jeweiligen Jahresbeginn müssen die Hebesätze für die Gemeindesteuern und -<br />
gebühren beschlossen sein, damit diese mit 1.1. des jeweiligen Finanzjahres zur Anwendung<br />
gelangen können.<br />
Es wird der Antrag gestellt, folgende Hebesätze zu beschließen:<br />
Grundsteuer A für land-u. forstw. Betriebe .............. mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ................ mit 500 v.H.d.St.Meßbetrages<br />
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ........................ mit 20 v.H.des Nettoentgeltes<br />
Lustbarkeitsabgabe für die<br />
Vorführung von Bildstreifen ...................................... mit 0 %<br />
Hundeabgabe:<br />
pro Hund ................................................................... € 53,00<br />
Wach- und Berufshunde ........................................... € 20,00<br />
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