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und S7-Steuerungen - INEE

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AllgemeineGeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen der DELTALOGIC Automatisierungstechnik GmbH (»DELTALOGIC«)Stand: 01.11.20061 GeltungsbereichDiese Vertragsbedingungen gelten, wennDELTALOGIC Waren verkauft <strong>und</strong> wenn DEL-TALOGIC Dienst- <strong>und</strong> Werkleistungen erbringt.Sie gelten sinngemäß für andere Geschäfte,wenn besondere Bedingungen fehlen. SämtlicheLeistungen von DELTALOGIC gegenüberK<strong>und</strong>en erfolgen ausschließlich auf der Gr<strong>und</strong>lagedieser Vertragsbedingungen, abweichendeAuftrags- <strong>und</strong> sonstige Bedingungen desK<strong>und</strong>en gelten nur dann, wenn DELTALOGICdie Anwendung solcher Bedingungen ausdrücklichschriftlich bestätigt hat.2 Angebot <strong>und</strong> VertragsschlussAngebote von DELTALOGIC sind freibleibend.Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DEL-TALOGIC eine Bestellung des K<strong>und</strong>en schriftlichbestätigt hat, mit der Ausführung der Leistungenbeginnt oder die Ware liefert. MündlicheZusagen binden DELTALOGIC nur, wenn sievon DELTALOGIC schriftlich bestätigt werden.Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiedar.3 Preise, Fälligkeit <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen3.1 Ist ein Preis nicht vereinbart, gelten dieListenpreise von DELTALOGIC zur Zeit derAuftragsbestätigung zuzüglich Porto, Fracht,Versicherung <strong>und</strong> Zustellgebühren.3.2 Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuerin der jeweils gültigen Höhe hinzu.3.3 Je nach Umfang des Auftrages ist DELTA-LOGIC berechtigt, dem K<strong>und</strong>en bei Auftragserteilungoder bei Teillieferungen bis zu 50 % desAuftragswertes vorab in Rechnung zu stellen.3.4 Bei Inlandsbestellungen unter einem Nettopreisvon Euro 500,00 kann DELTALOGIC überZiffer 3.1 hinaus einen Zuschlag von bis zuEuro 50,00 für diese Mindermengen erheben.Bei Bestellungen, die außerhalb Deutschlandsgeliefert werden <strong>und</strong> unter einem Nettopreisvon Euro 1.000,00 liegen behält sich DELTA-LOGIC vor, einen Mindermengenzuschlag vonbis zu Euro 100,00 zu berechnen.3.5 Rechnungen sind 30 Tage nach Erhalt zurZahlung fällig.3.6 Der K<strong>und</strong>e kommt ohne Mahnung in Verzug,wenn er bei Fälligkeit nicht bezahlt. DELTALO-GIC kann Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a.über dem Basiszinssatz fordern. Dem K<strong>und</strong>ebleibt vorbehalten nachzuweisen, dass DEL-TALOGIC ein geringerer Schaden entstandenist.4 Lieferzeiten, Lieferpflichten, Gefahrübergang<strong>und</strong> Abnahme4.1 Die Liefer- oder Leistungszeit beginnt abdem Datum der Auftragsbestätigung. Muss derK<strong>und</strong>e vorleisten, beginnt sie mit dem Eingangdieser Vorleistung bei DELTALOGIC. DELTA-LOGIC ist berechtigt, teilweise zu liefern oderzu leisten <strong>und</strong> Aufträge durch Dritte durchführenzu lassen.4.2 Hält DELTALOGIC einen Liefer- oder Leistungsterminnicht ein <strong>und</strong> muss DELTALOGICdies vertreten, so kann der K<strong>und</strong>e vom Vertragzurücktreten, wenn eine von ihm schriftlichgesetzte Frist zur Nacherfüllung fruchtlosverstreicht. Hat DELTALOGIC nicht vorsätzlichoder grob fahrlässig oder gegen wesentlichePflichten gehandelt, sind alle weitergehendenRechte des K<strong>und</strong>en aus dem Verzug ausgeschlossen.Kann DELTALOGIC wegen höhererGewalt oder mangelnder Mitwirkung desK<strong>und</strong>en nicht liefern oder leisten, darf DELTA-LOGIC dies nachholen, nachdem der Hinderungsgr<strong>und</strong>weggefallen ist, sofern die Hinderungbegann, als DELTALOGIC noch liefernoder leisten durfte.4.3 Alle Sendungen <strong>und</strong> Rücksendungen erfolgenauf Gefahr des K<strong>und</strong>en. Die Gefahr gehtgemäß § 447 Abs. 1 BGB auf den K<strong>und</strong>en über,sobald DELTALOGIC die Ware dem Frachtführer,Spediteur oder der sonst zur Versendungbestimmten Person übergeben hat.4.4 Verweigert der K<strong>und</strong>e die Annahme derihm zugesandten Ware oder holt er die Warenicht fristgerecht bei DELTALOGIC ab, so istDELTALOGIC berechtigt, dem K<strong>und</strong>en eineFrist von 14 Tagen zur Abholung bei DELTALO-GIC zu setzen <strong>und</strong> den Rücktritt vom Vertraganzudrohen. Holt der K<strong>und</strong>e die Ware in dergesetzten Frist nicht ab, ist DELTALOGIC berechtigt,den Rücktritt zu erklären <strong>und</strong> wegenNichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.Der Schadenersatzanspruch besteht nicht,wenn der K<strong>und</strong>e nachweist, dass DELTALO-GIC kein Schaden entstanden ist.4.5 Die Waren von DELTALOGIC werden gr<strong>und</strong>sätzlichunversichert ab Werk (EXW Incoterms2000) versendet. Wird eine Transportversicherungabgeschlossen, ist DELTALOGICberechtigt, dem K<strong>und</strong>en 0,5 % des Warenwertesfür die Versicherung zu berechnen.5 Software-Lieferungen5.1 Die Nutzung von Software unterliegt denAllgemeinen Geschäfts- <strong>und</strong> Lizenzbedingungenvon DELTALOGIC, die der Software beiliegen,in ihr enthalten oder abrufbar sind. DerK<strong>und</strong>e ist nur berechtigt, solche Software zuinstallieren <strong>und</strong> zu nutzen, sofern er zuvor denLizenzbedingungen zugestimmt hat.5.2 Im übrigen gelten diese Bedingungen ergänzend.Sollten die vorliegenden Bedingungendenen der Geschäfts- <strong>und</strong> Lizenzbedingungenwidersprechen, haben letztere bei derLizenzierung von Software durch DELTALO-GIC Vorrang.6 Dienst- <strong>und</strong> Werkleistungen, Installationen6.1 Dienstleistungen von DELTALOGIC bestehenaus Beratung <strong>und</strong> Unterstützung beimErreichen der jeweils vertraglich beschriebenenLeistungsziele des K<strong>und</strong>en. Soweit erforderlich,hat der K<strong>und</strong>e DELTALOGIC Hilfs- <strong>und</strong>Informationsmittel zur Verfügung zu stellen.6.2 Kommt der K<strong>und</strong>e Mitwirkungspflichtennicht nach <strong>und</strong> entstehen dadurch Verzögerungenoder Mehraufwendungen, kann DEL-TALOGIC – unbeschadet weiterer Rechte –Änderungen des Zeitplanes <strong>und</strong> der Preiseverlangen.6.3 Ist eine Werkleistung geschuldet (Individualsoftware),wird DELTALOGIC das versprocheneWerk herstellen. DELTALOGIC wird demK<strong>und</strong>en nach Fertigstellung eines Werkes oderzum vereinbarten Zeitpunkt die vertragsgerechteHerstellung des Werkes nach festgelegtenAbnahmekriterien oder mittels vom K<strong>und</strong>enbereitzustellender Testdaten nachweisen.Gelingt der Nachweis, hat der K<strong>und</strong>e dieLeistung abzunehmen. Unwesentliche Abweichungenvon den vereinbarten Merkmalen oderAbnahmekriterien berechtigen den K<strong>und</strong>ennicht, die Abnahme zu verweigern.6.4 Soweit DELTALOGIC beim K<strong>und</strong>en installiert,hat der K<strong>und</strong>e in seinen Räumen dienotwendigen Voraussetzungen zu schaffen.Elektroarbeiten <strong>und</strong> das Verlegen von Kabelnist Aufgabe des K<strong>und</strong>en. Mehrkosten, dieentstehen, weil diese Arbeiten nicht oder nichtfachgerecht ausgeführt sind, trägt der K<strong>und</strong>e.Der K<strong>und</strong>e hat alle Umstände, welche dieInstallation erschweren könnten, unaufgefordertrechtzeitig bekannt zugeben.7 Untersuchungs- <strong>und</strong> Rügeobliegenheit,Gewährleistung7.1 Der K<strong>und</strong>e hat Waren unverzüglich nachEmpfang auf Mängel zu untersuchen <strong>und</strong> DEL-TALOGIC etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.Offensichtliche Mängel sind DELTALO-GIC unverzüglich nach Empfang der Ware,spätestens jedoch innerhalb einer Frist voneiner Woche seit Empfang, anzuzeigen. VersteckteMängel hat der K<strong>und</strong>e unverzüglichnach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch eineWoche nach Entdeckung, DELTALOGIC schriftlichanzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware inAnsehung dieser Mängel als genehmigt.Die besten Lösungen zur SPS - 114 - http://www.deltalogic.de

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