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Freizeitverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Planersocietät

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eich (um die Wohnung bzw. den Wohnort) der Aktionsraum einer Aktivität bzw.<br />

Aktivitätenkette ist oder größere Distanzen dorthin zurückgelegt werden. BRUNSING<br />

resümiert, dass die nicht quantifizierte Mindestentfernung vom Wohnbereich sich<br />

als einzige Gemeinsamkeit aller Darstellungen zum Ausflugsverkehr herauskristallisiert<br />

(vgl. BRUNSING 1999: 67f). Einschränkend wirkt sich auf dieses Kriterium<br />

allerdings aufgrund der geringen Geschwindigkeiten die Wahl des NMIV aus, da<br />

hier<strong>mit</strong> bei Beginn und Ende eines Weges im Nahbereich (v.a. Wohnung) dieser<br />

Raum u.U. nicht wesentlich verlassen wird und dies dennoch dem nicht alltäglichen<br />

<strong>Freizeitverkehr</strong> zugerechnet werden kann bzw. sollte. Hierbei ist an Ausflüge<br />

zu Fuß oder <strong>mit</strong> dem Fahrrad zu denken, auch wenn diese nicht selten <strong>mit</strong> anderen<br />

(motorisierten) Verkehrs<strong>mit</strong>teln kombiniert unternommen werden. Aber auch<br />

andere Verkehrs<strong>mit</strong>tel sowie die jeweiligen Umstände bedingen verschiedene Reisegeschwindigkeiten<br />

und da<strong>mit</strong> innerhalb eines gegebenen Reisezeitbudgets unterschiedliche<br />

Reichweiten bzw. Aktionsräume.<br />

Dauer<br />

Das Kriterium der Dauer ist nicht unproblematisch, gerade hinsichtlich der (Mindest-)<br />

Dauer von Tagesausflügen, die auch bei Lanzendorf nicht genau definiert<br />

wird (d.h. nur die zeitliche Obergrenze von einem Tag ohne Übernachtung außerhalb<br />

der eigenen Wohnung). <strong>Freizeitverkehr</strong> kann in der zeitlichen Dimension von<br />

einer sehr kurzen Dauer (Spaziergang „ums Eck“) bis zu sehr langer Dauer reichen<br />

(mehrwöchige Urlaubsreise). Es stellt sich also die Frage, ab welcher Zeitdauer<br />

(als Untergrenze) von einem Tagesausflug gesprochen werden kann, da der Begriff<br />

impliziert, dass alle die zum Ausflug gehörigen Aktivitäten (An- und Abreise,<br />

ggf. Zwischenwege, Aktivitäten am Ziel) zumindest annähernd tagesfüllend bzw. –<br />

bestimmend sind. BRUNSING spannt den Bogen für Ausflüge weit, da „zu dieser<br />

Aktivität neben kürzeren Spaziergängen in nahegelegenen Erholungsgebieten<br />

übernachtungslose Ganztagsausflüge zu Zielen bis zu 300 bis 400 km Entfernung<br />

zählen“ (BRUNSING 1999: 67). Allerdings weist er in einer Fußnote auf die Definitionsschwierigkeiten<br />

von Ausflügen, auch wenn sie aufgrund von Aktivitäten definiert<br />

werden (vgl. ebd.: 76). Die bei OPASCHOWSKI angegebene Durchschnittsdauer<br />

von 8 Stunden (OPASCHOWSKI 2000: 24) erscheint methodisch bedingt und zu hoch<br />

zu liegen. Auch per se sich selbst erklärende Begriffe erhalten bisweilen eine spezifische<br />

Definition. So können beispielsweise im ALERT-Projekt Tagesausflüge<br />

eine Übernachtung beinhalten oder auch nicht (vgl. ALERT 2003). BUNSING konstatiert,<br />

dass das „häufig untersuchte Segment regional orientierter Wochenendausflüge<br />

in der Vergangenheit im Mittelpunkt wissenschaftlichen Interesses stand und<br />

die Auffassungen zu den Determinanten des <strong>Freizeitverkehr</strong>s beeinflusste“<br />

(BRUNSING 1999: 73).<br />

Urlauber bzw. Urlaubsreisende oder Touristen sind im Rahmen dieses Berichts in<br />

einer Kombination aus der Definition des Statistischen Bundesamtes und der<br />

World Tourism Organisation (WTO) externe Besucher, die primär aus privaten, d.h.<br />

höchstens nachrangig aus beruflichen bzw. geschäftlichen Gründen mindestens<br />

eine Übernachtung an einem (Ziel-) Ort verbringen, der nicht ihr ständiger Wohnort<br />

ist. Reisen <strong>mit</strong> mehr als vier Übernachtungen zählen zum Urlaubsverkehr (vgl.<br />

BRUNSING 1999: 62). Ausflügler übernachten dem zufolge nicht und sind auch nicht<br />

Touristen zuzurechnen. Touristen und Ausflügler erfüllen ferner das Kriterium, Orte<br />

außerhalb ihrer gewöhnlichen Umgebung aufzusuchen (vgl. ebd.). Ein pragmatischer<br />

Ansatz ist es dann von Urlaubsreiseverkehr zu sprechen, wenn die Gemeinde-<br />

oder Kreisgrenzen (vom Wohnort eines Reisenden aus betrachtet) überschritten<br />

werden, was diesen Verkehrszweck eindeutig vom Nahfreizeit- bzw. Naherholungsverkehr<br />

abgrenzt (vgl. BRUNSING 2001). Insofern findet ein Großteil der Frei-<br />

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