Termine - Akademie für die ländlichen Räume
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TTT Dezember 2005<br />
fest, dass sich in materieller Hinsicht<br />
durch <strong>die</strong> Aufhebung des Knickerlasses<br />
kaum Änderungen ergeben –<br />
es bleibt beim Beseitigungsverbot<br />
und dem Verbot der erheblichen und<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung der<br />
Knicks. Geändert hat sich allerdings<br />
der größere Ermessensspielraum der<br />
28<br />
<strong>für</strong> den Knickschutz zuständigen unteren<br />
Naturschutzbehörden. Hierdurch<br />
kann das Ziel sichergestellt<br />
werden, dass <strong>die</strong> örtlichen, regionalen<br />
Ziele und Kompetenzen des<br />
Knickschutzes stärker als bisher bei<br />
den behördlichen Entscheidungen<br />
Berücksichtigung finden können.<br />
Was hat sich durch <strong>die</strong> Aufhebung des Erlasses geändert?<br />
Die Diskussionen im Laufe der Veranstaltung<br />
beschäftigten sich überwiegend<br />
mit <strong>die</strong>sen rechtlichen<br />
Aspekten und den aktuellen und zu<br />
erwartenden Veränderungen. Aus<br />
vielen Wortbeiträgen war <strong>die</strong> Sorge<br />
um mögliche unbestimmte Rechtsbegriffe<br />
– wie z.B. <strong>die</strong> erhebliche<br />
und nachhaltige Beeinträchtigung –<br />
und <strong>die</strong> möglichen Folgen herauszuhören.<br />
So hinterfragte ein Landwirt<br />
<strong>die</strong> Sinnhaftigkeit, einer evtl.<br />
Ungleichbehandlung von Landwirten<br />
in verschiedenen<br />
Landkreisen.<br />
Vertreter aus<br />
der Naturschutzverwaltungwiesen<br />
darauf<br />
hin, dass es<br />
nicht Sinne<br />
der Aufhebung<br />
des Erlasses<br />
sein<br />
könne, sich in<br />
Zukunft<br />
überwiegend mit der Auslegung von<br />
unbestimmten Rechtsbegriffen zu<br />
befassen.<br />
Im Ergebnis äußerten alle Interessengruppen<br />
den Wunsch nach einer<br />
Art Handreichung zum Knickschutz<br />
und zur Knickpflege, <strong>die</strong> möglichst<br />
prägnant alle praxisorientierten<br />
Aspekte darlegt und <strong>für</strong> Naturschutzverwaltung<br />
insbesondere <strong>die</strong><br />
UNB´s und Landwirte gleichermaßen<br />
als Richtschnur <strong>für</strong> das Handeln<br />
vor Ort <strong>die</strong>nen soll.