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Termine - Akademie für die ländlichen Räume

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TTT Dezember 2005<br />

fest, dass sich in materieller Hinsicht<br />

durch <strong>die</strong> Aufhebung des Knickerlasses<br />

kaum Änderungen ergeben –<br />

es bleibt beim Beseitigungsverbot<br />

und dem Verbot der erheblichen und<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung der<br />

Knicks. Geändert hat sich allerdings<br />

der größere Ermessensspielraum der<br />

28<br />

<strong>für</strong> den Knickschutz zuständigen unteren<br />

Naturschutzbehörden. Hierdurch<br />

kann das Ziel sichergestellt<br />

werden, dass <strong>die</strong> örtlichen, regionalen<br />

Ziele und Kompetenzen des<br />

Knickschutzes stärker als bisher bei<br />

den behördlichen Entscheidungen<br />

Berücksichtigung finden können.<br />

Was hat sich durch <strong>die</strong> Aufhebung des Erlasses geändert?<br />

Die Diskussionen im Laufe der Veranstaltung<br />

beschäftigten sich überwiegend<br />

mit <strong>die</strong>sen rechtlichen<br />

Aspekten und den aktuellen und zu<br />

erwartenden Veränderungen. Aus<br />

vielen Wortbeiträgen war <strong>die</strong> Sorge<br />

um mögliche unbestimmte Rechtsbegriffe<br />

– wie z.B. <strong>die</strong> erhebliche<br />

und nachhaltige Beeinträchtigung –<br />

und <strong>die</strong> möglichen Folgen herauszuhören.<br />

So hinterfragte ein Landwirt<br />

<strong>die</strong> Sinnhaftigkeit, einer evtl.<br />

Ungleichbehandlung von Landwirten<br />

in verschiedenen<br />

Landkreisen.<br />

Vertreter aus<br />

der Naturschutzverwaltungwiesen<br />

darauf<br />

hin, dass es<br />

nicht Sinne<br />

der Aufhebung<br />

des Erlasses<br />

sein<br />

könne, sich in<br />

Zukunft<br />

überwiegend mit der Auslegung von<br />

unbestimmten Rechtsbegriffen zu<br />

befassen.<br />

Im Ergebnis äußerten alle Interessengruppen<br />

den Wunsch nach einer<br />

Art Handreichung zum Knickschutz<br />

und zur Knickpflege, <strong>die</strong> möglichst<br />

prägnant alle praxisorientierten<br />

Aspekte darlegt und <strong>für</strong> Naturschutzverwaltung<br />

insbesondere <strong>die</strong><br />

UNB´s und Landwirte gleichermaßen<br />

als Richtschnur <strong>für</strong> das Handeln<br />

vor Ort <strong>die</strong>nen soll.

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