Termine - Akademie für die ländlichen Räume
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TTT Dezember 2005<br />
Rechtsgebiete ist schwierig, da ein<br />
Beschäftigter häufig arbeitsanteilig<br />
<strong>für</strong> mehrere Aufgabengebiete eingesetzt<br />
werden muss. Diese Beispiele<br />
und konkrete Erfahrungen aus der<br />
kommunalen Praxis machen deutlich,<br />
dass durch einen Verwaltungszusammenschluss<br />
kleinerer Verwaltungen<br />
<strong>die</strong> Leistungsfähigkeit und<br />
Bürgerfreundlichkeit erheblich gesteigert<br />
werden kann.<br />
Lassen Sie mich bei <strong>die</strong>ser Gelegenheit<br />
betonen: Wir sind weit davon<br />
entfernt, <strong>die</strong> Leistungsbereitschaft<br />
und <strong>die</strong> Bürgerfreundlichkeit der<br />
kleinen Verwaltungen zu diskreditieren.<br />
Wir folgen auch nicht blind der<br />
These „je größer desto besser“. Vielmehr<br />
sind wir der begründeten,<br />
durch Prüfungserfahrungen erhärteten<br />
Auffassung, dass bei jeder Zusammenlegung<br />
<strong>die</strong>ser kleinen Verwaltungen<br />
• bei gleichem Output Einsparungen<br />
in der genannten Größenordnung<br />
möglich sind oder<br />
• <strong>die</strong> Leistungen entsprechend besser<br />
oder umfangreicher sind.<br />
Die so entstehende Steigerung der<br />
Wirtschaftlichkeit rechtfertigt aus<br />
der Sicht des LRH schon <strong>für</strong> sich genommen<br />
<strong>die</strong> Forderung nach einer<br />
größeren hauptamtlichen Verwaltungsstruktur.<br />
Zwar ist bedauerlich,<br />
dass <strong>die</strong> Landesregierung hinsichtlich<br />
der Aufgabenkritik und der damit<br />
verbundenen Funktionalreform<br />
noch nicht hinreichend konkret ge-<br />
50<br />
worden ist. Hier wäre sicherlich eine<br />
frühere klare Aussage <strong>für</strong> den Prozess<br />
förderlicher. Aber <strong>die</strong>s rechtfertigt<br />
u. E. nicht das Anhalten des Verwaltungsstrukturreformprozesses<br />
im<br />
kreisangehörigen Bereich. - Schließlich<br />
möchte ich noch darauf hinweisen,<br />
dass <strong>die</strong> Problematik der Kleinheit<br />
der hauptamtlichen Verwaltungen<br />
sich nach unserer umfassenden<br />
Untersuchung in 2003 dadurch weiter<br />
verstärkt hat, dass infolge der<br />
Hartz IV-Regelungen nunmehr im<br />
Sozialbereich ein wesentlicher Aufgabenblock<br />
weggefallen ist.<br />
Am Ende meines ersten Teilthemas<br />
möchte ich auch zur Ankündigung<br />
der Landesregierung hinsichtlich einer<br />
gesetzlichen Regelung zur Neuordnung<br />
der kommunalen Verwaltungsstrukturen<br />
im kreisangehörigen<br />
Bereich zum 01. April 2007 klar<br />
Stellung beziehen. Diese gesetzliche<br />
Regelung wird von den Gegnern<br />
gern als „Zwangsmittel“ bezeichnet<br />
und abgelehnt. Der LRH begrüßt<br />
<strong>die</strong>se Ankündigung hingegen ausdrücklich,<br />
auch wir haben <strong>die</strong>s eingefordert.<br />
Mehr als 30 Jahre Freiwilligkeit<br />
seit den Leitlinien der Landesregierung<br />
aus dem Jahr 1973 haben<br />
<strong>die</strong> kommunale Verwaltungsstruktur<br />
weitgehend unverändert gelassen,<br />
<strong>die</strong> freiwilligen Verwaltungszusammenschlüsse<br />
lassen sich an einer<br />
Hand abzählen. Erst durch unseren<br />
Sonderbericht und <strong>die</strong> daraus<br />
entstandene politische Diskussion