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Termine - Akademie für die ländlichen Räume

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TTT Dezember 2005<br />

Rechtsgebiete ist schwierig, da ein<br />

Beschäftigter häufig arbeitsanteilig<br />

<strong>für</strong> mehrere Aufgabengebiete eingesetzt<br />

werden muss. Diese Beispiele<br />

und konkrete Erfahrungen aus der<br />

kommunalen Praxis machen deutlich,<br />

dass durch einen Verwaltungszusammenschluss<br />

kleinerer Verwaltungen<br />

<strong>die</strong> Leistungsfähigkeit und<br />

Bürgerfreundlichkeit erheblich gesteigert<br />

werden kann.<br />

Lassen Sie mich bei <strong>die</strong>ser Gelegenheit<br />

betonen: Wir sind weit davon<br />

entfernt, <strong>die</strong> Leistungsbereitschaft<br />

und <strong>die</strong> Bürgerfreundlichkeit der<br />

kleinen Verwaltungen zu diskreditieren.<br />

Wir folgen auch nicht blind der<br />

These „je größer desto besser“. Vielmehr<br />

sind wir der begründeten,<br />

durch Prüfungserfahrungen erhärteten<br />

Auffassung, dass bei jeder Zusammenlegung<br />

<strong>die</strong>ser kleinen Verwaltungen<br />

• bei gleichem Output Einsparungen<br />

in der genannten Größenordnung<br />

möglich sind oder<br />

• <strong>die</strong> Leistungen entsprechend besser<br />

oder umfangreicher sind.<br />

Die so entstehende Steigerung der<br />

Wirtschaftlichkeit rechtfertigt aus<br />

der Sicht des LRH schon <strong>für</strong> sich genommen<br />

<strong>die</strong> Forderung nach einer<br />

größeren hauptamtlichen Verwaltungsstruktur.<br />

Zwar ist bedauerlich,<br />

dass <strong>die</strong> Landesregierung hinsichtlich<br />

der Aufgabenkritik und der damit<br />

verbundenen Funktionalreform<br />

noch nicht hinreichend konkret ge-<br />

50<br />

worden ist. Hier wäre sicherlich eine<br />

frühere klare Aussage <strong>für</strong> den Prozess<br />

förderlicher. Aber <strong>die</strong>s rechtfertigt<br />

u. E. nicht das Anhalten des Verwaltungsstrukturreformprozesses<br />

im<br />

kreisangehörigen Bereich. - Schließlich<br />

möchte ich noch darauf hinweisen,<br />

dass <strong>die</strong> Problematik der Kleinheit<br />

der hauptamtlichen Verwaltungen<br />

sich nach unserer umfassenden<br />

Untersuchung in 2003 dadurch weiter<br />

verstärkt hat, dass infolge der<br />

Hartz IV-Regelungen nunmehr im<br />

Sozialbereich ein wesentlicher Aufgabenblock<br />

weggefallen ist.<br />

Am Ende meines ersten Teilthemas<br />

möchte ich auch zur Ankündigung<br />

der Landesregierung hinsichtlich einer<br />

gesetzlichen Regelung zur Neuordnung<br />

der kommunalen Verwaltungsstrukturen<br />

im kreisangehörigen<br />

Bereich zum 01. April 2007 klar<br />

Stellung beziehen. Diese gesetzliche<br />

Regelung wird von den Gegnern<br />

gern als „Zwangsmittel“ bezeichnet<br />

und abgelehnt. Der LRH begrüßt<br />

<strong>die</strong>se Ankündigung hingegen ausdrücklich,<br />

auch wir haben <strong>die</strong>s eingefordert.<br />

Mehr als 30 Jahre Freiwilligkeit<br />

seit den Leitlinien der Landesregierung<br />

aus dem Jahr 1973 haben<br />

<strong>die</strong> kommunale Verwaltungsstruktur<br />

weitgehend unverändert gelassen,<br />

<strong>die</strong> freiwilligen Verwaltungszusammenschlüsse<br />

lassen sich an einer<br />

Hand abzählen. Erst durch unseren<br />

Sonderbericht und <strong>die</strong> daraus<br />

entstandene politische Diskussion

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