Termine - Akademie für die ländlichen Räume
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ist Bewegung in <strong>die</strong> kommunale<br />
Landschaft gekommen und es hat<br />
bereits in einem Jahr mehr freiwillige<br />
Verwaltungszusammenschlüsse<br />
gegeben als in den 30 Jahren zuvor.<br />
Der LRH sieht in dem vor uns liegenden<br />
Zeitfenster bis Ende 2006 eine<br />
gute Chance <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kommunen<br />
im Lande, selbst zu bestimmen, in<br />
welcher Form und mit welchen Partnern<br />
<strong>die</strong> Reform betrieben wird. Wir<br />
würden es ausdrücklich begrüßen,<br />
wenn am Ende eines flächendeckenden<br />
Veränderungsprozesses der Gesetzgeber<br />
überhaupt nicht mehr tätig<br />
werden müsste. Gern würden wir in<br />
<strong>die</strong>sem Punkt widerlegt, aber unsere<br />
These steht: Ohne <strong>die</strong>se Option wird<br />
der Prozess nicht <strong>die</strong> erforderliche<br />
Wirkung entfalten. Wir hoffen daher,<br />
dass <strong>die</strong> Landesregierung trotz aller<br />
Widerstände standhaft bleibt und<br />
nicht von ihrem Vorhaben abrückt,<br />
<strong>die</strong> bis Ende 2006 offen gebliebenen<br />
Fälle dann durch Gesetz zu regeln.<br />
Schließlich noch folgende Abschlussbemerkung:<br />
Dieses Thema wird teilweise sehr<br />
emotional diskutiert. Ich möchte gerade<br />
vor unserer <strong>Akademie</strong>, <strong>die</strong> sich<br />
dem <strong>ländlichen</strong> Raum besonders<br />
verpflichtet fühlt, daran erinnern,<br />
dass <strong>die</strong>se Reform sich nur auf <strong>die</strong><br />
hauptamtlichen Verwaltungsstrukturen<br />
auswirkt. Sie geht von der Leistungsfähigkeit<br />
und Zukunftsfähigkeit<br />
der Schleswig-Holsteinischen<br />
Amtsverfassung aus. Das Amt ist ei-<br />
TTT Dezember 2005<br />
ne Verwaltungsgemeinschaft, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />
mehrere kommunale Körperschaften<br />
als Dienstleister tätig ist. Diese Form<br />
der Aufgabenerledigung hat sich bewährt.<br />
Es kann dann doch wirklich<br />
nicht als völlig undenkbar eingestuft<br />
werden, dass sich <strong>die</strong> betroffenen<br />
Gemeinden hinsichtlich ihres<br />
Dienstleisters neu orientieren sollen<br />
oder sich als bisherige amtsfreie Gemeinde<br />
in ein Amt begeben. Ich hätte<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Debatte und manche Gegenreaktion<br />
mehr Verständnis, wenn<br />
es um eine völlig andere Gebietsstruktur<br />
der Gemeinden ginge. Ich<br />
stelle gerade uns als <strong>Akademie</strong> <strong>die</strong><br />
Frage, ob nicht <strong>die</strong>se Reform der<br />
kommunalen Verwaltung einen starken<br />
<strong>ländlichen</strong> Raum langfristig absichern<br />
hilft. Ich meine ja!<br />
Nun möchte ich auf das zweite Thema<br />
zu sprechen kommen, <strong>die</strong> neuen<br />
„Kommunalen Verwaltungsregionen“,<br />
<strong>die</strong> von der Landesregierung<br />
in den Leitlinien vom 28. Juni 2005<br />
zunächst noch unter dem Begriff<br />
„Dienstleistungszentren“ in <strong>die</strong> Diskussion<br />
eingebracht worden sind.<br />
Ausgangspunkt hier<strong>für</strong> ist im Grunde<br />
<strong>die</strong> Funktionalreform als ein wesentlicher<br />
Teilbereich der Verwaltungsreform.<br />
Damit sind wir bei einem<br />
Thema, das in periodischen<br />
Schüben und in immer wieder neuen<br />
Anläufen intensiv diskutiert worden<br />
ist, allerdings über viele Jahrzehnte<br />
ohne durchschlagenden Erfolg. Es<br />
wäre müßig, jetzt nach den jeweils<br />
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