Termine - Akademie für die ländlichen Räume
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Ziel gesteckt. Die konkrete inhaltliche<br />
Festlegung soll anschließend mit<br />
einem Gesetz zur Errichtung der<br />
Kommunalen Verwaltungsregionen<br />
vorgenommen werden, das unter anderem<br />
<strong>die</strong> dort wahrzunehmenden<br />
Aufgaben, den Zuständigkeitsbereich,<br />
den Sitz, <strong>die</strong> Rechtsform und<br />
<strong>die</strong> Aufsicht einheitlich regeln wird.<br />
Vorschläge zur Ausgestaltung der<br />
Kommunalen Verwaltungsregionen<br />
nimmt das Innenministerium bis Ende<br />
2005 entgegen; hier ist <strong>die</strong> kommunale<br />
Seite angesprochen und gefordert.<br />
Aber auch <strong>die</strong> Landesregierung<br />
ist selbstverständlich verpflichtet,<br />
fachliche Vorstellungen zu entwickeln,<br />
wie <strong>die</strong> bisherigen Landesaufgaben<br />
erledigt werden sollen.<br />
Seit der Festlegung auf 4 bis 5 Kommunale<br />
Verwaltungsregionen in den<br />
neuen Leitlinien vom Juni 2005 sind<br />
<strong>die</strong> Diskussionen um <strong>die</strong>se neuen<br />
Verwaltungseinheiten nicht verstummt.<br />
Während <strong>die</strong> Landesregierung<br />
klarstellt, dass damit keine neuen<br />
Zwischenbehörden mit neuen<br />
Verwaltungsgebäuden aus dem Boden<br />
gestampft würden, äußern Kommunalpolitiker<br />
aus allen Regionen<br />
des Landes immer wieder Be<strong>für</strong>chtungen,<br />
<strong>die</strong>s sei der Einstieg in <strong>die</strong><br />
Bildung von Großkreisen. Es gibt<br />
aber auch Kommunen, wie z. B. <strong>die</strong><br />
Landeshauptstadt Kiel, <strong>die</strong> sich bereits<br />
als Aufgabenträger und Sitz einer<br />
Kommunalen Verwaltungsregion<br />
ins Gespräch bringen und schon<br />
TTT Dezember 2005<br />
mit fertigen Konzepten aufwarten.<br />
Und wie immer bei strittigen oder<br />
unklaren „Gefechtslagen“ kommt<br />
der LRH ins Spiel und soll seine<br />
fachliche Meinung kundtun. Das erwarten<br />
Sie jetzt sicher auch von mir.<br />
Ich will mich dem auch nicht entziehen;<br />
auch wenn der Reformprozess<br />
in <strong>die</strong>sem Punkt noch keine abschließend<br />
klaren Strukturen erkennen<br />
lässt.<br />
Für uns als Finanzkontrolle des Landes<br />
Schleswig-Holstein steht bei jeder<br />
Bewertung von Projekten, Reformprozessen<br />
und Verwaltungsvorgängen<br />
- neben der Rechtmäßigkeit -<br />
an oberster Stelle der Gesichtspunkt<br />
der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit.<br />
Wir werden also <strong>die</strong><br />
weiteren Diskussionen, <strong>die</strong> anstehenden<br />
Entscheidungen über <strong>die</strong><br />
Aufgabenverlagerungen sowie <strong>die</strong><br />
Errichtung der Kommunalen Verwaltungsregionen<br />
aufmerksam begleiten<br />
und bewerten. Und wir behalten<br />
uns selbstverständlich vor, <strong>die</strong><br />
neuen Kommunalen Verwaltungsregionen<br />
zu gegebener Zeit zu prüfen.<br />
Derzeit sind aus unserer Sicht insbesondere<br />
Antworten auf folgende Fragen<br />
von besonderer Bedeutung:<br />
• Entsteht durch <strong>die</strong> Kommunalen<br />
Verwaltungsregionen eine zusätzliche<br />
Verwaltungsebene zwischen<br />
Land und Kommunen?<br />
• Werden <strong>die</strong> bisherigen staatlichen<br />
Ämter aufgelöst?<br />
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