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Termine - Akademie für die ländlichen Räume

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Ziel gesteckt. Die konkrete inhaltliche<br />

Festlegung soll anschließend mit<br />

einem Gesetz zur Errichtung der<br />

Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

vorgenommen werden, das unter anderem<br />

<strong>die</strong> dort wahrzunehmenden<br />

Aufgaben, den Zuständigkeitsbereich,<br />

den Sitz, <strong>die</strong> Rechtsform und<br />

<strong>die</strong> Aufsicht einheitlich regeln wird.<br />

Vorschläge zur Ausgestaltung der<br />

Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

nimmt das Innenministerium bis Ende<br />

2005 entgegen; hier ist <strong>die</strong> kommunale<br />

Seite angesprochen und gefordert.<br />

Aber auch <strong>die</strong> Landesregierung<br />

ist selbstverständlich verpflichtet,<br />

fachliche Vorstellungen zu entwickeln,<br />

wie <strong>die</strong> bisherigen Landesaufgaben<br />

erledigt werden sollen.<br />

Seit der Festlegung auf 4 bis 5 Kommunale<br />

Verwaltungsregionen in den<br />

neuen Leitlinien vom Juni 2005 sind<br />

<strong>die</strong> Diskussionen um <strong>die</strong>se neuen<br />

Verwaltungseinheiten nicht verstummt.<br />

Während <strong>die</strong> Landesregierung<br />

klarstellt, dass damit keine neuen<br />

Zwischenbehörden mit neuen<br />

Verwaltungsgebäuden aus dem Boden<br />

gestampft würden, äußern Kommunalpolitiker<br />

aus allen Regionen<br />

des Landes immer wieder Be<strong>für</strong>chtungen,<br />

<strong>die</strong>s sei der Einstieg in <strong>die</strong><br />

Bildung von Großkreisen. Es gibt<br />

aber auch Kommunen, wie z. B. <strong>die</strong><br />

Landeshauptstadt Kiel, <strong>die</strong> sich bereits<br />

als Aufgabenträger und Sitz einer<br />

Kommunalen Verwaltungsregion<br />

ins Gespräch bringen und schon<br />

TTT Dezember 2005<br />

mit fertigen Konzepten aufwarten.<br />

Und wie immer bei strittigen oder<br />

unklaren „Gefechtslagen“ kommt<br />

der LRH ins Spiel und soll seine<br />

fachliche Meinung kundtun. Das erwarten<br />

Sie jetzt sicher auch von mir.<br />

Ich will mich dem auch nicht entziehen;<br />

auch wenn der Reformprozess<br />

in <strong>die</strong>sem Punkt noch keine abschließend<br />

klaren Strukturen erkennen<br />

lässt.<br />

Für uns als Finanzkontrolle des Landes<br />

Schleswig-Holstein steht bei jeder<br />

Bewertung von Projekten, Reformprozessen<br />

und Verwaltungsvorgängen<br />

- neben der Rechtmäßigkeit -<br />

an oberster Stelle der Gesichtspunkt<br />

der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit.<br />

Wir werden also <strong>die</strong><br />

weiteren Diskussionen, <strong>die</strong> anstehenden<br />

Entscheidungen über <strong>die</strong><br />

Aufgabenverlagerungen sowie <strong>die</strong><br />

Errichtung der Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

aufmerksam begleiten<br />

und bewerten. Und wir behalten<br />

uns selbstverständlich vor, <strong>die</strong><br />

neuen Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

zu gegebener Zeit zu prüfen.<br />

Derzeit sind aus unserer Sicht insbesondere<br />

Antworten auf folgende Fragen<br />

von besonderer Bedeutung:<br />

• Entsteht durch <strong>die</strong> Kommunalen<br />

Verwaltungsregionen eine zusätzliche<br />

Verwaltungsebene zwischen<br />

Land und Kommunen?<br />

• Werden <strong>die</strong> bisherigen staatlichen<br />

Ämter aufgelöst?<br />

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