Termine - Akademie für die ländlichen Räume
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TTT Dezember 2005<br />
Schuldigen zu forschen, das führt<br />
nicht weiter. Funktionalreform kann<br />
nur als gemeinschaftlich zu erledigende<br />
Aufgabe zwischen Land und<br />
Kommunen angepackt und zum Erfolg<br />
geführt werden. Der LRH hat in<br />
<strong>die</strong>sem Zusammenhang immer wieder<br />
auf eine konsequente Umsetzung<br />
des schon in der Vergangenheit geltenden<br />
Organisationsgrundsatzes<br />
gemäß § 26 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz<br />
gedrungen. Dort ist der<br />
Vorrang der kommunalen Verwaltung<br />
normiert, was nichts anderes<br />
bedeutet, als dass Vollzugsaufgaben<br />
möglichst durch <strong>die</strong> kommunale<br />
Ebene und nicht durch Landesbehörden<br />
zu erledigen sind.<br />
Die neue Landesregierung hat nun<br />
durch eine umfassende Aufgabenanalyse<br />
und Aufgabenkritik den Prozess<br />
neu in Gang gesetzt. Nach Abschluss<br />
der Aufgabenkritik, <strong>die</strong> unter<br />
Federführung des Finanzministeriums<br />
betrieben wird, soll entschieden<br />
werden, welche Aufgaben beim<br />
Land verbleiben und welche Aufgaben<br />
• der Staatlichen Umweltämter,<br />
• der Ämter <strong>für</strong> ländliche <strong>Räume</strong>,<br />
• der Katasterämter,<br />
• des Landesamtes <strong>für</strong> Gesundheit<br />
und Arbeitssicherheit sowie<br />
• der Vollzugsaufgaben des Landesamtes<br />
<strong>für</strong> Natur und Umwelt<br />
auf <strong>die</strong> Kommunen übertragen<br />
werden. Fest steht schon jetzt:<br />
Der Küstenschutz und <strong>die</strong> Auszahlung<br />
und Kontrolle der land-<br />
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wirtschaftlichen Prämien bleiben<br />
in der Hand des Landes. Die<br />
Kommunen sollen <strong>die</strong> ihnen übertragenen<br />
Aufgaben weitestgehend<br />
als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben<br />
erledigen, das heißt<br />
weitgehend unabhängig von<br />
staatlichen Vorgaben in eigener<br />
Verantwortung.<br />
Außerdem sollen <strong>die</strong> Kreise und<br />
kreisfreien Städte <strong>die</strong> Aufgaben auf<br />
<strong>die</strong> Kommunalen Verwaltungsregionen<br />
übertragen, <strong>die</strong> im sachlichen<br />
Zusammenhang mit den übertragenen<br />
staatlichen Aufgaben stehen.<br />
Die gebündelt wahrzunehmenden<br />
Aufgaben müssen dabei einen Umfang<br />
erreichen, der eine wirtschaftlichere<br />
Aufgabenerledigung „in einer<br />
Hand“ mit entsprechenden Synergieeffekten<br />
gewährleistet.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang hat der<br />
Innenminister deutlich gemacht,<br />
dass es unwirtschaftlich wäre, Landesaufgaben,<br />
<strong>die</strong> bisher an 3 bis 5<br />
Standorten im Land erledigt würden,<br />
künftig auf 15 kommunale Verwaltungen<br />
(11 Kreise und 4 kreisfreie<br />
Städte) zu verlagern und damit - wie<br />
er es nannte - zu „atomisieren“. Diese<br />
Aufgaben müssten daher sinnvollerweise<br />
in 4 bis 5 „Kommunalen<br />
Verwaltungsregionen“ gebündelt<br />
werden.<br />
Mit dem gesetzten Zeitrahmen <strong>für</strong><br />
den Abschluss der Aufgabenkritik<br />
bis Ende <strong>die</strong>ses Jahres hat sich <strong>die</strong><br />
Landesregierung ein ehrgeiziges