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Termine - Akademie für die ländlichen Räume

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TTT Dezember 2005<br />

Schuldigen zu forschen, das führt<br />

nicht weiter. Funktionalreform kann<br />

nur als gemeinschaftlich zu erledigende<br />

Aufgabe zwischen Land und<br />

Kommunen angepackt und zum Erfolg<br />

geführt werden. Der LRH hat in<br />

<strong>die</strong>sem Zusammenhang immer wieder<br />

auf eine konsequente Umsetzung<br />

des schon in der Vergangenheit geltenden<br />

Organisationsgrundsatzes<br />

gemäß § 26 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz<br />

gedrungen. Dort ist der<br />

Vorrang der kommunalen Verwaltung<br />

normiert, was nichts anderes<br />

bedeutet, als dass Vollzugsaufgaben<br />

möglichst durch <strong>die</strong> kommunale<br />

Ebene und nicht durch Landesbehörden<br />

zu erledigen sind.<br />

Die neue Landesregierung hat nun<br />

durch eine umfassende Aufgabenanalyse<br />

und Aufgabenkritik den Prozess<br />

neu in Gang gesetzt. Nach Abschluss<br />

der Aufgabenkritik, <strong>die</strong> unter<br />

Federführung des Finanzministeriums<br />

betrieben wird, soll entschieden<br />

werden, welche Aufgaben beim<br />

Land verbleiben und welche Aufgaben<br />

• der Staatlichen Umweltämter,<br />

• der Ämter <strong>für</strong> ländliche <strong>Räume</strong>,<br />

• der Katasterämter,<br />

• des Landesamtes <strong>für</strong> Gesundheit<br />

und Arbeitssicherheit sowie<br />

• der Vollzugsaufgaben des Landesamtes<br />

<strong>für</strong> Natur und Umwelt<br />

auf <strong>die</strong> Kommunen übertragen<br />

werden. Fest steht schon jetzt:<br />

Der Küstenschutz und <strong>die</strong> Auszahlung<br />

und Kontrolle der land-<br />

52<br />

wirtschaftlichen Prämien bleiben<br />

in der Hand des Landes. Die<br />

Kommunen sollen <strong>die</strong> ihnen übertragenen<br />

Aufgaben weitestgehend<br />

als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben<br />

erledigen, das heißt<br />

weitgehend unabhängig von<br />

staatlichen Vorgaben in eigener<br />

Verantwortung.<br />

Außerdem sollen <strong>die</strong> Kreise und<br />

kreisfreien Städte <strong>die</strong> Aufgaben auf<br />

<strong>die</strong> Kommunalen Verwaltungsregionen<br />

übertragen, <strong>die</strong> im sachlichen<br />

Zusammenhang mit den übertragenen<br />

staatlichen Aufgaben stehen.<br />

Die gebündelt wahrzunehmenden<br />

Aufgaben müssen dabei einen Umfang<br />

erreichen, der eine wirtschaftlichere<br />

Aufgabenerledigung „in einer<br />

Hand“ mit entsprechenden Synergieeffekten<br />

gewährleistet.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang hat der<br />

Innenminister deutlich gemacht,<br />

dass es unwirtschaftlich wäre, Landesaufgaben,<br />

<strong>die</strong> bisher an 3 bis 5<br />

Standorten im Land erledigt würden,<br />

künftig auf 15 kommunale Verwaltungen<br />

(11 Kreise und 4 kreisfreie<br />

Städte) zu verlagern und damit - wie<br />

er es nannte - zu „atomisieren“. Diese<br />

Aufgaben müssten daher sinnvollerweise<br />

in 4 bis 5 „Kommunalen<br />

Verwaltungsregionen“ gebündelt<br />

werden.<br />

Mit dem gesetzten Zeitrahmen <strong>für</strong><br />

den Abschluss der Aufgabenkritik<br />

bis Ende <strong>die</strong>ses Jahres hat sich <strong>die</strong><br />

Landesregierung ein ehrgeiziges

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