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Innenliegende Linkseinfädelungsstreifen an plangleichen ...

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Ströme 2 und 7 erfordert. Ausnahme wäre eine Einmündung,<br />

die keinen Linksabbiegestreifen aufweist.<br />

In diesen seltenen Fällen wäre jedoch keine<br />

Fläche vorh<strong>an</strong>den, um einen iLES einzurichten.<br />

Im Weiteren unterscheiden sich die beiden Typen<br />

durch die Möglichkeit der Beschleunigung bzw. das<br />

Vorh<strong>an</strong>densein einer Aufstellfläche. Von der mittig<br />

gelegenen Position erfolgt das Einfädeln in den<br />

Strom 8 beim Typ mit der realisierten Beschleunigung<br />

in etwa in derselben Geschwindigkeit, welche<br />

im Strom 8 gefahren wird. Beim zweiten Typen mit<br />

der Aufstellfläche erfolgt das Einfädeln bei ausreichender<br />

Zeitlücke im Strom 8, um d<strong>an</strong>ach entsprechend<br />

auf die gefahrene Geschwindigkeit zu beschleunigen.<br />

Beide Typen sollen die Leistungsfähigkeit<br />

der Einmündung deutlich erhöhen.<br />

Der erste Typ mit dem Beschleunigungsstreifen ist<br />

vor allem im Vorfeld bebauter Gebiete oder außerorts<br />

denkbar/<strong>an</strong>zutreffen, wo eine räumliche Erweiterung<br />

des Knotenpunkts baulich möglich ist. Der<br />

zweite Typ ist vor allem innerorts häufiger, wo entsprechend<br />

die zuvor vorh<strong>an</strong>dene Sperrfläche ummarkiert<br />

wurde, somit nur eine begrenzte Länge<br />

des iLES realisierbar ist, zumeist auch auf Grund<br />

direkt <strong>an</strong>grenzender Bebauung.<br />

2.2 Zeitlücken<br />

Für eine aussagekräftige Ermittlung von Leistungsfähigkeiten<br />

<strong>an</strong> nichtsignalisierten Knotenpunkten ist<br />

eine Bestimmung von Grenz- und Folgezeitlücken<br />

im Vorfeld notwendig. Da dies ein sehr zeitaufwändiger<br />

Prozess ist, wurden in der Verg<strong>an</strong>genheit bereits<br />

allgemeingültige mittlere Werte für beide<br />

Größen – Grenz- und Folgezeitlücken – für die unterschiedlichsten<br />

Fahrbeziehungen <strong>an</strong> einem Knotenpunkt<br />

ermittelt. So befinden sich im HBS [6] entsprechende<br />

Werte, welche die Grundlage für die<br />

verschiedenen Abbildungen zur Bestimmung der<br />

Grundkapazitäten der unterschiedlichen Knotenströme<br />

[6] bilden. Dabei wird jedoch nicht nach der<br />

Geschwindigkeit im Hauptstrom, sondern lediglich<br />

nach der Lage des Knotenpunktes (inner- bzw.<br />

außerorts) unterschieden. Das Verfahren, auf dem<br />

die Berechnung der Grenz- und Folgezeitlücken<br />

beruht, wurde von HARDERS bereits in den 1970er<br />

Jahren entwickelt und in der Reihe „Forschung<br />

Straßenbau und Straßenverkehrstechnik“ des Bundesministeriums<br />

für Verkehr veröffentlicht [18]. Es<br />

h<strong>an</strong>delt sich dabei um eine Weiterentwicklung bereits<br />

bestehender Verfahren zur Bestimmung von<br />

Grenzzeitlücken. Zudem werden bei den Untersuchungen<br />

von HARDERS die Werte für Grenz- und<br />

Folgezeitlücken für unterschiedliche mittlere Geschwindigkeiten<br />

im Hauptstrom <strong>an</strong>gegeben.<br />

2.2.1 Grenz- und Folgezeitlücke<br />

Die Grenzzeitlücke entspricht der kleinsten Zeitlücke,<br />

die in einem übergeordneten Verkehrsstrom<br />

vorh<strong>an</strong>den sein muss, damit ein wartepflichtiges<br />

Fahrzeug in den Knotenpunkt einfahren k<strong>an</strong>n [6].<br />

Zeitlücken, die kleiner ausfallen als die Grenzzeitlücke,<br />

werden von wartenden Fahrzeugen abgelehnt.<br />

Entsprechend werden Zeitlücken größer bzw.<br />

gleich der Grenzzeitlücke von den wartenden Verkehrsteilnehmern<br />

<strong>an</strong>genommen. Dabei ist die Nettozeitlücke<br />

zwischen zwei Fahrzeugen im übergeordneten<br />

Verkehrsstrom ausschlaggebend, da nur<br />

diese zum Einfahren wartepflichtiger Fahrzeuge in<br />

den Knotenpunkt genutzt werden k<strong>an</strong>n. Eine direkte<br />

Beobachtung der Grenzzeitlücke ist nicht möglich.<br />

Sie muss mit Hilfe des in Kapitel 2.2.3 beschriebenen<br />

Verfahrens hergeleitet werden.<br />

Die Folgezeitlücke gibt <strong>an</strong>, wie groß der zeitliche<br />

Abst<strong>an</strong>d zweier aufein<strong>an</strong>der folgender Fahrzeuge<br />

im Nebenstrom ist, die beide in dieselbe Zeitlücke<br />

im Hauptstrom einfahren [6]. Es h<strong>an</strong>delt sich hierbei<br />

– <strong>an</strong>ders als bei der Grenzzeitlücke – um eine<br />

Bruttozeitlücke.<br />

2.2.2 Unterscheidung zwischen Brutto- und<br />

Nettozeitlücke<br />

Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettozeitlücken<br />

wird durch die Fahrzeuglänge beschrieben.<br />

Beide Werte geben den zeitlichen Abst<strong>an</strong>d zweier<br />

aufein<strong>an</strong>der folgender Fahrzeuge/Objekte <strong>an</strong>. Allerdings<br />

enthält die Nettozeitlücke nur den Zeitraum,<br />

der zwischen dem Verlassen des Hecks des vorausfahrenden<br />

Fahrzeugs und dem Eintreffen der<br />

Front des nachfolgenden Fahrzeugs <strong>an</strong> einer zuvor<br />

definierten Bezugslinie vergeht. Bei der Bruttozeitlücke<br />

hingegen wird auch die Länge eines der beiden<br />

Fahrzeuge (i. d. R. des vorausfahrenden Kfz)<br />

mit in die Bestimmung der Zeitlücke eingeschlossen.<br />

D. h., es wird die Zeit gemessen, die zwischen<br />

dem Passieren der Front des vorausfahrenden<br />

Fahrzeugs und dem Eintreffen des nachfolgenden<br />

Fahrzeugs vergeht.<br />

Die nachfolgend aufgeführte Gleichung stellt den<br />

Unterschied zwischen Brutto- und Nettozeitlücke<br />

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