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Ev. - Stadtroda

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<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 12/10<br />

1. Änderungssatzung<br />

vom 3. Dezember 2010<br />

S a t z u n g<br />

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />

der Stadt <strong>Stadtroda</strong><br />

(Straßenausbaubeitragssatzung)<br />

vom 22. Dezember 2003<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 21 und 22 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung<br />

sowie des § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) in der aktuellen Fassung hat der Stadtrat der Stadt<br />

<strong>Stadtroda</strong> in seiner Sitzung am 15.11.2010 mit Beschluss<br />

V./2010/0177 folgende 1. Änderungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderung der Satzung<br />

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt <strong>Stadtroda</strong> wird<br />

unter § 10 „Fälligkeit“ wie folgt geändert:<br />

1. In Unterpunkt 1 entfällt Satz 1 und wird mit dem folgenden<br />

Text ersetzt:<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht im Fall, dass für die Ausbaumaßnahme<br />

Grunderwerb erforderlich war, wenn die<br />

Stadt <strong>Stadtroda</strong> für die angekauften Grundstücke im<br />

Grundbuch von <strong>Stadtroda</strong> eingetragen ist. Im Falle, dass<br />

die Baumaßnahme ohne Grunderwerb erfolgte, entsteht<br />

die sachliche Beitragspflicht mit dem Eingang der letzten<br />

Unternehmerrechnung nach vollzogener Abnahme. Im<br />

Fall dass für die Ausbaumaßnahmen Zuwendungen bzw.<br />

Drittmittel für gestalterischen Mehraufwand in Anspruch<br />

genommen wurden, entsteht die sachliche Beitragspflicht<br />

mit Prüfung und Genehmigung des Verwendungsnachweises<br />

durch den Zuwendungs-bzw. Fördermittelgeber.<br />

2. Der anschließende Text an den Unterpunkt (1) erhält den<br />

Unterpunkt (2) und lautet wie folgt:<br />

(2) Im Falle der Kostenspaltung (§ 7) entsteht die Beitragsschuld<br />

mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme,<br />

bei der Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6<br />

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,<br />

die Vorbereitungen für den neuen Haushalt standen in diesem<br />

Jahr unter völlig neuen Vorzeichen: Der Stadtrat und<br />

die Verwaltung haben festgelegt, zum ersten Mal nach der<br />

Wiedervereinigung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2011<br />

und 2012 vorzulegen und zu verabschieden. Klar ist allen<br />

geworden, dass die Haushalte 2011 und 2012 stärker denn<br />

je unter dem Damoklesschwert der Haushaltssicherung zu<br />

betrachten sind. Im Jahr 2011 droht – nach unseren Planungen<br />

– keine konkrete Haushaltssicherung, weil wir noch auf<br />

entsprechende Rücklagen zurückgreifen können und die<br />

Kreditierung für die Investitionen weiterhin möglich ist. Allerdings<br />

nach dem Jahr 2012 wird die finanzielle Luft dünner<br />

werden. Nach gegenwärtigem Planungsstand können wir<br />

bei unveränderter Lage die gesetzlichen Forderungen nicht<br />

mehr erfüllen. Hier muss unser Nachdenken ansetzen, damit<br />

das Gemeinwesen, die kommunale Selbstverwaltung eine<br />

Zukunft hat und nicht noch stärker als in aktuell diskutieren<br />

Fällen von außen bestimmt wird.<br />

Auch unser städtischer Haushalt ist – wie alle öffentlichen<br />

und vor allem kommunalen Haushalte – dadurch gekennzeichnet,<br />

dass die Einnahme- und Ausgabeschere unaufhörlich<br />

auseinanderklafft. Die finanziellen Ausstattungen der<br />

Kommunen und auch die der Stadt <strong>Stadtroda</strong> sind somit<br />

Zum Haushalt 2011/2012<br />

Abs. 2) mit der Beendigung der Maßnahmen an den die<br />

Erschließungseinheit bildenden Straßen.<br />

3. Pkt. 2 bleibt textlich bestehen und erhält den Unterpunkt (3).<br />

(3) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides fällig.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Stadtroda</strong>, 3. Dezember 2010<br />

STADT STADTRODA<br />

Harald Kramer<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die<br />

nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />

betreffen, können schriftlich unter Darlegung des<br />

Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung<br />

der Satzung bei der Stadt <strong>Stadtroda</strong> geltend gemacht<br />

werden.<br />

Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der<br />

Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit<br />

der Satzung unbeachtlich.<br />

Kramer<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Stadtroda</strong>, den 10. Dezember 2010<br />

nicht mehr zukunftsfähig. Das ist zum Glück zwischenzeitlich<br />

beim Freistaat Thüringen und auch beim Bund angekommen.<br />

Aber die reinen Steuermehreinnahmen bei Land und Bund<br />

können die kommunalen Finanzprobleme nicht lösen. Eine<br />

dauerhafte Verbesserung ist nur durch eine Umverteilung der<br />

Soziallasten auf der Grundlage einer dringend erforderlichen<br />

Gemeindefinanzreform zu erreichen.<br />

Wie sieht unsere konkrete Lage aus? Die Einnahmesituation<br />

hat sich in <strong>Stadtroda</strong> durch die Wirtschafts- und Finanzkrise<br />

enorm verschlechtert und zum jetzigen Zeitpunkt können wir<br />

trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung noch keine<br />

deutlichen Einnahmezuwächse konstatieren. In welcher Weise<br />

werden wir in Zukunft am wirtschaftlichen Aufschwung und<br />

an milliardenschweren Einnahmeverbesserungen, die die<br />

Steuerschätzer in den vergangenen Wochen bekannt gaben,<br />

partizipieren? Der Einbruch der Gewerbesteuer in den Vorjahren<br />

hat dazu geführt, dass wir beständige Zuweisungen über<br />

die Schlüsselmasse haben. Diese können jedoch nicht die<br />

gesamten Einnahmeverluste kompensieren. Wir wissen auch,<br />

dass die Schlüsselzuweisungen in den kommenden Jahren<br />

wieder deutlich zurückgehen werden, weil wir als Kommunen<br />

durch so genannte Mindesthebesätze gezwungen werden,<br />

die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze auf ein ent-

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