Ev. - Stadtroda
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<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 12/10<br />
1. Änderungssatzung<br />
vom 3. Dezember 2010<br />
S a t z u n g<br />
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />
der Stadt <strong>Stadtroda</strong><br />
(Straßenausbaubeitragssatzung)<br />
vom 22. Dezember 2003<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 21 und 22 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung<br />
sowie des § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) in der aktuellen Fassung hat der Stadtrat der Stadt<br />
<strong>Stadtroda</strong> in seiner Sitzung am 15.11.2010 mit Beschluss<br />
V./2010/0177 folgende 1. Änderungssatzung der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderung der Satzung<br />
Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt <strong>Stadtroda</strong> wird<br />
unter § 10 „Fälligkeit“ wie folgt geändert:<br />
1. In Unterpunkt 1 entfällt Satz 1 und wird mit dem folgenden<br />
Text ersetzt:<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht im Fall, dass für die Ausbaumaßnahme<br />
Grunderwerb erforderlich war, wenn die<br />
Stadt <strong>Stadtroda</strong> für die angekauften Grundstücke im<br />
Grundbuch von <strong>Stadtroda</strong> eingetragen ist. Im Falle, dass<br />
die Baumaßnahme ohne Grunderwerb erfolgte, entsteht<br />
die sachliche Beitragspflicht mit dem Eingang der letzten<br />
Unternehmerrechnung nach vollzogener Abnahme. Im<br />
Fall dass für die Ausbaumaßnahmen Zuwendungen bzw.<br />
Drittmittel für gestalterischen Mehraufwand in Anspruch<br />
genommen wurden, entsteht die sachliche Beitragspflicht<br />
mit Prüfung und Genehmigung des Verwendungsnachweises<br />
durch den Zuwendungs-bzw. Fördermittelgeber.<br />
2. Der anschließende Text an den Unterpunkt (1) erhält den<br />
Unterpunkt (2) und lautet wie folgt:<br />
(2) Im Falle der Kostenspaltung (§ 7) entsteht die Beitragsschuld<br />
mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme,<br />
bei der Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6<br />
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,<br />
die Vorbereitungen für den neuen Haushalt standen in diesem<br />
Jahr unter völlig neuen Vorzeichen: Der Stadtrat und<br />
die Verwaltung haben festgelegt, zum ersten Mal nach der<br />
Wiedervereinigung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2011<br />
und 2012 vorzulegen und zu verabschieden. Klar ist allen<br />
geworden, dass die Haushalte 2011 und 2012 stärker denn<br />
je unter dem Damoklesschwert der Haushaltssicherung zu<br />
betrachten sind. Im Jahr 2011 droht – nach unseren Planungen<br />
– keine konkrete Haushaltssicherung, weil wir noch auf<br />
entsprechende Rücklagen zurückgreifen können und die<br />
Kreditierung für die Investitionen weiterhin möglich ist. Allerdings<br />
nach dem Jahr 2012 wird die finanzielle Luft dünner<br />
werden. Nach gegenwärtigem Planungsstand können wir<br />
bei unveränderter Lage die gesetzlichen Forderungen nicht<br />
mehr erfüllen. Hier muss unser Nachdenken ansetzen, damit<br />
das Gemeinwesen, die kommunale Selbstverwaltung eine<br />
Zukunft hat und nicht noch stärker als in aktuell diskutieren<br />
Fällen von außen bestimmt wird.<br />
Auch unser städtischer Haushalt ist – wie alle öffentlichen<br />
und vor allem kommunalen Haushalte – dadurch gekennzeichnet,<br />
dass die Einnahme- und Ausgabeschere unaufhörlich<br />
auseinanderklafft. Die finanziellen Ausstattungen der<br />
Kommunen und auch die der Stadt <strong>Stadtroda</strong> sind somit<br />
Zum Haushalt 2011/2012<br />
Abs. 2) mit der Beendigung der Maßnahmen an den die<br />
Erschließungseinheit bildenden Straßen.<br />
3. Pkt. 2 bleibt textlich bestehen und erhält den Unterpunkt (3).<br />
(3) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des<br />
Beitragsbescheides fällig.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
<strong>Stadtroda</strong>, 3. Dezember 2010<br />
STADT STADTRODA<br />
Harald Kramer<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die<br />
nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />
betreffen, können schriftlich unter Darlegung des<br />
Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung<br />
der Satzung bei der Stadt <strong>Stadtroda</strong> geltend gemacht<br />
werden.<br />
Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der<br />
Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit<br />
der Satzung unbeachtlich.<br />
Kramer<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Stadtroda</strong>, den 10. Dezember 2010<br />
nicht mehr zukunftsfähig. Das ist zum Glück zwischenzeitlich<br />
beim Freistaat Thüringen und auch beim Bund angekommen.<br />
Aber die reinen Steuermehreinnahmen bei Land und Bund<br />
können die kommunalen Finanzprobleme nicht lösen. Eine<br />
dauerhafte Verbesserung ist nur durch eine Umverteilung der<br />
Soziallasten auf der Grundlage einer dringend erforderlichen<br />
Gemeindefinanzreform zu erreichen.<br />
Wie sieht unsere konkrete Lage aus? Die Einnahmesituation<br />
hat sich in <strong>Stadtroda</strong> durch die Wirtschafts- und Finanzkrise<br />
enorm verschlechtert und zum jetzigen Zeitpunkt können wir<br />
trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung noch keine<br />
deutlichen Einnahmezuwächse konstatieren. In welcher Weise<br />
werden wir in Zukunft am wirtschaftlichen Aufschwung und<br />
an milliardenschweren Einnahmeverbesserungen, die die<br />
Steuerschätzer in den vergangenen Wochen bekannt gaben,<br />
partizipieren? Der Einbruch der Gewerbesteuer in den Vorjahren<br />
hat dazu geführt, dass wir beständige Zuweisungen über<br />
die Schlüsselmasse haben. Diese können jedoch nicht die<br />
gesamten Einnahmeverluste kompensieren. Wir wissen auch,<br />
dass die Schlüsselzuweisungen in den kommenden Jahren<br />
wieder deutlich zurückgehen werden, weil wir als Kommunen<br />
durch so genannte Mindesthebesätze gezwungen werden,<br />
die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze auf ein ent-