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Ev. - Stadtroda

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Am 1. November 2010 löste der neue Personalausweis im<br />

Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der<br />

neue Personalausweis enthält einen Chip, auf dem die biometrischen<br />

Daten wie das digitale Lichtbild und auf freiwilliger<br />

Basis digitale Fingerabdrücke gespeichert sind.<br />

Der Computer-Chip im Inneren der Karte ermöglicht Ihnen,<br />

dass Sie Ihren Ausweis noch vielseitiger nutzen können als<br />

bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion.<br />

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten<br />

der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen<br />

verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.<br />

Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher<br />

als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung<br />

der neuen elektronischen Funktion ist also vollkommen<br />

freiwillig. Wenn Sie wollen, kann sie einfach ausgeschaltet<br />

werden.<br />

Für wen wird der neue Personalausweis ausgestellt?<br />

Im Regelfall für Personen ab 16. Lebensjahr. Für Kinder<br />

unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-<br />

Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen<br />

innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann<br />

ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.<br />

Folgende Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:<br />

• alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis<br />

oder Kinderreisepass<br />

• Geburtsurkunde<br />

Es ist wieder Winter und damit entstehen für Grundstücksanlieger<br />

an Gehwegen Pflichten zum Räumen bei Schneefall<br />

und zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Im Folgenden<br />

informieren wir Sie zu den am häufigsten gestellten Fragen:<br />

Wer ist verpflichtet, wer muss sich kümmern?<br />

Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt <strong>Stadtroda</strong> muss der<br />

Grundstückseigentümer den Gehweg entlang seines Grundstückes<br />

von Schnee und Eis räumen und streuen, derart und<br />

rechtzeitig, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht<br />

entstehen können.<br />

Dabei sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und<br />

Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer<br />

Breite von 1,50 m zu räumen und abzustumpfen.<br />

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und<br />

zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens<br />

1,25 m zu räumen und zu streuen.<br />

Der Grundstückseigentümer kann auch einen Dritten mit der<br />

Wahrnehmung der Pflichten beauftragen.<br />

Wer muss auf Straßen mit einseitigem Gehweg räumen?<br />

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer<br />

oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen<br />

Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf<br />

der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke<br />

zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.<br />

In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der auf<br />

der Gehwehseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit<br />

ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden<br />

Seite verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen.<br />

Aus dem Rathaus<br />

Neuer Personalausweis ab 1. November 2010<br />

Streu- und Räumpflicht in <strong>Stadtroda</strong>:<br />

Verpflichtungen gelten von 7.00 bis 20.00 Uhr<br />

<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 12/10<br />

• Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten<br />

und evtl. Sorgerechtsnachweis bei nicht<br />

miteinander verheirateten Eltern<br />

• 1 biometrisches Lichtbild (wie beim Reisepass)<br />

Gebühren:<br />

28,80 € für antragstellende Personen ab 24. Lebensjahr<br />

(Gültigkeit: 10 Jahre)<br />

22,80 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren<br />

(Gültigkeit: 6 Jahre)<br />

10,00 € vorläufiger Personalausweis<br />

Hinweis:<br />

Es besteht keine Gebührenfreiheit mehr für die Erstausstellung<br />

eines Personalausweises!<br />

Alle bisherigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis<br />

zum Ablaufdatum.<br />

Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Personalausweises<br />

und auch die Ausweise Ihrer Kinder, da die Kinderreisepässe<br />

nur vor dem Ablaufdatum und unter dem 12. Lebensjahr<br />

verlängert werden können. Kinderausweise laufen mit<br />

dem 12. Lebensjahr ab. Nach dem 12. Lebensjahr dürfen<br />

keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Je nach<br />

Notwendigkeit wird dann ein Personalausweis oder Reisepass<br />

ausgestellt.<br />

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten<br />

Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de. Bei weiteren<br />

Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt <strong>Stadtroda</strong><br />

gern zur Verfügung (Telefon: 03 64 28/4 41 25).<br />

Die zu räumende Gehweglänge bestimmt sich, indem man<br />

die Länge der gegenüberliegenden Grundstücke auf die<br />

Gehwegseite projiziert.<br />

Wie soll geräumt werden?<br />

Die von Schnee und Eis beräumten Flächen vor den Grundstücken<br />

müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine<br />

durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.<br />

Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende<br />

Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

anpassen.<br />

Was passiert bei Eisglätte?<br />

Bei Eisglätte sind die Bürgersteige ebenfalls in voller Breite<br />

und Tiefe, Zugänge zu Fahrbahnen und Überwegen in einer<br />

Breite von 1,50 m abzustumpfen.<br />

Als Streumaterial sind vor allem Sand und Splitt zu verwenden.<br />

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />

Schnee- und Eisrückstände genommen werden, wenn<br />

keine andere Möglichkeit, z. B. Aufhacken, Wirkung zeigt.<br />

Wohin mit Eis und Schnee?<br />

Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden<br />

Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb<br />

des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der<br />

Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass<br />

der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst<br />

wenig beeinträchtigt werden.<br />

Abflussrinnen, Straßeneinläufe und Hydranten sind freizuhalten.<br />

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