Ev. - Stadtroda
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Am 1. November 2010 löste der neue Personalausweis im<br />
Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der<br />
neue Personalausweis enthält einen Chip, auf dem die biometrischen<br />
Daten wie das digitale Lichtbild und auf freiwilliger<br />
Basis digitale Fingerabdrücke gespeichert sind.<br />
Der Computer-Chip im Inneren der Karte ermöglicht Ihnen,<br />
dass Sie Ihren Ausweis noch vielseitiger nutzen können als<br />
bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion.<br />
Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten<br />
der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen<br />
verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.<br />
Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher<br />
als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung<br />
der neuen elektronischen Funktion ist also vollkommen<br />
freiwillig. Wenn Sie wollen, kann sie einfach ausgeschaltet<br />
werden.<br />
Für wen wird der neue Personalausweis ausgestellt?<br />
Im Regelfall für Personen ab 16. Lebensjahr. Für Kinder<br />
unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-<br />
Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen<br />
innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann<br />
ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.<br />
Folgende Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:<br />
• alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis<br />
oder Kinderreisepass<br />
• Geburtsurkunde<br />
Es ist wieder Winter und damit entstehen für Grundstücksanlieger<br />
an Gehwegen Pflichten zum Räumen bei Schneefall<br />
und zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Im Folgenden<br />
informieren wir Sie zu den am häufigsten gestellten Fragen:<br />
Wer ist verpflichtet, wer muss sich kümmern?<br />
Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt <strong>Stadtroda</strong> muss der<br />
Grundstückseigentümer den Gehweg entlang seines Grundstückes<br />
von Schnee und Eis räumen und streuen, derart und<br />
rechtzeitig, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht<br />
entstehen können.<br />
Dabei sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und<br />
Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer<br />
Breite von 1,50 m zu räumen und abzustumpfen.<br />
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und<br />
zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens<br />
1,25 m zu räumen und zu streuen.<br />
Der Grundstückseigentümer kann auch einen Dritten mit der<br />
Wahrnehmung der Pflichten beauftragen.<br />
Wer muss auf Straßen mit einseitigem Gehweg räumen?<br />
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer<br />
oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen<br />
Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf<br />
der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke<br />
zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.<br />
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der auf<br />
der Gehwehseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit<br />
ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden<br />
Seite verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen.<br />
Aus dem Rathaus<br />
Neuer Personalausweis ab 1. November 2010<br />
Streu- und Räumpflicht in <strong>Stadtroda</strong>:<br />
Verpflichtungen gelten von 7.00 bis 20.00 Uhr<br />
<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 12/10<br />
• Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten<br />
und evtl. Sorgerechtsnachweis bei nicht<br />
miteinander verheirateten Eltern<br />
• 1 biometrisches Lichtbild (wie beim Reisepass)<br />
Gebühren:<br />
28,80 € für antragstellende Personen ab 24. Lebensjahr<br />
(Gültigkeit: 10 Jahre)<br />
22,80 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren<br />
(Gültigkeit: 6 Jahre)<br />
10,00 € vorläufiger Personalausweis<br />
Hinweis:<br />
Es besteht keine Gebührenfreiheit mehr für die Erstausstellung<br />
eines Personalausweises!<br />
Alle bisherigen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis<br />
zum Ablaufdatum.<br />
Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Personalausweises<br />
und auch die Ausweise Ihrer Kinder, da die Kinderreisepässe<br />
nur vor dem Ablaufdatum und unter dem 12. Lebensjahr<br />
verlängert werden können. Kinderausweise laufen mit<br />
dem 12. Lebensjahr ab. Nach dem 12. Lebensjahr dürfen<br />
keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Je nach<br />
Notwendigkeit wird dann ein Personalausweis oder Reisepass<br />
ausgestellt.<br />
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten<br />
Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de. Bei weiteren<br />
Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt <strong>Stadtroda</strong><br />
gern zur Verfügung (Telefon: 03 64 28/4 41 25).<br />
Die zu räumende Gehweglänge bestimmt sich, indem man<br />
die Länge der gegenüberliegenden Grundstücke auf die<br />
Gehwegseite projiziert.<br />
Wie soll geräumt werden?<br />
Die von Schnee und Eis beräumten Flächen vor den Grundstücken<br />
müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine<br />
durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.<br />
Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende<br />
Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
anpassen.<br />
Was passiert bei Eisglätte?<br />
Bei Eisglätte sind die Bürgersteige ebenfalls in voller Breite<br />
und Tiefe, Zugänge zu Fahrbahnen und Überwegen in einer<br />
Breite von 1,50 m abzustumpfen.<br />
Als Streumaterial sind vor allem Sand und Splitt zu verwenden.<br />
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />
Schnee- und Eisrückstände genommen werden, wenn<br />
keine andere Möglichkeit, z. B. Aufhacken, Wirkung zeigt.<br />
Wohin mit Eis und Schnee?<br />
Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden<br />
Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb<br />
des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der<br />
Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass<br />
der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst<br />
wenig beeinträchtigt werden.<br />
Abflussrinnen, Straßeneinläufe und Hydranten sind freizuhalten.<br />
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