Anhang 2: Cluster Analyse für IKT - EIIW
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<strong>IKT</strong> als Schlüssel <strong>für</strong> Modernisierung und Fortschritt in Deutschland und NRW 21<br />
mals vorgestellt von WELFENS (2005) und in Teilaspekten verdeutlicht in der vom <strong>EIIW</strong> mit<br />
dem Fraunhofer-Institut <strong>für</strong> Systemtechnik und Innovationsforschung <strong>für</strong> die Bundesregierung<br />
erstellten Studie Internetwirtschaft 2010 (WELFENS/ZOCHE/JUNGMITTAG ET.AL.,<br />
2005). Eine Digitale Soziale Marktwirtschaft basiert u.a. auf digitalen Eigentumsrechten und<br />
entsprechenden Investitionen und Innovationen im <strong>IKT</strong>-Sektor und in anderen Sektoren. In<br />
dynamischen digitalen Märkten spielen Netzwerkeffekte als endogene Verstärkungsmechanismen<br />
eine wesentliche, besondere Rolle. Die Expansion der digitalen Wirtschaft geht einher<br />
mit <strong>IKT</strong>-Kapitalakkumulation; dieses wiederum mit Produktivitätszuwächsen und Innovationen<br />
im Vorleistungsmarkt. Zudem ergeben sich Effekte auf Export- und Importmärkten und<br />
wegen der Notwendigkeit des Einsatzes qualifizierter Arbeitnehmer auch eine relativ verstärkte<br />
Lohnungleichheit.<br />
Soweit eine Regulierung des Telekommunikationsmarktes erfolgt, so ist nach einer Phase<br />
einer energischen Marktöffnung bzw. von Markteintritten der Übergang zu einem Mehr an<br />
Wettbewerbspolitik und einem Weniger an Regulierungseingriffen sinnvoll. Investitions- und<br />
Innovationsanreize sind wichtig, Schumpetersche Innovationsrenten bzw. Anreize <strong>für</strong> Innovatoren<br />
sollten nicht künstlich vorab wegreguliert werden.<br />
Der Staat hat eine mehrfache Rolle in der Digitalen Sozialen Marktwirtschaft:<br />
• Der Staat setzt Rahmenbedingungen <strong>für</strong> nachhaltigen dynamischen Wettbewerb in der<br />
Wirtschaft, inklusive im Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologie.<br />
Digitale Chancengleichheit ist hierbei <strong>für</strong> eine Digitale Soziale Marktwirtschaft ein<br />
wichtiges Element. Zugleich ist die Entwicklung sozialer Netzwerke zu erleichtern, da<br />
sich die in Quasi-Nutzerclubs aktiven Bürgerinnen und Bürger wechselseitig einen<br />
Zusatznutzen verschaffen, der aus größerer potenzieller Kommunikationsreichweite<br />
und dem Nutzenstrom aus intensivierten Netzwerkkontakten entsteht. Dies ist eine<br />
neue Dimension der Wirtschafts- bzw. Ordnungspolitik, wobei der Staat über offene<br />
Standards und Zusammenschaltungsvorgaben im Telekommunikationssektor die<br />
Netzwerkgründung und -nutzung fördern kann.<br />
• <strong>IKT</strong> ist ein wichtiger Aktivitätsbereich gerade auch <strong>für</strong> die wirtschaftliche Modernisierung,<br />
wie ein Vergleich der EU-Länder zeigt; es ist bezeichnend, dass Griechenland<br />
und Portugal bei den <strong>IKT</strong>-Patenten/Kopf in der Wachstumsdynamik deutlich hinter<br />
anderen EU-Ländern bzw. den Euro-Partnerländern liegt (WELFENS, 2012).<br />
• Der Staat selbst ist idealerweise innovativer und vorbildlicher Nutzer bzw. trägt mit<br />
einer leistungsfähigen digitalen Verwaltung zu Kosteneinsparungen und höherem<br />
Dienstenutzen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger bei. Dies setzt allerdings u. a.<br />
voraus, dass die staatliche Weiterbildung – gerade auch in Nordrhein-Westfalen – viel<br />
stärker als bisher auf digitale Themen, Formate, Plattformen und Inhalte Bezug<br />
nimmt, wobei sich natürlich auch Kooperation mit anderen Bundesländern sowie ggf.<br />
auch Nachbarländern wie Niederlande und Belgien (und Luxemburg sowie Frankreich)<br />
besonders anbietet. Auch im Bereich der europäischen Städtepartnerschaften<br />
sind digitale Themen bzw. ein vergleichender Erfahrungsaustausch von großem Interesse.<br />
• Der Staat stimuliert die digitale Innovationsdynamik bzw. trägt zur Internalisierung<br />
positiver externer Effekte – des gesellschaftlichen Zusatznutzens aus individueller unternehmensbasierter<br />
Innovationsaktivität – bei, wobei idealerweise am Umfang der<br />
Innovationsaufwendungen ansetzende Steuervergünstigungen eingesetzt werden sollten<br />
(WELFENS/AUDRETSCH/ADDISON/GRUPP, 1998). Steuervergünstigungen