Anhang 2: Cluster Analyse für IKT - EIIW
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<strong>IKT</strong> als Schlüssel <strong>für</strong> Modernisierung und Fortschritt in Deutschland und NRW 25<br />
auf andere Märkte durch faktische Produktbündelung zu übertragen sucht, dürfte unbestritten<br />
sein. Hier haben zumindest EU-Länder und die USA ein gemeinsames wettbewerbspolitisches<br />
Problem, das ebenso weitere Überlegungen erfordert wie die Präsenz von digitalen<br />
Netzwerken an sich.<br />
Die Wirtschaftspolitik ist gut beraten, wenn sie die relevanten sektoralen und regionalen<br />
Kennziffern im Rahmen einer <strong>IKT</strong>-Bestandsaufnahme aufmerksam zur Kenntnis nimmt und<br />
dann auf Basis ihrer politischen Ziele konsistente Strategien entwickelt. Die <strong>Analyse</strong> der<br />
Ausgaben <strong>für</strong> Forschung und Entwicklung im <strong>IKT</strong>-Bereich ist hierbei von hoher Relevanz,<br />
wobei der <strong>IKT</strong>-Sektor selbst aber auch die Anwendersektoren hierbei im Fokus der Betrachtung<br />
stehen. Während die großen <strong>IKT</strong>-Unternehmen ihre ökonomische Bedeutung der Politik<br />
in der Regel durchaus angemessen zu vermitteln verstehen, ist dies <strong>für</strong> die Vielzahl von kleinen<br />
und mittleren Unternehmen der <strong>IKT</strong>-Branchen eher schwierig, obwohl doch auch aus<br />
dem <strong>IKT</strong>-Mittelstand ausgesprochen wichtigen Innovationsimpulse in zahlreichen Feldern<br />
entstanden sind. Eine detaillierte wissenschaftliche Innovationsanalyse ist <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />
Wirtschaftspolitik von größter Bedeutung, da die Förderschwerpunkte bzw. die regionalen,<br />
nationalen und supranationalen Maßnahmen in geeigneter Weise auszugestalten bzw. zu<br />
kombinieren sind. Nur dann kann der <strong>IKT</strong>-Sektor in seiner Wachstumsrelevanz zur Geltung<br />
kommen, allerdings sind auch Anpassungen bei der Wirtschaftsordnung erforderlich. Eine<br />
digitale soziale Marktwirtschaft kann als Wirtschaftsordnung des 21. Jahrhunderts gelten.<br />
Digitale Eigentumsrechte, digitale Chancengleichheit und der Bereich Wachstum etc. sind<br />
miteinander verbunden (Abb.2) und der Staat ist hier gerade ordnungspolitisch gefordert. Digitale<br />
Chancengleichheit steht <strong>für</strong> eine große Herausforderung in einer vernetzten Gesellschaft,<br />
<strong>für</strong> die digitalen Märkte – oft mit Netzwerkeffekten – nützlich sind. Digitale Eigentumsrechte<br />
sind angemessen zu definieren, was zum Teil weltweite Regeln erfordert, WTO<br />
und ITU sowie die OECD und die G20 sind hier gefordert. Bei Konnektivität geht es aus<br />
Sicht der deutschen bzw. EU-Wirtschaftspolitik letztlich im Kern um einen angemessenen<br />
Breitbandausbau. Nicht unproblematisch sind im Zuge des Zusammenspiels von Skalenvorteilen<br />
und Netzwerkeffekten entstehende Marktmachtprobleme bei Mobiltelefonen bzw. Mobilgeräteherstellern<br />
und die Position von wenigen dominanten Suchmaschinen im globalen<br />
Internet. Im Übrigen ist auch ein Spezifikum des Internets auf Effizienz- bzw. Wettbewerbsaspekte<br />
näher zu untersuchen, nämlich der Sachverhalt, das viele Internet-Dienste quasi kostenlos,<br />
aber in Wahrheit mit hoher Werbeintensität bereit gestellt werden. Es ist einer nachhaltigen<br />
Internetkultur bzw. Internetwirtschaft vermutlich nicht dienlich, wenn man keine<br />
vernünftige direkte Zahlungsbereitschaft fördert, sondern eine Art „Kostenlos-Illusion“ im<br />
Internet aufbaut.