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Anhang 2: Cluster Analyse für IKT - EIIW

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<strong>IKT</strong> als Schlüssel <strong>für</strong> Modernisierung und Fortschritt in Deutschland und NRW 25<br />

auf andere Märkte durch faktische Produktbündelung zu übertragen sucht, dürfte unbestritten<br />

sein. Hier haben zumindest EU-Länder und die USA ein gemeinsames wettbewerbspolitisches<br />

Problem, das ebenso weitere Überlegungen erfordert wie die Präsenz von digitalen<br />

Netzwerken an sich.<br />

Die Wirtschaftspolitik ist gut beraten, wenn sie die relevanten sektoralen und regionalen<br />

Kennziffern im Rahmen einer <strong>IKT</strong>-Bestandsaufnahme aufmerksam zur Kenntnis nimmt und<br />

dann auf Basis ihrer politischen Ziele konsistente Strategien entwickelt. Die <strong>Analyse</strong> der<br />

Ausgaben <strong>für</strong> Forschung und Entwicklung im <strong>IKT</strong>-Bereich ist hierbei von hoher Relevanz,<br />

wobei der <strong>IKT</strong>-Sektor selbst aber auch die Anwendersektoren hierbei im Fokus der Betrachtung<br />

stehen. Während die großen <strong>IKT</strong>-Unternehmen ihre ökonomische Bedeutung der Politik<br />

in der Regel durchaus angemessen zu vermitteln verstehen, ist dies <strong>für</strong> die Vielzahl von kleinen<br />

und mittleren Unternehmen der <strong>IKT</strong>-Branchen eher schwierig, obwohl doch auch aus<br />

dem <strong>IKT</strong>-Mittelstand ausgesprochen wichtigen Innovationsimpulse in zahlreichen Feldern<br />

entstanden sind. Eine detaillierte wissenschaftliche Innovationsanalyse ist <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Wirtschaftspolitik von größter Bedeutung, da die Förderschwerpunkte bzw. die regionalen,<br />

nationalen und supranationalen Maßnahmen in geeigneter Weise auszugestalten bzw. zu<br />

kombinieren sind. Nur dann kann der <strong>IKT</strong>-Sektor in seiner Wachstumsrelevanz zur Geltung<br />

kommen, allerdings sind auch Anpassungen bei der Wirtschaftsordnung erforderlich. Eine<br />

digitale soziale Marktwirtschaft kann als Wirtschaftsordnung des 21. Jahrhunderts gelten.<br />

Digitale Eigentumsrechte, digitale Chancengleichheit und der Bereich Wachstum etc. sind<br />

miteinander verbunden (Abb.2) und der Staat ist hier gerade ordnungspolitisch gefordert. Digitale<br />

Chancengleichheit steht <strong>für</strong> eine große Herausforderung in einer vernetzten Gesellschaft,<br />

<strong>für</strong> die digitalen Märkte – oft mit Netzwerkeffekten – nützlich sind. Digitale Eigentumsrechte<br />

sind angemessen zu definieren, was zum Teil weltweite Regeln erfordert, WTO<br />

und ITU sowie die OECD und die G20 sind hier gefordert. Bei Konnektivität geht es aus<br />

Sicht der deutschen bzw. EU-Wirtschaftspolitik letztlich im Kern um einen angemessenen<br />

Breitbandausbau. Nicht unproblematisch sind im Zuge des Zusammenspiels von Skalenvorteilen<br />

und Netzwerkeffekten entstehende Marktmachtprobleme bei Mobiltelefonen bzw. Mobilgeräteherstellern<br />

und die Position von wenigen dominanten Suchmaschinen im globalen<br />

Internet. Im Übrigen ist auch ein Spezifikum des Internets auf Effizienz- bzw. Wettbewerbsaspekte<br />

näher zu untersuchen, nämlich der Sachverhalt, das viele Internet-Dienste quasi kostenlos,<br />

aber in Wahrheit mit hoher Werbeintensität bereit gestellt werden. Es ist einer nachhaltigen<br />

Internetkultur bzw. Internetwirtschaft vermutlich nicht dienlich, wenn man keine<br />

vernünftige direkte Zahlungsbereitschaft fördert, sondern eine Art „Kostenlos-Illusion“ im<br />

Internet aufbaut.

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