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Jahrgang 2008 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 10 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 10.01.<strong>2008</strong><br />

Bekanntgabe von Bauvorhaben<br />

Nach Art. 84 <strong>der</strong> alten BayBO war es <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

gestattet, z.B. Ort und Straße des Bauherrn<br />

und des Entwurfsverfassers zu veröffentlichen,<br />

wenn <strong>der</strong> Betroffene <strong>der</strong> Veröffentlichung nicht<br />

wi<strong>der</strong>sprochen hat, wobei <strong>der</strong> Antragsteller auf<br />

sein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht hinzuweisen war.<br />

Nach <strong>der</strong> neuen Gesetzeslage ist eine Veröffentlichung<br />

ohne ausdrückliche Zustimmung des<br />

Bauherrn unzulässig. Das Bayerische Staatsministerium<br />

des Innern verweist nun auf die Möglichkeit,<br />

eine von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorformulierte<br />

Erklärung vom Bauherrn unterzeichnen zu lassen,<br />

damit die Baustellendaten öffentlich behandelt<br />

bzw. weitergegeben werden können.<br />

Weiter sind im Baugenehmigungsverfahren nur<br />

solche Stellen anzuhören, <strong>der</strong>en Beteiligung o<strong>der</strong><br />

Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag<br />

durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben<br />

ist o<strong>der</strong> ohne <strong>der</strong>en Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit<br />

des Bauantrags nicht beurteilt<br />

werden kann.<br />

Die Vorschrift stellt damit klar, daß in materieller<br />

Hinsicht <strong>der</strong> Verfahrensteilhabe am Baugenehmigungsverfahren<br />

eine strikte Grenze durch<br />

den Verfahrenszweck gezogen ist, nämlich die<br />

Genehmigungs(un)fähigkeit des Bauvorhabens<br />

festzustellen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung erscheint es im Sinne<br />

des Bürokratieabbaus sinnvoll, künftig die Bauanträge<br />

grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung<br />

zu behandeln.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at gestattet dem Zuhörer Herrn<br />

Ruppert Tosolini zu sprechen: Herr Tosolini<br />

merkt an, daß sich seiner Auffassung nach das<br />

Schreiben nur auf die Bekanntgabe <strong>der</strong> Daten im<br />

Amtsblatt beziehe.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, künftig Bauanträge<br />

in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, sofern<br />

<strong>der</strong> Bauherr nicht von sich aus ausdrücklich<br />

schriftlich erklärt, daß die Beratung öffentlich<br />

erfolgen soll. Der Bauherr kann an <strong>der</strong> Beratung<br />

in <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung teilnehmen.<br />

Antrag des Krieger- und Reservistenvereins<br />

<strong>Hagelstadt</strong> auf Nutzung <strong>der</strong> Mehrzweckhalle<br />

vom 22.05. bis 25.05.<strong>2008</strong> zum 5.<br />

internationaler Eggmühl-Tag am 24.05.<strong>2008</strong><br />

in <strong>Hagelstadt</strong><br />

Einwendungen gegen den Antrag sind nicht<br />

ersichtlich. Der Gemein<strong>der</strong>at gibt dem Antrag<br />

statt, die übliche Nutzungsgebühr für Veranstaltungen<br />

soll verlangt werden.<br />

Unternehmensteuerreform; Auswirkungen<br />

auf Kommunalfinanzen<br />

In welchem Umfang die <strong>Gemeinde</strong>n durch die<br />

Unternehmensteuerreform Einbußen hinnehmen<br />

müssen, läßt sich nach dem vorliegenden<br />

Bericht des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags noch<br />

nicht exakt berechnen. Er empfiehlt aber, mit<br />

einem 10 %igen Ausfall in <strong>2008</strong> zu kalkulieren.<br />

Nachdem die Reform anscheinend unterschiedliche<br />

Auswirkungen bei Kapitalgesellschaften<br />

und Personenunternehmen zeigt, dürfte bei <strong>der</strong><br />

Unternehmenstruktur in unserer <strong>Gemeinde</strong> <strong>der</strong><br />

Ausfall höher sein. Die Personenunternehmen<br />

sollen zwar mehr Steuerbelastung erfahren als<br />

Kapitalgesellschaften, sie haben aber künftig<br />

einen höheren Anrechnungsfaktor bei <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

über den Gewerbesteuermeßbetrag.<br />

Dies bedeutet, daß ein Personenunternehmen<br />

im Ergebnis nicht weniger Steuern zahlt, aber<br />

die <strong>Gemeinde</strong> weniger Gewerbesteuer erhält.<br />

Ist <strong>der</strong> Hebesatz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gering, kann ein<br />

Personenunternehmen weniger bei <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

absetzen. Mit an<strong>der</strong>en Worten, die<br />

<strong>Gemeinde</strong> kann mit einem Hebesatz von unter<br />

380 % keine Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung mehr betreiben.<br />

Vielmehr kommt die Vergünstigung über<br />

die Einkommensteuer in erster Linie dem Bundeshaushalt<br />

zugute.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at möge dies zur Kenntnis nehmen.<br />

Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gegen den Bescheid<br />

des Landratsamtes vom 17.01.2007;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erlaubnis für das Einleiten<br />

von Abwasser aus <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagelstadt</strong><br />

in den Langenerlinger Bach zur Verbesserung<br />

des Gewässerzustandes<br />

Das Landratsamt hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> einen Entwurf<br />

eines Abhilfebescheids mit Schreiben vom<br />

10.12.2007 überlassen, zu dem sich die <strong>Gemeinde</strong><br />

bis zum 14.01.<strong>2008</strong> äußern soll, damit kein<br />

wasserrechtliches Klageverfahren durchgeführt<br />

werden muß.<br />

Der Entwurf für den neuen Bescheid sieht eine

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