Jahrgang 2008 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 10 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 10.01.<strong>2008</strong><br />
Bekanntgabe von Bauvorhaben<br />
Nach Art. 84 <strong>der</strong> alten BayBO war es <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
gestattet, z.B. Ort und Straße des Bauherrn<br />
und des Entwurfsverfassers zu veröffentlichen,<br />
wenn <strong>der</strong> Betroffene <strong>der</strong> Veröffentlichung nicht<br />
wi<strong>der</strong>sprochen hat, wobei <strong>der</strong> Antragsteller auf<br />
sein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht hinzuweisen war.<br />
Nach <strong>der</strong> neuen Gesetzeslage ist eine Veröffentlichung<br />
ohne ausdrückliche Zustimmung des<br />
Bauherrn unzulässig. Das Bayerische Staatsministerium<br />
des Innern verweist nun auf die Möglichkeit,<br />
eine von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorformulierte<br />
Erklärung vom Bauherrn unterzeichnen zu lassen,<br />
damit die Baustellendaten öffentlich behandelt<br />
bzw. weitergegeben werden können.<br />
Weiter sind im Baugenehmigungsverfahren nur<br />
solche Stellen anzuhören, <strong>der</strong>en Beteiligung o<strong>der</strong><br />
Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag<br />
durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben<br />
ist o<strong>der</strong> ohne <strong>der</strong>en Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit<br />
des Bauantrags nicht beurteilt<br />
werden kann.<br />
Die Vorschrift stellt damit klar, daß in materieller<br />
Hinsicht <strong>der</strong> Verfahrensteilhabe am Baugenehmigungsverfahren<br />
eine strikte Grenze durch<br />
den Verfahrenszweck gezogen ist, nämlich die<br />
Genehmigungs(un)fähigkeit des Bauvorhabens<br />
festzustellen.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung erscheint es im Sinne<br />
des Bürokratieabbaus sinnvoll, künftig die Bauanträge<br />
grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung<br />
zu behandeln.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at gestattet dem Zuhörer Herrn<br />
Ruppert Tosolini zu sprechen: Herr Tosolini<br />
merkt an, daß sich seiner Auffassung nach das<br />
Schreiben nur auf die Bekanntgabe <strong>der</strong> Daten im<br />
Amtsblatt beziehe.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, künftig Bauanträge<br />
in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, sofern<br />
<strong>der</strong> Bauherr nicht von sich aus ausdrücklich<br />
schriftlich erklärt, daß die Beratung öffentlich<br />
erfolgen soll. Der Bauherr kann an <strong>der</strong> Beratung<br />
in <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung teilnehmen.<br />
Antrag des Krieger- und Reservistenvereins<br />
<strong>Hagelstadt</strong> auf Nutzung <strong>der</strong> Mehrzweckhalle<br />
vom 22.05. bis 25.05.<strong>2008</strong> zum 5.<br />
internationaler Eggmühl-Tag am 24.05.<strong>2008</strong><br />
in <strong>Hagelstadt</strong><br />
Einwendungen gegen den Antrag sind nicht<br />
ersichtlich. Der Gemein<strong>der</strong>at gibt dem Antrag<br />
statt, die übliche Nutzungsgebühr für Veranstaltungen<br />
soll verlangt werden.<br />
Unternehmensteuerreform; Auswirkungen<br />
auf Kommunalfinanzen<br />
In welchem Umfang die <strong>Gemeinde</strong>n durch die<br />
Unternehmensteuerreform Einbußen hinnehmen<br />
müssen, läßt sich nach dem vorliegenden<br />
Bericht des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags noch<br />
nicht exakt berechnen. Er empfiehlt aber, mit<br />
einem 10 %igen Ausfall in <strong>2008</strong> zu kalkulieren.<br />
Nachdem die Reform anscheinend unterschiedliche<br />
Auswirkungen bei Kapitalgesellschaften<br />
und Personenunternehmen zeigt, dürfte bei <strong>der</strong><br />
Unternehmenstruktur in unserer <strong>Gemeinde</strong> <strong>der</strong><br />
Ausfall höher sein. Die Personenunternehmen<br />
sollen zwar mehr Steuerbelastung erfahren als<br />
Kapitalgesellschaften, sie haben aber künftig<br />
einen höheren Anrechnungsfaktor bei <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />
über den Gewerbesteuermeßbetrag.<br />
Dies bedeutet, daß ein Personenunternehmen<br />
im Ergebnis nicht weniger Steuern zahlt, aber<br />
die <strong>Gemeinde</strong> weniger Gewerbesteuer erhält.<br />
Ist <strong>der</strong> Hebesatz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gering, kann ein<br />
Personenunternehmen weniger bei <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />
absetzen. Mit an<strong>der</strong>en Worten, die<br />
<strong>Gemeinde</strong> kann mit einem Hebesatz von unter<br />
380 % keine Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung mehr betreiben.<br />
Vielmehr kommt die Vergünstigung über<br />
die Einkommensteuer in erster Linie dem Bundeshaushalt<br />
zugute.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at möge dies zur Kenntnis nehmen.<br />
Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gegen den Bescheid<br />
des Landratsamtes vom 17.01.2007;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erlaubnis für das Einleiten<br />
von Abwasser aus <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagelstadt</strong><br />
in den Langenerlinger Bach zur Verbesserung<br />
des Gewässerzustandes<br />
Das Landratsamt hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> einen Entwurf<br />
eines Abhilfebescheids mit Schreiben vom<br />
10.12.2007 überlassen, zu dem sich die <strong>Gemeinde</strong><br />
bis zum 14.01.<strong>2008</strong> äußern soll, damit kein<br />
wasserrechtliches Klageverfahren durchgeführt<br />
werden muß.<br />
Der Entwurf für den neuen Bescheid sieht eine