Jahrgang 2008 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 26 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Seit dem Schreiben vom 09.04.2000 an die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong><br />
behaupteten die Bauherrn<br />
keine Schäden mehr. Die Durchleitung<br />
des Wassers aus dem <strong>Gemeinde</strong>berg II bedeutet<br />
keine zusätzliche Belastung, da das Wasser<br />
wie in einem Entwässerungsgraben bzw. -rohr<br />
durchfließt. Die geplante Maßnahme hilft den<br />
Befürchtungen <strong>der</strong> Interessensgemeinschaft insoweit<br />
ab, als das Wasser im Normalfall aus <strong>der</strong><br />
Rigole direkt in den Straßengraben geleitet wird<br />
und das Rückhaltebecken im <strong>Gemeinde</strong>berg I<br />
nur mehr im Katastrophenfall in Funktion tritt.<br />
Der von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eingeschlagene Weg ist<br />
richtig.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> will keinesfalls die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Interessensgemeinschaft schädigen. Sollten<br />
wi<strong>der</strong> Erwarten trotz des bisherigen, störungsfreien<br />
Betriebs Schäden auftreten, die auf die<br />
Rigole zurückzuführen wären, bestünde kurzfristig<br />
die Möglichkeit, durch ein Rohr im Rohr-<br />
System o<strong>der</strong> durch einen Inliner zu reagieren.<br />
Der Haushalt <strong>2008</strong> sieht dafür allerdings die geschätzten<br />
Mittel von ca. 50.000 € nicht vor.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat bereits am 08.05.<strong>2008</strong> beschlossen,<br />
eine wasserrechtliche Erlaubnis für<br />
die geplante Än<strong>der</strong>ung zu beantragen. Es ist<br />
selbstverständlich, daß erst nach <strong>der</strong> Genehmigung<br />
mit den Bauarbeiten begonnen werden<br />
kann. Ein Beschluß, wie von <strong>der</strong> Wählergemeinschaft<br />
<strong>Hagelstadt</strong> gemäß beiliegendem Schreiben<br />
vom 04.06.<strong>2008</strong> beantragt, ist nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />
allerdings schadet er auch nicht.<br />
Bürgermeister Anton Haimerl erklärt ausführlich<br />
die Gründe, die zu <strong>der</strong> heutigen Lösung<br />
geführt haben. Er betont, daß die Feststellungen<br />
<strong>der</strong> Bodengutachter sehr wohl vom Planungsbüro<br />
berücksichtigt wurden. Alles wurde mit<br />
den Behörden abgestimmt und es ist auch im<br />
Sinne des Gesetzgebers, das Wasser zurückzuhalten<br />
und soweit möglich zu versickern. Für<br />
eine nicht vorschriftsgemäße Ausführung von<br />
Privatbauten könne die <strong>Gemeinde</strong> nicht in die<br />
Verantwortung genommen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> sind we<strong>der</strong> Schäden bekannt,<br />
noch wurden Schäden bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> geltend<br />
gemacht. Wenn die Hohlräume <strong>der</strong> Rigole in <strong>der</strong><br />
Regel vom Nie<strong>der</strong>schalgswasser <strong>Gemeinde</strong>berg<br />
I gefüllt sind, wird das überschießende Wasser<br />
automatisch durchgeleitet. Dieses Wasser<br />
soll künftig bei normalen Nie<strong>der</strong>schlägen nicht<br />
mehr in das Rückhaltebecken an <strong>der</strong> Langenerlinger<br />
Straße (RÜB I) fließen, son<strong>der</strong>n es wird bis<br />
zu einer Menge von 12 Litern in <strong>der</strong> Sekunde in<br />
den Straßengraben hin zum Feuerwehrhaus und<br />
von dort in den Langenerlinger Bach geleitet.<br />
Die darüber hinausgehende Menge wird in das<br />
RÜB I abgeschlagen. Steigt dort das Wasser über<br />
eine gewisse Höhe, fließt es über den Notüberlauf<br />
nach Langenerling.<br />
Würde man, wie von <strong>der</strong> Interessensgemeinschaft<br />
beantragt, einen Inliner einziehen und aus<br />
<strong>der</strong> Rigole einen abgedichteten Kanal machen,<br />
würde das Speichervolumen <strong>der</strong> Rigole verloren<br />
gehen, mit <strong>der</strong> Folge, daß mehr Wasser im<br />
Katastrophenfall nach Langenerling abgeleitet<br />
würde. Dies ist nicht im Sinne des Hochwasserschutzes.<br />
Die Frage, wer die Kosten in <strong>der</strong> Größenordnung<br />
von ca. 50.000 € für den Inliner tragen müßte, beantwortet<br />
<strong>der</strong> Bürgermeister, daß diese bei den<br />
Kanalgebühren ihren Nie<strong>der</strong>schlag finden würden.<br />
Es wird sehr ausführlich und kontrovers über<br />
die Notwendigkeit einer Abdichtung <strong>der</strong> Rigole<br />
durch einen Inliner diskutiert. Die Wählergemeinschaft<br />
<strong>Hagelstadt</strong> stellt sich auf die Seite<br />
<strong>der</strong> Interessensgemeinschaft.<br />
Die Freie Wählergruppe <strong>Hagelstadt</strong> und <strong>der</strong><br />
Vertreter <strong>der</strong> Wählergruppe Gailsbach halten<br />
die von den Fachleuten vorgegebene Lösung für<br />
richtig.<br />
Die Wählervereinigung Langenerling äußert sich<br />
nicht eindeutig. Xaver Ofenbeck schlägt aber<br />
vor, die Interessensgemeinschaft im Gespräch<br />
zu überzeugen, was <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at aufgreift.<br />
Der Bauausschuß wird ggf. mit Behördenvertretern<br />
und dem Ingenieurbüro dieses Gespräch<br />
mit <strong>der</strong> Interessensgemeinschaft führen. 2. Bürgermeister<br />
Volker Grönhagen zieht seinen Antrag<br />
unter <strong>der</strong> Voraussetzung zurück, daß die<br />
<strong>Gemeinde</strong> keinesfalls vor Erteilung <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis mit Baumaßnahmen beginnen<br />
wird.<br />
Der Bürgermeister erklärt dies als selbstverständlich<br />
und gibt eine entsprechende Zusicherung<br />
ab.<br />
Bestellung eines Jugendbeauftragten<br />
Der Kreisjugendring bittet um Bestellung eines<br />
Jugendbeauftragten. Das nächste Treffen <strong>der</strong> Jugendbeauftragten<br />
findet am 18.06.<strong>2008</strong> statt. Bürgermeister<br />
Anton Haimerl schlägt Dr. Bernhard<br />
Bausenwein vor. Albert Kammermeier schlägt<br />
Theresa Hurzlmeier vor. Volker Grönhagen regt