Jahrgang 2008 - der Gemeinde Hagelstadt
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Seite 20 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters<br />
Da sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nur für einen stellvertretenden<br />
Bürgermeister entschieden hat, entfällt<br />
dieser Tagesordnungspunkt.<br />
Vereidigung des zweiten und ggf. dritten<br />
Bürgermeisters<br />
Der Zweite Bürgermeister wird nach Art. 37<br />
Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte<br />
vom Ersten Bürgermeister vereidigt.<br />
Ab 19:56 Uhr ist Gemein<strong>der</strong>at Josef Meier anwesend.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Josef Meier wird nach Art. 31 Abs.<br />
5 GO vom 1. Bürgermeister Anton Haimerl vereidigt.<br />
Geschäftsordnung des Gemein<strong>der</strong>ates, Beratung<br />
und Erlaß<br />
Die Geschäftsordnung gilt grundsätzlich nur für<br />
die Dauer <strong>der</strong> laufenden Wahlperiode und ist somit<br />
zu Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode neu zu erlassen.<br />
Auf den <strong>der</strong> Sitzungsladung beigefügten Entwurf<br />
wird verwiesen. Der Neuvorschlag lehnt<br />
sich im wesentlichen an die bisherige Geschäftsordnung<br />
an. Geringfügige Än<strong>der</strong>ungen wurden<br />
u.a. im Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters<br />
vorgenommen, diese Än<strong>der</strong>ungen lehnen<br />
sich an das aktuelle Geschäftsordnungsmuster<br />
des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags an und betreffen<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Zuständigkeit in geringfügigen<br />
Bauangelegenheiten.<br />
Die Wählergemeinschaft <strong>Hagelstadt</strong> hat einen<br />
eigenen Vorschlag unterbreitet, <strong>der</strong> den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n<br />
direkt zugestellt wurde. Beide<br />
Vorschläge wurden diskutiert. Nachdem <strong>der</strong><br />
Entwurf <strong>der</strong> Wählergemeinschaft die Bildung<br />
<strong>der</strong> Ausschüsse nicht berücksichtigt, tendiert <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at zum Entwurf <strong>der</strong> Verwaltung, <strong>der</strong><br />
um den Passus zum Recht auf Akteneinsicht zur<br />
Sitzungsvorbereitung erweitert werden soll.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at entscheidet sich für die Verwaltungsvorlage<br />
mit Ergänzung zur Akteneinsicht<br />
entsprechend <strong>der</strong> Mustersatzung des Bayerischen<br />
<strong>Gemeinde</strong>tages. Die beschlossene Geschäftsordnung<br />
ist Bestandteil des Beschlusses und wird<br />
als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />
Satzung zur Regelung von Fragen des<br />
örtlichen <strong>Gemeinde</strong>verfassungsrechtes<br />
(Hauptsatzung), Beratung, ggf. Erlaß<br />
Die Satzung tritt am Ende <strong>der</strong> Wahlperiode<br />
nicht automatisch außer Kraft, soweit sich keine<br />
Än<strong>der</strong>ungen ergeben, kann sie unverän<strong>der</strong>t<br />
fortbestehen – ansonsten ist sie neu zu erlassen.<br />
Nachdem eine Anpassung wegen gesetzlicher<br />
Än<strong>der</strong>ungen veranlaßt ist, wird über eine Verwaltungsvorlage<br />
beraten.<br />
Der Bürgermeister schlägt weiter eine Anpassung<br />
des Sitzungsgeldes auf 25 Euro vor. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at beschließt die unterbreiteten Vorschläge.<br />
Die beschlossene Hauptsatzung ist Bestandteil<br />
des Beschlusses und wird als Anlage<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />
Gegenstimmen: Heidi Schiller<br />
Rechnungsprüfungsausschuß, Bildung<br />
und Bestimmung eines Ausschußmitgliedes<br />
zum Vorsitzenden<br />
Nach Art. 103 Abs. 2 GO wird <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuß<br />
vom Gemein<strong>der</strong>at aus seiner<br />
Mitte gebildet. Er besteht aus mindestens 3,<br />
höchstens aber 7 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at bestimmt ein Ausschußmitglied<br />
zum Vorsitzenden; dies soll nicht <strong>der</strong> Erste<br />
Bürgermeister sein. Wie bei <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Ausschüsse ist auch beim Rechnungsprüfungsausschuß<br />
dem Stärkeverhältnis <strong>der</strong> im<br />
Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />
Rechnung zu tragen. Diesen steht<br />
ein verbindliches Vorschlagsrecht zu. Folgende<br />
Mitglie<strong>der</strong> werden vorgeschlagen (Vertreter in<br />
Klammern):<br />
Winfried Mai, Vorsitzen<strong>der</strong> (Peter Turicik) Freie<br />
Wählergruppe <strong>Hagelstadt</strong><br />
Georg Lichtenegger (Josef Meier) Freie Wählergruppe<br />
<strong>Hagelstadt</strong><br />
Heidi Schiller (Albert Kammermeier) Wählergemeinschaft<br />
<strong>Hagelstadt</strong><br />
Thomas Scheuerer (Hermann Hurzlmeier) Wählergemeinschaft<br />
<strong>Hagelstadt</strong><br />
Theresa Hurzlmeier (Xaver Ofenbeck) Wählervereinigung<br />
Langenerling<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt den Vorschlägen zu.<br />
Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse<br />
Die Geschäftsordnung sieht vor, daß folgende