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Jahrgang 2008 - der Gemeinde Hagelstadt

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Seite 20 Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters<br />

Da sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nur für einen stellvertretenden<br />

Bürgermeister entschieden hat, entfällt<br />

dieser Tagesordnungspunkt.<br />

Vereidigung des zweiten und ggf. dritten<br />

Bürgermeisters<br />

Der Zweite Bürgermeister wird nach Art. 37<br />

Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte<br />

vom Ersten Bürgermeister vereidigt.<br />

Ab 19:56 Uhr ist Gemein<strong>der</strong>at Josef Meier anwesend.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Josef Meier wird nach Art. 31 Abs.<br />

5 GO vom 1. Bürgermeister Anton Haimerl vereidigt.<br />

Geschäftsordnung des Gemein<strong>der</strong>ates, Beratung<br />

und Erlaß<br />

Die Geschäftsordnung gilt grundsätzlich nur für<br />

die Dauer <strong>der</strong> laufenden Wahlperiode und ist somit<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode neu zu erlassen.<br />

Auf den <strong>der</strong> Sitzungsladung beigefügten Entwurf<br />

wird verwiesen. Der Neuvorschlag lehnt<br />

sich im wesentlichen an die bisherige Geschäftsordnung<br />

an. Geringfügige Än<strong>der</strong>ungen wurden<br />

u.a. im Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters<br />

vorgenommen, diese Än<strong>der</strong>ungen lehnen<br />

sich an das aktuelle Geschäftsordnungsmuster<br />

des Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tags an und betreffen<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Zuständigkeit in geringfügigen<br />

Bauangelegenheiten.<br />

Die Wählergemeinschaft <strong>Hagelstadt</strong> hat einen<br />

eigenen Vorschlag unterbreitet, <strong>der</strong> den Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n<br />

direkt zugestellt wurde. Beide<br />

Vorschläge wurden diskutiert. Nachdem <strong>der</strong><br />

Entwurf <strong>der</strong> Wählergemeinschaft die Bildung<br />

<strong>der</strong> Ausschüsse nicht berücksichtigt, tendiert <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at zum Entwurf <strong>der</strong> Verwaltung, <strong>der</strong><br />

um den Passus zum Recht auf Akteneinsicht zur<br />

Sitzungsvorbereitung erweitert werden soll.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at entscheidet sich für die Verwaltungsvorlage<br />

mit Ergänzung zur Akteneinsicht<br />

entsprechend <strong>der</strong> Mustersatzung des Bayerischen<br />

<strong>Gemeinde</strong>tages. Die beschlossene Geschäftsordnung<br />

ist Bestandteil des Beschlusses und wird<br />

als Anlage zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />

Satzung zur Regelung von Fragen des<br />

örtlichen <strong>Gemeinde</strong>verfassungsrechtes<br />

(Hauptsatzung), Beratung, ggf. Erlaß<br />

Die Satzung tritt am Ende <strong>der</strong> Wahlperiode<br />

nicht automatisch außer Kraft, soweit sich keine<br />

Än<strong>der</strong>ungen ergeben, kann sie unverän<strong>der</strong>t<br />

fortbestehen – ansonsten ist sie neu zu erlassen.<br />

Nachdem eine Anpassung wegen gesetzlicher<br />

Än<strong>der</strong>ungen veranlaßt ist, wird über eine Verwaltungsvorlage<br />

beraten.<br />

Der Bürgermeister schlägt weiter eine Anpassung<br />

des Sitzungsgeldes auf 25 Euro vor. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at beschließt die unterbreiteten Vorschläge.<br />

Die beschlossene Hauptsatzung ist Bestandteil<br />

des Beschlusses und wird als Anlage<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift genommen.<br />

Gegenstimmen: Heidi Schiller<br />

Rechnungsprüfungsausschuß, Bildung<br />

und Bestimmung eines Ausschußmitgliedes<br />

zum Vorsitzenden<br />

Nach Art. 103 Abs. 2 GO wird <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuß<br />

vom Gemein<strong>der</strong>at aus seiner<br />

Mitte gebildet. Er besteht aus mindestens 3,<br />

höchstens aber 7 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at bestimmt ein Ausschußmitglied<br />

zum Vorsitzenden; dies soll nicht <strong>der</strong> Erste<br />

Bürgermeister sein. Wie bei <strong>der</strong> Besetzung <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Ausschüsse ist auch beim Rechnungsprüfungsausschuß<br />

dem Stärkeverhältnis <strong>der</strong> im<br />

Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Parteien und Wählergruppen<br />

Rechnung zu tragen. Diesen steht<br />

ein verbindliches Vorschlagsrecht zu. Folgende<br />

Mitglie<strong>der</strong> werden vorgeschlagen (Vertreter in<br />

Klammern):<br />

Winfried Mai, Vorsitzen<strong>der</strong> (Peter Turicik) Freie<br />

Wählergruppe <strong>Hagelstadt</strong><br />

Georg Lichtenegger (Josef Meier) Freie Wählergruppe<br />

<strong>Hagelstadt</strong><br />

Heidi Schiller (Albert Kammermeier) Wählergemeinschaft<br />

<strong>Hagelstadt</strong><br />

Thomas Scheuerer (Hermann Hurzlmeier) Wählergemeinschaft<br />

<strong>Hagelstadt</strong><br />

Theresa Hurzlmeier (Xaver Ofenbeck) Wählervereinigung<br />

Langenerling<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt den Vorschlägen zu.<br />

Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse<br />

Die Geschäftsordnung sieht vor, daß folgende

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