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The Power of Process innovaTion The Power of ... - Software AG

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03_ Konzernabschluss | BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der S<strong>of</strong>tware Aktiengesellschaft, Darmstadt aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung,Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage desKonzerns und der S<strong>of</strong>tware Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellungvon Konzernabschluss und Bericht über die Lage des Konzerns und der S<strong>of</strong>tware Aktiengesellschaft nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwendensind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichenVertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschlussund den Konzernlagebericht abzugeben.Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschenGrundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften unddurch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheiterkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftlicheund rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeitdes rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlageberichtüberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschlusseinbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätzeund der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und desKonzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.3 |Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EUanzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften insgesamt und vermittelt unterBeachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.Der Bericht über die Lage des Konzerns und der S<strong>of</strong>tware Aktiengesellschaft steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamtein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und der S<strong>of</strong>tware Aktiengesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigenEntwicklung zutreffend dar.Frankfurt am Main, den 28. Februar 2010BDO Deutsche WarentreuhandAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaftgez. SchulzWirtschaftsprüfergez. SartoriWirtschaftsprüferinS<strong>of</strong>tware <strong>AG</strong> Geschäftsbericht 2009 125

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