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Hinweise für die Erstellung von Bachelorarbeiten

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Das Kolloquium wird grundsätzlich als mündliche Prüfung durchgeführt und soll <strong>von</strong> denfür <strong>die</strong> Abschlussarbeit bestimmten prüfenden Personen gemeinsam abgenommen undbewertet werden. Im Fall des § 20 Abs. 4 Satz 4 soll das Kolloquium <strong>von</strong> den prüfendenPersonen abgenommen, aus deren Einzelbewertungen <strong>die</strong> Note der Abschlussarbeitgebildet worden ist. Das Kolloquium dauert ca. 30 Minuten.“ 17Im Rahmen <strong>die</strong>ser 30minütigen Prüfung wird in der Regel <strong>von</strong> dem Kandidaten zunächstein ca. 10minütiger Vortrag über seine Arbeit erwartet. Dabei stehen (1) <strong>die</strong>erkenntnisleitenden Interessen, (2) <strong>die</strong> Forschungsfrage(-n) und Hypothese(-n), (3) dertheoretische Bezugsrahmen sowie (4) <strong>die</strong> Forschungsmethodik und (5) <strong>die</strong> Ergebnisseder Arbeit im Vordergrund.Als zentrale Bewertungskriterien eines Kolloquiums gelten, <strong>die</strong> Fähigkeit• einer klaren wissenschaftlichen Ausdrucksweise• zum Aufspüren <strong>von</strong> Querverbindungen• zum vernetzten und interdisziplinären Denken• zur Herstellung <strong>von</strong> Praxisbezügen• zur mündlichen Präsentation einer komplexen schriftlich abgehandeltenFragestellung.Das Ergebnis des Kolloquiums geht in <strong>die</strong> Gesamtbeurteilung der Abschlussarbeit ein.Eine positive Gesamtbeurteilung der Abschlussarbeit inklusive des Kolloquiums stelltden erfolgreichen Stu<strong>die</strong>nabschluss dar. 181718Die Präsidentin der Fachhochschule Münster (Hrsg.): Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung für <strong>die</strong>Bachelor- und Masterstu<strong>die</strong>ngänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) (in der Fassung der III.Änderungsordnung vom 5. Juli 2011), Amtliche Bekanntmachungen, Nr. 64/2011, vom 06.07.2011,S. 508 – 526.Vgl. Samac, Prenner, Schwetz 2009, S. 118.42

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