Hinweise für die Erstellung von Bachelorarbeiten
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1 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens1.1 AllgemeinDie Bachelor- bzw. Masterarbeit stellt zweifellos den Höhepunkt des Studiums dar. DieStu<strong>die</strong>renden suchen sich aus ihren Interessengebieten ein Thema und entwickeln sichim Laufe einer eingehenden Auseinandersetzung zu Spezialisten in <strong>die</strong>sem Bereich. AmEnde steht eine eigenständig erstellte wissenschaftliche Arbeit mit starkem Bezug zurUnternehmenspraxis.Dieser Leitfaden entstand mit der Absicht, den Stu<strong>die</strong>renden des Fachs „Wirtschaftsingenieurwesen“an der Fachhochschule Münster bei der <strong>Erstellung</strong> wissenschaftlicherArbeiten Orientierung über den inhaltlichen und den formalen Aufbau einer solchenArbeit zu geben. Er <strong>die</strong>nt der Unterstützung <strong>von</strong> Stu<strong>die</strong>renden und sprichtgleichermaßen Bachelor- und Master-Stu<strong>die</strong>rende an. Der Leitfaden skizziert <strong>die</strong>Anforderungen für <strong>die</strong> <strong>Erstellung</strong> einer wissenschaftlichen Arbeit bei den Lehrenden desITB. Er ersetzt aber weder <strong>die</strong> im Literaturverzeichnis aufgeführten Lehrbücher zumwissenschaftlichen Arbeiten noch <strong>die</strong> offiziellen Dokumente, wie etwa Prüfungsordnungen.1.2 Was bedeutet wissenschaftliches Arbeiten?Im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit sollen Stu<strong>die</strong>rende zeigen, ob siein der Lage sind, ein eingegrenztes Thema eigenständig und systematisch zuuntersuchen. Darüber hinaus geht es darum, <strong>die</strong> Ergebnisse und Erkenntnisse logischgeordnet darzustellen. Diese Darstellung sollte so aussehen, dass <strong>die</strong> Leser <strong>die</strong>Gedankengänge und Schlussfolgerungen verstehen und nachvollziehen können.Im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für <strong>die</strong> Bachelor- und Masterstu<strong>die</strong>ngänge ander Fachhochschule Münster (AT PO) steht unter III. Abschlussarbeit und Kolloquium, §18, Abschlussarbeit, dazu:"(1) Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass <strong>die</strong> Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist,innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus ihrem oder seinem Fachgebietsowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifendenZusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden1