Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
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Buchhaltung & Rechnungswesen<br />
Sie sind als UnternehmerIn verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen<br />
nach den Grundsätzen kaufmännischer Ordnung zu führen.<br />
Folgende Gewinnermittlungsarten stehen abhängig von Rechtsform und Umsatzvolumen<br />
als Berechnungsgrundlage für das Finanzamt zur Verfügung:<br />
• Doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung<br />
• Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
• Pauschalierung<br />
Einnahmen und Ausgaben sind zu dokumentieren, ein Wareneingangsbuch,<br />
ein Anlageverzeichnis für nicht sofort abschreibbare Anschaffungen und Lohnkonten<br />
und Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter sind zu führen. Hinzu<br />
kommen Unterlagen zur Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder<br />
– je nach Rechtsform und Umsatzgröße – der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
ein Kassabuch und bei Lagerhaltung Inventurlisten. Alle Belege<br />
und Unterlagen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren für Belege<br />
in Verbindung mit Grundstücken bestehen längere Aufbewahrungsfristen.<br />
Eine sorgsame Buchhaltung hilft Ihnen darüber hinaus bei der strategischen<br />
Entwicklung Ihres Unternehmens!<br />
Tipp: Stellen Sie Rechnungen schnellstmöglich, um den Betriebsmittelbedarf<br />
zu minimieren. Wichtig sind zudem eine konsequente Zahlungsüberwachung<br />
und ein effizientes Mahnwesen. Nirgendwo sonst können Sie so schnell und so<br />
unsinnig Einnahmen verlieren wie bereits geleistete Arbeit nicht abzurechnen<br />
oder Zahlungsverweigerungen Ihrer Kunden zu ignorieren. Welche Art der Gewinnermittlung<br />
für Ihren Betrieb gesetzlich vorgeschrieben oder wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist, besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Steuerberater.