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Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz

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Buchhaltung & Rechnungswesen<br />

Sie sind als UnternehmerIn verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen<br />

nach den Grundsätzen kaufmännischer Ordnung zu führen.<br />

Folgende Gewinnermittlungsarten stehen abhängig von Rechtsform und Umsatzvolumen<br />

als Berechnungsgrundlage für das Finanzamt zur Verfügung:<br />

• Doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung<br />

• Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

• Pauschalierung<br />

Einnahmen und Ausgaben sind zu dokumentieren, ein Wareneingangsbuch,<br />

ein Anlageverzeichnis für nicht sofort abschreibbare Anschaffungen und Lohnkonten<br />

und Arbeitszeitaufzeichnungen der Mitarbeiter sind zu führen. Hinzu<br />

kommen Unterlagen zur Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder<br />

– je nach Rechtsform und Umsatzgröße – der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

ein Kassabuch und bei Lagerhaltung Inventurlisten. Alle Belege<br />

und Unterlagen sind mindestens sieben Jahre aufzubewahren für Belege<br />

in Verbindung mit Grundstücken bestehen längere Aufbewahrungsfristen.<br />

Eine sorgsame Buchhaltung hilft Ihnen darüber hinaus bei der strategischen<br />

Entwicklung Ihres Unternehmens!<br />

Tipp: Stellen Sie Rechnungen schnellstmöglich, um den Betriebsmittelbedarf<br />

zu minimieren. Wichtig sind zudem eine konsequente Zahlungsüberwachung<br />

und ein effizientes Mahnwesen. Nirgendwo sonst können Sie so schnell und so<br />

unsinnig Einnahmen verlieren wie bereits geleistete Arbeit nicht abzurechnen<br />

oder Zahlungsverweigerungen Ihrer Kunden zu ignorieren. Welche Art der Gewinnermittlung<br />

für Ihren Betrieb gesetzlich vorgeschrieben oder wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist, besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Steuerberater.

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