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Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz

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Lexikon – A wie Abgaben bis Z wie Zuständigkeit<br />

Dieses Handbuch wurde mit dem Ziel verfasst, komplexe Behördenverfahren<br />

und gesetzliche Vorgaben einfach und verständlich darzustellen. Nicht immer<br />

konnten im „Amtsdeutsch“ übliche Begriffe entsprechend „übersetzt“ werden.<br />

Das nachfolgende „Amtsdeutsch Lexikon“ dient als kleiner Sprachführer,<br />

um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.<br />

A bgaben: „Abgabe“ ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.<br />

Diese sind in der Regel an staatliche Organe (> Behörde) für bestimmte Leistungen<br />

oder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben zu zahlen.<br />

Akteneinsicht: Im Verwaltungsverfahren besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht<br />

für die Parteien (wer Parteistellung besitzt), soweit dies zur Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte erforderlich ist. Ausnahmen gibt es bei gebotener Geheimhaltung<br />

oder wenn Interessen des Bundes oder eines Landes verletzt oder die<br />

Behörde in der Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt würde.<br />

Amt: Siehe „Behörde“<br />

Amtsstunden: Synonym – Öffnungszeiten. In <strong>Bregenz</strong> stehen Ihnen die Ämter<br />

von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr zur<br />

Verfügung. Während dieser Zeit ist gewährleistet, dass die Ämter erreichbar<br />

sind. Für längere Beratungsgespräche empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.<br />

Antrag: Im Verwaltungsrecht ist ein Antrag, die an eine Behörde gerichtete,<br />

ein bestimmtes Begehren enthaltende Erklärung eines/einer Beteiligten (z. B.<br />

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung).<br />

Anzeigepflicht: Anzeigepflicht im Verwaltungsrecht besteht, wenn der zuständigen<br />

Behörde ein Ereignis mitgeteilt werden muss, oder wenn eine Handlung<br />

zwar keiner Genehmigung, wohl aber der förmlichen Anzeige bei der Behörde<br />

bedarf (z. B. die beabsichtigte Ausführung bestimmter Baumaßnahmen).<br />

Arbeitnehmerveranlagung: Siehe „Steuerausgleich“<br />

Behörde: Synonyme – Amt, Dienststelle. Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte<br />

Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben<br />

bestimmt ist.<br />

Beiträge: Geld oder Sachleistungen, welche für die Bereitstellung einer Leistung<br />

unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme eingehoben werden.<br />

Diese dienen in der Regel der Errichtung oder Erhaltung von öffentlichen<br />

Einrichtungen (z. B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur Sozialversicherung).

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