Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lexikon – A wie Abgaben bis Z wie Zuständigkeit<br />
Dieses Handbuch wurde mit dem Ziel verfasst, komplexe Behördenverfahren<br />
und gesetzliche Vorgaben einfach und verständlich darzustellen. Nicht immer<br />
konnten im „Amtsdeutsch“ übliche Begriffe entsprechend „übersetzt“ werden.<br />
Das nachfolgende „Amtsdeutsch Lexikon“ dient als kleiner Sprachführer,<br />
um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.<br />
A bgaben: „Abgabe“ ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.<br />
Diese sind in der Regel an staatliche Organe (> Behörde) für bestimmte Leistungen<br />
oder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben zu zahlen.<br />
Akteneinsicht: Im Verwaltungsverfahren besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht<br />
für die Parteien (wer Parteistellung besitzt), soweit dies zur Wahrnehmung<br />
ihrer Rechte erforderlich ist. Ausnahmen gibt es bei gebotener Geheimhaltung<br />
oder wenn Interessen des Bundes oder eines Landes verletzt oder die<br />
Behörde in der Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt würde.<br />
Amt: Siehe „Behörde“<br />
Amtsstunden: Synonym – Öffnungszeiten. In <strong>Bregenz</strong> stehen Ihnen die Ämter<br />
von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr zur<br />
Verfügung. Während dieser Zeit ist gewährleistet, dass die Ämter erreichbar<br />
sind. Für längere Beratungsgespräche empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.<br />
Antrag: Im Verwaltungsrecht ist ein Antrag, die an eine Behörde gerichtete,<br />
ein bestimmtes Begehren enthaltende Erklärung eines/einer Beteiligten (z. B.<br />
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung).<br />
Anzeigepflicht: Anzeigepflicht im Verwaltungsrecht besteht, wenn der zuständigen<br />
Behörde ein Ereignis mitgeteilt werden muss, oder wenn eine Handlung<br />
zwar keiner Genehmigung, wohl aber der förmlichen Anzeige bei der Behörde<br />
bedarf (z. B. die beabsichtigte Ausführung bestimmter Baumaßnahmen).<br />
Arbeitnehmerveranlagung: Siehe „Steuerausgleich“<br />
Behörde: Synonyme – Amt, Dienststelle. Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte<br />
Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben<br />
bestimmt ist.<br />
Beiträge: Geld oder Sachleistungen, welche für die Bereitstellung einer Leistung<br />
unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme eingehoben werden.<br />
Diese dienen in der Regel der Errichtung oder Erhaltung von öffentlichen<br />
Einrichtungen (z. B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur Sozialversicherung).