Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
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3. Gebühren & Steuern<br />
Als Unternehmer müssen Sie kein Steuerexperte sein. Da Unwissenheit jedoch<br />
nicht vor Strafe schützt, empfiehlt es sich, über ein solides Basiswissen zu verfügen<br />
und einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Ihrem Steuerberater<br />
zu vereinbaren.<br />
Eine Einführung und ersten Überblick bietet das Bundesministerium für Finanzen<br />
mit dem „Selbstständigenbuch – Steuerleitfaden für neugegründete<br />
Unternehmen“, den Sie im Internet auf www.bmf.gv.at/publikationen unter<br />
Downloads im Bereich „Broschüren und Ratgeber“ finden.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen,<br />
die ein Unternehmen gegen Entgelt erbringt, an das Finanzamt abgeführt. Betragen<br />
die jährlichen Umsätze eines Unternehmens nicht mehr als EUR 30.000<br />
gilt man als KleinunternehmerIn und muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />
entrichten. Das bedeutet auch, dass die Rechnungen ohne Umsatzsteuer<br />
ausgestellt werden müssen und dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />
werden kann. Auf diese Befreiung kann mit einem „Antrag auf Regelbesteuerung“<br />
verzichtet werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn hohe Vorsteuerbeträge<br />
anfallen, die vom Finanzamt zurückgefordert werden können.