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Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz

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3. Gebühren & Steuern<br />

Als Unternehmer müssen Sie kein Steuerexperte sein. Da Unwissenheit jedoch<br />

nicht vor Strafe schützt, empfiehlt es sich, über ein solides Basiswissen zu verfügen<br />

und einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Ihrem Steuerberater<br />

zu vereinbaren.<br />

Eine Einführung und ersten Überblick bietet das Bundesministerium für Finanzen<br />

mit dem „Selbstständigenbuch – Steuerleitfaden für neugegründete<br />

Unternehmen“, den Sie im Internet auf www.bmf.gv.at/publikationen unter<br />

Downloads im Bereich „Broschüren und Ratgeber“ finden.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Umsatzsteuer wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen,<br />

die ein Unternehmen gegen Entgelt erbringt, an das Finanzamt abgeführt. Betragen<br />

die jährlichen Umsätze eines Unternehmens nicht mehr als EUR 30.000<br />

gilt man als KleinunternehmerIn und muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />

entrichten. Das bedeutet auch, dass die Rechnungen ohne Umsatzsteuer<br />

ausgestellt werden müssen und dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />

werden kann. Auf diese Befreiung kann mit einem „Antrag auf Regelbesteuerung“<br />

verzichtet werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn hohe Vorsteuerbeträge<br />

anfallen, die vom Finanzamt zurückgefordert werden können.

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