Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
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Tipp: Lassen Sie sich bei Vertragsabschluss von den bisherigen Eigentümern<br />
eine Kopie der wichtigsten Pläne mitgeben. Liegen diese nicht vor, so lassen Sie<br />
sich eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnen, dass Sie die Pläne<br />
im Bauamt der Stadt einsehen und kopieren lassen dürfen.<br />
Betriebsanlagengenehmigung<br />
Dies ist eine der wichtigsten Genehmigungen. Die Errichtung, der Betrieb und<br />
die Änderung gewerblicher Betriebsanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.<br />
Gewerbliche Betriebsanlagen befinden sich beispielsweise in Gasthäusern,<br />
Hotels, Verkaufslokalen und Werkstätten. Erkundigen Sie sich daher<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem <strong>Wirtschaftsservice</strong> VOR der Unterzeichnung<br />
von Miet oder Pachtverträgen, ob Sie eine Betriebsanlagengenehmigung<br />
brauchen.<br />
Eine Checkliste zur Betriebsanlagengenehmigung finden Sie unter<br />
www.vorarlberg.at > Anträge/Formulare > unter dem Buchstaben B).<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Für bestimmte Branchen ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit erforderlich,<br />
beispielsweise Abfallbehandlungsanlagen, Freizeitparks, Einkaufszentren<br />
und Industrieanlagen. Für andere Branchen ist dies nur selten notwendig.<br />
Tipp: Das Bauamt der Stadt <strong>Bregenz</strong> hilft Ihnen gerne weiter.<br />
Informationen bieten unter anderem auch die Landesregierung unter<br />
www.vorarlberg.at und www.help business.gv.at sowie das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie sowie das Bundesministerium<br />
für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
auf der Seite www.lebensministerium.at, Suche: Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Weitere Genehmigungen, die unter Umständen erforderlich sein können:<br />
• Geeignete Flächenwidmung<br />
• Abfallrechtliche Bewilligungen<br />
• Wasserrechtliche Bewilligungen<br />
• Naturschutzrechtliche Bewilligungen<br />
• evtl. Bewilligungen nach dem Bundesstraßengesetz<br />
• Auch diese sollten frühzeitig in Absprache mit dem Bauamt abgeklärt<br />
werden.<br />
Eine Aufstellung von relevanten Formulardatenbanken finden Sie ab Seite 60.