Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
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Bescheide: Von Verwaltungsbehörden erlassene Anordnungen und Entscheidungen<br />
an bestimmte Personen, u.a.:<br />
• Erteilung einer Baubewilligung<br />
• Verhängung einer Verwaltungsstrafe<br />
• Bescheide müssen den BürgerInnen zugestellt werden, in der Regel in<br />
schriftlicher Form. Gegen einen Bescheid kann meist ein Rechtsmittel (z. B.<br />
Berufung) erhoben werden. Eine Information über die Art der möglichen<br />
Rechtsmittel ist in der Regel im Bescheid enthalten.<br />
Betriebsanlagen: Alle Gebäude, Räume, Flächen, betrieblichen Einrichtungen<br />
und Anlagen, die eine Einheit darstellen und der Gewerbeausübung regelmäßig<br />
dienen, bilden eine Betriebsanlage. Für diese benötigen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung.<br />
Zum Beispiel: Produktionsstätten, Werkstätten, Lager, Verkaufsstätten,<br />
Garagen oder Gastgewerbebetriebe.<br />
Dienststelle: Siehe „Behörde“<br />
Dokumente: Siehe „Urkunden“<br />
Fristen: Wenn von der Verwaltungsbehörde oder vom Gericht eine Frist gesetzt<br />
wird, so ist diese unbedingt einzuhalten. In der Regel beginnt eine Frist<br />
mit Zustellung eines bestimmten Schriftstückes zu laufen. Als „zugestellt“ gilt ein<br />
Schriftstück auch, wenn dieses nicht persönlich zugestellt werden konnte, sondern<br />
bei der Post zur Abholung bereitliegt. Oft beginnen Fristen auch mit mündlicher<br />
Verkündigung (eines Urteiles, eines Beschlusses oder eines Bescheides) zu<br />
laufen.<br />
Gebühren: Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in Anspruch genommene<br />
Dienste eingehoben werden (z. B. Ausstellung eines Dokumentes, Kanalanschlussgebühr,<br />
Müllabfuhrgebühr).<br />
Genehmigungspflicht: In den Vorschriften der Verwaltung sind gewisse Verfahren<br />
gesetzlich so geregelt, dass eine behördliche Bewilligung/Genehmigung notwendig<br />
ist (Baugesetz, Gewerbeordnung etc.). Bestimmte Tätigkeiten dürfen erst<br />
nach Vorliegen einer behördlichen Bewilligung ausgeübt werden (z. B. Errichtung<br />
eines Hauses).<br />
Gewerbeberechtigung: Um eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt,<br />
selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben zu können, muss bei<br />
der nach dem Betriebsstandort zuständigen Behörde die Gewerbeberechtigung<br />
beantragt werden. Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bestimmte<br />
Voraussetzungen gegeben sein.