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Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz

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Bescheide: Von Verwaltungsbehörden erlassene Anordnungen und Entscheidungen<br />

an bestimmte Personen, u.a.:<br />

• Erteilung einer Baubewilligung<br />

• Verhängung einer Verwaltungsstrafe<br />

• Bescheide müssen den BürgerInnen zugestellt werden, in der Regel in<br />

schriftlicher Form. Gegen einen Bescheid kann meist ein Rechtsmittel (z. B.<br />

Berufung) erhoben werden. Eine Information über die Art der möglichen<br />

Rechtsmittel ist in der Regel im Bescheid enthalten.<br />

Betriebsanlagen: Alle Gebäude, Räume, Flächen, betrieblichen Einrichtungen<br />

und Anlagen, die eine Einheit darstellen und der Gewerbeausübung regelmäßig<br />

dienen, bilden eine Betriebsanlage. Für diese benötigen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung.<br />

Zum Beispiel: Produktionsstätten, Werkstätten, Lager, Verkaufsstätten,<br />

Garagen oder Gastgewerbebetriebe.<br />

Dienststelle: Siehe „Behörde“<br />

Dokumente: Siehe „Urkunden“<br />

Fristen: Wenn von der Verwaltungsbehörde oder vom Gericht eine Frist gesetzt<br />

wird, so ist diese unbedingt einzuhalten. In der Regel beginnt eine Frist<br />

mit Zustellung eines bestimmten Schriftstückes zu laufen. Als „zugestellt“ gilt ein<br />

Schriftstück auch, wenn dieses nicht persönlich zugestellt werden konnte, sondern<br />

bei der Post zur Abholung bereitliegt. Oft beginnen Fristen auch mit mündlicher<br />

Verkündigung (eines Urteiles, eines Beschlusses oder eines Bescheides) zu<br />

laufen.<br />

Gebühren: Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in Anspruch genommene<br />

Dienste eingehoben werden (z. B. Ausstellung eines Dokumentes, Kanalanschlussgebühr,<br />

Müllabfuhrgebühr).<br />

Genehmigungspflicht: In den Vorschriften der Verwaltung sind gewisse Verfahren<br />

gesetzlich so geregelt, dass eine behördliche Bewilligung/Genehmigung notwendig<br />

ist (Baugesetz, Gewerbeordnung etc.). Bestimmte Tätigkeiten dürfen erst<br />

nach Vorliegen einer behördlichen Bewilligung ausgeübt werden (z. B. Errichtung<br />

eines Hauses).<br />

Gewerbeberechtigung: Um eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt,<br />

selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausüben zu können, muss bei<br />

der nach dem Betriebsstandort zuständigen Behörde die Gewerbeberechtigung<br />

beantragt werden. Für die Erteilung der Gewerbeberechtigung müssen bestimmte<br />

Voraussetzungen gegeben sein.

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