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Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz

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Neben den pauschalierten Ausgaben kann der Steuerpflichtige jedoch auch<br />

noch andere Ausgaben absetzen, etwa für Sozialversicherungsbeiträge, Waren,<br />

Rohstoffe, Löhne etc.<br />

Zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage werden noch Sonderausgaben<br />

und außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht.<br />

Sonderausgaben sind diejenigen Ausgaben eines Steuerpflichtigen, die nicht<br />

beruflich sondern privat veranlasst sind und steuerlich trotzdem geltend gemacht<br />

werden können. Sonderausgaben sind teilweise in unbeschränkter<br />

Höhe, teilweise in begrenzter Höhe absetzbar. Auch die Höhe des Einkommens<br />

ist entscheidend. Eine Auflistung finden Sie unter www.arbeiterkammer.at/beratung<br />

in der Rubrik Steuer & Geld unter > Steuer sparen > Sonderausgaben<br />

Außergewöhnliche Belastungen<br />

Dazu zählen all jene Aufwendungen, die nicht zu den Werbungskosten oder<br />

den Sonderausgaben zählen und außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen<br />

und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen.<br />

Als Zusammenfassung des geltenden Steuerrechts und Auslegungsbehelf bzw.<br />

Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis hat die<br />

Finanzverwaltung (Bundesministerium für Finanzen) diverse Richtlinien erlassen.<br />

Diese sind auf der Seite des Finanzministeriums einsehbar: findok.bmf.<br />

gv.at<br />

Neben Bundes - und Landesabgaben gibt es Gebühren und Steuern auf kommunaler<br />

Ebene, die von Unternehmen, die im Stadtgebiet angesiedelt sind, zu<br />

entrichten sind:<br />

Kommunalsteuer<br />

• Bemessungsgrundlage: 3 Prozent der Bruttolohnsumme<br />

• Rechtsgrundlage: Kommunalsteuergesetz (Bundesgesetz)<br />

• Formular erhältlich unter help.gv.at<br />

(Formulare/Online Amtswege >„Kommunalsteuer“)<br />

Abgabenamt der Stadt <strong>Bregenz</strong>: +43 (0)5574 410 1443

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