Business Guide Bregenz - Wirtschaftsservice Bregenz
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Neben den pauschalierten Ausgaben kann der Steuerpflichtige jedoch auch<br />
noch andere Ausgaben absetzen, etwa für Sozialversicherungsbeiträge, Waren,<br />
Rohstoffe, Löhne etc.<br />
Zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage werden noch Sonderausgaben<br />
und außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht.<br />
Sonderausgaben sind diejenigen Ausgaben eines Steuerpflichtigen, die nicht<br />
beruflich sondern privat veranlasst sind und steuerlich trotzdem geltend gemacht<br />
werden können. Sonderausgaben sind teilweise in unbeschränkter<br />
Höhe, teilweise in begrenzter Höhe absetzbar. Auch die Höhe des Einkommens<br />
ist entscheidend. Eine Auflistung finden Sie unter www.arbeiterkammer.at/beratung<br />
in der Rubrik Steuer & Geld unter > Steuer sparen > Sonderausgaben<br />
Außergewöhnliche Belastungen<br />
Dazu zählen all jene Aufwendungen, die nicht zu den Werbungskosten oder<br />
den Sonderausgaben zählen und außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen<br />
und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen.<br />
Als Zusammenfassung des geltenden Steuerrechts und Auslegungsbehelf bzw.<br />
Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis hat die<br />
Finanzverwaltung (Bundesministerium für Finanzen) diverse Richtlinien erlassen.<br />
Diese sind auf der Seite des Finanzministeriums einsehbar: findok.bmf.<br />
gv.at<br />
Neben Bundes - und Landesabgaben gibt es Gebühren und Steuern auf kommunaler<br />
Ebene, die von Unternehmen, die im Stadtgebiet angesiedelt sind, zu<br />
entrichten sind:<br />
Kommunalsteuer<br />
• Bemessungsgrundlage: 3 Prozent der Bruttolohnsumme<br />
• Rechtsgrundlage: Kommunalsteuergesetz (Bundesgesetz)<br />
• Formular erhältlich unter help.gv.at<br />
(Formulare/Online Amtswege >„Kommunalsteuer“)<br />
Abgabenamt der Stadt <strong>Bregenz</strong>: +43 (0)5574 410 1443