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Facts & Figures. Romanisch - Lia Rumantscha

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20 Chronik des <strong>Romanisch</strong>enZeitraum Historisches Ereignisund Kleinklassen unterrichtet werden soll. Mehrere Gemeinden mit deutschsprachigerPrimarschule haben sich für das <strong>Romanisch</strong>e als Pflicht- oder Wahlfach ausgesprochen.Am 18. Dezember genehmigt der Nationalrat als Zweitrat die Ratifizierung der EuropäischenSprachencharta, welche die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetenTeil des europäischen Kulturerbes schützen und fördern soll. In der Schweiz sind gemässVorschlag des Bundesrates die italienische und die romanische Sprache vorgesehen.1999 Die Regierung ermöglicht es, den Sprachgrenzgemeinden auch Rumantsch Grischun alsZweitsprache an der Primarschule zu unterrichten.In der neuen Bundesverfassung vom 18. 4. 1999 ist der alte Sprachenartikel 116 zum Artikel70 mutiert (vgl. Kap. «Rechtsstellung des <strong>Romanisch</strong>en Bundesebene», S. 38).Das Bündner Volk stimmt einem Kulturförderungsgesetz zu, das u.a. die Erhaltung undFörderung der Dreisprachigkeit Graubündens festschreibt.Am 6. Juli verabschiedet die Bündner Regierung die Verordnung über das Gymnasium imKanton Graubünden. Danach stehen den Deutschsprachigen auf dieser Stufe grundsätzlichnur Italienisch und <strong>Romanisch</strong> als erste Fremdsprachen zur Auswahl. Wo <strong>Romanisch</strong> gewähltwird, kommt gemäss Art. 3 der genannten Verordnung das Rumantsch Grischun zurAnwendung.2000 Verschiedene Mittelschulen Graubündens bieten ab dem Schuljahr 1999/2000 eine zweisprachigeMatura (Deutsch-<strong>Romanisch</strong>) an.Die Regierung Graubündens anerkennt die Schule für Angewandte Linguistik ab dem1. 1. 2000 als Höhere Fachschule.Im November beschliesst der Grosse Rat, in Zukunft die systematische Sammlung desBündner Rechts nur noch in einer romanischen Sprachform herauszugeben. Die Regierunglegt hierfür das Rumantsch Grischun fest.2001 Am 10. 6. stimmt das Bündner Volk einer Teilrevision des Gesetzes über die Ausübungder politischen Rechte (Änderung von Art. 23, neu: Art. 25) zu, nachdem ein in der Surselvagegründetes «Komitee Nein zum Art. 23» die Gesetzesrevision bekämpfte. Damitgibt der Kanton Graubünden, wie schon der Bund,seine romanischsprachigen Abstimmungsunterlagennicht mehr im surselvischen und ladinischenIdiom, sondern nur noch in der einheitlichen SchriftspracheRumantsch Grischun ab (vgl.Kap. «Rechtsstellungdes <strong>Romanisch</strong>en/Kantonsebene», S. 41).2002 Der seit Januar 1997 vakant gebliebene Lehrstuhlfür romanische Sprache und Literatur an der ETH/Uni Zürich wird im SS 2002 an der Uni Zürich neubesetzt.Die «Rätoromanische Chrestomathie» von CasparDecurtins: Eine reichhaltige Sammlung romanischerSchriftdenkmäler aus mehreren Jahrhunderten.

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