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Facts & Figures. Romanisch - Lia Rumantscha

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Sprachminderheiten in Europa9 Die Nationalsprachen zweier kleiner Mitgliedstaaten der EU, die keine offiziellen Arbeitssprachender Union sind: Irisch und Luxemburgisch. Die Sprachen von Gemeinschaften in einem einzigen Mitgliedstaat der EU, beispielsweise dasBretonische in Frankreich, das Friaulische und Sardische in Italien, das Walisische in Grossbritannien. Die Sprachen von Gemeinschaften in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten der EU, beispielsweisedas Katalanische in Spanien, Frankreich und Italien, das Baskische in Frankreich und Spanien, dasOkzitanische in Frankreich, Italien und Spanien, das Samische in Finnland und Schweden. Die Sprachen von Gemeinschaften, die in einem Staat eine Minderheit, in einem anderen jedocheine Mehrheit darstellen, beispielsweise Deutsch in Belgien, Dänisch in Deutschland, Finnisch inSchweden und Schwedisch in Finnland. Nicht territorial gebundene Sprachen, die traditionsgemäss in einem oder mehreren Staatengesprochen, jedoch nicht einem bestimmten Gebiet zugewiesen werden können, zum Beispiel dieSprachen der Zigeuner und der Juden (Romani, Jiddisch, Judenspanisch/Ladino).Der Grad der Anerkennung sowie der Förderung des Status und des Gebrauchs einer weniger verbreitetenSprache ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Oft werden diese Sprachen im Vergleichzu anderen, die in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Verwendung finden, nur beschränkt eingesetztoder an den Rand gedrängt.Die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte verbietet in Artikel 14 jede Diskriminierungaufgrund der Sprache oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. 1992 verabschiedeteder Europarat, in dem auch die Schweiz Mitglied ist, die Europäische Charta der RegionaloderMinderheitensprachen. Ihr Hauptzweck dient der Erhaltung und Förderung der sprachlichenVielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Gemäss Definition erfasstdie Charta nur geschichtlich gewachsene Sprachen, die in ihrer Existenz bedroht sind, d.h. RegionalundMinderheitensprachen, die traditionellerweise in einem bestimmten Gebiet von den Bürgerinnenund Bürgern des betreffenden Staates gebraucht werden, deren Zahl kleiner ist als der übrige Teil derBevölkerung. Sie schliesst weder die Dialekte der Amtssprache(n) noch die Sprachen von Zuwanderernein.Der Anwendungsbereich der meisten Schutz- und Förderungsmassnahmen beschränkt sich auf dasangestammte Sprachgebiet. Daneben erwähnt die Charta auch das Kriterium der Anzahl von Menschen,die eine Minderheitensprache gebrauchen, welche die Anwendung bestimmter Förderungsmassnahmenauch ausserhalb des traditionellen Sprachgebietes rechtfertigt. Jeder Staat (in derSchweiz jeder Kanton) kann aufgrund seiner spezifischen Situation selber bestimmen, welche Förderungsmassnahmenfür welche Sprachgruppen zu treffen sind. Die einzelnen europäischen Staatenanerkennen und fördern mehr und mehr die Minderheitensprachen, wie Spanien z.B. mit dem Autonomiestatutfür die Katalanen, Italien mit Sonderregelungen für das frankophone Aostatal und dieRegion Trentino – Alto Adige sowie Frankreich mit der teilweisen Zulassung des Unterrichts derRegionalsprachen in der Schule. In der Europäischen Gemeinschaft wurde auf Initiative von Vertreternder Minderheitensprachen im Europäischen Parlament ein «Büro für Sprachminderheiten» geschaffen,welches bereits interessante Projekte zur Unterstützung des Bretonischen in Frankreich und desFriaulischen in Oberitalien verwirklichte.

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