Bewertung des HocHwasserrisikos in rHeinland-Pfalz
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<strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> Hochwasserrisikos <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong><br />
5. BEWERTuNG DER PoTENzIEllEN NacHTEIlIGEN<br />
folgen kÜnftiger HocHwasser<br />
da <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> umfangreiche daten über die topographischen und hydrologischen Verhältnisse<br />
und zur nutzung der flächen vorliegen, werden diese für die vorläufige <strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> Hochwasserrisikos<br />
herangezogen. entsprechend artikel 4 absatz 2 d) der HwrM-rl wurde <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong>e ermittlung<br />
und <strong>Bewertung</strong> der potenziellen nachteiligen folgen (künftiger) Hochwasserereignisse durchgeführt.<br />
nach dem text der richtl<strong>in</strong>ie sollen <strong>in</strong> diese <strong>Bewertung</strong> faktoren wie die topographie, die lage von<br />
wasserläufen und ihre allgeme<strong>in</strong>en hydrologischen und geomorphologischen Merkmale e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Überschwemmungsgebiete als natürliche retentionsflächen, die wirksamkeit der bestehenden,<br />
vom Menschen geschaffenen Hochwasserabwehr<strong>in</strong>frastrukturen, die lage bewohnter gebiete, die<br />
gebiete wirtschaftlicher tätigkeit und langfristige entwicklungen, e<strong>in</strong>schließlich der auswirkungen <strong>des</strong><br />
klimawandels auf das auftreten von Hochwasser möglichst umfassend berücksichtigt werden.<br />
zur <strong>Bewertung</strong> <strong>des</strong> Hochwasserrisikos <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> wurde folgende systematische Vorgehensweise<br />
e<strong>in</strong>geschlagen:<br />
ermittlung der potenziellen Hochwassergefahren durch Berechnung der<br />
Überschwemmungsgebiete;<br />
ermittlung der potenziellen Hochwasserrisiken durch feststellung der potenziellen nachteiligen<br />
folgen auf die menschliche gesundheit, die umwelt, das kulturerbe und wirtschaftliche<br />
tätigkeiten;<br />
<strong>Bewertung</strong> der potenziellen risiken<br />
die Methodik, die durchgeführten untersuchungen sowie die ergebnisse werden im folgenden<br />
beschrieben.<br />
die auswirkungen <strong>des</strong> klimawandels wurden berücksichtigt, <strong>in</strong>dem aktualisierte hydrologische daten<br />
verwendet wurden, <strong>in</strong> die die <strong>in</strong> den letzten Jahren bereits aufgetretenen auswirkungen e<strong>in</strong>geflossen<br />
s<strong>in</strong>d. zukünftig zu erwartende Veränderungen s<strong>in</strong>d noch nicht ausreichend verifiziert. sofern die derzeit<br />
laufenden untersuchungen über die zu erwartenden regionalen auswirkungen <strong>des</strong> klimawandels<br />
für rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> erkenntnisse liefern, werden diese <strong>in</strong> den fortschreibungen berücksichtigt.<br />
5.1 untersuchungsumfang<br />
nach dem gewässerkundlichen flächenverzeichnis s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> gewässer mit e<strong>in</strong>er strecke<br />
von <strong>in</strong>sgesamt 21 526 km erfasst. Die größeren Gewässer I. und II. ordnung umfassen<br />
2 842 km. Der weitaus überwiegende Teil (18 684 km) stellt kle<strong>in</strong>ere Gewässer III. ordnung dar. an<br />
allen gewässern i. und ii. ordnung s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Hochwasserrisikos bereits Überschwemmungsgebiete<br />
per rechtsverordnung festgesetzt oder wurden zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t fachtechnisch ermittelt.<br />
das Hochwasserrisiko an den kle<strong>in</strong>en gewässern iii. ordnung kann allgeme<strong>in</strong> als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>gestuft<br />
werden. Bisher wurden bisher nur an wenigen kle<strong>in</strong>en gewässern iii. ordnung Überschwemmungsgebiete<br />
festgesetzt. dies deckt sich mit den erkenntnissen aus der auswertung der Hochwasserereignisse<br />
der Vergangenheit (siehe Kapitel 2).