04.12.2012 Aufrufe

DEHOGA Magazin Nr. 2 März/April 2012 - DEHOGA Niedersachsen

DEHOGA Magazin Nr. 2 März/April 2012 - DEHOGA Niedersachsen

DEHOGA Magazin Nr. 2 März/April 2012 - DEHOGA Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DEHOGA</strong> aktuell 02/<strong>2012</strong> 43 Recht und Rat<br />

VORSICHT FINANZAMT!<br />

Neue Anforderungen an Kassensysteme<br />

Bekanntlich interessiert sich der Staat vor<br />

allem für drei Dinge: Steuern, Steuern und<br />

Steuern! Davon ist auch die Gastronomie<br />

betroffen, denn das Bundesfinanzministerium<br />

hat die Anforderungen an Kassensysteme<br />

erheblich verschärft.<br />

Die neuen Vorschriften gelten seit dem 26.<br />

November 2010 und betreffen vor allem<br />

die langfristige Aufbewahrungspflicht<br />

bei<br />

Bargeschäften, also das<br />

Kerngeschäft der Gastronomie.<br />

So sind alle<br />

Buchungsdaten ab<br />

sofort im Detail elektronisch<br />

und unveränderbar<br />

aufzuzeichnen<br />

und mindestens 10 Jahre<br />

zu archivieren. Ist die<br />

komplette Speicherung<br />

aller steuerlich relevanten<br />

Daten innerhalb der Kasse nicht möglich,<br />

müssen diese Daten unveränderbar<br />

und maschinell auswertbar auf einem<br />

externen Datenträger gespeichert werden.<br />

Sämtliche Tagesumsätze müssen sich lückenlos<br />

aus den einzelnen Verkaufsvorgängen<br />

herleiten lassen und die Vollständigkeit<br />

muss durch fortlaufende Nummern<br />

prüfbar sein. Kommt es zu einer Betriebsprüfung,<br />

müssen alle Daten elektronisch<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Konsequenzen für Ihren Betrieb<br />

Neue Kassensysteme müssen<br />

ab sofort den neuen<br />

Anforderungen entsprechen.<br />

Alte Kassensysteme,<br />

die bauartbedingt nachgerüstet<br />

werden können,<br />

müssen nachgerüstet werden.<br />

Alte Kassensysteme,<br />

die nicht nachgerüstet<br />

werden können, müssen<br />

bis zum 31.12.2016 ausgetauscht<br />

werden. Bis dahin<br />

gelten für diese Kassen<br />

extrem strenge Auflagen. Werden diese<br />

Anforderungen nicht erfüllt, können die<br />

Korrektheit der Buchführung in Frage gestellt<br />

und die Einnahmen geschätzt wer-<br />

den, was selten zugunsten des Unternehmers<br />

ausgeht.<br />

Hilfe vom Fachbetrieb<br />

Der einzig sichere Weg, um Konflikten mit<br />

dem Finanzamt aus dem Wege zu gehen,<br />

ist der Einsatz von Kassensystemen, die<br />

die neuen Anforderungen komplett erfüllen.<br />

Viele bestehende Systeme kann man<br />

aufrüsten, einige ältere hingegen müssen<br />

ausgetauscht werden. Für diese Auf- oder<br />

Umrüstungen ist man bei erfahrenen Kassenspezialisten<br />

wie der Kamphenkel Datensysteme<br />

GmbH in den besten Händen.<br />

Der renommierte Betrieb mit Standorten<br />

in Braunschweig und Hannover ist ein<br />

Vertragshändler mit eigener Werkstatt und<br />

24-Stunden-Service. Er führt ausschließlich<br />

hochwertige Markenprodukte mit<br />

Vollgarantie und bietet verschiedene Zahlungsvarianten<br />

wie Finanzierung, Leasing<br />

und Anmietung. Kamphenkels geschulte<br />

Techniker führen die Programmierung,<br />

sowie die komplette Installation und Einweisung<br />

des Kassenpersonals vor Ort<br />

durch. (www.kamphenkel.net)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!