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VAF Report - VAF - Bundesverband Telekommunikation eV

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VERBANDSNACHRICHTEN FACHBEITRÄGE AUS DEM MITGLIEDERKREIS PRODUKTE UND LÖSUNGENDemografischer WandelPersonalpolitischer Anpassungsbedarf wird unterschätztDie Bevölkerung in Deutschland wird in dennächsten Jahrzehnten erheblich altern undzahlenmäßig schrumpfen. Diese als demografischerWandel bezeichnete Entwicklung istzwar allgemein bekannt, die Auswirkungenfür die Personalpolitik werden aber generellund insbesondere im Mittelstand unterschätzt.Zu diesem Ergebnis kommt die jüngsteStudie des Bonner Instituts für Mittel -stands forschung (IfM Bonn). Lediglich rund37 Prozent der Unternehmen haben sich nachErkenntnissen der Wirtschafts forscher bereitsintensiv mit dem demografischen Wandel undseinen Folgen für die eigene Unter -nehmenstätigkeit beschäftigt. Viel zu wenige,denn nach Ansicht des IfM „ist davon auszugehen,dass fast alle Unternehmen – größenklassen-wie branchenübergreifend – in ab -seh barer Zeit von den Problemen derAlterung ihres Personals betroffen sein werden.“Personalentwicklung, Qualifizierungund Gesundheitsförderung seien unter anderemsinnvolle Maßnahmen, in den Bereichengäbe es bisher aber nur „eher verhalteneAktivitäten.“ Auch bestünde bei nur 50Prozent der Unternehmen ein Bewusstsein füreinen sich abzeichnenden Mangel an FachundFührungskräften. Die Zahl der Jüngerenim Alter unter 20 Jahren werde jedoch starkzurückgehen. Sie werde sich um 18,1 Prozentvon 16 Mio. im Jahr 2005 auf 14 Mio. im Jahr2020 verringern. Das IfM prognostiziert einenzunehmend schärferen Wettbewerb um Nach -wuchs kräfte in den nächsten 10 Jahren unddarüber hinaus.STUDIE„Absatz- und Personalpolitik mittelständischerUnternehmen im Zeichen des demografischenWandels – Herausforderungen und Reaktionen.“IfM Bonn, September 2008, 188 Seiten.Kostenloser Download unter: www.ifm-bonn.orgFrequenzenDECT-Zuteilung bis 2020 verlängertGerade rechtzeitig, könnte man meinen, hat die Bundesnetzagentur im September 2008 die vorläufig bis 2013befristete Zulassung von DECT nun bis 31.12.2020 verlängert.Im Sommer zeichnete sich ein vertrieblichesPossenspiel ab. Findige Verkäufer, die ihreWLAN-Voice-Produkte pushen wollten, argumentierten,DECT wäre bald nicht mehr nutzbarund beriefen sich irreführend auf die vorläufigeFrequenzzuteilung bis 2013 (Vfg. Nr.66/2003). Verschwiegen wurde die Tatsache,dass alle Zuteilungen – auch für WLAN –befristet sind. Damit behält sich dieBundesnetzagentur vor, den Zuteilungsplanimmer wieder auf den Prüfstand zu stellen.Mit der neuen Verfügung wurde jetzt Klarheitgeschaffen. Frequenz zuteilungen werden veröffentlichtauf www.bundesnetzagentur.de.AMTLICHE QUELLEVerfügung Nr. 54/2008: „Allgemeinzuteilung vonFrequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheitfür schnurlose <strong>Telekommunikation</strong>sanlagen desSystems DECT“. Veröffentlicht im Amtsblatt derBundesnetzagentur, Nr. 18/2008, 24. September 2008<strong>VAF</strong> <strong>Report</strong> sprach mit Rudolf Boll, Leiter derPressestelle der Bundesnetzagentur.<strong>VAF</strong> <strong>Report</strong> Warum und aufgrund welcherKriterien wurde die Allgemeinzuteilung fürDECT bis 2020 verlängert?Rudolf Boll In der Vergangenheit gab es vermehrtAnfragen von Firmen, die eine längerfristigePlanungssicherheit benötigten unddaher um Auskunft baten, ob die Nutzung derschnurlosen <strong>Telekommunikation</strong>sanlagen desSystems DECT auch nach 2013 möglich sei.Die Allgemeinzuteilung konnte verlängertwerden, weil es im europäischen Rahmenkeine Bestrebungen gibt, die ERC-Entscheidung (94)03 zu DECT, die dieGrundlage für die harmonisierte DECT-Nutzung in Europa bildet, zurückzuziehen,und weil auch auf nationaler Ebene keineAbsichten bestehen, den Betrieb von DECT zubeenden. Eine Beendigung des DECT-Betriebswäre aufgrund der hohen Anzahl der Gerätenur mit einer langen Übergangsfrist möglich.<strong>VAF</strong> <strong>Report</strong> Neu aufgenommen wurde:„Modulation: gemäß ETSI EN 301 406" –was ergibt sich daraus?Rudolf Boll Zuvor war nur ein zweistufigesModulationsverfahren vorgesehen (GFSK). Inder jetzt gültigen Allgemeinzuteilung sindzusätzlich noch 4-, 8-, 16- und 64-stufigeModulationsverfahren gemäß ETSI EN 301406 vorgesehen. Damit sind höhere Bitratenmöglich.<strong>VAF</strong> <strong>Report</strong> Die neue Verfügung Nr. 54/2008erweitert die Anwendungsmöglich keiten?Rudolf Boll Ja, die jetzige Allgemeinzuteilungfür DECT erweitert die Möglichkeiten derDECT-Nutzung um den Einsatz höherstufigerModulationsverfahren gemäß ETSI EN 301406. Einschränkungen gegenüber der Vor -gänger-Allgemeinzuteilung gibt es keine.11

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