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VAF Report - VAF - Bundesverband Telekommunikation eV

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VERBANDSNACHRICHTEN FACHBEITRÄGE AUS DEM MITGLIEDERKREIS PRODUKTE UND LÖSUNGENschiede, der hier gegenüber den bishergenutzten Übertragungswegen „analogeAmtsleitung“ und ISDN beachtet werdenmuss, ist die fehlende Notstromversorgung.Für die geforderte Verfügbarkeit ist neben derBeachtung des jederzeitigen Netzzugangszusätzlich die Bereitstellung einer ausreichendenbatteriegestützten Notlaufzeit allerKomponenten im Netzzugang erforderlich,also z. B. auch für das DSL-Modem. Hier gibtes Vorschriften (siehe z. B. DIN-VDE 0833-1,VdS 2115, VdS 2463), die für bestimmteEinsatz zwecke eine Betriebsbereitschaft über30 bzw. sogar über 60 Stunden fordern!Der aktuelle Stand der VdS-Richtlinien für dieEinbruchmeldetechnik erlaubt jedoch derzeitkein „IP-AWUG“ mit alleinigem Netzzugangins Internet: Es muss generell ein Ersatzweg(analog/ISDN/GSM) vorhanden sein, der nichtauf IP-Netze aufsetzt. Dafür darf das Gerätauch hinter „Customer-Equipment“, d. h. z. B.hinter einer „Fritz-Box“ angeschlossen werden.Dass dies nicht ausschließlich so bleibenkann, steht mit Blick auf unsere IP-Zukunftaußer Frage. Im NGN, dem „Next GenerationNetwork“ der Deutschen Telekom, wird nach2014 als zweiter Übertragungsweg nebendem IP-Netz nur die „Luftschnittstelle“, alsoz. B. GPRS oder UMTS zur Verfügung stehen.So steht es jedenfalls in der Planung zurKostenreduzierung bei der Deutschen Tele -kom. Es werden dann keine alternativenFestnetz-Übertragungswege mehr angeboten.GPRS und UMTS stützen sich aber ebenfallsauf das IP-Übertragungsnetz.Ein Problem besteht bei der IP-Übertragungjedoch nicht: Es kann prinzipiell keinBesetztzustand auftreten, weil alle anfallendenDatenpakete auch übertragen werden,sobald die IP-Verbindung ins Netz steht.„IP-Migration“ in derNormwelt noch nicht abgeschlossenFür das IP-AWUG der Zukunft ist natürlich derdirekte Zugang vom Übertragungsgerät zumöffentlichen Netz wichtig: Wie schon bei denherkömmlichen AWUG muss die Sabotage -möglichkeit des Netzzu gangs weitgehendausgeschlossen sein. Dasbedeutet, dass das Übertragungsgerätdas DSL-Modem (und ggf. denSplitter) integrieren muss, und alleKommunikationsendgeräte undRouter/Switches, die nicht zurSicherung des Objektes dienen, überdas IP-ÜG mit dem Netzzugang verbundenwerden müssen. Dermechanische Angriff auf die verbleibendeZuleitung kann dannmit klassischen Sicher ungs maß -nahmen (gesichertes Gehäuse/Abdeckung) unterbunden werden.Die Kontrolle über andere, nachgeschalteteDatennetze im Objektkapselt die Alarmübertragung sichervon Fehlern oder einem Sabotage -angriff dort ab. Fremdes Datenvolumen, dasvon anderen Quellen als der Alarmierungs -technik stammt, kann durch Bandbreiten -management im IP-AWUG reguliert werden.Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, wannderartige Lösungen Eingang in das VdS-Vorschriftenwerk finden werden.Die „stehenden Verbindungen“ für hoheRisiken bei der Sachwertesicherung sind jaheute schon weitgehend auf Datennetzegemäß IP-Standard umgestellt. Hier ist esleicht möglich, die Verfügbarkeit von Übertragungsgerätund Übertragungsweg durch denAustausch von Datenpaketen sicherzustellen,ohne hohe Kosten dafür zu generieren. Dabeiwird allerdings in der Regel die Nutzung eineszweiten Übertragungsweges, also in ZukunftGPRS/UMTS, gefordert. Die VdS-Bestimmun -gen enthalten entsprechende netzspezifisch<strong>eV</strong>orschriften.Bei der Brandmeldetechnik, bei der es inerster Linie ja um den Personenschutz geht, istder Übertragungsweg IP in Deutschland nochin den Anfängen, auch weil es von derNormensituation her Unsicherheiten gibt.Insbesondere die Norm DIN-EN-14675-A1, diehier relevant ist, verweist auf die DIN-EN-50136-1-1. Die kennt den Übertragungsweg„IP-Netz“ noch nicht, er ist jedoch auch nichtBlick ins Innenleben: „TAS-Duo-IP“. IP-Übertragungsgerät mit 8 Melde -linien. Onboard-Schnittstellen für Anbindung unterschiedlicher Gewerke wi<strong>eV</strong>ideo, Gebäude leit technik (interne IP), Alarmzentralen (I 2 C-BUS oder seriell)oder Karten leser (RS 485). Optionales Wegemodul für 2. ÜbertragungswegGSM/GPRS aufsteckbar. Neuvorstellung auf der Messe Security im Herbst2008.explizit ausgeschlossen. Die Erweiterung A2,die das ändert, ist noch in Arbeit. Sie verweistauf die überarbeitete DIN-EN-50136-1-5, diebereits den IP-Übertragungsweg definiert.Dagegen konnte in den Niederlanden dieUmstellung der Brandmeldetechnik auf IP-Netze unter Beachtung der Normentwürfeschon weitgehend realisiert werden.FazitInsgesamt kann man feststellen, dass dieMigration der Alarmübertragungstechnik aufIP-Netzwerke technisch realisierbar ist und dieHindernisse zur Umstellung eher im administrativenund juristischen Bereich zu findensind: So sind z. B. die Normen zur Brandmeldeübertragungstechniknoch in der Überarbeitung.Auch ist es sicherlich vom personellenAusbildungsstand her viel einfacher, ein analogesAWUG in Betrieb zu nehmen als ein IP-ÜG mit Netzwerkrouter und ADSL2+ Interface.Autor: Dieter Fischer, Bereichsleiter EntwicklungTAS Telefonbau A. Schwabe GmbH & Co. KGTel.: 02166 858-173, E-Mail: d.fischer@tas.de15

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