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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.20103.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Nutzung des Kutschenweges als Bauandienungsweg nimmt dauerhaft keinen Einfluss auf dieabiotoischen Faktoren.Um einen gesicherten Baustellenablauf zu gewährleisten, sollen 4 LKW-Ausweichbuchten (je 50 m²)in asphaltierter Form und 6 geschotterte Kutschen-Ausweichbuchten (je 10 m²) entlang desKutschenweges angelegt werden. Zudem ist die Einrichtung eines Baustellenlagers (ca. 1.000 m²) imNordwesten der Hirschburg geplant. Die Anlage der Ausweichbuchten und des Baustellenlagers sindtemporärer Art. Die mit der Bauandienung im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen nehmen nurgeringfügigen Einfluss auf die Schutzgüter Boden und Wasser, da sie überwiegend auf bereitsvorbelasteten Flächen (Straßenbankett, semiversiegelte Platzflächen, Holzlagerplätze und Acker)eingerichtet werden sollen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die derzeitigen Zustände(Standortgegebenheiten) entsprechend der vorgegebenen Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmenwieder herzurichten, so dass dauerhafte Schädigungen im Naturhaushalt vermiedenwerden können (siehe Kap. 4.1.2. und 6.1.2.). Die Baustellenandienung kann durch Staubeintrag undAbgasimmissionen der LKWs belastend auf das Mikroklima einwirken. Die Auswirkungen sindräumlich begrenzt und nehmen keinen weit reichenden Einfluss.3.1.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Dauerhafte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch den bleibenden Einbau derGasleitungen, die einen Verlust von Boden als Stoffumsetzungsraum bewirkt. Zudem ergeben sichtemporäre Veränderungen des natürlichen Boden- Wasserhaushaltes. Im Hinblick auf die bestehendenVorbelastungen in Verbindung mit den Vermeidungsmaßnahmen sind die Eingriffswirkungeninnerhalb dieser Streckenabschnitte als sehr gering zu bewerten. Die Verlegung der Gasleitunginnerhalb der Drachenfelsstraße und des Kutschenwegs sind aufgrund der bestehenden Versiegelungnicht eingriffsrelevant. Die Beeinträchtigungen des Klimas treten kurzzeitig während der Bauphase auf(Abwärme, Abgase). Dauerhaft sind keine klimawirksamen Beeinträchtigungen abzusehen.Der Verzicht der regelmäßigen Anlieferung von Heizöl und Flüssiggas auf den Drachenfels führtdauerhaft zu einem erhöhten Schutz der Umweltgüter (keine Gefahr der Verschmutzung von Bodenund Wasser) und zu einer Entlastung des Gebietes (Verbesserung der Lufthygiene bzgl. der LKW-Abgase).3.2. Biotope, Vegetation und Flora3.2.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Grundsätzlich nimmt die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus keinen wesentlichen Einfluss auf denderzeitigen Biotoptypenbestand. Ein Biotopwertverlust entsteht durch den Wegfall der westlichenPflanzbeete und der Spielplatzfläche, die in versiegelte Platzfläche umgewandelt werden.Höherwertige Biotopstrukturen oder wertgebende Elemente im Plangebiet werden durchentsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan erhalten oder sind weiterzuentwickeln und zupflegen. So wird der alte Spitzahorn am Obelisken zum Erhalt festgesetzt. Die Bereiche nordöstlichder Bergterrasse (Pflanzbeetfläche) mit vorgelagerter Mauer und dem Übergang zum angrenzendenFelshang sollen aufgrund der vorhandenen Mauereidechsen artenschutzspezifisch optimiert und inihrer ökologischen Wertigkeit verbessert werden. Die Bereiche werden durch die Festsetzung alsFlächen zum Schutz von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert. Eine detaillierte Beschreibung derAusgleichsmaßnahmen kann dem Kapitel 6.1.1. entnommen werden.Die das Plangebiet umgebenden Biotopstrukturen können temporär im Zuge der Baumaßnahme inForm von Staubeinträgen belastet werden. Eine Überdeckung der Vegetation durch Staub, die eineMinderung der Lebensraumqualität zur Folge hat oder Stoffeinträge die Eutrophierungen bewirken,sind durch geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu reduzieren (siehe Kap. 4.1.1.).Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 21

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