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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010„höheren“ Schutz benötigt als die Biotoptypen entlang des Kutschenwegs, wird der Abtransportüber den Kutschenweg bevorzugt.- Seilbahn, Rutsche, Transportband: Die Einrichtung der benannten Anlagen würde nur amWesthang des Drachenfels zum Rüdenet hin oder am Südhang in Richtung Rhöndorf möglich sein(Gefälle, Streckenlänge, etc.). Die mit Gründung, Bau und Inbetriebnahme der Anlagenverursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind als intensiver und höher einzustufen, da dieHänge am Drachenfels über sehr wertvolle Biotoptypen und Arten verfügen und somit derEingriff in diesen Bereichen nicht zu rechtfertigen wäre.- Drachenfelsbahn: Ein Abtransport des Abbruchmaterials mit dem vorhandenen, alten Lastenwagender Drachenfelsbahn ist aufgrund der möglichen Gewichtszulassung, der Belastbarkeitsowie der möglichen Transportmenge (ca. 3 t) keine durchführbare Alternative.Alternativen zur Reduzierung der Fahrzeugbewegungen:- Der Einsatz einer mobilen Brecheranlage unmittelbar am Drachenfelsplateau stand zurDiskussion, um das Volumen des Abbruchmaterials zu reduzieren und einen höheren Masseabtransportpro LKW zu gewähren. Die räumlichen Restriktionen am Drachenfelsplateau lassendie Aufstellung einer Brecheranlage sowie eine Lagerung des recycelten Materials vor Ort jedochnicht zu. Daher wird die Einrichtung eines Baustellenlagers am Kutschenweg (Hirschburg) aufeiner Ackerfläche notwendig.- Die Wiederverwendung/Einbau von recyceltem Material stellt nicht zwangsläufig eineReduzierung der Fahrzeugbewegungen dar. Nur wenn das Recyceln vor Ort auf dem Plateaumöglich wird (z.B. Brecheranlage mit angehängter Recyclingeinheit) könnte dies Fahrteneinsparen. Die Möglichkeit des Maschineneinsatzes wird derzeit geprüft.Abschließend lässt sich feststellen, dass zum Abtransport über den Kutschenweg keine wirklichenAlternativen bestehen, die sich eingriffsminimierender und kostengünstiger darstellen.1.4. MethodeDas gewählte Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft lehnt sich andie Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen nach D. Ludwig vomJanuar 1991 an (FROELICH & SPORBECK, 1991). Es beruht auf einem Punktebewertungssystem, in demEinzelbewertungskriterien betrachtet werden:- Natürlichkeit (N) bezogen auf die Dauer und die Intensität anthropogenerVeränderungen- Wiederherstellbarkeit (W) Entwicklungsdauer von Ökosystemen- Gefährdungsgrad (G) Gefährdung eines Ökosystems (Indikatoren, z.B. Rote-Liste-Arten)- Maturität (M) Reifegrad eines Ökosystems- Struktur und Artenvielfalt (SAV) Diversität eines Biotoptypes- Häufigkeit (H) Häufigkeit dieses Biotoptypes im Naturraum- Vollkommenheit (V) berücksichtigt die Vorbelastungen eines Biotoptypes,die Vollkommenheit wird grundsätzlich bei der Stadt Köln ausGründen der Vergleichbarkeit nicht gewertetDie Kriterien werden additiv verknüpft. Ein Biotoptyp kann maximal einen Biotopwert (BW) von 35erreichen.2. Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum2.1. Übergeordnete Planungsvorgaben und SchutzgebietsausweisungenDer Regionalplan Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg weist das Drachenfelsplateau sowieweite Bereiche des Kutschenwegs großflächig als ‚Waldbereich’ aus. Der nördliche Teil desKutschenwegs unterhalb der Hirschburg wird als ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich’Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 9

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