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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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7. AbschlussbetrachtungLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Das Ingenieurbüro Rietmann wurde beauftragt, einen Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> für diegeplanten städtebaulichen Maßnahmen im Bereich Drachenfels und Umgebung bei Königswinter zuerstellen.Im Rahmen der Regionale 2010 soll mit der Neuordnung und Neugestaltung des Drachenfelsplateausein zentraler Baustein der Gesamtperspektive Königswinter_Drachenfels umgesetzt werden. Mit derRealisierung des Gestaltungsentwurfes soll die kulturelle und touristische Bedeutung des Standortes„Drachenfels“ wieder in Wert gesetzt und für Touristen neu erlebbar gemacht werden.Der eigentlichen Sanierung und Neugestaltung der Plateaufläche geht der selektive Abbruch desvorhandenen Restaurantgebäudes aus den 70er Jahren voraus, welcher mit dem vorliegenden‚Abbruchantrag für den Restaurantkomplex am Drachenfels’ beantragt wird. Die geplantenstädtebaulichen Maßnahmen am Drachenfelsplateau sollen über die Aufstellung des BebauungsplansNr. 10/32 „Drachenfels und Umgebung“ rechtlich gesichert werden. Aufgrund der engen Verzahnungder Baumaßnahmen - ‚Abbruch’ und ‚Neugestaltung’ - auf dem Drachenfelsplateau und einer sichbedingenden Baustellenlogistik werden neben dem Abbruch, die mit der Aufstellung des B-PlanesNr. 10/32 zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft mitbetrachtet. In denBetrachtungsraum werden zudem die mit der Baumaßnahme in Verbindung stehenden beanspruchtenBereiche der Bauandienung (Kutschenweg) und der geplanten Erschließung (Erdgasversorgung)einbezogen.Die Planung sieht im Eingriffsbereich des B-Planes Nr. 10/32 die Neugestaltung der Plateauflächedurch den Rückbau des 70er Jahre Restaurantkomplexes, die Sanierung der 30er Jahre Hotelbaus unddessen Erweiterung um einen Glaskubus vor. Das Außengelände wird umlaufend als großzügigeStufenanlage mit Terrassen und Aufenthaltsflächen angelegt. In Verlängerung der Endstation derDrachenfels-Bahn ist eine Kolonnade als überdachter östlicher Abschluss der Platzfläche vorgesehen.Die gesamte Plateaufläche stellt sich auch künftig als vollversiegelte Fläche dar. Der alte Spitzahornam Landsturmdenkmal wird zum Erhalt und die nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen,einschließlich der Mauer entlang des Kutschenwegs werden als ‚Fläche zur Umsetzung vonMaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetzt.Zur Baustellenandienung Drachenfels steht allein der Kutschenweg zur Verfügung. Um Begegnungsverkehrinnerhalb dieses Eingriffsbereiches zu ermöglichen werden temporär 4 asphaltierte LKW-Buchten und 6 geschottert Auswuchtbuchten für die Kutsche angelegt. Aufgrund räumlicherRestriktionen zur Lagerung von Baumaterialien am Drachenfels wird die temporäre Anlage einesBaustellenlagers (ca. 1000 m²) am unteren Kutschenweg nördlich der Hirschburg auf einerAckerfläche notwendig.Zur künftigen gesicherten Energieversorgung des Restaurantkomplexes wird die Verlegung einerGasleitung zwischen Mittelstation und Plateau erforderlich. Der Eingriffbereich der geplantenLeitungstrasse verläuft parallel zur Zahnradbahn innerhalb der Trasse der vorhandenen Wasserleitungund weiter im Kutschenweg. Somit kann der Eingriff bereits auf ein Minimum reduziert werden.Das vorgelegte Gutachten ist in Auftrag gegeben worden, um die Eingriffe im Zusammenhang mit dergültigen Natur- und Landschaftsgesetzgebung zu untersuchen, da sich das Bauvorhaben in einemlandschaftlich und naturschutzfachlich hoch sensiblen Bereich befindet, der als Naturschutzgebiet undNatura 2000-Gebiet ausgewiesen ist. Die weithin sichtbare, exponierte Lage des Drachenfels nimmtzudem wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild. Das Gutachten zeigt, dass die anlagebedingtenUmgestaltungsmaßnahmen aufgrund der bereits intensiven anthropogenen Vorüberprägung amDrachenfels eher von geringer Bedeutung sind. Allein das Landschaftsbild erfährt eine nichtunbedeutende Veränderung / Aufwertung durch den Rückbau des Betonbaus und den Neubau eineskleineren Glaskubus. Aufgrund der Lage des Plangebietes im NSG- und FFH-Gebiet stelleninsbesondere die baubedingten Auswirkungen nicht zu vernachlässigende Störungen / Beeinträchtigungendar, die durch umfangreiche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen vermindert werden sollen.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 47

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