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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Februar 2011). Durch den gewählten Zeitpunkt werden die durch die Abbruchmaßnahme potenziellverstaubte Vegetation und der eutrophierte Boden entnommen. Nach Freistellung des Plateau-Kranzeskann der Bereich den Mauereidechse während des „zweiten Bauabschnittes“ (Neubau des Glaskubusund Anlage der Außenbereich) als zusätzliches Habitat dienen. Der Ausweichlebensraum kann durcheinen Teil der Population bzw. von Individuen der Mauereidechse genutzt werden und stärkt dievorhandene Population. Zudem führt die Schaffung offener Felslebensräume zu einer deutlichenVerbesserung des Blütenangebotes am Drachenfelsplateau, wovon blütenbesuchende Insekten, vorallem Tagfalter, profitieren.6.2.2. Ersatzmaßnahmen ‚Siebengebirge’Aufforstung mit standorttypischem Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald (AA81/AA 91)Als Kompensationsmaßnahme (Gemarkung Königswinter, Flur 18, Teile des Flurstückes 851) ist dieUmwandlung einer durch Windwurf zerstörten Fichtenforst-Teilfläche in standortheimischenLaubwald (Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald) auf mäßig frisch bisfrischem Standort auf insgesamt 2.180 m² Fläche nördlich des Milchhäuschen an der Ferdinandstraßevorgesehen.Die folgenden Baumarten sind für die Wiederaufforstung zu verwenden (Angaben gemäß Rücksprachemit Herrn Deckert, Forstamt Eitorf):Dominante Baumart:Rotbuche Fagus sylvaticaTraubeneiche Quercus petraeaJe nach Standortgegebenheit Beimischung möglich von:Elsbeere Sorbus domesticaVogelkirsche Prunus aviumPflanzqualität: 2-3 jährige Pflanzen, Höhe 80-120 cm nach forstlichem Saat- und Pflanzgutgesetz.(Berechnung der Pflanzenstückzahl mindst. 2.500 Stk. / ha)Pflege und Entwicklung:- Die Stadt als Vorhabenträger überträgt die „Forstaufsicht“. Die forstfachliche Prüfung wird vomRegionalforstamt Rhein-Sieg-Erft übernommen. Das bedeutet, die genaue Art, Anzahl und Qualitätder Pflanzware wird vorgegeben. Nach Umsetzung der Aufforstung erfolgt durch das Forstamtebenfalls eine Abnahme der Fläche.- Die Entwicklung hin zu einem naturnahen Waldbestand ist über eine naturnahe Waldbewirtschaftungzu sichern.- Die Wiederaufforstung und fachlich korrekte Pflege zum optimalen Gedeihen des Bestandes sindzwischen dem Vorhabenträger und der Forstbehörde abzustimmen.- Für den Bestockungsumbau ist ein dauerhafter Bestandsschutz durch den Eigentümer zugewährleisten.Durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Königswinter (Vorhabenträger) und demjetzigen Eigentümer der Fläche wird die künftige Nutzung (Umwandlung von Nadel- in Laubwald)geregelt.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 45

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