LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Verdichtungen im Wurzelbereich von Bäumen sind ohne Beschädigung der Wurzeln zubeseitigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Verdichtungen auf ein Maßbeschränken, dass eine manuelle Behebung der Verdichtungen ermöglicht. Die Verdichtungensind somit durch einen Dreizack oder Spaten zu beheben.Werden durch die Baumaßnahme Gehölze beschädigt, sind diese fachgerecht zu versorgen.Dieses beinhaltet den Rückschnitt von beschädigten Ästen und die Versorgung von Wunden.Aufschüttungen und ortsfremdes Material sind zu entsorgen.6.1.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die Bereiche, die während der Bauzeit zerstört beziehungsweise überdeckt wurden, sind nachAbschluss der Baumaßnahme zu lockern und zu begrünen:Im Bereich der Trasse sind die Bestände durch schichtengerechten Einbau entsprechend zuvorentnommener und seitlich gelagerter Bodenschichten wieder aufzubauen und mit den seitlichgelagerten Soden wieder anzudecken. Bodenverdichtungen sind aufzuheben.Von Einsaaten zur Wiederbegrünung ist abzusehen. Die Flächen sind sich selbst zu überlassen(Selbstbegrünung), um einer Florenverfälschung entgegen zu wirken.6.2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen6.2.1. Ausgleichsmaßnahme ‚Drachenfels - Kranz’Die Ausgleichmaßnahme ‚Drachenfels - Kranz’ [A 8] sieht die Schaffung zusätzlicher Fels-Lebensräume vor, um für die am Drachenfels vorkommenden, gefährdeten Xerothermarten (Pflanzen,Schmetterlinge, Heuschrecken, Reptilien (insb. Mauereidechse)) die Überlebenschancen zu verbessernund ihre Lebensräume zu vergrößern.Die Flächen liegen südlich und südöstlich unmittelbar unterhalb der Brüstung des Plateaus(Darstellung siehe Maßnahmenplan Nr. 3 des Anhangs) und umfassen die stark eutrophierten undverbuschten Bereiche zwischen bebautem Plateau und angrenzenden FFH-Lebensraumtypen.Im Zuge der Maßnahme ist: der eutrophe Oberboden, inklusive der Gehölze und Vegetationsstrukturen mit Hilfe eines Baggersbis auf den felsigen Untergrund abzutragen. Das abgeschälte Material ist ausnahmslos von denFlächen zu entfernen und abzutransportieren. Beeinträchtigungen der unterhalb liegenden,schutzwürdigen Bereiche durch Einträge oder Zerstörung sind unbedingt zu vermeiden. Die südlich des Plateaus mit Stangenholz bewachsenen Felsformationen sind von Gehölzen(Ahornsprösslinge) freizustellen. Die Gehölze sind komplett (Ast- und Wurzelwerk) von denFlächen zu entfernen und dürfen nicht im Plangebiet verbleiben. Charakteristische Gehölze, wie die auf den Felsnasen stockenden, wärmeliebenden Gebüsche sowiedie vereinzelt in den Beständen vorkommende Felsenbirne sind zu erhalten. Die Flächen sind nach Schaffung der Felsstandorte und Felsgrusbereiche der natürlichenBesiedlung zu überlassen. Geplant ist die Entwicklung eines Mosaiks aus natürlich anstehendenFelsen mit Felsbandgesellschaften, schütter bewachsenen Felshängen mit Trockenrasenelementenund freigestellte, sonnenexponierte Schotterflächen. Die geplanten Zielbiotope stellen als natürlicheLebensräume stabile Bestände dar, die keiner Pflege bedürfen. Sollte es dennoch zu einervermehrten Besiedlung der Flächen mit standortfremden Gehölzen kommen, sind diese ggf. inregelmäßigen Abständen zu entfernen. Insbesondere der Etablierung von Problemarten, wie z.B.der Robinie, ist in Absprache mit der ULB frühzeitig entgegenzuwirken. Eine regelmäßige Entfernung des Zivilisationsmülls (Papier, Plastik etc.) ist in den Wintermonatenvorzunehmen.Die Umsetzung der Maßnahmen hat aus artenschutzrechtlichen Gründen sowie aufgrund derbautechnischen Umsetzung nach dem Abbruch des Restaurantskomplexes zu erfolgen (bis EndeIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 44
LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Februar 2011). Durch den gewählten Zeitpunkt werden die durch die Abbruchmaßnahme potenziellverstaubte Vegetation und der eutrophierte Boden entnommen. Nach Freistellung des Plateau-Kranzeskann der Bereich den Mauereidechse während des „zweiten Bauabschnittes“ (Neubau des Glaskubusund Anlage der Außenbereich) als zusätzliches Habitat dienen. Der Ausweichlebensraum kann durcheinen Teil der Population bzw. von Individuen der Mauereidechse genutzt werden und stärkt dievorhandene Population. Zudem führt die Schaffung offener Felslebensräume zu einer deutlichenVerbesserung des Blütenangebotes am Drachenfelsplateau, wovon blütenbesuchende Insekten, vorallem Tagfalter, profitieren.6.2.2. Ersatzmaßnahmen ‚Siebengebirge’Aufforstung mit standorttypischem Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald (AA81/AA 91)Als Kompensationsmaßnahme (Gemarkung Königswinter, Flur 18, Teile des Flurstückes 851) ist dieUmwandlung einer durch Windwurf zerstörten Fichtenforst-Teilfläche in standortheimischenLaubwald (Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald) auf mäßig frisch bisfrischem Standort auf insgesamt 2.180 m² Fläche nördlich des Milchhäuschen an der Ferdinandstraßevorgesehen.Die folgenden Baumarten sind für die Wiederaufforstung zu verwenden (Angaben gemäß Rücksprachemit Herrn Deckert, Forstamt Eitorf):Dominante Baumart:Rotbuche Fagus sylvaticaTraubeneiche Quercus petraeaJe nach Standortgegebenheit Beimischung möglich von:Elsbeere Sorbus domesticaVogelkirsche Prunus aviumPflanzqualität: 2-3 jährige Pflanzen, Höhe 80-120 cm nach forstlichem Saat- und Pflanzgutgesetz.(Berechnung der Pflanzenstückzahl mindst. 2.500 Stk. / ha)Pflege und Entwicklung:- Die Stadt als Vorhabenträger überträgt die „Forstaufsicht“. Die forstfachliche Prüfung wird vomRegionalforstamt Rhein-Sieg-Erft übernommen. Das bedeutet, die genaue Art, Anzahl und Qualitätder Pflanzware wird vorgegeben. Nach Umsetzung der Aufforstung erfolgt durch das Forstamtebenfalls eine Abnahme der Fläche.- Die Entwicklung hin zu einem naturnahen Waldbestand ist über eine naturnahe Waldbewirtschaftungzu sichern.- Die Wiederaufforstung und fachlich korrekte Pflege zum optimalen Gedeihen des Bestandes sindzwischen dem Vorhabenträger und der Forstbehörde abzustimmen.- Für den Bestockungsumbau ist ein dauerhafter Bestandsschutz durch den Eigentümer zugewährleisten.Durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Königswinter (Vorhabenträger) und demjetzigen Eigentümer der Fläche wird die künftige Nutzung (Umwandlung von Nadel- in Laubwald)geregelt.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 45