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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Abb. 1:Lage der Eingriffsbereiche im Siebengebirge, Darstellung auf Grundlage der DGK, M 1:5.000Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 6


1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Der Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’ bezieht neben den Abbruchflächendie derzeit bebauten und anthropogen überformten Flächen auf dem Drachenfelsplateau mit ein understreckt sich innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 10/32„Drachenfels und Umgebung“ (Entwurf).Mit dem Bebauungsplan Nr. 10/32 „Drachenfels und Umgebung“ sollen die planungsrechtlichenVoraussetzungen für die Realisierung des städtebaulichen Gestaltungsentwurfs geschaffen werden.Grundlage für die Ermittlung der potenziellen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft bildendaher, neben dem Abbruch, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10/32. Zur qualitativenEntwicklung des Raums sieht der Bebauungsplan folgende Festsetzungen vor:- Die Bauflächen (denkmalgeschützter Hotelbau mit Bergterrasse und geplanter Neubau) werdenals ‚Sonstiges Sondergebiet’ (SO) mit der Zweckbestimmung „Schank- und Speisewirtschaftsowie Bereiche für die Stärkung des Tourismus“ festgesetzt. Die Wettbewerbsplanung sieht vor,den Hotelbau aus den 30er Jahren mit seiner östlichen Außenterrasse (Bergterrasse) zu erhaltenund den Bau um einen Glaskubus mit einer Grundfläche von ca. 240 m² nach Süden hin zuerweitern. Die Grundflächenzahl wird mit 1,0 festgesetzt.- Die umlaufenden Außenbereiche/Freiflächen werden als ‚Verkehrsflächen besondererZweckbestimmung – Fußgängerbereich’ festgesetzt. Die Freiflächengestaltung sieht eineSitzstufenanlage vor, deren Terrassen- und Aufenthaltsflächen in Kleinsteinpflaster angelegtwerden. Auf den entstehenden Zwischenterrassen soll eine außengastronomische Nutzungermöglicht werden. Zudem soll eine Nutzung des Untergeschosses des bestehenden 70er JahreGebäudes, unterhalb der geplanten Platzfläche, ermöglicht werden.- Das B-Plangebiet ist über den Kutschenweg erschlossen. Die Straßenfläche wird als ‚öffentlicheStraßenverkehrsfläche’ festgesetzt. Im Rahmen der Neugestaltung des Plateaus wird dieAnhebung des Straßenniveaus im Zufahrtsbereich des Kutschenweges notwendig.- Zudem liegt die Endstation der Drachenfelsbahn, deren Flächen und Gleiskörper als ‚PrivateBahnanlagen’ festgesetzt werden, im Plangebiet.- Durch die zusätzliche Festsetzung einer ‚Fläche für Nebenanlagen’ im östlichen Plangebietparallel zur Drachenfelsbahn soll die Ankunftssituation der Bahn aufgewertet und eine Wartezonemit Überdachung für die Reisenden der Drachenfelsbahn eingerichtet werden. Diese wird in Formeines Kolonnadenganges erbaut, der gleichzeitig den östlichen Schlusspunkt des Plateaus setzt.- Im Bereich des kleinen Aussichtsplateaus mit Obelisken (Landsturmdenkmal) wird dervorhandene Einzelbaum (Spitzahorn) zum Erhalt festgesetzt.- Die nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen, einschließlich der Mauer entlang desKutschenwegs werden als ‚Fläche zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege undzur Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetzt.Die Realisierung des Gestaltungsentwurfes bedingt, wie eingangs erwähnt, den Abbruch desbestehenden Restaurantkomplexes aus den 70er Jahren mit seiner umlaufenden Betonbrüstung(geschätzte Abbruchmassen: Gesamtkubatur ca. 7.650 m³ umbauter Raum). Die selektiven Abbrucharbeitengehen der Neugestaltung des Plateaus voraus und sind für den Zeitraum November 2010 bisJanuar 2011 geplant. Der Abschluss der Bau- und Gestaltungsmaßnahmen auf dem Drachenfelsplateauist für Ende 2011 vorgesehen.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Baustellenandienung des Drachenfelsplateaus erfolgt über den Kutschenweg, der die einzigeZufahrtsmöglichkeit für den motorisierten Verkehr auf den Drachenfels darstellt. Der Kutschenweg istan die Landstraße L 331 angeschlossen und führt aus dem Tal hinaus, an der Hirschburg und demDechen-Denkmal vorbei, hinauf zum Drachenfels.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 7


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010„höheren“ Schutz benötigt als die Biotoptypen entlang des Kutschenwegs, wird der Abtransportüber den Kutschenweg bevorzugt.- Seilbahn, Rutsche, Transportband: Die Einrichtung der benannten Anlagen würde nur amWesthang des Drachenfels zum Rüdenet hin oder am Südhang in Richtung Rhöndorf möglich sein(Gefälle, Streckenlänge, etc.). Die mit Gründung, Bau und Inbetriebnahme der Anlagenverursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind als intensiver und höher einzustufen, da dieHänge am Drachenfels über sehr wertvolle Biotoptypen und Arten verfügen und somit derEingriff in diesen Bereichen nicht zu rechtfertigen wäre.- Drachenfelsbahn: Ein Abtransport des Abbruchmaterials mit dem vorhandenen, alten Lastenwagender Drachenfelsbahn ist aufgrund der möglichen Gewichtszulassung, der Belastbarkeitsowie der möglichen Transportmenge (ca. 3 t) keine durchführbare Alternative.Alternativen zur Reduzierung der Fahrzeugbewegungen:- Der Einsatz einer mobilen Brecheranlage unmittelbar am Drachenfelsplateau stand zurDiskussion, um das Volumen des Abbruchmaterials zu reduzieren und einen höheren Masseabtransportpro LKW zu gewähren. Die räumlichen Restriktionen am Drachenfelsplateau lassendie Aufstellung einer Brecheranlage sowie eine Lagerung des recycelten Materials vor Ort jedochnicht zu. Daher wird die Einrichtung eines Baustellenlagers am Kutschenweg (Hirschburg) aufeiner Ackerfläche notwendig.- Die Wiederverwendung/Einbau von recyceltem Material stellt nicht zwangsläufig eineReduzierung der Fahrzeugbewegungen dar. Nur wenn das Recyceln vor Ort auf dem Plateaumöglich wird (z.B. Brecheranlage mit angehängter Recyclingeinheit) könnte dies Fahrteneinsparen. Die Möglichkeit des Maschineneinsatzes wird derzeit geprüft.Abschließend lässt sich feststellen, dass zum Abtransport über den Kutschenweg keine wirklichenAlternativen bestehen, die sich eingriffsminimierender und kostengünstiger darstellen.1.4. MethodeDas gewählte Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft lehnt sich andie Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen nach D. Ludwig vomJanuar 1991 an (FROELICH & SPORBECK, 1991). Es beruht auf einem Punktebewertungssystem, in demEinzelbewertungskriterien betrachtet werden:- Natürlichkeit (N) bezogen auf die Dauer und die Intensität anthropogenerVeränderungen- Wiederherstellbarkeit (W) Entwicklungsdauer von Ökosystemen- Gefährdungsgrad (G) Gefährdung eines Ökosystems (Indikatoren, z.B. Rote-Liste-Arten)- Maturität (M) Reifegrad eines Ökosystems- Struktur und Artenvielfalt (SAV) Diversität eines Biotoptypes- Häufigkeit (H) Häufigkeit dieses Biotoptypes im Naturraum- Vollkommenheit (V) berücksichtigt die Vorbelastungen eines Biotoptypes,die Vollkommenheit wird grundsätzlich bei der Stadt Köln ausGründen der Vergleichbarkeit nicht gewertetDie Kriterien werden additiv verknüpft. Ein Biotoptyp kann maximal einen Biotopwert (BW) von 35erreichen.2. Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum2.1. Übergeordnete Planungsvorgaben und SchutzgebietsausweisungenDer Regionalplan Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg weist das Drachenfelsplateau sowieweite Bereiche des Kutschenwegs großflächig als ‚Waldbereich’ aus. Der nördliche Teil desKutschenwegs unterhalb der Hirschburg wird als ‚Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich’Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 9


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010dargestellt. Überlagert wird das gesamte Gebiet mit den Freiraumfunktionen ‚RegionaleGrünzüge’ und ‚Schutz der Natur’ (SU-24 – Südlicher Teil des NSG Siebengebirge). Im Flächennutzungsplan der Stadt Königswinter wird das Drachenfelsplateau als ‚Flächen fürWald’ dargestellt. Der Kutschenweg führt im unteren Teilbereich sowie in der Umgebung zumBurghof durch ‚Flächen für die Landwirtschaft’. Ansonsten dominiert entlang des Kutschenwegesund im Bereich der Gasleitung die Darstellung ‚Flächen für Wald’.Die im Parallelverfahren befindliche 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der StadtKönigswinter für den Bereich „Drachenfels und Umgebung“ (Entwurf) sieht zukünftig dieDarstellung als ‚Sonstiges Sondergebiet’ mit der Zweckbestimmung ‚Schank- und Speisewirtschaftsowie Bereich für die Stärkung des Tourismus’ vor. Im östlichen Randbereich des B-Plangebietes reicht die Trasse der Drachenfelsbahn mit der Darstellung als ‚Fläche fürBahnanlagen’ hinein. Für die Bereiche Bauandienung und Gasleitung sind keine Änderungenvorgesehen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturschutzgebietes (SU-001 K2) und des Natura 2000-Gebietes (DE-5309-301) ‚Siebengebirge’. Angrenzend zum bebauten Bereich des Drachenfelsplateaussowie randlich des Kutschenweges und der Gastrasse befinden sich Laubwaldgesellschaften,die zu den schutzwürdigen Lebensräumen nach Anhang I der FFH-Richtlinie undnach § 30 BNatSchG teilweise zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen gehören. Die Lage undEinordnung der Lebensraumtypen kann den Bestands- und Konfliktplänen (siehe Anhang)entnommen werden. Zudem wurden innerhalb des Untersuchungsraums Arten des Anhangs II undAnhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Das gesamte Plangebiet befindet sich in dem schutzwürdigen Biotop BK-5209-017 ‚Mittlerer Teildes NSG Siebengebirge’. Das Siebengebirge ist im Geotopkataster des Landes NRW als schutzwürdiger Ensemble-Geotop„Siebengebirge bei Bonn“ (GK-5209-005) registriert. Neben seiner Seltenheit, Eigenart undSchönheit erfüllt das Siebengebirge auch in hohem Maße die Funktion als Studien- undForschungsobjekt für Geologie, Mineralogie, Geomorphologie und Biologie. Im Jahre 2006 wurdedas Siebengebirge zu einem der bedeutendsten Geotope Deutschlands gewählt und mit demPrädikat „Nationaler Geotop“ ausgezeichnet. (GEOLOGISCHEN DIENST NRW, 2009 und LANUV,2009). Im Geltungsbereich des Plangebiets stehen als Baudenkmäler der Hoteltrakt (1937), dasLandsturmdenkmal (1876) sowie die Drachenfelsbahn (gesamte Bahntrasse einschl. allerBauwerke und Dampflok von 1882/1883) unter Denkmalschutz. Im Westen grenzt derSchutzbereich des Bodendenkmals SU 25 „Römischer und neuzeitlicher Steinbruch und BurgDrachenfels“ an das Plangebiet heran. Im südlichen Teil des bestehenden Restaurantgebäudes ausden 70er Jahren haben sich bedeutende Relikte der Vorgängerbebauung des 19. Jh. erhalten, dieebenfalls als Bodendenkmäler unter Schutz gestellt sind. Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R ‚Gebiete mitfelsartigem Untergrund’ (Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der BRD1:350.000, NRW, Juni 2006). Bestehende Wasserschutzgebietsausweisungen liegen nicht vor. Es liegen keine weiteren Anforderungen anderer Umweltfachplanungen vor.2.2. Landschaftliche und ökologische Faktoren (Ist-Zustand)2.2.1. Geographische und naturräumliche LageDas Plangebiet befindet sich in Nordrhein-Westfalen, Rhein-Sieg-Kreis, südöstlich der Altstadt vonKönigswinter, am westlichen Rand des Siebengebirges. Der Untersuchungsraum erstreckt sich entlangdes Kutschenwegs bis hinauf zum Drachenfelsplateau. Der Kutschenweg liegt östlich desNachtigallentals und führt von der L 331 kommend (Höhe Wintermühlenhof) an der Hirschburgvorbei, zum Dechen-Denkmal / Burghof und weiter in Serpentinen hinauf zum Drachenfels. DasGeländeniveau steigt von 114 m ü. NN bis auf 292,5 m ü. NN an.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 10


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet in der Einheit des Unteren Mittelrheingebietes (NR-292)und hier in der Untereinheit Siebengebirge. Mit einer Flächenausdehnung von ca. 25 km² bildet dasSiebengebirge den nordöstlichen Eckpfeiler des Mittelrheintales. Das Siebengebirge hebt sich alsabweichendes landschaftliches Bild aus seiner direkten Umgebung mit vielen Sichtachsen undSichtbezügen hervor. Die vielen Kuppen und Kegel vulkanischen Ursprungs wie Petersberg, Ölbergund Drachenfels bilden die Kulisse, in der sich eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit WaldundLandwirtschaftsfläche, Siedlungen sowie Steinbrüchen entwickelt hat. Die über 20 zusammengedrängtenBergkuppen erreichen Höhen zwischen 250 und 460 m ü. NN. Der Westrand desSiebengebirges ist infolge des Rheinstroms besonders steil ausgeprägt. (GLÄSSER: 1978, LVR & LWL:2008).2.2.2. Geologie und BodenDen Untergrund des Siebengebirges bilden Gesteine des Unterdevons (Herforder Schichten, Siegen-Stufen), die aus Sand-, Schluff- und Tonsteinen bestehen. Zudem prägt geologisch der tertiäreVulkanismus das Siebengebirge. Der Vulkanismus im Siebengebirge war explosiv (umfangreicheFörderung von Trachyttuff) und intrusiv (Trachyt, Basalt und Latit). Die Intrusiva bildeten sich durchden Aufstieg zähflüssiger Trachytmagmen, die jedoch nicht bis zur Erdoberfläche vordrangen, sonderninnerhalb der bereits vorher geförderten Tuffe erstarrten. Das zähflüssige, relativ saure Magmaerkaltete in Form von rundlichen Quellkuppen. Der Drachenfels stellt eine typische Quellkuppe dar.Seine heutige Gestalt entstand vor rund 2,5 Millionen Jahren, als das Rheinische Schiefergebirge sichzu heben begann. Der Rheinstrom schnitt sich infolgedessen in den Untergrund ein und präpariertedabei die Quellkuppe aus ihrem Tuffmantel heraus. Der weichere Trachyttuff wurde schnellerabgetragen, die resistenteren Intrusiva erzeugten sog. Härtlinge. Im Quartär kam es zuBlockschuttbildungen um oder auf den Vulkankuppen sowie zu Lößeinwehungen, die heute teilweiseden älteren Gesteinen auflagern. Die Böden im Plangebiet gehören im vulkanischen Teil typologischmeist zu den Braunerden, stellenweise zu den Rankern. Der in unterschiedlicher Mächtigkeit ruhendeLehm und die Lößumkleidungen an Härtlingen tragen Braunerden und Parabraunerden. An MittelundUnterhängen tritt ziehende Nässe auf, sie führt zur Pseudovergleyung und günstigeremBasengehalt. (div. Karten des GEOLOGISCHEN LANDESAMTES NRW, GEOLOGISCHER DIENST NRW,2007 und 2009).2.2.2.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau -B-Plangebiet Nr. 10/32’Im Gipfelbereich des Drachenfels entstanden überwiegend schuttreiche, feinerdearme, wenig tiefentwickelte Böden. Dies sind überwiegend wasser- und basenarme, flachgründige Braunerden,stellenweise Ranker. Der anstehende steinig, schluffige bis tonige Lehmboden ist charakterisiert durcheine hohe Sorptionsfähigkeit, eine meist mittlere nutzbare Wasserkapazität und eine geringe Wasserdurchlässigkeit.Die Böden neigen zur Dürreempfindlichkeit. In den Randbereichen des Plangebietessteht Festgestein an. Teilweise zeigen sich innerhalb der Fels-/Schuttbereiche Verbraunungseffekte,bei denen sich ein humoser Oberboden entwickeln konnte. Eine Schutzwürdigkeit der Böden imPlangebiet liegt gemäß den Angaben des Geologischen Dienstes nicht vor. (div. Karten desGEOLOGISCHEN LANDESAMTES NRW, 1978, 1983, 2004).Insgesamt hat die Bodennutzung der Jahrhunderte (Rohstoffabbau, Burganlage, Verkehrswegebau,Gebäude- und Terrassenbau, u. a.) die Oberflächengestalt und die Böden z. T. irreversibel verändert.Hiervon zeugen ferner die umfangreichen Felssicherungsmaßnahmen am Drachenfels. Im Plangebietselbst finden sich im Bereich der bestehenden Bebauung und Nutzung keine natürlich anstehendenBöden. Fast das gesamte Plateau ist versiegelt oder überformt. Lediglich in den Hangbereichen zurBurgruine sowie auf den direkt umliegenden Hängen steht der natürliche Fels an.2.2.2.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Der ‚Kutschenweg’ unterliegt als asphaltierte Straße der anthropogen Nutzung, d.h. der natürlichanstehende Boden ist stark verändert. Randlich der Straße steht in Abhängigkeit der GegebenheitenIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 11


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010vor Ort eine Vielzahl unterschiedlicher Bodentypen an. Da die zu erwartenden Auswirkungen auf dieFlächen temporärer Art sind und nach Beendigung der Baumaßnahmen die geplanten Verbreiterungenund Baustelleneinrichtungsflächen zurückgebaut und der Bestand wiederherzustellen ist, wird hier aufeine Beschreibung der einzelnen Bodentypen verzichtet.2.2.2.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Durch die bestehende, unterirdische Wasserhaltung muss im Bereich der geplanten Leitungstrasse voneiner Veränderung der natürlich anstehenden Braunerde ausgegangen werden. Durch den Einbau derRohrleitung (Bodenaus- und -einbau) fanden bereits Veränderungen und Störungen im Bodengefügestatt, die mit einer Minderung der Bodenfunktion einhergehen. Im Zuge der Unterhaltung werdenBodenverdichtungen vorliegen. Durch die Nähe zum Gleiskörper ist zudem von Überprägungen dernatürlichen Strukturen auszugehen.2.2.3. WasserDas Plangebiet liegt im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord (südlicher Teil) und im Bereich derGrundwasserkörper 27_29 und 27_30. Der Grundwasserkörper 27_29 ‚Vulkanite des Siebengebirges’ist aus vulkanischen Gesteinen aufgebaut und umfasst die Eingriffsbereiche Drachenfelsplateau,Gasleitung und den oberen Teil des Kutschenwegs. Während im Basalt und Trachyt einKluftgrundwasserleiter ausbildet ist, besitzen die Ablagerungen des Trachyttuffs darüber hinaus aucheine wasserwegsame Gesteinsporösität. Die Durchlässigkeit ist insgesamt mäßig bis hoch. DerGrundwasserkörper 27_30 gehört zu den wenig ergiebigen Grundwasserkörpern desRechtsrheinischen Schiefergebirges und liegt im unteren Teilbereich des Kutschenwegs vor. Hierstehen Festgesteine wie Ton-, Schluff- und z.T. Sandsteine an. Die Grundwasserzirkulation findet hierlediglich auf den Trennflächen des Gesteins statt (Kluftwasserleiter). Die beiden Grundwasserkörperbefinden sich in einem guten mengenmäßigen Zustand, d.h. es findet keine Übernutzung desGrundwassers statt. Zudem befinden sie sich in einem guten chemischen Zustand, d.h. es liegen keineGrenzwertüberschreitungen bestimmter Inhaltsstoffe (z.B. Nitrat, Pflanzenschutzmitteln, etc.) vor.(MUNLV, 2008).2.2.3.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Durch die vorhandene Bebauung des Drachenfelsplateaus ist die Versickerung von Niederschlagswasserstark eingeschränkt. So werden die Dachflächen-, Platz- und Straßenwasser in den öffentlichenKanal eingeleitet, was eine Reduzierung der natürlichen Grundwasserneubildungsrate zur Folge hat.2.2.3.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Durch die Versiegelung des Kutschenweges ist der Boden-Wasserhaushalt gestört. Das anfallendeNiederschlagswasser des Kutschenwegs kann über die Schulter entwässern und verbleibt daher imnatürlichen Wasserkreislauf.2.2.3.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Im Bereich der Gastrasse ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens durch die bestehendenVorbelastungen eingeschränkt, aber gegeben.Innerhalb der einzelnen Eingriffsbereiche (Plangebiet) sind keine natürlichen Fließ- und Stillgewässervorhanden.2.2.4. KlimaDas Plangebiet befindet sich im atlantisch-subatlantisch geprägten Klimabereich mit relativ milden,niederschlagsreichen Wintern und relativ kühlen, regnerischen Sommern. Aufgrund der Lageinnerhalb der Köln-Bonner-Rheinebene profitiert das Gebiet von der klimatischen BegünstigungIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 12


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010dieses Raumes. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 9,5-10,0° Celsius. Die mittlereNiederschlagsmenge liegt bei 650-700 mm pro Jahr. Die bevorzugte Windrichtung ist Nordwest.2.2.4.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Der Drachenfels stellt einen windexponierten Standort dar, der stark vom Wind bestrichen wird. Diebevorzugte Windrichtung ist Südwest. Das Windsystem im Siebengebirge wird grundsätzlich vomnächtlichen Bergwind geprägt und tritt an den Hängen des Siebengebirges auf. Am Drachenfelsherrscht zudem eine eigene Thermik. Bei entsprechender Wetterlage können sich die anstehendenFelsen stark aufwärmen. Die heiße Luft steigt nach oben und führt zu Luftverwirbelungen um denDrachenfels. Der Windeinfluss bewirkt eine erhöhte Verdunstungsrate für die umliegende Vegetationund verursacht u.a. Trockenheit. Aufgrund der Standortgegebenheiten, Exposition und demWindeinfluss herrscht am Drachenfels ein wärmegetöntes Kleinklima vor. Durch die Baukörper imPlangebiet werden die Luftströmungen modifiziert. Zudem wirkt die Bebauung zusätzlich alsWärmeinsel, die durch Abstrahlwärme das Mikroklima beeinflusst.2.2.4.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Der Kutschenweg führt durch die bewaldeten Hänge des Siebengebirges, die wichtige klimatischeFunktionen als Kaltluftbildungsflächen übernehmen und durch ihre höhere Verdunstungsrate,Filterwirkung und Beschattung, etc. das Mikroklima günstig beeinflussen. Das Plangebiet liegt indiesem Einflussbereich und profitiert bioklimatisch von diesen guten Gegebenheiten.2.2.4.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die versiegelten Flächen und Ruderalfluren im Bereich der Gasleitung stellen keine klimarelevantenStrukturen dar.2.2.5. Reale Vegetation und BiotopstrukturenDie nachstehend aufgeführten Biotopstrukturen sind in Anlehnung an die „Methode zur ökologischenBewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen” nach D. Ludwig (FROELICH & SPORBECK, 1991)abgegrenzt und codiert worden. Für das Plangebiet gilt der Naturraum 5 (Paläozoisches Bergland,submontan). Die Darstellung der Biotoptypen kann den Bestands- und Konfliktplänen im Anhangentnommen werden.2.2.5.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die bebauten Flächen auf demDrachenfelsplateau. Die großflächige Versieglung im Plangebiet durch Gebäude, wie den Restaurantkomplexund den Hoteltrakt, die ausgedehnten gepflasterten Außenterrassen und Aussichtsplattformensowie die Bergstation der Drachenfelsbahn gibt der Flora keinen Raum (HY1). Kleinere Pflanzbeetemit Ziergehölzbepflanzung sowie ein veralteter Spielplatz sind von untergeordnetem Biotopwert(HM52.1, HM51). Andere Platzflächen sind von Einzelbäumen, wie Kastanien, Linden und Bergahornüberstellt und durchbrechen die Monotonie der ‚Betonwüste’ (HM52.2). Hervorzuheben ist einmächtiger Spitzahorn südöstlich des Obelisken (Landsturmdenkmal), der aufgrund seines Alters undals Höhlenbaum zum Erhalt festgesetzt wird (BF33). Im Bereich der Bergterrasse des altenHoteltraktes steht natürlicher Fels an, auf dem Robinien und Hainbuchen stocken (GH). Derangrenzende Felshang, der von Ahorn-Jungwuchs sowie einzelnen Gebüschen bewachsen ist (BD51),wird durch eine Mauer abgefangen. Sie begrenzt gleichzeitig den Kutschenweg und ist durch ihrenSpaltenreichtum Lebensraum für die Mauereidechse. Der z.T. stark mit ruderalen Arten undFelsvegetation zugewachsene Mauerabschnitt stellt aufgrund des dichten Bewuchses derzeit nursuboptimale Bedingungen als Lebensraumhabitat dar (HN811). Die Bergterrasse wird durch einPflanzbeet gegenüber dem Felshang/Mauer eingerahmt, welches mit Ziergehölzen, wie Flieder undLebensbäumen bepflanzt ist (HM52.1). Zudem stocken hier zwei Einzelbäume Berg-Ahorn(BF31/BF32). Im Nordosten des Plangebietes prägt die Drachenfelsbahn mit ihrer Gleisanlage (HD4)Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 13


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010und dem Fahrkartenhäuschen das Plangebiet (HY1). Seitlich des Gebäudes stockt eine alte Sommer-Linde (BF32). Das Plateau wird über den Kutschenweg erschlossen, der als asphaltierte Fläche in dasPlangebiet hereinreicht (HY1). Als fußläufige Verbindungen führen der Eselsweg von Westen sowieein Trampelpfad/Wanderweg (HY2) von Rhöndorf (Süden) kommend in das Plangebiet.Die an das Drachenfelsplateau heranreichenden Biotopstrukturen der Talhänge sind im Gegensatz zumPlangebiet von großem ökologischem Wert. Das Plangebiet liegt wie eine Insel eingebettet in einemökologisch hoch-sensiblen Areal. Aufgrund der wechselnden Standortverhältnisse (geologischerUntergrund, Exposition, Relief, Durchfeuchtung des Bodens, etc.) ergibt sich am Drachenfels eine„einzigartige“ Vielseitigkeit der Pflanzenwelt. So prägen an den Südhängen des Drachenfelsthermophile Labkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern (mit Elsbeere, Sorbus torminalis) und trockene,lichte Eichenwälder (mit Felsenbirne, Amelanchier ovalis) in Verzahnung mit Felsband- undSpaltenvegetation (GA1) sowie Übergängen zu den wärmeliebenden Gebüschen an Felsflächen denBiotoptypenbestand. An den südexponierten Felsen prägen xerotherme Arten die offene Vegetation.Im Gegensatz dazu tragen die frischen, ostexponierten Hänge den Charakter des EschenreichenSchluchtwaldes (AG2). Die hohe Sensibilität der umliegenden Bereiche und ihr hoher Wert für denArten- und Biotopschutz spiegeln sich u.a. in der Ausweisung als FFH-Lebensraumtyp und alsrechtlich geschützte Biotope wieder.Den Übergang zwischen den Hängen des Drachenfels und den überbauten Bereichen des Plangebietesbildet ein ca. 10-15 m breiter Kranz aus Gebüschformationen, Vorwaldstadien und Ruderalfluren, dieden Außenterrassen des Restaurants nach Süden und Südosten vorgelagert sind. BrombeerreicheGebüschstrukturen mit Hasel- und Rosengehölzen, Jungwuchs von Gemeiner Esche, Berg-Ahorn,Ulme und Robinie, Waldreben- und Efeu-Schleier sowie Brennnesselherden gehören zu denBestandsbildnern (50% BB1/50% HP7 und AV5). Das Arteninventar der Ruderalfluren zeigt mitGroßer Brennnessel, Kletten-Labkraut, Knoblauchsrauke, Efeu, etc. klare Eutrophierungstendenzendurch die umliegende Nutzung. Die Gehölzstrukturen sind durch den regelmäßigen Rückschnitt desMenschen geformt. Die Mauern des Aussichtsplateau (Denkmal/Obelisk) und die vorgelagerteBöschung werden im Süden vom kriechend und kletternd wachsenden Windenknöterich bestimmt(HP6).2.2.5.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Andienung für die Baumaßnahmen am Drachenfelsplateau muss über den Kutschenweg erfolgen.Der Kutschenweg ist als Asphaltstraße ausgebaut (HY1) und führt von der L 331 (Wintermühlenhof)ausgehend, an der Hirschburg vorbei, entlang des Dechen-Denkmals und weiter hinauf zumDrachenfelsplateau.Im Norden überwiegen straßenbegleitend Ackerflächen (HA0), die einer intensiven landwirtschaftlichenNutzung (Feldfutteranbau) unterliegen. Die Böschungsbereiche sind teilweise durch Grasfluren(HH7) geprägt. Auf Höhe der Hirschburg wird die östliche Straßenseite durch das heute alsSeminarzentrum genutzte Areal der Firma Vodafone geprägt (Parkanlage der Hirschburg mit großemGehölz- und Obstwiesenbestand, Weg und Parkplatzflächen, etc. (HM2, BF53, HM51, HM52,HY2.1)), welches durch eine hohe Mauer gegenüber dem Kutschenweg abgeschirmt wird. Die Mauerist verfugt und weist keinen Bewuchs auf (HN82). Die westlichen an den Kutschenwegheranreichenden Flächen sind vornehmlich mit Spitz-Ahorn in Stangenholzgröße (AX11) unterEinmischung von Lärche und Fichte (AY12) aufgeforstet. Standorttypische Gebüsche mit einzelnenÜberhältern aus Vogel-Kirsche, Stiel-Eiche, Berg-Ahorn und Rot-Buche besiedeln dieBöschungsbereiche, denen zum Weg hin abschnittsweise nitrophile Ruderalfluren vorgelagert sind(BB1). Zudem prägt eine Baumreihe aus Walnüssen (BF52), die im weiteren Verlauf in eine alteBaumreihe aus Berg-Ahorn (BF33) übergeht, den Straßenrandbewuchs. Im Weiteren führt derKutschenweg durch Waldgesellschaften, die den Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern(AA81, AA90), den Buchen-Eichenwäldern (AB1) sowie den Eichen-Hainbuchenwäldern (AQ1)zuzuordnen sind. Vereinzelt werden die Laubwaldgesellschaften durch angrenzende Offenlandbereiche(Streuobstwiesen, HK21, Grünland EA32 und EB11) unterbrochen. Gegenüber diesenIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 14


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010extensiven Wiesengesellschaften prägen wegebegleitende Laubgehölzriegel (BB1, BF31, BF32) undBaumreihen aus alten Winter-Linden, Stiel-Eichen und Spitz-Ahorn (BF32, BF33) den Übergang. DieKrautschicht wird von nitrophilen Ruderalfluren (HP7) und/ oder Grasfluren (HH7) bestimmt.Im oberen Wegeabschnitt führt der Kutschenweg in Form von drei Kehren in Richtung Drachenfels.Die Außenkurven sind in Form von Schotterflächen erweitert und werden von ruderalen Artenbesiedelt (HY2.2). Die obere Kehre wurde als Baustellenlager für die Bauandienung der Burgruine(Sommer 2009) genutzt. In der zweiten Kehre befindet sich eine Platzfläche, in die verschiedeneWanderwege münden und die mit Informationstafeln für Wanderer bestückt ist. Alte Ross-Kastanienüberstellen den Bereich (AX33). Die Ross-Kastanien finden sich auch in den umliegendenLaubmischwaldbeständen (AX42) wieder. Der Kutschenweg führt über die Drachenfelsbahn hinweg.Die westliche Bahnböschung ist als Stützmauer angelegt. Gegenüber dem Kutschenweg ist dieDrachenfelsbahn ebenfalls durch eine Mauer begrenzt (HN82). Westlich der Straße stockenBuchenwälder, die auf den steilen Felshängen in Schluchtwälder mit Spitz-Ahorn, Winter-Linden undeinzelnen Berg-Ulmen (AG2) übergehen. Teilweise steht der Fels direkt bis an den Kutschenweg an.Zumeist sind den Felspartien schmale eutrophe Ruderalfluren (Kletten-Labkraut, Große Brennnessel,Kleines Springkraut, Stinkender Storchschnabel, etc.) vorgelagert. Kurz vor Erreichen desDrachenfelsplateaus wird der westliche anstehende Felshang durch eine spaltenreiche Natursteinmauerabgefangen. Die Mauer ist in Teilen stark durch Efeu bewachsen, daneben besiedeln Arten wie Felsen-Fetthenne, Schaf-Schwingel und Sämlinge von Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder dieMauerfugen (HN811).Der Kutschenweg führt vorwiegend durch Laubwaldgesellschaften, die den schutzwürdigenLebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind und wichtige Funktionen fürden Biotop- und Artenschutz als Lebensräume und Verbundelemente übernehmen. Die Wälderstocken bis unmittelbar an den Kutschenweg heran. Markante Einzelbäume, die am Wegesrand stehen,werden daher im Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan gesondert gekennzeichnet, auch wenn sieeiner Waldgesellschaft (flächigen Biotoptyp) angehören, um entsprechende Schutzmaßnahmen fürdiese Gehölze definieren und darstellen zu können. Die krautigen Strukturen entlang des Wegeswerden vornehmlich durch den charakteristischen Unterwuchs der bodensauren Buchenwälderbestimmt (Gemeine Hainsimse, Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Buschwindröschen, Wald-Bingelkraut, Gemeiner Aronstab, Schattenblümchen, Wohlriechende Weißwurz). Durch die schattigeLage im Wald und die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Norden des Plangebiets sind wenigblütenreiche Strukturen am Wegesrand zu finden. So werden die Grasfluren durch Glatthafer,Knaulgras, Deutsches Weidelgras, Wiesen-Schafgarbe, Wiesen-Bärenklau bestimmt. In denRuderalfluren dominieren nitrophile Arten, wie z.B. Große Brennnessel, Kleines Springkraut, Giersch,Gewöhnliche Waldrebe, Gewöhnliche Nelkenwurz, Knoblauchsrauke und Gehölzsämlinge mitSchwarzem Holunder, Gemeiner Hasel und Echter Brombeere. Hervorzuheben ist dieInnenböschungen am Dechen-Denkmal, die aufgrund der besonnten Lage und derStandortgegebenheiten einen wertvollen Staudensaum trockenwarmer Standorte, mit Arten wieNickendes Leimkraut (Silene nutans, RL NRW, 1999: gefährdet (3)), Felsen-Fetthenne, Hasen-Klee,ausbildet.2.2.5.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die Verlegung der Gasleitung soll im Bereich der bestehenden Wasserhaltungstrasse verlegt werden.Von der Drachenfelsstraße/Eselsweg (HY1) zweigt auf Höhe des ehemaligen Schlossgrills insüdöstliche Richtung die Leitungstrasse in Richtung Drachenfelsbahn ab und führt parallel zu dieserbis hinauf zum Kutschenweg. Die Trasse entlang der Drachenfelsbahn stellt sich aufgrund desregelmäßigen Gehölzrückschnittes (Baumstubben) im Rahmen der Unterhaltung als ca. 3 m breiteRückegasse dar, die durch ruderale Arten sowie Waldbodenbesiedler (z.B. Wald-Bingelkraut)bewachsen ist (HP7). Im Nordosten grenzt die Drachenfelsbahn mit ihrem Gleiskörper (HD4) an denEingriffsbereich heran. Im Südwesten stockt ein Hainsimsen-Buchenwald jungen Alters mit Übergangzum Waldmeister-Buchenwald (AA81, AA90). Der weitere Trassenverlauf bis zum Drachenfels liegtIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 15


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010im asphaltierten Kutschenweg und wird dem Eingriffsbereich ‚Bauandienung-Kutschenweg’zugeordnet.2.2.6. FaunaZur Ermittlung der Auswirkungen auf die Fauna wurde in einem Scooping-Termin(Abstimmungsgespräch zwischen den entsprechenden Behörden, Institutionen, Naturschutzverbändenund Planern vom 24.04.2008) der Untersuchungsrahmen zur Prüfung der artenschutzrechtlichenBelange für die geplanten städtebaulichen Maßnahmen der Stadt Königswinter festgelegt. Gemäß derBesprechung sollten die faunistischen Erhebungen eingriffsorientiert innerhalb eines Prüfkorridors von20 bis 50m zum Eingriffsbereich für planungsrelevante Arten und die typischen Arten der FFH-Lebensraumtypen erfolgen. Folgende Artengruppen waren zu untersuchen:- Heuschrecken- Tagfalter- Laufkäfer- Amphibien und Reptilien- Fledermäuse (Überprüfung von Höhlenbäumen)- Weitere Säugetiere (keine Untersuchung, nur Abfrage)- Vögel (Untersuchung von Höhlenbäumen, keine komplette Brutvogelkartierung).Die faunistischen Kartierungen erfolgten im Zeitraum August 2008 bis Oktober 2009 und wurden vonder Planungsgemeinschaft freiberuflicher Ökologen durchgeführt. Die Kartierung derSchmetterlingsfauna erfolgte durch Herrn Heinz Schumacher. Die nachfolgend aufgeführtenfaunistischen Ergebnisse sind den folgenden Gutachten entnommen:- PLANUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERUFLICHER ÖKOLOGEN (Dezember 2009): FaunistischeBegutachtung: Städtebauliche Maßnahmen der Stadt Königswinter im Siebengebirge, Teilbereich„:gesamtperspektive Königswinter_Drachenfels“, Hellenthal.- SCHUMACHER, HEINZ (Oktober 2009): Untersuchungen zur Schmetterlingsfauna im Bereich desDrachenfels / Siebengebirge, Ruppichteroth.Die artenschutzrechtlichen Belange sind auf Grundlage der Ergebnisse der faunistischenUntersuchungen, nach der Verwaltungsvorschrift-Artenschutz (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umweltund Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010) erarbeitet worden:- BÜRO KREUTZ (Mai 2010): Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle: Städteplanerische Maßnahmen imSiebengebirge, Alsdorf.Neben möglichen artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen sind potenzielle Beeinträchtigungen deseuropäischen Schutzgebietes „FFH-Gebiet Siebengebirge“ (Schutzgebiets-Nr. DE-5309-301) zuüberprüfen. Mit der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurde das BüroNATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS beauftragt:- NATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS (Mai 2010): :gesamtperspektive Königswinter _DrachenfelsFFH-Verträglichkeitsuntersuchung Einschätzung der Betroffenheit des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Siebengebirge“ durch städteplanerische Maßnahmen, Grevenbroich.2.2.6.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Zu untersuchende Artengruppen für den Bereich des Drachenfelsplateaus gem. Besprechungsprotokollvom 24.04.2008: Vögel (insb. Wanderfalke), Fledermäuse, Reptilien und Nachtfalter.Vögel und FledermäuseAm Drachenfelsplateau wurden im Zuge der faunistischen Erhebungen insgesamt zwei Höhlenzentren(Baumgruppen, -reihen) vorgefunden, die Höhlenbrütern potenziell als Fortpflanzungsstätten dienen.Da der Spitzahorn am Obelisken (Landsturmdenkmal) über Faulhöhlen verfügt, wurde er alsIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 16


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010potenzielles Bruthabitat zum Erhalt festgesetzt. Ein Besatz der Höhlenbäume durch Brutvögel konntenicht festgestellt werden. Während der Kartierarbeiten konnte zudem in den südlichen Felshängen desDrachenfels im Bereich der „Domkaule“ ein rufender Uhu registriert werden. Ein Brutvorkommen amDrachenfels (in den Steilwänden 100 m unterhalb des Plateaus) ist für 2010 unbekannt, kann abernicht gänzlich ausgeschlossen werden (BÜRO KREUTZ, 2010). Abweichend von den faunistischenKartierergebnissen konnte im Zuge der Begehungen zur Erarbeitung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchungim Mai 2010 ein Brutnachweis des Wanderfalken in den Felsformationen rund 50 munterhalb des Drachenfelsplateaus belegt werden. Zudem wurde ein mehrfach das Plateauüberfliegender Turmfalke beobachtet. Eine Gebäudebrut konnte nicht erkannt werden. Horstkontrollenin einem 50 m Puffer blieben in 2009 ohne Nachweis (NATURGUTACHTEN O. TILMANNS, 2010).Die Zwergfledermaus konnte als häufigste Fledermausart im Untersuchungsraum mit einer erhöhtenBalzaktivität im Bereich der Drachenfelsruine sowie südlich des Drachenfelsplateaus nachgewiesenwerden und nutzt den Drachenfels als Jagdgebiet. Zudem konnten Breitflügelfledermaus,Fransenfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhhautfledermaus als Durchzügler auf demDrachenfelsplateau nachgewiesen werden. Dem Drachenfels kommt nach gutachterlicher Aussage alsOrientierungspunkt eine hohe Bedeutung zu. Im Sommer scheinen es vor allem Männchen zu sein, diedas Gebiet besiedeln (sog. „Männchengebiet“). Gebäudequartiere am Restaurantkomplex oderBaumquartiere konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Alle heimischen Fledermausartensind als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie streng geschützt.ReptilienFür die Artengruppen der Reptilien konnte mit der Mauereidechse (Podarcis moralis) eine nachAnhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Art und gemäß Roter Liste NRW vom Aussterbenbedrohte Art im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Mauereidechsenpopulation (15 Individuengesichtet und min. 30-50 Tiere geschätzt) konnte an der Bergterrasse, der unterhalb liegenden Maueram Kutschenweg und im Übergang zum nördlich angrenzenden Felshang nachgewiesen werden.Zudem wurden Vorkommen von Mauereidechsen im Südhang des Drachenfelsplateaus nachgewiesen,die bei der Begehung zur FFH-VU im Jahr 2010 bestätigt wurden. Im Bereich des Eselswegs(außerhalb des Plangebiets) wurde eine subadulte Blindschleiche (Anguis fragilis) erfasst.Schmetterlingsfauna 1Im Rahmen der Untersuchung der Schmetterlingsfauna auf dem Drachenfels konnten 340Schmetterlingsarten festgestellt werden. Von diesen zählen 324 zu den Großschmetterlingen. 102Arten werden in der Roten Liste der in NRW gefährdeten Schmetterlinge aufgeführt. 71 Arten werdenin der Gefährdungskategorie für die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ erwähnt. Viele Artenerreichen im Siebengebirge ihre nördlichste Verbreitungsgrenze in Westdeutschland. Erstmalig fürNRW konnten 9 Arten neu nachgewiesen werden, bei denen es sich um typische Mittelrhein-Artenhandelt. Weitere 16 Arten wurden neu für die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ festgestellt.5 Arten, die für Eifel und Siebengebirge als verschollen eingestuft waren, konnten bei denUntersuchungen wieder gefunden werden. Unter den Neufunden für NRW konnten Cochylimorphawoliniana, Idea dilutaria und Dichagyris candelisequa bisher nur am Drachenfels nachgewiesenwerden. Mit der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) wurde eine prioritäre Art nachAnhang II der FFH-Richtlinie erfasst.Die unmittelbare Umgebung des Restaurants bzw. der Aussichtsterrassen beherbergt nach denvorliegenden Daten keine besonders bemerkenswerten und schützenswerten Arten. Alle Neunachweisefür NRW und die Großlandschaft V ‚Eifel und Siebengebirge’ sowie die zahlreichen Rote-Liste-Artenstammen aus den angrenzenden mit Fels durchsetzten Wäldern, Waldrändern und Gebüschen sowieaus Felsbiotopen südlich des Plangebiets. Bei den vorgefundenen Arten handelt es sich insbesondereum wärmeliebende Arten, Felsbiotopbewohner und Waldarten. Von relativ geringer Bedeutung für dieNachfalterfauna scheint der Gehölzbestand zwischen dem Hotel und dem Aufweg zur Burgruine. Die1 Mit der vorliegenden Untersuchung wurde erstmalig ein Teil des Siebengebirges lepidopterologisch untersucht.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 17


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010westlich angrenzenden Wälder in Bereich des Eselswegs sowie die nördlich angrenzenden Wälderwerden gutachterlich als nährstoffreicher und daher weniger sensibel eingestuft.HeuschreckenEs konnten 8 Heuschreckenarten in den südlichen Felsbereichen unterhalb des Drachenfelsplateaussowie in nordöstlichen Hangbereich der Drachenfelsruine erfasst werden. Davon ist die Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) als gefährdet für NRW eingestuft. Sie bevorzugt Laubbäume insonniger Waldrandlage bzw. sonnenexponierte Einzelbäume. Der Steppengrashüpfer (Chorthippusvagans) ist durch extreme Seltenheit in NRW gefährdet. Die xero- und thermophile Art kommt mit 5-10Exemplaren an der südlichsten Spitze des Drachenfelsplateaus vor. Aufgrund der Eutrophierungserscheinungender Vegetation findet die Art nur einen suboptimalen Lebensraum vor.2.2.6.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Vögel und FledermäuseZur Ermittlung der Avifauna wurden 30 Höhlenbäume und -zentren im Bereich des Kutschenwegs(Einwirkbereich bis 50 m) auf Brutvogelbesatz untersucht. Während der überwiegende Teil der Bäumekeinen Besatz aufwies, konnten ein Brutverdacht von zwei Buntspechtpaaren sowie eineBlaumeisenbrut belegt werden. Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche befinden sich umliegendzwei Höhlenbäume, die potenziell als Brut- und Niststätten dienen. Im Bereich der Hirschburg konnteder Waldkauz erfasst werden. Zudem wurden während der Baumhöhlenkontrolle ein Kolkrabe sowiemehrfach der Mäusebussard im Bereich des Dechen-Denkmals und des Hirschbergs beobachtet.Die zahlreichen Höhlenbäume besitzen ebenfalls Quartierpotential für Fledermäuse. Quartiere vonFledermäusen konnten bei der Untersuchung nicht festgestellt werden. Flugaktivitäten vonZwergfeldermäusen verteilen sich relativ homogen über das gesamte Untersuchungsgebiet. EineKonzentration durch Zwergfledermäuse konnte im Bereich der Hirschburg (Wallnussallee), südlichdes Hirschberges sowie oberhalb des Burghofes im Serpentinenbereich des Kutschenwegs (Brückeüber die Drachenfelsbahn) nachgewiesen werden, die den Raum als Jagdgebiet nutzen. Zwei Bereichekonnten als Jagdgebiet des Großen Mausohr identifiziert werden (Buchenbestände zwischen Burghofund Wolkenburg sowie Waldbestände nordwestlich des Dechen-Denkmals am Rand desNachtigallentals). Nachweise über jagende Fransenfledermäuse sind für den Kurvenbereich desKutschenwegs auf Höhe der Drachenfelsbahn (Übergang zum Eingriffsbereich ‚Gasleitung’) erfasstworden.Reptilien und AmphibienWie oben bereits erwähnt, besiedelt eine Mauereidechsenpopulation den nordöstlichen Hangbereichder Drachenfelsruine sowie die Böschungsmauer im letzten Teilstück des Kutschenwegs auf dem Wegzum Drachenfelsplateau. Im Bereich des Dechen-Denkmals konnte ein Einzelnachweis derSchlingnatter (Coronella austriaca)(streng geschützte Art) sowie mehrere Blindschleichenfunde(besonders geschützt Art) erbracht werden.Streng geschützte Amphibienarten konnten im Bereich der Bauandienung (Straßen undBaustelleneinrichtungsflächen) nicht nachgewiesen werden. Lediglich ein juveniler Grasfrosch wurdeam Dechen-Denkmal nachgewiesen.SchmetterlingsfaunaVon besonderem Wert für die Schmetterlingsfauna sind die artenreichen Laubmischwälder und derenRänder (mit Feldahornbeständen) sowie Ulmen- und Lindenbestände, die wichtige Raupenfutterpflanzenbeherbergen. Zudem wird die magere und blütenreiche Wegeböschung (Innenböschungsüdlich des Dechen-Denkmals) aufgrund des Vorkommens von Nickendem Leinkraut (Silene nutans),einer Pflanze die für einige gefährdete Schmetterlinge von existentieller Bedeutung ist, alsschutzwürdig hervorgehoben.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 18


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010HeuschreckenDie Untersuchungen am Kutschenweges ergaben eine Konzentration von Heuschrecken in denvergrasten und krautreichen Strukturen der Böschungsflächen am Dechen-Denkmal. Es konnten 7nicht gefährdete Strauch- und Feldheuschrecken sowie die Waldgrille erfasst werden.Weitere SäugetiereWährend der Baumhöhlenkontrolle konnte ein Quartierbaum des Siebenschläfers (Glis glis) gefundenwerden. Das Quartier befindet sich in einem Spechtloch einer Rotbuche, die am östlichen Straßenrandim Hang auf halber Höhe zwischen Drachenfels und Dechen-Denkmal stock. Die Höhle war mit einemTier besetzt. (Verortung des Quartierbaumes: siehe Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan Nr. 1.2).Weitere Daten über die Tiergruppe liegen nicht vor.LaufkäferGemäß der Naturschutzinformationssysteme NRW sind keine planungsrelevanten Käfer-Arten imUntersuchungsgebiet zu beachten. Da der Hirschkäfer (Lucanus cervus) als FFH Anhang II-Art für dasSiebengebirge ausgewiesen ist, wurden stichprobenartige Untersuchungen durchgeführt. Die angeeignet erscheinenden Habitaten durchgeführten Erhebungen ergaben jedoch keine Funde.2.2.6.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Für die Gasleitung liegen keine expliziten faunistischen Untersuchungen vor, weil die Planung desVorhabens erst im Zuge der Entwurfsplanung (Kronkretisierung der Planung und frühzeitigeBeteiligung der TÖB) im Jahr 2010 erfolgte. Die eingriffsbezogenen Prüfkorridore decken einen Teildes Gebietes ab. Für den Trassenbereich konnten keine Einzelnachweise über das Vorkommen der zuprüfenden Arten erbracht werden. Die Drachenfelsbahn wird für die Fledermäuse als Leitelementbeschrieben. Jagdgebiet von Zwergfledermaus und Fransenfledermaus konnten im Bereich derMündung der Gasleitung auf den Kutschenweg ermittelt werden. Der weitere Trassenverlauf bis zumDrachenfels liegt im Eingriffsbereich ‚Bauandienung-Kutschenweg’, so dass die entsprechendenArtennachweise dem Kapitel 2.2.6.2. zu entnehmen sind.2.2.7. Landschaftsbild2.2.7.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Der Drachenfels prägt aufgrund seiner markanten Erscheinung über dem Rheintal und der bizarrenBurgruine auf seinem Gipfel das Landschaftsbild des Siebengebirges und des Rheintals. Seinauffälliges Aussehen macht ihn zum Wahrzeichen des Siebengebirges und zum touristischenAnziehungspunkt. Durch die exponierte Lage ist er weit sichtbar und formt bestimmend die Silhouetteder bewaldeten Vulkanlandschaft des Siebengebirges.Schon früh wird der Drachenfels mit Burgruine aufgrund seines Erscheinungsbildes zum Inbegriff derRheinromantik. Der hierdurch entstandene und sich im 20. Jahrhundert steigernde Fremdenverkehrhinterlässt sichtbare Spuren auf dem Drachenfelsplateau. Heute prägen die Drachenfelsbahn, der imJahr 1836 errichtete Hotelkomplex (ehemalige Burgschänke) und das charakteristische Bergrestaurantmit seinen ausladenden umlaufenden Betonterrassen aus dem Jahr 1976 das Plateau. Der großzügigverwendete Baustoff Beton vermittelt ein monotones Erscheinungsbild. Der denkmalgeschützteHotelbau, der historisch bedeutende Platz mit neugotischem Obelisken (ehemals Werkplatz derSteinhauer mit Landturmdenkmal) und der Aufweg über den Eselsweg zur Burgruine treten unter derstarken Präsenz des Restaurantbaus zurück. Im westlichen Plangebiet bewirkt der partielle Leerstanddes Hotels, die durchgewachsenen Pflanzbeete und der verwilderte Spielplatz einen ungepflegtenEindruck. Im Osten des Drachenfelsplateaus liegt die Bergstation der Zahnradbahn mit ihrem kleinenGebäude (Fahrkartenschalter). Die Ankommsituation wird auch hier von dem Restaurantkomplexbestimmt, der zudem die Aussicht in das Rheintal versperrt. Der 70er-Jahre Bau steht seit seinerEntstehung in der Kritik als „Betonklotz“ dem Gesicht des Drachenfels nicht gerecht zu werden undist durch seine exponierte Lage aus der Ferne von Süden (z.B. Rhöndorf) und Südwesten (z.B.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 19


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Rolandswerth) weit sichtbar. Durch die später verordnete, braune Farbgebung nimmt das Gebäude sichetwas zurück. Stark hervor tritt dennoch die umlaufende, gezackte Brüstung, die nach Südenheraustritt.Der Blick vom Aussichtplateau des Drachenfels bietet weite Aussichten in das Rheintal, in dieHöhenzüge des Wachtberger Ländchens und der Eifel sowie in die bewaldeten Hügel desSiebengebirges.2.2.7.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Auf eine detaillierte Beschreibung des Landschaftsbildes im Bereich des Kutschenwegs wird imZusammenhang mit der Bauandienung verzichtet, da die potenziellen Auswirkungen temporärer Artsind und keine dauerhaften Veränderungen des Landschaftsbildes hervorrufen (siehe Kap. 3.4.).2.2.7.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Auf eine detaillierte Beschreibung des Landschaftsbildes im Bereich der Gasleitung wird verzichtet, daaufgrund der unterirdischen Verlegung dauerhaft keine Veränderungen des Landschaftsbildeshervorgerufen werden (siehe Kap. 3.4.).3. Darstellung und Bewertung des EingriffsDurch die Baumaßnahmen können während der bzw. durch die Bautätigkeit (baubedingte) und durchdie dauerhaften Veränderungen (anlagenbedingte) Beeinträchtigungen der Umweltgüter Boden,Wasser, Klima, Luft, Biotoppotenzial (Biotope und Flora), Fauna und Landschaftsbild auftreten. Diesewerden im nachfolgenden Kapitel eingriffsbezogen beschrieben.3.1. Abiotische Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft)3.1.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Die mit der Planung einhergehende Neugestaltung und Bebauung führt dauerhaft zu keinerNeubelastung der abiotischen Faktoren, da das Plangebiet bereits heute vollständig anthropogenüberformt ist und die natürlichen Verhältnisse nicht mehr gegeben sind. Im Rahmen der Neuplanungbleibt der aktuelle Zustand bezüglich des Versiegelungsgrads und der überbauten Fläche erhalten.Auch wenn ein großflächiger Rückbau bereits überbauter Fläche vorgesehen ist, wird aufgrund desGestaltungsentwurfes keine Entsiegelung von Fläche bewirkt. Im Vordergrund steht die Neugestaltungdes Plateaus. Auswirkungen auf den Boden und den anstehenden Fels sind daher nicht zu erkennen.Die bestehende Entwässerungsplanung bleibt ebenfalls erhalten, so dass das anfallendeNiederschlagswasser der Gebäude- und Platzflächen weiterhin über den Mischwasserkanal abgeleitetwird. Die Platzflächen werden dabei über offene Pflasterrinnen mit Einläufen entwässert. Auch vonder festgesetzten Art der baulichen Nutzungen geht kein erhöhtes Gefährdungspotential (z.B.Schadstoffeintrag) einer Grundwasserverschmutzung aus. Klimarelevante Auswirkungen sindebenfalls nicht festzustellen. So wird der Wärmeinseleffekt durch Rückstrahlwärme der Gebäude auchbei Rückbau des Restaurantkomplexes aufgrund der neu angelegten, großzügigen Platzflächen erhaltenbleiben. Lediglich die Luftströmungen am Drachenfels werden sich durch die Rücknahme derGebäudegrenze und die geänderte Gebäudeanordnung verändern. So können die neu angelegtenFreiflächen besser vom Wind überstrichen werden.Temporäre Belastungen treten während der Abbruch- und Bauphase durch Staub undAbgasemissionen auf, die die Luftqualität beeinträchtigen. Der Abbruch kann durch Verstaubung zuNährstoffeinträgen innerhalb der umliegenden Flächen führen. Abfließendes Wasser kannStoffeinträge auch in weiter entfernte Lebensräume und Fließgewässer tragen. Da eine Veränderungder Standortfaktoren in dem sensiblen Bereich des Drachenfels unbedingt zu vermeiden ist, sindentsprechende Vermeidungsmaßnahmen konzipiert worden, die zu einer Reduzierung möglicherStaubfahnen beitragen (siehe Kap. 4.1.1.).Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 20


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.20103.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Nutzung des Kutschenweges als Bauandienungsweg nimmt dauerhaft keinen Einfluss auf dieabiotoischen Faktoren.Um einen gesicherten Baustellenablauf zu gewährleisten, sollen 4 LKW-Ausweichbuchten (je 50 m²)in asphaltierter Form und 6 geschotterte Kutschen-Ausweichbuchten (je 10 m²) entlang desKutschenweges angelegt werden. Zudem ist die Einrichtung eines Baustellenlagers (ca. 1.000 m²) imNordwesten der Hirschburg geplant. Die Anlage der Ausweichbuchten und des Baustellenlagers sindtemporärer Art. Die mit der Bauandienung im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen nehmen nurgeringfügigen Einfluss auf die Schutzgüter Boden und Wasser, da sie überwiegend auf bereitsvorbelasteten Flächen (Straßenbankett, semiversiegelte Platzflächen, Holzlagerplätze und Acker)eingerichtet werden sollen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die derzeitigen Zustände(Standortgegebenheiten) entsprechend der vorgegebenen Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmenwieder herzurichten, so dass dauerhafte Schädigungen im Naturhaushalt vermiedenwerden können (siehe Kap. 4.1.2. und 6.1.2.). Die Baustellenandienung kann durch Staubeintrag undAbgasimmissionen der LKWs belastend auf das Mikroklima einwirken. Die Auswirkungen sindräumlich begrenzt und nehmen keinen weit reichenden Einfluss.3.1.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Dauerhafte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich durch den bleibenden Einbau derGasleitungen, die einen Verlust von Boden als Stoffumsetzungsraum bewirkt. Zudem ergeben sichtemporäre Veränderungen des natürlichen Boden- Wasserhaushaltes. Im Hinblick auf die bestehendenVorbelastungen in Verbindung mit den Vermeidungsmaßnahmen sind die Eingriffswirkungeninnerhalb dieser Streckenabschnitte als sehr gering zu bewerten. Die Verlegung der Gasleitunginnerhalb der Drachenfelsstraße und des Kutschenwegs sind aufgrund der bestehenden Versiegelungnicht eingriffsrelevant. Die Beeinträchtigungen des Klimas treten kurzzeitig während der Bauphase auf(Abwärme, Abgase). Dauerhaft sind keine klimawirksamen Beeinträchtigungen abzusehen.Der Verzicht der regelmäßigen Anlieferung von Heizöl und Flüssiggas auf den Drachenfels führtdauerhaft zu einem erhöhten Schutz der Umweltgüter (keine Gefahr der Verschmutzung von Bodenund Wasser) und zu einer Entlastung des Gebietes (Verbesserung der Lufthygiene bzgl. der LKW-Abgase).3.2. Biotope, Vegetation und Flora3.2.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Grundsätzlich nimmt die Neugestaltung des Drachenfelsplateaus keinen wesentlichen Einfluss auf denderzeitigen Biotoptypenbestand. Ein Biotopwertverlust entsteht durch den Wegfall der westlichenPflanzbeete und der Spielplatzfläche, die in versiegelte Platzfläche umgewandelt werden.Höherwertige Biotopstrukturen oder wertgebende Elemente im Plangebiet werden durchentsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan erhalten oder sind weiterzuentwickeln und zupflegen. So wird der alte Spitzahorn am Obelisken zum Erhalt festgesetzt. Die Bereiche nordöstlichder Bergterrasse (Pflanzbeetfläche) mit vorgelagerter Mauer und dem Übergang zum angrenzendenFelshang sollen aufgrund der vorhandenen Mauereidechsen artenschutzspezifisch optimiert und inihrer ökologischen Wertigkeit verbessert werden. Die Bereiche werden durch die Festsetzung alsFlächen zum Schutz von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert. Eine detaillierte Beschreibung derAusgleichsmaßnahmen kann dem Kapitel 6.1.1. entnommen werden.Die das Plangebiet umgebenden Biotopstrukturen können temporär im Zuge der Baumaßnahme inForm von Staubeinträgen belastet werden. Eine Überdeckung der Vegetation durch Staub, die eineMinderung der Lebensraumqualität zur Folge hat oder Stoffeinträge die Eutrophierungen bewirken,sind durch geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu reduzieren (siehe Kap. 4.1.1.).Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 21


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Im Rahmen der Ausgleichsplanung sind zudem weitere Maßnahmen am Drachenfels-Kranzvorgesehen, die den Eutrophierungstendenzen entgegenwirken und die Vegetationsbeständeoptimieren (siehe Kap. 6.2.1.).3.2.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Für die Nutzung des Kutschenwegs als Baustellenandienungsweg können bauliche Maßnahmen, dieeinen dauerhaften Eingriff in Form von Überprägung, Versiegelung und damit Verlust vonBiotopstrukturen (z.B. Rodungsmaßnahmen) verursachen, ausgeschlossen werden. Die geplantenAusweichbuchten werden zeitlich befristet eingerichtet und sind so positioniert, dass sie im bereitsaufgeweiteten Straßenbereich, auf Holzlagerplätzen, Wegabzweigungen oder im Bereich wenigwertvoller Strukturen liegen. Bäume oder wertvolle Böschungsbereiche werden von der Anlage derBuchten nicht tangiert. Für das Baustellenlager und die Kurvenbegradigung wird eine Ackerflächetemporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Ausweichbuchten,das Baustellenlager und die begradigte Baustraße zurückgebaut und ihre derzeitig Biotopstrukturwiederhergestellt. Die Beeinträchtigungen, die durch die Bauandienung auf das Plangebiet einwirken,sind daher ausschließlich temporärer Art.Belastungen für die an den Kutschenweg angrenzenden Biotopstrukturen ergeben sich durch dieerhöhte Befahrung der Wege mit schwerem Gerät in Form von Staubeinträgen. Eine Überdeckung derVegetation mit Staub kann zu einer Beeinträchtigung der Biotopfunktionen (z.B. als Nahrungshabitat)führen. Durch geeignete Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sollen potenzielle Auswirkungen aufschutzwürdige Vegetationsstrukturen vermieden werden. Wertvolle Böschungsbereiche werden durchdas Setzen eines Anfahrschutzes (z.B. Leitplanken od. Baumstämme) vor einer Befahrung und durchdie Errichtung von Staubfängern (z.B. Bauzäune geringer Höhe mit Vlies) vor Einträgen geschützt.Vorübergehende Beeinträchtigungen, die sich in Form von Staubbelastungen auf die Biotopeniederschlagen und eine Minderung der Habitatstrukturen bewirken, können auf der gesamten Streckegrundsätzlich nicht unterbunden werden. Die hierdurch verursachte Qualitätsminderung findet ihrenNiederschlag in der Eingriffsbilanzierung. Zur Sicherung wertvoller Einzelbäume sind unmittelbar anden Weg heranreichende Baumbestände durch Stamm- und Wurzelschutzmaßnahmen vorBeschädigungen zu schützen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind entlang der Wege randlichaufgeschobene Bodenerhöhungen (Erdmaterial) abzuräumen, um den Lebensraum der krautigenPflanzen wiederherzustellen und eine Neubesiedelung zu ermöglichen. Bei Einhaltung der in Kapitel4.1.2. aufgeführten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen können dauerhafte, nachhaltigeBeeinträchtigungen ausgeschlossen werden.3.2.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Temporäre Beeinträchtigungen treten v.a. durch die Überdeckung der Ruderalfluren mit Bodenaushubauf. Nach Beendigung der Baumaßnahme können diese Biotopstrukturen aufgrund ihrer hohenRegenerationsfähigkeit wiederhergestellt werden, so dass eine dauerhafte Veränderung derBiotopstrukturen nicht vorliegt. An den Trassenverlauf angrenzende Gehölzbestände werden durch diegewählte Trassenführung sowie bei Einhaltung der entsprechenden Schutzvorkehrungen (Stamm- undWurzelschutz) geschont. Das zeitlich beschränkte, verminderte Biotoppotential der Biotoptypen findetseinen Niederschlag in der Eingriffsbilanzierung.3.3. Fauna3.3.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Während der Baumaßnahme werden im Zuge der Abbrucharbeiten des Restaurantgebäudes, desNeubaus sowie durch Fahrzeugbewegungen baubedingt temporäre Beeinträchtigungen entstehen, diein Form von Staubbelastungen, Erschütterungen, Lärm, Licht und Bewegung auf die Fauna störendeinwirken können. Zudem können der Abbruch sowie die Rodung einzelner Bäume den Verlustpotenzieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedeuten.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 22


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Dauerhaft können im Zuge der Neugestaltung des Plateaus Lichteinwirkungen, Lärmimmissionen undIrritationen durch Veranstaltungen im Freien betriebsbedingte Beeinträchtigungen hervorrufen, dieschädlichen Einfluss auf die Fauna nehmen.Vögel und FledermäuseBeeinträchtigungen der Avi- und Fledermausfauna durch den Verlust potenzieller Fortpflanzungs- undRuhestätten im Plangebiet können ausgeschlossen werden. Die zu fällenden Bäume zeigen keinenTierbesatz mit Brutvögeln oder von Fledermäusen genutzte Quartiere auf. Zum Schutz der Tiere habendie Rodungsmaßnahmen zudem ausschließlich in den Wintermonaten, außerhalb der Brut- undNiststättenzeit zu erfolgen. Nach gutachterlicher Stellungnahme wird davon ausgegangen, dass dieEntnahme einzelner Bäume durch das zahlreiche Vorhandensein von Ausweichlebensräumenkompensiert werden kann. Die faunistischen Erhebungen zeigen weiter, dass die Gebäude auf demPlateau weder als Fledermausquartier, noch als Brutplatz für den Turmfalken dienen.Beeinträchtigungen durch den Abbruch des Restaurantgebäudes sind in Verbindung mit derBauzeitenbeschränkung auf die Wintermonate (Nov.-Jan.) auszuschließen.Aufgrund der exponierten Lage am Drachenfels birgt der geplante Glasbau die Gefahr desVogelschlags, der zu Beeinträchtigung oder Tötung von Individuen führen kann. An der Gebäudehüllesind zur Vermeidung und Minderung der betriebsbedingten Beeinträchtigungen entsprechendeVorkehrungen zu treffen (siehe Kap. 4.3.).Reptilien / MauereidechseFür die Mauereidechsenpopulation können die zu erwartenden temporären Erschütterungen zuVertreibungseffekten führen. Zum Schutz der Mauereidechsenpopulation werden im BauablaufMaßnahmen für einen weitgehend erschütterungsfreien, selektiven Abbruch sowie eineBauzeitenbeschränkung des Abrisses auf die immobile Phase der Mauereidechsen definiert.Zusätzlich sind Maßnahmen geplant, die im hohen Maße an die Belange der Mauereidechsenangepasst wurden und dazu dienen, den Lebensraum der Mauereidechsen zu optimieren und zuvergrößern, um ein Ausweichen und eine Stärkung der Population zu ermöglichen. Geplant ist:1. vor Beginn der Abbruchmaßnahmen den derzeit besiedelten Lebensraum für die überwinterndenTiere nach Nordwesten hin zu erweitert und neue geeignete Sonn- und Überwinterungsplätze zuetablieren, durch Wegnahme des Efeubewuchses an einer Felspartie westlich des Aufwegs zurBurgruine. Zur Erweiterung der besonnten Bereiche wurden östlich des Aufwegs zur Burgruinebereits Bereiche von Einzelbäumen freigestellt [A 6] (siehe Kap. 4.2.1).2. im Anschluss an den Abbruch (vor Beginn der mobilen Phase der Eidechse) die innerhalb des B-Plangebietes, nördlich zur Bergterrasse gelegenen Bereiche von Ziergehölzen freizustellen undals Lebensraum neu zugestalten (z.B. durch Anlage einer spaltenreichen Trockenmauer). DieFläche wird über die Festsetzung als ‚Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege undEntwicklung von Natur und Landschaft’ gesichert [A 7] (siehe Kap. 6.1.1).3. im Anschluss an den Abbruch ist zudem die Wiederherstellung von Felsstandorten mittrockenwarmen Vegetationsstrukturen zur Verbesserung der Lebensraumqualitäten wärmeliebenderArten in den süd- und südöstlich dem B-Plangebiet vorgelagerten Hangbereichenvorgesehen (‚Ausgleichsfläche - Drachenfels-Kranz’) [A 8] (siehe Kap. 6.2.1).Gefährdungen oder Verluste von Individuen der Mauereidechsen, z.B. durch Überfahren mitBaumaschinen in Zeiten der mobilen Phase der Echsen, können durch weitere Vermeidungs- undVerminderungsmaßnahmen zur Bauandienung verhindert werden (siehe Kap. 4).SchmetterlingsfaunaEin Großteil der vorgefundenen Großschmetterlinge muss in Bezug auf ihren Lebensraum und/oderdie Raupenfutterpflanzen als anspruchsvoll und durchaus empfindlich eingestuft werden. Sie besiedelnin erster Linie die südlich des Plangebietes angrenzenden, Fels durchsetzten Wälder und Gebüsche.Beeinträchtigungen dieser für die Falter existenziellen und einzigartigen Lebensräume durchStaubbelastungen (Überdeckung der Vegetationsstrukturen und Nährstoffeintrag) sind unbedingt zuIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 23


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010vermeiden. Zum Schutz sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen definiert, um die zuerwartenden Staubbelastungen und damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Schmetterlingsfaunazu reduzieren (siehe Kap. 4.1.1.). Zudem sollen Ausgleichsmaßnahmen angrenzend zum Plangebietumgesetzt werden, die neue Felslebensräume schaffen und dazu dienen, den Xerothermarten ihreÜberlebenschancen zu verbessern und ihren Lebensraum zu erweitern. Diese Maßnahmen nehmengleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Heuschreckenfauna (siehe Kap. 6.2.1.).Zur Minderung betriebsbedingter Beeinträchtigung (Licht, Lärm, etc.) werden entsprechendeVorgaben getroffen, um Störwirkungen auf die Fauna insbesondere in den Abend- und Nachtstundenzu unterbinden. Die heute schon bestehenden Störpotenziale durch die touristische Nutzung sollendurch die Neugestaltung des Plateaus nicht erhöht werden. Die Vorgaben sind dem Kapitel 4 zuentnehmen.3.3.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Vögel und FledermäuseIn Verbindung mit der erhöhten Frequentierung der Straßen durch Baustellenverkehr könnenVerlärmung und Bewegungen der Baufahrzeuge zu einer Minderung der Habitatqualitäten innerhalbder angrenzenden Biotopstrukturen beitragen. Die Störwirkungen können zu Irritationen bei der Fauna(insb. Vögel und Fledermäuse) führen, was sich z.B. in einem verminderten Bruterfolg von Vögelnniederschlagen kann. Die faunistischen Untersuchungen zeigen auf, dass im unmittelbarenWegebereiche nur einzelne der zahlreichen Höhlenbäume durch Brutvögel besetzt waren. Hinweiseauf brütende, streng geschützte Arten konnten nicht festgestellt werden. Auch eine Nutzung derzahlreichen Baumhöhlen als Quartierbäume für Fledermäuse konnte nicht nachgewiesen werden.Jagdgebiete von Fledermäusen konzentrierten sich auf vier Bereiche am Kutschenweg. Da es im Zugeder Bauandienung zu keiner Rodung von Bäumen kommt, kann ein Verlust von Brut- und Niststätten,Quartieren oder Leitelementen für jagende Fledermäuse ausgeschlossen werden. PotenzielleStörwirkungen und Beunruhigungen der Tiere können durch das Vorhandensein von qualitativhochwertigen Ausweichlebensräumen in der Umgebung kompensiert werden.Reptilien (Mauereidechse und Schlingnatter)Während der mobilen Phase der Reptilien besteht für die Arten die Gefahr von Baustellenfahrzeugenüberfahren zu werden. Zum Schutz der Reptilien sind die ausführenden Firmen dazu angehaltenSchritttempo zu fahren. Bei Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit können die Tiere dieherannahenden Fahrzeuge (Erschütterung) wahrnehmen und einen entsprechenden Fluchtreflex zeigen.(Weitere Schutzvorkehrungen, insbesondere zum Schutz der Mauereidechsen sind den Kap. 4.1.1. und4.1.2. zu entnehmen.)SchmetterlingsfaunaIm Zuge der Bauandienung führt der Baustellenverkehr zu einer zunehmenden Verstaubung derangrenzenden Vegetation, wodurch potenzielle Nahrungspflanzen in ihrem Wert gemindert werdenund den Schmetterlingen nicht mehr zur Verfügung stehen. Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmensollen besonders schutzwürdige Bereiche (z.B. Böschung am Dechen-Denkmal) vor Einträgengeschützt werden (siehe Kap. 4.1.2.). Zum Schutz nachhaltiger Beeinträchtigungen ist nachBeendigung der Baumaßnahme der Lebensraum der krautigen Pflanzen wiederherzustellen.(Schutzvorkehrungen zum Schutz der Mauereidechsen im Bereich des Kutschenwegs sind dem Kap.4.1.1. zu entnehmen.)3.3.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Temporäre Störwirkungen auf die Fauna können im Zuge der Baumaßnahme durch Baulärm auftreten(insb. auf Vögel der angrenzenden Waldbestände). Aufgrund der geplanten Bauzeit(September/Oktober), die außerhalb der Hauptaktivitätszeit der Arten liegt und der relativ kurzenDauer der Baumaßnahme, können erhebliche Störwirkungen auf die Fauna ausgeschlossen werden.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 24


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Eine Rodung von Bäumen ist nicht geplant, so dass ein Verlust von Höhlen- oder Quartierbäumenebenfalls auszuschließen ist.3.3.4. Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen PrüfungZusammenfassung der Prüfprotokolle„Die insgesamt 41 planungsrelevanten Arten verteilen sich auf folgende Gruppen: Neun Säugetier-(Fledermäuse und Haselmaus), zwei Reptilien- sowie 30 Vogelarten. Die durchzuführendenVermeidungsmaßnahmen sind insbesondere für die Avi- sowie Fledermausfauna von eher generellerNatur: Bauzeitenbeschränkungen, Art der Beleuchtung, Befahrung im Schritttempo etc. Besonders fürdie Mauereidechse sind spezifische Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens vonVerbotstatbeständen vorzunehmen (Schaffung von Ausweich- und Ersatzlebensräumen).Für keine der 41 planungsrelevanten Arten ist unter Berücksichtigung der empfohlenenVermeidungsmaßnahmen das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG abzusehen.Eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist nicht zu beantragen.“ (BÜRO KREUTZ, 2010, S. 6).3.3.5. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung„Der Wirkraum der Vorhaben wurde auf 300 m abgegrenzt, zudem werden potenziell Beeinträchtigungenvon Lebensräumen im weiteren Umfeld (z. B. über Fließgewässer) betrachtet. Alle der dieserVerträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegenden Vorhabensbereiche auf dem Drachenfelsplateauincl. „Bauandienung-Kutschenweg“, der geplanten Erdgasleitung sowie des zu sanierenden Eselswegsliegen im FFH-Gebiet „Siebengebirge“, aber nicht innerhalb von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT).Sie grenzen lediglich zum Teil an diese an. Eine direkte Beanspruchung von FFH-LRT istvorhabensbedingt weder dauerhaft noch temporär (z. B. als Baustelleneinrichtungsfläche) vorgesehen.Eine unmittelbare Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch die direkte Inanspruchnahme kanndem zu Folge ausgeschlossen werden.Da am Drachenfels aufgrund seiner exponierten Lage sowie der zum Teil sensiblen Lebensräume (z.B. Felslebensräume) auch stärkere Auswirkungen durch indirekte Auswirkungen wie optische undakustische Emissionen oder Stoffeinträge zu erwarten sind, ist die Durchführung eines umfangreichenMaßnahmenpakets (Schadensbegrenzungsmaßnahmen) notwendig, um eine Erheblichkeit vonBeeinträchtigungen auf Lebensräume und Arten der Anhänge I und II sowie weiterer in den SchutzundEntwicklungszielen genannter Arten ausschließen zu können.Von besonderer Relevanz sind die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Stoffeinträgen inLebensraumtypen und in potenzielle Lebensräume von FFH-relevanten Arten, von akustischen undoptischen Emissionen (incl. bau- und betriebsbedingte Beleuchtung der Vorhabensbereiche) sowie dieVermeidung bau-, anlage- und betriebsbedingter direkter Tötungen. Im Hinblick auf das Vorkommender Mauereidechse im Bereich des Kutschenwegs werden insbesondere für sie artspezifischeSchadenbegrenzungsmaßnahmen angegeben, die sowohl Tötungen verhindern, als auch denLebensraum der Art erweitern und ergänzen sollen und so zu einer Verlagerung eines Teils derIndividuen führen sollen. Durch diese Maßnahmen können auch Beeinträchtigungen vermindert oderausgeglichen werden, zu denen die Sanierung der Burgruine führte.Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kann trotz derSchadensbegrenzungsmaßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Obwohl ein Stoffeintrag ausden Vorhabensbereichen in umgebende Lebensräume stark vermindert wird, kann dieser jedoch nichtvöllig ausgeschlossen werden. Stoffeinträge treten aber nur kurzfristig während der Bauphase auf, sodass bei Durchführung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigungausgeschlossen werden kann. Zudem liegen die besonders empfindlichen Felslebensräume (FFH-LRT8210) in größerer Entfernung zum Vorhabensbereich auf dem Drachenfelsplateau und zudem südlichbzw. südwestlich des Plateaus, also entgegen der Hauptwindrichtung. Ein geringer Eintrag ist vorallem in den LRT entlang des Kutschenwegs zu erwarten, auch hier wird aber durch Einhaltung desIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 25


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Schritttempos und zum Teil durch Staubschutzzäune eine erhebliche Beeinträchtigung vermieden. DieSchlucht- und Hangwälder rund um das Plateau werden aufgrund der Vermeidung von Staubentwicklungendurch den Abriss und Neubau des Restaurants sowie durch weitere Maßnahmenebenfalls nicht erheblich beeinträchtigt. Um einen längerfristigeren Stoffeintrag zu vermeiden ist hierzudem vorgesehen (vgl. auch Mauereidechse), die Vegetation (Verbuschungsstadien mit zahlreichenStörungszeigern) samt Oberboden und abgelagertem Staub nach dem Abriss im Umkreis von etwa 15-20 m zu entnehmen und nährstoffarme Felslebensräume zu entwickeln. Eine erhebliche Beeinträchtigungvon FFH-Lebensraumtypen durch Stoffeinträge kann also vermieden werden.Die in den FFH-LRT oder in deren Umfeld auftretenden charakteristischen Arten können ebenfallsvorhabensbedingt betroffen sein. Neben Stoffeinträgen in ihre Lebensräume werden aber auch weitereWirkfaktoren wie akustische Störungen (z. B. Baulärm), optische Effekte (z. B. Beleuchtung vonRestaurant, Plateau, Baustellen), Erschütterungen oder die direkte Verletzung oder Tötung im Rahmender Schadensbegrenzungsmaßnahmen minimiert. Alle baubedingten Wirkfaktoren incl. der möglichenBeeinträchtigungen durch die Bauandienung treten aber nur temporär auf und können überwiegendaußerhalb der Hauptaktivitätszeit der FFH-relevanten Arten sowie der Charakterarten durchgeführtwerden. Zudem sind in Bezug auf akustische und optische Störungen auch die bestehendenVorbelastungen zu betrachten, die im Bereich des Drachenfels aufgrund der vorhandenen Beleuchtungund der intensiven touristischen Nutzung als erheblich einzustufen sind.Die Beleuchtung des Restaurants und des Plateaus sowie die Gestaltung des Restaurants könnenpotenziell auch zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Die Gefahr des Vogelschlags an Scheibenoder Glasfronten des Restaurants wird aber durch eine entsprechende Strukturierung des Glasesvermieden bzw. vermindert, so dass diese potenzielle Beeinträchtigung nicht als erheblich einzustufenist. Zudem ist das Risiko des Vogelschlags an den strukturlosen großen Glasscheiben des bestehendenRestaurants im Vergleich zum geplanten Gebäude als höher einzustufen. Auch in Bezug auf dieoptischen Effekte sind neben der touristischen Nutzung auch die Auswirkungen der bestehendenBeleuchtung in die Betrachtung einzubeziehen. Die Verwendung spezieller Lampen sowie die Art undAusrichtung der Leuchten vermindern zudem potenzielle Beeinträchtigungen von nachtaktivenFledermaus-, Schmetterlings- und Käferarten, so dass auch eine erhebliche Beeinträchtigung durchoptische Effekte ausgeschlossen werden kann.Einen besonders zu beachtenden Aspekt bildet die mögliche direkte Tötung von Individuen z. B. durchden Abriss des Restaurants oder den Baustellenverkehr. Am Restaurant konnten im Rahmen derFledermauskartierung aber keine Quartiere festgestellt werden und die Maßnahmen werden außerhalbder Brutzeit durchgeführt, so dass es auch nicht zu einer Tötung von Vogelarten kommt. Im Bereichder „Bauandienung-Kutschenweg“ sind zudem weitere Maßnahmen zu treffen. Eine direkte Tötungdurch das Überfahren von Tieren durch LKW auf dem Kutschenweg kann bei nichtflugfähigen,mobileren Arten wie z. B. Mauereidechse und Schlingnatter durch die Einhaltung des Schritttemposnahezu vermieden werden, auch wenn es – wie auch durch den bestehenden Verkehr – zurvereinzelten Tötung kommen kann. Bei charakteristischen Käferarten, Schnecken oder sonstigenlangsameren Wirbellosen wird hierdurch eine Verminderung erreicht, ein gelegentliches Überfahrenvon einzelnen Tieren auf der Straße kann aber nicht zu erheblichen Auswirkungen auf die Populationdieser Wirbellosen führen, weshalb auch eine erhebliche Beeinträchtigung dieser charakteristischenArten durch eine mögliche Tötung ausgeschlossen werden kann. Das vorgeschriebene Schritttempoverhindert zudem Kollisionen mit Vogel- oder Fledermausarten.Speziell für die Mauereidechse, die sich – vermutlich aufgrund der Sanierung der Burgruine im Jahr2009 – mit einigen Tieren im Bereich der Mauer am oberen Kutschenweg aufhält, sind weitereSchadensbegrenzungsmaßnahmen durchzuführen. Schädigungen dieses Teillebensraums der Artwerden durch einen Anfahrtsschutz vermieden. Oberhalb der Mauer werden außerhalb derangrenzenden FFH-LRT an mindestens drei Standorten bestockte Flächen (nicht standortgerecht)geöffnet und als Lebensraum für die Art hergestellt. Zudem soll schon nach dem Abriss desRestaurants, also vor dem Aktivitätsbeginn der Art im Frühjahr, ein etwa 10-15 m breiter Saum umdas Plateau samt Vegetation und Oberboden geräumt werden, um auch hier offene FelslebensräumeIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 26


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010herzustellen, die der Art einen Lebensraum bieten. Dadurch wird der Art ein neuer Lebensraumangeboten, so dass Individuen aus dem Bereich der Mauer abwandern können und so die Gefahr einerdirekten Tötung durch den LKW-Verkehr weiter vermindert wird. Im Zusammenwirken mit demvorgeschriebenen Schritttempo ist eine Beeinträchtigung der Art bei Umsetzung des umfangreichenMaßnahmenpakets durch direkte Tötungen oder Beeinträchtigungen des Lebensraums ebenfalls nichtals erheblich einzustufen.Eine Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II derFFH-Richtlinie sowie von weiteren in den Schutz- und Erhaltungszielen aufgeführten und deshalb fürdas Schutzgebiet maßgeblichen Arten kann einzeln betrachtet vorhabensbedingt ausgeschlossenwerden. Summationswirkungen mit anderen Projekten, die zu einer Erheblichkeit von möglichenBeeinträchtigungen führen können, sind ebenfalls nicht ersichtlich, da lediglich die Sanierung derBurgruine zu einer Beeinträchtigung einer FFH-relevanten Art (Mauereidechse) führte und keineweiteren Beeinträchtigungen durch andere Projekte zu erwarten sind. Die Beeinträchtigung derMauereidechse durch die Sanierung der Burgruine wird aber im Rahmen der Schadensbegrenzungsmaßnahmenzu den hier betrachteten Vorhaben zumindest teilweise kompensiert. Durch die dieserVerträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegenden Vorhaben kommt es nicht zu einer erheblichenBeeinträchtigung, aufgrund der Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind auch mögliche Beeinträchtigungenin Summation mit dem bereits durchgeführten Projekt „Sanierung der Burgruine“ nicht alserheblich einzustufen.Sowohl für sich, als auch in Summation mit anderen Projekten oder Plänen, kann eine Erheblichkeitvon Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie sowie von weiteren in den Schutz- und Erhaltungszielen aufgeführten und deshalb für dasSchutzgebiet maßgeblichen Arten ausgeschlossen werden.“ (NATURGUTACHTEN O. TILLMANNS, 2010,S. 88 ff.)3.4. Landschaftsbild3.4.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’Der architektonische Entwurf führt zu einer Neudefinition und -gestaltung des öffentlichen Raumesauf dem Drachenfelsplateau, der mit dem integrierten hochbaulichen Konzept das Landschaftsbildaufwertet und den Besuchern ein neues Landschaftsempfinden mit neuen Blickbeziehungen in dasRheintal und das Siebengebirge ermöglicht. Dabei bewirken der Rückbau des Restaurants und derNeubau eines dezenten Baukörpers eine Zurücknahme der Gebäude auf dem Drachenfels, wodurch diefernsichtwirksame Lage des Drachenfels eine bedeutende Aufwertung erfährt. Zudem rückt dieBurgruine intensiver in das Blickfeld des Betrachtes aus der Ferne.3.4.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Mit der Nutzung des Kutschenweges sind keine Eingriffe verbunden, die zu einer dauerhaftenVeränderung des Landschaftsbildes führen. Es werden keine landschaftsbildprägenden Bäume oderStrukturen zerstört oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt. Das Baustellenlager, die Ausweichbuchten,die verstaubten Vegetationsstrukturen und der erhöhte LKW-Verkehr können im unmittelbarenBereich des Kutschenwegs das Landschaftsbild zeitweise beeinträchtigen. Nach Beendigung derBaumaßnahmen werden die beanspruchten Flächen jedoch wieder hergestellt.3.4.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten, da die Leitung unterirdisch verlegtwird.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 27


4. Sicherungs-, Schutz- und VermeidungsmaßnahmenLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Die nachfolgend aufgelisteten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind zurReduzierung der auftretenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Eingriffswirkungen zumVorhaben umzusetzen.In Zusammenarbeit mit dem Biologen O. Tillmanns wurden einerseits die für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wichtigen Schadensbegrenzungsmaßnahmen abgestimmt. Andererseitswerden ergänzend im Rahmen des Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s bezogen auf die jeweiligenEingriffsbereiche sämtliche, während und nach der Baumaßnahme zu berücksichtigenden Maßnahmendefiniert:Einzelne mit [...] gekennzeichnete Maßnahmen sind in den Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänenzur ‚ Eingriffsbereich Bauandienung - Kutschenweg’ & ‚Gasleitung’ (BKM-Pläne Nr. 1.1, 1.2)und im Maßnahmenplan Nr. 3 ‚Eingriffsbereich Drachenfelsplateau – B-Plangebiet Nr. 10/32’ gekennzeichnet.4.1 Baubedingte Maßnahmen4.1.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’1. [A 1] Jahreszeitliche Bauzeitenbeschränkung Drachenfelsplateau und Kutschenweg – Abbruchund somit wirkintensivstes Vorhaben während der Wintermonate (November bis Februar)außerhalb der Hauptaktivitätszeit potenziell betroffener Arten (Vegetationsbestände,Schmetterlingsfauna, Mauereidechsenpopulation sowie potenziell auftretende Vogel- undFledermausvorkommen). (Kennzeichnung s. Maßnahmenplan Nr. 3)2. [A 2] Verminderung Erschütterungen Drachenfels – Einsatz von Abbruchzangen /-schere zurReduzierung von baubedingten Erschütterungen zum Schutz der Mauereidechse im Bereich desPlateaus sowie von Arten, die in den südlich des Plateaus liegenden Felslebensräumen potenzielle(Teil-)Habitate finden (Fledermausarten, Mauer- und Zauneidechse, Schlingnatter).(Kennzeichnung s. Maßnahmenplan Nr. 3)3. Verminderung Stoffeinträge Drachenfelsplateau – Verminderung der Staubbelastungen (Schutzder Mauereidechsen, der Vegetation und der Schmetterlinge sowie aller umliegenderBiotopstrukturen). Einsatz eines Wassersprühgerätes zur Verringerung der Staubentwicklung,dabei ist das gebrauchte Wasser aufzufangen und zu entsorgen. Ein Abfließen in die angrenzendenVegetationsstrukturen ist zu verhindern. Zudem Gewährleistung einer Baustellensauberkeit durchtägliches Beseitigen der baubedingten Abfälle (z.B. Mörtel, etc.) und Lagerung von verwehbarenMaterialien nur in festen Containern oder abgeschlossenen Räumen, um Verwehungen in denumliegenden Landschaftsraum zu vermeiden. Durch das Maßnahmenpaket können Stoffeinträge indie direkte Umgebung, in weiter entfernte Lebensräume sowie in umliegende Fließgewässervermieden oder soweit vermindert werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumenund Arten verhindert werden.4. Zur zusätzlichen Verminderung von Staubeinträgen in die Umgebung des Drachenfelses währendder Bauzeit ist an windarmen Tagen die Aufstellung eines Bauzaunes mit Vlies zu veranlassen.5. [A 3] Vermeidung direkter Beeinträchtigung von Arten – Spezielle Schutzmaßnahmen für dieMauereidechse an der Mauer am Kutschenweg nördlich des Plateaus (Schutz der Mauer und desdirekt vorgelagerten Lebensraums durch Installation eines Anfahrtsschutzes in Form von dickenBaumstämmen,Beschränkung der Geschwindigkeit des Baustellenverkehrs auf Schritttempo zur Vermeidungdirekter Tötungen von Individuen durch Überfahren oder Kollisionen (Reptilien, Wirbellose wiez.B. Käfer, Schmetterlinge). (Kennzeichnung s. BKM-Plan Nr. 1.2 und Maßnahmenplan Nr. 3)Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 28


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.20106. Die Mauer am oberen Kutschenweg zum Drachenfelsplateau (Lebensraum der Mauereidechse) istvor jeglichen Beschädigungen zu schützen (siehe auch Pkt. A 3 Anfahrtsschutz). Im Falle vonSchäden ist eine Sanierung ohne Neuverfugung so bald als möglich vorzusehen.7. [S 1] Schutz des vorhandenen alten Spitzahorns (Höhlenbaum) im Bereich des Obelisken mitentsprechenden Stammschutz- und Wurzelschutzmaßnahmen (gemäß DIN 18 920) während dergesamten Bauzeit auf dem Drachenfelsplateau (Kennzeichnung s. Maßnahmenplan Nr.3).8. Tageszeitliche Bauzeitenbeschränkung – Eine Beleuchtung der Baustellen Drachenfelsplateau istnur in den Wintermonaten notwendig, also außerhalb der Hauptaktivitätszeit der meisten potenziellbetroffenen Arten. Eine nächtliche Beleuchtung, die auch während der Sommermonate am spätenAbend oder nachts das Arbeiten ermöglichen könnte, ist dringend zu unterlassen, um einekumulierende Wirkung mit der Beleuchtung der Burgruine zu unterbinden.9. Art der Baustellenbeleuchtung – Wenn ein abendliches Beleuchten der Baustellenbereichenotwendig ist, sind die entsprechenden Bereiche so zu bestrahlen, dass möglichst geringeLichtemissionen in die Umgebung bzw. in Richtung des Himmels entstehen. In der Regelgewährleistet dies eine Beleuchtung von oben auf die Bereiche der Baustelle hinab. Hierzu sindStrahler zu verwenden, die einen geringen Ausgangswinkel besitzen und so wenig Licht in dieweitere Umgebung abstrahlen. Durch die Maßnahmen werden Beeinträchtigungen von ziehendenVogelarten, von Insekten (v. a. Nachtfalter, Käfer) und dadurch auch von Fledermäusenvermindert. Wenn notwendig nur im selben Zeitkorridor wie die Burgruinenbeleuchtung zulassen.10. Sorgsamer Umgang mit dem geringen Flächenangebot zur Lagerung und zur Umsetzung derBaumaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau. Eine Ausuferung in geschützte Bereiche ist zuunterbinden, (dazu einen Flächenmanagementplan gekoppelt mit dem Bauzeitenplan erstellen).11. Vorsichtiges Arbeiten im anstehenden Untergrund des Drachenfelses ist geboten, da der Kampfmittelräumdienstaufgrund des hohen Eisengehalts des Trachyts nur eingeschränkt sondieren kann.4.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’ und ‚Gasleitung’12. [A 4] Jahreszeitliche Bauzeitenbeschränkung Erdgasleitung – Verlegung Erdgasleitung imSeptember/Oktober nach der Hauptaktivitätszeit potenziell betroffener Arten(Vegetationsbestände, Schmetterlingsfauna und Mauereidechsenpopulation (Kutschenweg) sowiepotenziell auftretende Vogel- und Fledermausvorkommen). (Kennzeichnung s. BKM-Plan Nr. 1.2)13. [A 5] Verminderung Stoffeinträge Kutschenweg – Installation von Staubfangzäunen (mit Vliesoder Folie bespannter 1 m hoher Bauzaun) im Bereich der innenliegenden Böschungsflächen desDechen-Denkmals sowie der Außenböschung zum Schutz von Lebensräumen und ihren Arten. Beider Anbringung von Staubfängen (beidseits der Straße) sollte darauf geachtet werden, dass diesefür nicht flugfähige Arten wie Amphibien, Reptilien oder Wirbellose nicht als Barriere fungieren.Deshalb ist sicherzustellen, dass Kleintiere unter dem Staubschutz hindurchkriechen können(Staubfangzäune nicht eingraben! Auf Bodenfreiheit achten!). (Kennzeichnung s. BKM-PlanNr. 1.2)14. [S 2] Schutz des vorhandenen Baumbestandes entlang des Bauandienungsweges (Kutschenweg),der Trasse der Gasleitung sowie randlich zur Baustellenlagerfläche mit entsprechenden Stammschutzmaßnahmen.Vor Beginn der Bauarbeiten muss an den tangierten Bäumen und Sträuchernein fachgerechtes Aufbinden im Kronenbereich (nur in Facharbeit) erfolgen, damit keine Schädenan den Pflanzen entstehen können. Sollten dennoch Schäden im Kronenbereich auftreten, sinddiese fachgerecht zu versorgen, um ein Eindringen von Keimen und Schädlingen zu verhindern.Seitenäste sind wenn nötig zurück zu schneiden (kein Kastenschnitt); Die konkrete Umsetzung derStammschutzmaßnahmen ist nach Begehung in der Örtlichkeit zu bestimmen. (Kennzeichnung s.BKM-Plan Nr. 1.1 und 1.2).Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 29


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.201015. Vermeidung direkter Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume – Beschränkung von Ausweichbuchtenauf faunistisch/floristisch wenig wertvolle Flächen. Eine Entnahme von Gehölzen ist nichtzulässig.16. Vermeidung direkter Beeinträchtigungen von Arten – Beschränkung der Geschwindigkeit desBaustellenverkehrs am oberen Kutschenweg auf Schritttempo zur Vermeidung direkter Tötungenvon Individuen durch Überfahren oder Kollisionen (alle europäischen Vogelarten, alleFledermausarten, Amphibien und Reptilien, Wirbellose wie z. B. Käfer, Schmetterlinge).17. [B 1] Baustellenlagerfläche (ca. 1.000 m²) am unteren Kutschenweg nordwestlich der Hirschburgauf vorhandener Ackerfläche ist entsprechend herzustellen (Oberboden abschieben und seitlichlagern, Geotextil flächig verlegen und Schotter aufbringen). Die Betankung der Maschinen ist nurauf asphaltierter Fläche zulässig (vorh. Straßenfläche). Eine Flächeninanspruchnahme derangrenzenden Waldbereiche ist nicht zulässig. Diese sind durch einem unverrückbaren Bauzaunmit bespannter Folie vor Staubeinträgen zu schützen. Die Baustellenlagerfläche ist insgesamt miteinen unverrückbaren Bauzaun einzufassen.18. [B 2] Schutz der Außenkurve der Kutschenweges am Dechen-Denkmal vor Befahrung mittelseiner temporären Leitplanke unmittelbar am Straßenrand (fehlende Standsicherheit der unterhalbbefindlichen Natursteinmauer), welche bereits im Rahmen der Baumaßnahme an der Mittelstationaufgestellt wurde (Übernahme dieser Maßnahme) (Kennzeichnung s. BKM-Plan Nr. 1.2)19. Baumaterialien sind zur Verhinderung großflächiger Einträge von Schadstoffen auf befestigtemUntergrund (Lagerplatte oder mit Geotextil abgedeckte Fläche) zentral zu lagern.20. Regelung der Tal- und Bergfahrten von Fahrzeugen mittels Funk oder Ampel (Einbahnverkehr),damit eine Befahrung nur innerhalb der befestigten Straßenfläche gewährleistet bleibt. Bezüglichdes sonstigen vorhandenen Verkehrs (zur Hirschburg) ist eine Regelung mittels Ampelschaltungam unteren Kutschenweg anzudenken.21. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind entlang des Kutschenweges randlich aufgeschobeneBodenerhöhungen (Erdmaterial) abzuräumen, um Lebensraum der krautigen Pflanzen wiederherzustellenund eine Neubesiedelung zu ermöglichen (von Neuansaaten ist abzusehen).22. Nach Beendigung der Baumaßnahmen: Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen(Baustellenlagerfläche, temporär angelegte LKW-Ausweichbuchten); Entfernung der vorhandenenUnrat-, Bauschutt- und sonstigen Ablagerungen und Lockerung der Flächen, z. B. durchNeuanlage von Ackerflächen, Straßenrandbereiche. Bei Rückführung in die zuvor vorhandeneBiotopstruktur u. a. Verwendung der zuvor seitlich gelagerten Plaggen und des zugehörigenseitlich gelagerten gewachsenen Bodens.23. Eventuell entstandene Bodenverdichtungen sind fachgerecht zu beseitigen.4.1.2. Allgemeine baubedingte Maßnahmen24. Schutz vorhandener angrenzender Gehölzbestände nach DIN 18 920 (Es muss ein geeigneterAbstand vom Wurzelteller vorhandener angrenzender Bäume und Sträucher eingehalten sowie derKronenbereich betroffener Pflanzen geschont werden.), ZTV-Baumpflege, RAS-LP4 (Richtlinienfür die Anlage von Straßen – Schutz von Bäumen).25. Ggf. noch ausstehende notwendige Baumfällarbeiten oder Strauchrodungen sind auf ein baulichunbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und sollten aufgrund des Brut- und Niststättenschutzesin der Zeit vom 1.10. bis 28.2. durchgeführt werden, um Störungen und Irritationen der Artendurch Lärm und Fahrzeugbewegungen zu vermeiden.26. Lärmminderung Drachenfelsplateau, Kutschenweg, Erdgasleitung – Einsatz lärmgedämpfterMaschinen zur Reduzierung der Lärmbelastung bei den Bau- und Rückbaumaßnahmen auf demPlateau. Einsatz von lärmarmen Maschinen im Bereich der Erdgasleitung, die auf dem aktuellenStand der Technik sind. Transportfahrzeuge (Baustellenverkehr) haben dem aktuellen Stand derTechnik zu entsprechen und sollten keinen über das notwendige Maß reichenden Lärm erzeugen.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 30


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.201027. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Baumaßnahmen grundsätzlich so gering wie möglich zuhalten. Die Fahrzeugbewegungen sind auf ein unbedingt nötiges Maß zu reduzieren.28. Einsatz von Baugeräten, die nur mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl bestückt sind, um beiUnfällen oder Versagen keine belastenden Stoffeinträge in die Umgebung zu verursachen.29. Der sorgsame Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel,Farben, Lösungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.) ist festzuschreiben. Lagerung auf befestigtemUntergrund. Betankung der Geräte nur auf befestigten Flächen.30. Beachtung der Auflagen der DIN 18915 hinsichtlich des Bodens als Pflanzenstandort.31. Bei den Baumaßnahmen sind Aborte mit entsprechender Entsorgung durch Spezialfirmen zustellen und zu warten. Zufahrtswege zur Wartung vorgeben.32. Das Baustellenlager und die Baustelle selbst sind gegen Vandalismusangriffe zu sichern, damitUnbefugte keine gefährdenden Stoffeinträge verursachen können (Kraftstoffe, Öle, Baumaterialienetc.).33. Das Verbrennen von überflüssigen Baumaterialien und Rückständen ist gegen Strafandrohunguntersagt.34. Rechtzeitige Besucherlenkung der Erholungssuchenden (Information zur zeitlich eingeschränktenNutzung des Eselsweges, des Kutschenweges, des Drachenfelsplateaus sowie des Aufweges zurBurgruine).35. Anbringung von Anseilankern für die Pflege der freigestellten Felsplateaubereiche vor den neuenSitzterrassen.4.2 Anlagebedingte Maßnahmen4.2.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’36. [A 6] Vermeidung direkter Beeinträchtigungen von Arten – durch Freistellen des westlichenHangbereiches am Beginn des Aufweges zur Burgruine durch die Wegnahme des Efeu-Bewuchsessowie einzelner Ahorn-Sprösslinge bis auf den anstehenden Fels (Spätsommer 2010). Schaffungvon weiterem Rückzugsraum für die Mauereidechse. Erweiterung des Lebensraums oberhalb derMauer vor Eingriffszeitpunkt (Drachenfels-Abbruch und Verlegung Gasleitung) und somitVerlagerung eines Teils der Population bzw. von Individuen (Kennzeichnung s. . BKM-PlanNr. 1.2 und Maßnahmenplan Nr. 3).37. [A 7] + [A 8] Optimierung der Lebensräume in und angrenzend zum Plangebiet in denWintermonaten 2010/11 zur Schaffung weiterer Rückzugsräume für die Mauereidechse undInsekten (z.B. Käfer und Schmetterlinge) im Rahmen der Kompensation (siehe dazu ausführlicherKapitel 6.1.1. und 6.2.1. des LBP) (Kennzeichnung s. Maßnahmenplan Nr. 3)38. Wenn möglich Wiederverwendung von vorhandenem, abgebrochenem Material des 70er Jahre-Baus sowie Verwendung der Kiesschüttungen auf den Flachdächern als Füllmaterial imUntergeschoss des neu zu gestaltenden Drachenfelsplateaus. Bei Verwendung vonRecyclingmaterial ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.4.2.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’ und ‚Gasleitung’39. Reduzierung künftiger Fahrten von Gefahrgut-Transporten zum Drachenfelsplateau (bisherregelmäßige Anlieferung von Heizöl und Flüssiggas) aufgrund der Verlegung einer Gasleitung vonder Mittelstation bis zum Restaurant auf dem Drachenfelsplateau und damit Verminderung derBeeinträchtigung vorhandener Arten und umliegender Biotopstrukturen sowie Verminderungpotenzieller Verschmutzungen (insbesondere Boden, Wasser, Luft).40. Verminderung des Eingriffs in die vorhandenen Biotopstrukturen durch Verlegung der Gasleitungim Trassenverlauf der vorhandenen Wasserleitung zwischen Schloss Drachenburg und Drachenfelsplateau.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 31


4.3 Betriebsbedingte Maßnahmen4.3.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10/32’LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.201041. Vermeidung direkter Beeinträchtigungen von Vogelarten am Restaurant – Der geplante Glasbaubirgt die Gefahr des Vogelschlags, der zur Beeinträchtigung oder Tötung von Individuen führenkann. Aufgrund der exponierten Lage des Drachenfels sind an der Gebäudehülle entsprechendeVorkehrungen zur Vermeidung bzw. deutlichen Minderung des Vogelschlags zu treffen.Die von dem Architekturbüro „pool 2“ vorgesehenen Maßnahmen zur Strukturierung der Glasfrontenbzw. -körper, wie:1. Gebäudehülle mit einem im Scheibenzwischenraum integrierten Sonnenschutz (z.B. Metallgewebe,etc.).2. Bedruckte Glasfassade mit nach außen deutlich wahrnehmbarer gestaltprägender Bedruckung3. Gebäudehülle mit im Scheibenzwischenraum angeordneten Photovoltaik-Elementen (Glas-Glas-Module) in freier Anordnung4. Feststehende Hülle (z.B. Metallgewebe) vor der Ganzglasfassade als Doppelfassadekönnen eine entsprechende Wirkung erzielen und sind gemäß den Angaben bautechnischumzusetzen. Im Zuge der Konkretisierung der Planung ist die Art der Fassadenform zwecksVogelschutzes im B-Plan durch eine entsprechende Festsetzung zu sichern.42. Betriebsbedingte Beleuchtung des Restaurant und der umliegenden Anlage Drachenfelsplateau –Die Innen- und Außenbeleuchtung des Restaurants ist auf das notwendige Maß zu reduzieren.Sowohl aus dem Inneren des Gebäudes als auch durch die Außenbeleuchtung sollte eine direkteAnstrahlung des Himmels oder der weiteren Umgebung vermieden werden. Dies wird gewährtdurch einen entsprechenden Abstrahlwinkel der Außenbeleuchtung. Bei einer gewöhnlichenBeleuchtung der Innenräume ist dies normalerweise nicht der Fall. Im Falle des geplantenGlasbaus ist aber auch bei der Innenbeleuchtung speziell auf Lichtemissionen aus dem Inneren zuachten. Durch die Maßnahmen werden Beeinträchtigungen von ziehenden Vogelarten, vonInsekten (v. a. Nachtfalter, Käfer) und dadurch auch Fledermäusen vermindert. Die äußereBeleuchtung des Restaurants sowie die Beleuchtung der umliegenden Flächen sollten durchNatriumdampf-Hochdrucklampen geschehen, um Beeinträchtigungen auf Nachtfalter undKäferarten erheblich zu reduzieren.Das Beleuchtungskonzept der Freianlagen („plandrei“ Landschaftsarchitekten) sieht 2 Mastleuchtenan der Bergstation und Einbauleuchten in der Innenseite der Umfassungsmauer desPlateaus vor. Die naturschutzfachlichen Empfehlungen der LANUV (Natur in NRW 4/07, S. 46-48) sind bei der Konzeptionierung berücksichtigt worden und bei der weiteren Planung zubeachten. Die Art der Beleuchtung ist gemäß den naturschutzfachlichen Vorgaben im B-Plandurch eine entsprechende Festsetzung zu sichern.43. Festlegung klarer Regelungen hinsichtlich des Umganges und der Durchführung von Veranstaltungenim Freien – Aufgrund von Brutzeiten sind Veranstaltungen ausschließlich in denSommermonaten vom 21. Juni bis 22. September zulässig (zeitliche Beschränkung: Juni/Juli bis 22Uhr, August bis 21 Uhr, September bis 20 Uhr).Feuerwerke und lärmintensivere Veranstaltungen im Freien sind zu unterbinden. Die Maßnahmenzur Reduzierung der Störwirkungen sind über geeignete Festsetzungen im B-Plan zu sichern.Sicherung zur Einhaltung der Festsetzungen zudem durch Abschluss einer Vereinbarung zwischenEigentümer, Veranstalter, Unterer Bauaufsichtsbehörde und Unterer Landschaftsbehörde RSK.Der Betreiber der Anlage hat seine Gäste über die Vorgaben bei der Durchführung von Veranstaltungenim Freien hinzuweisen.Die aufgeführten Sicherungs-, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind als verbindlicheBestandteile in die Ausführungsplanung und die zu erstellenden Ausschreibungen aufzunehmen. ImÜbrigen wird auf die Vorschriften gemäß DIN 18920 verwiesen, die ebenfalls als verbindlich geltenund entsprechend in die Ausführungsplanung und Ausschreibungen aufzunehmen sind.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 32


5. Konflikte, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Bilanzen)5.1. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierungen (Biotopwertermittlung)5.1.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10 /32’LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Die Gestaltungsmaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau sollen im Rahmen des Bebauungsplanesplanungsrechtlich abgesichert werden. Als Bestandteil des Gesamtprojektes werden die mit denFestsetzungen im Bebauungsplan einhergehenden Neugestaltungs- und Neubaumaßnahmen in dervorliegenden Eingriffsbilanzierung berücksichtigt. Der Eingriffsbereich erstreckt sich daher innerhalbder Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und hat eine Fläche von 4.885 m².5.1.1.1. Ist-Zustand - Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10 /32’Die Biotoppunktwertermittlung der Bestands-Biotoptypen kann dem Anhang (Kap. 8) entnommenwerden. Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgte in Kapitel 2.2.5., die Darstellung kann demBestands- und Konfliktplan Nr. 2 im Anhang entnommen werden.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]Waldrand mit reichem Baumholz,standorttypisch, geringesBaumholzFläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]BD51 17 67 1.139standorttypische Einzelbäume, geringesBaumholz BF31* 14 60 840standorttypische Einzelbäume, mittleresBaumholz BF32* 15 250 3.750standorttypische Einzelbäume, starkesBaumholz BF33* 18 90 1.620anstehender Fels mit Gehölzbewuchs GH 15 102 1.530Gleisanlagen HD4 3 190 570Grünfläche geringer Ausdehnung,Spielplatz, Sand HM51 3 75 225Grünfläche geringer Ausdehnung,Ziergehölze HM52 11 246 2.706Mauern mit Fugen, mit Fels- undRuderalfluren HN811 16 10 160Ruderalfluren HP7 15 62 930versiegelte Straßen-, Platz- undGebäudefläche HY1 0 4.130 0Straßen-, Wege.- und Platzflächen,unbefestigt oder geschottert HY2 3 3 9Summe Ist-Zustand 13.479* Einzelbäume werden überständig gerechnet: (BF31: 30 m², BF32: 50m², BF33: 90 m²)Der Biotoptypenbestand auf dem Drachenfelsplateau hat derzeit einen Biotopwert von 13.479 BW-Punkten.5.1.1.2. Soll-Zustand - Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau - B-Plangebiet Nr. 10 /32’Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan wird der anzunehmende Soll-Zustand im Plangebietdefiniert. Als Grundlage für den B-Planentwurf dient der landschaftsplanerisch-architektonischeWettbewerbesentwurf der Architekten ‚Pool 2’ und der Landschaftsarchitekten ‚plandrei’.Im ‚Sonstigen Sondergebiet’ (SO) wird für die Bauflächen (denkmalgeschützter Hotelbau mitBergterrasse und geplanter Neubau) eine GRZ von 1,0 festgesetzt, um das Ergebnis desdurchgeführten Wettbewerbes planungsrechtlich umsetzten zu können. Die Freiflächengestaltung siehteine Sitzstufenanlage vor, deren Terrassen- und Aufenthaltsflächen in Kleinsteinpflaster angelegtwerden sollen (‚Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Fußgängerbereich’). DerIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 33


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Kutschenweg (‚Öffentliche Straßenverkehrsfläche’) bekommt eine neue Asphaltierung, dieWartebereiche der Bahnanlage (‚Private Bahnanlage’) werden ebenfalls neu angelegt und gehenfließend in den Kolonnadengang über. Die Zielbiotope werden gemäß den angeführten Festsetzungenals versiegelte Flächen (HY1) eingestuft. Die Gleiskörper der privaten Bahnanlage bleiben bestehen(HD4). Die Festsetzungen zur weiteren Gestaltung des Plangebietes sehen den Erhalt des Spitzahorn(BF33) am Obelisken (Landssturmdenkmal) sowie die Aufwertung von Flächen nördlich derBergterrasse vor, die als Lebensraum für die Mauereidechse optimiert werden sollen und als ‚Flächenfür Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetztwerden. Geplant sind die Rücknahme des Bewuchses auf der Pflanzbeetfläche und unterhalb desFelshangs (GH) unter Belassung der standorttypischen Gebüsche (BB1), die Anlage einerspaltenreichen Trockenmauer (HL) als zusätzlicher Rückzugsraum für die Mauereidechse und dieWiederherstellung von Felsstandorten mit trockenwarmen Vegetationsstrukturen (DG1.1) zurVerbesserung der Lebensraumqualitäten wärmeliebender Arten. Zudem soll nach Beendigung derBaumaßnahmen die Mauer entlang des Kutschenwegs von ruderalem Bewuchs freigestellt werden(HN811).Die Biotoppunktwertermittlung der Zielbiotope kann dem Anhang (Kap. 8) entnommen werden. DieZielbiotope werden im Maßnahmenplan Nr. 3 des Anhangs dargestellt.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]Fläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]Sonstige Sondergebieteversiegelte Gebäudefläche HY1 0 1.028 0Verkehrsflächenversiegelte Straßenfläche HY1 0 178 0versiegelte Platzfläche HY1 0 3.077 0versiegelte Fläche der privatenBahnanlage HY1 0 190 0Gleisanlagen der privaten Bahnanlage HD4 3 190 570Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaftstandorttypische Gebüsche BB1 16 50 800Fels und Felsgrus mit wärmeliebendeTrockenfluren DG1.1 27 50 1.350anstehender Fels mit Gehölzbewuchs GH 15 102 1.530spaltenreiche Trockenmauer HL 22 10 220Mauern mit Fugen, mit Felsfluren HN811 18 10 180standorttypische Einzelbäume, starkesBaumholz (Erhalt) BF33* 17 90 1.530Summe Soll-Zustand 6.180* Einzelbäume werden überständig gerechnet: (BF33: 90 m²)Nach Abschluss der Baumaßahmen hat das neu gestaltetet Drachenfelsplateaus einen Biotopwert von6.180 BW-Punkten. Die Biotopwertverluste entstehen im Wesentlichen durch eine Erhöhung desVersiegelungsgrads im Plangebiet, die mit dem Verlust von Pflanzflächen und Einzelbäumeneinhergeht.5.1.1.3. Ermittlung des KompensationsbedarfsGegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand:Ist-Zustand 13.479 BWSoll-Zustand 6.180 BWDifferenz -7.299 BWIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 34


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Aus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass die Neugestaltung des Drachefelsplateaus und derdamit verursachte Eingriff in Natur und Landschaft im Plangebiet zu 46 % ausgeglichen werden kann.Es verbleibt eine Differenz von 7.299 BW-Punkten, die anderweitig zu kompensieren ist.5.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Bauandienung der Baustelle auf dem Drachenfelsplateau soll über den Kutschenweg erfolgen. DerKutschenweg hat eine Länge von ca. 2.300 m. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen, die miteiner Verstaubung der angrenzenden Vegetationsbestände einhergehen, wurde der Eingriffskorridormit einer Breite von 10 m beidseits des Kutschenwegs angesetzt. Zudem sind die beanspruchtenFlächen für die Ausweichbuchten (LKW und Kutsche) und für das geplante Baustellenlager in dieBilanzierung aufgenommen worden.5.1.2.1. Ist-Zustand – Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Biotoppunktwertermittlung der Bestands-Biotoptypen kann dem Anhang (Kap. 8) entnommenwerden. Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgte in Kapitel 2.2.5., die Darstellung kann demBestands- und Konfliktplänen Nr. 1.1 und 1.2 im Anhang entnommen werden.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]Bauandienung KutschenwegFläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]Hainsimsen-Buchenwald AA 81 25 3.390 84.750Waldmeister-Buchenwald AA 90 27 10.214 275.778Buchen-Eichenwälder der Hügellagen AB 1 27 665 17.955Ahorn-Schlicht bzw. Hangmischwälder AG 2 31 1.327 41.137Eichen-Hainbuchenwald AQ 1 29 984 28.536Laubholzforst standorttypisch,Stangenholz oder Dickungswachstum AX 11 17 1.623 27.591Laubholzforst standorttypisch, mittleresBaumholz AX 12 19 1.081 20.539Laubholzforst fremdländischer Baumarten AX 33 17 420 7.140Laubmischbestand Stangenholz,bodenständig und nicht bodenständigeArtenAX41 14 198 2.772Laubmischbestand starkes Baumholz,bodenständig und nicht bodenständigeArtenAX42 16 794 12.704Mischbestand gering bis mittleresBaumholz, bodenständig Laub- undNadelbäumeAY12 17 678 11.526Gebüsche, Einzelsträucher,standorttypisch BB 1 16 1.632 26.112Waldrand, reiches Baumholz,standorttypisch BD51 17 55 935Baumgruppe, standorttypisch, geringesBaumholz BF 31 14 198 2.772Einzelbäume, standorttypisch, geringesBaumholz BF 31* 14 120 1.680Baumgruppe, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32 15 494 7.410Einzelbäume, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32* 15 100 1.500Baumgruppe, standorttypisch, starkesBaumholz BF33 18 1.149 20.682Einzelbäume, standorttypisch, starkesBaumholz BF33* 18 900 16.200Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 35


Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Fläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]Baumgruppe, standortfremd, mittleresBaumholz BF42 14 110 1.540Einzelbäume, standortfremd, mittleresBaumholz BF42* 14 45 630Obstbäume, mittleres Baumholz BF52* 14 200 2.800Obstbäume, starkes Baumholz BF53* 16 420 6.720artenarme Fett-Wiese, frisch-feucht EA 32 15 303 4.545Weide, mäßig trocken bis frisch EB 11 19 318 6.042Acker ohne Wildkrautfluren HA 0 8 5.734 45.872Gleisanlagen HD 4 3 805 2.415Grasfluren an Wegrändern HH 7 14 1.295 18.130Streuobstwiese HK 21 19 632 12.008Park mit altem Baumbestand HM 2 16 3.236 51.776Rasen und Zierpflanzenrabatten HM 51 7 305 2.135Ziergesträuch HM 52 11 68 748Mauern mit Fugen, mit Fels- undRuderalfluren HN811 16 14 224Mauer ohne Fugen HN 82 0 1.078 0Sonstige Ruderalfluren HP 7 15 1.267 19.005Straßenfläche, versiegelt HY1 0 12.215 0Wegefläche, geschottert HY 2.1 3 538 1.614Wegefläche, unbefestigt HY 2.2 5 480 2.400Ausweichstellen LKWLaubholzforst standorttypisch, mittleresBaumholz AX 12 19 50 950Baumreihe, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32 15 20 300Sonstige Ruderalfluren HP7 15 25 375Wegefläche, geschottert HY 2.1 3 55 165Wegefläche, unbefestigt HY 2.2 5 50 250Ausweichbuchten KutscheHainsimsen-Buchenwald AA 81 25 10 250Waldmeister-Buchenwald AA 90 27 10 270Buchen-Eichenwälder der Hügellagen AB 1 27 10 270Gebüsche, Einzelsträucher,standorttypisch BB 1 16 10 160Acker ohne Wildkrautfluren HA0 8 10 80Grasfluren an Wegrändern HH 7 14 10 140BaustellenlagerAcker ohne Wildkrautfluren HA0 8 1.020 8.160Summe Ist-Zustand 797.693* Einzelbäume werden überständig gerechnet: (BF31: 30 m², BF32: 50m², BF33: 90 m², BF42: 45m², BF52: 40 m², BF53: 70 m²)Der Eingriffskorridor entlang des Kutschenwegs hat einen Ist-Biotopwert von 797.693 BW-Punkten.5.1.2.2. Soll-Zustand - Eingriffsbereich ‚Bauandienung – Kutschenweg’Die Flächenbeanspruchungen durch die Bauandienung haben temporären Charakter. Nach Beendigungder Baumaßnahmen sind die tangierten Biotoptypen wiederherzustellen. Belastungen durchVerstaubung und Verlärmung, die die Lebensraumqualitäten der Biotope mindern, finden ihreBerücksichtigung in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, indem der Biotopwert des Soll-Zustandesum einen Biotopwertpunkt herabgesetzt wird. Die Biotoppunktwertermittlung der Zielbiotope kanndem Anhang (Kap. 8) entnommen werden.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 36


Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]Bauandienung KutschenwegLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Fläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]Hainsimsen-Buchenwald AA 81 24 3.390 81.360Waldmeister-Buchenwald AA 90 26 10.214 265.564Buchen-Eichenwälder der Hügellagen AB 1 26 665 17.290Ahorn-Schlicht bzw. Hangmischwälder AG 2 30 1.327 39.810Eichen-Hainbuchenwald AQ 1 28 984 27.552Laubholzforst standorttypisch,Stangenholz oder Dickungs-wachstum AX 11 16 1.623 25.968Laubholzforst standorttypisch, mittleresBaumholz AX 12 18 1.081 19.458Laubholzforst fremdländischer Baumarten AX 33 16 420 6.720Laubmischbestand Stangenholz,bodenständig und nicht bodenständigeArtenLaubmischbestand starkes Baumholz,bodenständig und nicht bodenständigeArtenMischbestand gering bis mittleresBaumholz, bodenständig Laub- undNadelbäumeAX41 13 198 2.574AX42 15 794 11.910AY12 16 678 10.848Gebüsche, Einzelsträucher,standorttypisch BB 1 15 1.632 24.480Waldrand, reiches Baumholz,standorttypisch BD51 16 55 880Baumgruppe, standorttypisch, geringesBaumholz BF 31 13 198 2.574Einzelbäume, standorttypisch, geringesBaumholz BF 31* 13 120 1.560Baumgruppe, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32 14 494 6.916Einzelbäume, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32* 14 100 1.400Baumgruppe, standorttypisch, starkesBaumholz BF33 17 1.149 19.533Einzelbäume, standorttypisch, starkesBaumholz BF33* 17 900 15.300Baumgruppe, standortfremd, mittleresBaumholz BF42 13 110 1.430Einzelbäume, standortfremd, mittleresBaumholz BF42* 13 45 585Obstbäume, mittleres Baumholz BF52* 13 200 2.600Obstbäume, starkes Baumholz BF53* 15 420 6.300artenarme Fett-Wiese, frisch-feucht EA 32 14 303 4.242Weide, mäßig trocken bis frisch EB 11 18 318 5.724Acker ohne Wildkrautfluren HA 0 7 5.734 40.138Gleisanlagen HD 4 3 805 2.415Grasfluren an Wegrändern HH 7 13 1.295 16.835Streuobstwiese HK 21 18 632 11.376Park mit altem Baumbestand HM 2 15 3.236 48.540Rasen und Zierpflanzenrabatten HM 51 7 305 2.135Ziergesträuch HM 52 10 68 680Mauern mit Fugen, mit Fels- undRuderalfluren HN811 18 14 252Mauer ohne Fugen HN 82 0 1.078 0Sonstige Ruderalfluren HP 7 14 1.267 17.738Straßenfläche, versiegelt HY1 0 12.215 0Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 37


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert[1]Fläche m²[2]Produkt BW[1] x [2]Wegefläche, geschottert HY 2.1 3 538 1.614Wegefläche, unbefestigt HY 2.2 4 480 1.920Ausweichstellen LKWLaubholzforst standorttypisch, mittleresBaumholz AX 12 18 50 900Baumreihe, standorttypisch, mittleresBaumholz BF32 14 20 280Sonstige Ruderalfluren HP7 14 25 350Wegefläche, geschottert HY 2.1 3 55 165Wegefläche, unbefestigt HY 2.2 4 50 200Ausweichbuchten KutscheHainsimsen-Buchenwald AA 81 24 10 240Waldmeister-Buchenwald AA 90 26 10 260Buchen-Eichenwälder der Hügellagen AB 1 26 10 260Gebüsche, Einzelsträucher,standorttypisch BB 1 15 10 150Acker ohne Wildkrautfluren HA0 7 10 70Grasfluren an Wegrändern HH 7 13 10 130BaustellenlagerAcker ohne Wildkrautfluren HA0 7 1.020 7.140Summe Ist-Zustand 756.366* Einzelbäume werden überständig gerechnet: (BF31: 30 m², BF32: 50m², BF33: 90 m², BF42: 45m², BF52: 40 m², BF53: 70 m²)Die Bauandienung über den Kutschenweg vermindert den Biotopwert im Eingriffsbereich auf 756.366BW-Punkte.5.1.2.3. Ermittlung des KompensationsbedarfsGegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand:Ist-ZustandSoll-ZustandDifferenz797.693 BW756.366 BW-41.327 BWAus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass die Beanspruchung des Kutschenwegs für dieBauandienung im Zuge der Baumaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau einen Kompensationsbedarfvon 41.327 BW-Punkten verursacht. Die Differenz ist entsprechend zu kompensieren.5.1.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die Energieversorgung des Restaurantkomplexes am Drachenfels soll zukünftig mit Erdgassichergestellt werden, wodurch die Verlegung einer Gasleitung notwendig wird. Die geplante Trassehat eine Lauflänge von ca. 550 m (ab Höhe Mittelstation) und soll innerhalb der bestehendenWasserhaltungstrasse verlegt werden. Die Streckenabschnitte im Bereich der Drachenfelsstraße unddes Kutschenwegs werden gem. § 4 Abs.2 Nr.2 LG nicht als Eingriff gewertet. Der Eingriffsbereicherstreckt sich auf die Freiflächen entlang der Drachenfelsbahn auf ca. 165 m. Die Eingriffsbereitewurde mit 10 m angesetzt.5.1.3.1. Ist-Zustand - Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die Biotoppunktwertermittlung der Bestands-Biotoptypen kann dem Anhang (Kap. 8) entnommenwerden. Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgte in Kapitel 2.2.5., die Darstellung kann demBestands- und Konfliktplan Nr. 1.2 im Anhang entnommen werden.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 38


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert Fläche m² Produkt BW[1] [2] [1] x [2]Hainsimsen-Buchenwald AA 81 25 545 13.625Waldmeister-Buchenwald AA 90 27 25 675Gleisanlagen HD4 3 110 330Ruderalfluren HP7 15 945 14.175Summe Ist-Zustand 28.805Der Eingriffsbereich ‚Gasleitung’ hat derzeit einen Biotopwert von 28.805 BW-Punkten.5.1.3.2. Soll-Zustand - Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die tangierten Biotoptypen wiederherzustellen. Dietemporäre Minderung der Biotopfunktion findet ihren Niederschlag in der Herabstufung derVollkommenheit um 1 BW-Punkt. Die Biotoppunktwertermittlung der Zielbiotope kann dem Anhang(Kap. 8) entnommen werden.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert Fläche m² Produkt BW[1] [2] [1] x [2]Hainsimsen-Buchenwald AA 81 24 545 13.080Waldmeister-Buchenwald AA 90 26 25 650Gleisanlagen HD4 3 110 330Ruderalfluren HP7 14 945 13.230Summe Soll-Zustand 27.290Nach Beendigung der Baumaßnahme beläuft sich der Biotopwert im Eingriffsbereich ‚Gasleitung’ auf27.290 BW-Punkte.5.1.3.3. Ermittlung des KompensationsbedarfsGegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand:Ist-ZustandSoll-ZustandDifferenz28.805 BW27.290 BW-1.515 BWAus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass sich der mit der Verlegung der Gasleitungverursachte Eingriff in Natur und Landschaft auf 1.515 BW-Punkte beläuft und entsprechend zukompensieren ist.5.2. Ausgleichmaßnahmen5.2.1. Ausgleichsfläche ‚Drachenfels - Kranz’Die Ausgleichsfläche ‚Drachenfels - Kranz’ erstreckt sich über die südlich und südöstlich an dasDrachenfelsplateau angrenzenden Hangbereiche des Drachenfels in einer Breite von ca. 10-15 m. Sieumfasst Teilstücke der Flurstücke 194, 197 und 214 in der Flur 11. Die Flächengröße beträgt ca.2.060 m².Die geplante Ausgleichsmaßnahme steht in einem sehr engen räumlichen Bezug zur Baumaßnahmenauf dem Plateau und dient der Reduzierung der Schadenswirkungen am Drachenfels. Neben derAufwertung der Biotoptypen dient die Maßnahme insbesondere dem Artenschutz.5.2.1.1. Ist-Zustand - Ausgleichsfläche ‚Drachenfels - Kranz’Den Übergang zwischen dem bebauten Drachenfelsplateau und den wertvollen Lebensräumen amsüdlichen und südöstlichen Drachenfelshang bildet ein ca. 10-15 m breiter Kranz aus Gebüsch-Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 39


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010formationen, Vorwaldstadien und ruderaler Krautvegetation. Die Beschreibung der Biotoptypenerfolgte in Kapitel 2.2.5., die Darstellung kann dem Bestands- und Konfliktplan Nr. 2 im Anhangentnommen werden. Die Biotoppunktwertermittlung der Bestands-Biotoptypen kann dem Anhang(Kap. 8) entnommen werden.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert Fläche m² Produkt BW[1] [2] [1] x [2]Robinien-Vorwald AV5 15 100 1.500standorttypische Gebüsche,Pioniergehölze BB1 16 913 14.600Neophytenreiche Ruderalflur HP6 12 60 720Sonstige Ruderalfluren HP7 15 988 14.813Summe Ist-Zustand 31.633Die Ausgleichsfläche hat derzeit einen Biotopwert von 31.633 BW-Punkten.5.2.1.2. Soll-Zustand - Ausgleichsfläche ‚Drachenfels -Kranz’Im Rahmen des geplanten Ausgleichs sollen die vorhandenen Biotope in Felsbiotope umgewandeltwerden. Dazu soll der Oberboden bis auf den felsigen Untergrund abgetragen werden, so dass sich einMosaik aus Felsbiotopen mit natürlich anstehendem Fels (GA1), Felsbandgesellschaften (DG1.2.) undwärmeliebenden Gebüschformationen (BB3) etabliert.Biotoptyp-Beschreibung Biotoptyp-Code Biotopwert Fläche m² Produkt BW[1] [2] [1] x [2]Gebüsche warmtrockener Standorte BB3 29 515 14.935Felsgrus- und Felsbandrasen auf Silikat DG1.2 28 1.030 28.840Natürlich anstehender Fels mit Felsfluren GA1 23 515 11.845Summe Soll-Zustand 55.620Der Biotopwert der Ausgleichsfläche beläuft sich nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf55.620 BW-Punkte.5.2.1.3. Ermittlung des KompensationsüberschussesGegenüberstellung Ist- und Soll-Zustand:Ist-Zustand 31.633 BWSoll-Zustand 55.620 BWDifferenz 23.988 BWAus der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass die Zielbiotope im Gegensatz zu den Bestandsbiotopeneinen höheren Biotopwert besitzen. Die Umsetzung der geplanten Ausgleichsmaßnahmenführt zu einer Aufwertung der Biotoptypen und damit zu einem Kompensationsgewinn von 23.988BW-Punkten.5.3. Gesamtdarstellung Eingriff-AusgleichDie nachfolgend aufgeführte Tabelle zeigt zusammenfassend die Bewertung der mit der Baumaßnahmeam Drachenfels in Zusammenhang stehenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Es zeigt sich, dass unterEinbezug der vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen am Drachenfels (Ausgleichsfläche ‚Drachenfels-Kranz’) ca. 50 % des Biotopwertverlustes kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Kompensationsdefizitvon 26.154 BW-Punkten, welches anderweitig auszugleichen ist.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 40


Bereiche PlangebietEingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau- B-Plangebiet Nr. 10/32’Eingriffsbereich ‚Bauandienung –Kutschenweg’BiotopwertermittlungBestand(Ist-Zustand)(A)LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010BiotopwertermittlungPlanung(Soll-Zustand)(B)Kompensationsbedarf&-gewinn[Differenz (A)-(B)]13.479 6.180 - 7.299797.693 756.366 - 41.327Eingriffsbereich ‚Gasleitung’ 28.805 27.290 - 1.515Ausgleichsfläche ‚Drachenfels-Kranz’31.633 55.620 + 23.988Gesamt - 26.154Tab. 1: Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Zustände und des daraus resultierenden Kompensationsbedarfsfür alle geplanten Maßnahmen (Gesamt)5.4. Ersatzmaßnahmen5.4.1. Ersatzmaßnahme ‚Siebengebirge’Um das verbleibende Kompensationsdefizit von 26.154 BW-Punkten auszugleichen, ist dieUmwandlung von Fichtenforst in standortheimischen Laubwald (Hainsimsen-Buchenwald mitÜbergängen zu Perlgras-Buchenwald) vorgesehen.Die Ersatzmaßnahme befindet sich in der Gemarkung Königswinter, Flur 18, Flurstück 851. DieFläche befindet sich nordöstlich des Plangebietes in ca. 1,7 km Entfernung zwischen Ofenkaule undMilchhäuschen. Im Westen wird das Flurstück von der Ferdinandstraße begrenzt, welche zum südlichgelegenen Milchhäuschen führt. Die Gesamtflächengröße des Flurstückes beträgt ca. 1,1 ha. Hierbeihandelt es sich um eine Waldfläche, die sowohl mit Buchenwald als auch mit Fichte bestanden ist. EinGroßteil des Fichtenbestandes entlang der Ferdinandstraße ist durch Windwurf bereits zerstört undstellt sich heute als Schlagflur mit Naturverjüngung aus Fichte dar.Durch die Lage der Ersatzmaßnahmefläche im FFH-Gebiet Siebengebirge sind grundsätzlich dieSchutzziele für den Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (9110). Dabei ist die Erhaltung undEntwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Buchenwälder mit ihrer typischenVegetation und Fauna in verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und ihrer standörtlichentypischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrerWaldränder vorzusehen. Dies ist insbesondere durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung zuunterstützen. Zur Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes ist zudem der Umbau von mit nichtbodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen anzustreben.Auf Teilen des Flurstückes 851 ist im Rahmen der Ersatzmaßnahme die Entwicklung einer naturnahenWaldfläche vorgesehen. Durch eine fachlich korrekte Anlage und Pflege (naturnahe Waldbewirtschaftung)soll diese Entwicklung sichergestellt werden. Die Umwandlung der ehemaligenFichtenforstfläche, heute Windwurf mit Naturverjüngung Fichte in standorttypischen Hainsimsen-Buchenwald bedeutet eine Aufwertung der Waldbereiche weg von einem naturfernen, artenarmenVorbestand hin zu einem naturnahen Waldbestand, der vielen heimischen Tieren und PflanzenRückzugsraum bietet. Dies trägt nicht nur zu einer Artenanreicherung der Umgebung bei.Eine genaue Beschreibung der Umsetzung und Pflege der Ersatzmaßnahme erfolgt in Kapitel 6.2.2.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 41


5.4.1.1. Biotopwertpunktermittlung für die ErsatzmaßnahmeLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Für das Plangebiet gilt der Naturraum 5, Paläozoisches Bergland, submontan (vergleiche Froelich undSporbeck, 1991).Biotoptyp N W G M SAV H V Biotopwert BWAusgangsbiotopATZielbiotopAA 81AA 91Schlagfluren (Stauden- und Himbeerschlagfluren)/ Windwurffläche 3 1 2 2 2 2 2 14Silikatbuchenwälder bodensaurer Standorte(Hainsimsen-Buchenwälder) 5 5 3 5 3 2 2 25 NSonstige Mullbuchenwälder(Perlgras-Buchenwald) 5 5 3 5 4 3 2 27 NN Wertzahl des Natürlichkeitsgrades V Wertzahl der VollkommenheitW Wertzahl der Wiederherstellbarkeit SAV Wertzahl der Struktur und ArtenvielfaltG Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamtM Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem LandschaftsraumH Wertzahl der Häufigkeit x Biotop gemäß § 30 BNatSchGTab. 2: Biotopwertpunktermittlung, Ersatzmaßnahme5.4.1.2. Bilanzierung des Soll-Gewinns aus der ErsatzmaßnahmeIm Rahmen der Ersatzmaßnahme wird ein Teilbereich der Windwurffläche des ehemaligen desFichtenbestandes in einen standortheimischen Laubwald (Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zuPerlgras-Buchenwald) umgewandelt. Die Schlagflur / Windwurffläche wird als Ausgangsbiotop mit14 BW-Punkten bewertet. In der Bilanzierung wird mit der Biotopwert-Differenz gerechnet, die sichzwischen dem Ausgangsbiotop und dem Zielbiotop ergibt. Die Entwicklung eines Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald (AA81/AA91, BW 26) ergibt eineAufwertungsspanne (Biotoppunktdifferenz) von 12 BW-Punkten.Ausgangs-BiotoptypBiotoppunktwertZiel-BiotoptypBiotoppunktzielwertBiotoppunktdifferenzFläche m²ProduktBW[1] [2] [3]=(2-1) [4] [3] x [4]Hainsimsen-WindwurfflächeBuchenwald mit/Schlagflur mitÜbergängenNaturverjüngungzum PerlgrasderFichteBuchenwaldAT 14 AA81/AA91 26 12 2.180 26.160Summe Ausgleich auf angrenzender Fläche 26.1605.4.1.3. Ermittlung des KompensationsüberschussesKompensationsbedarfErsatzmaßnahmeDifferenz / Biotopwertgewinn26.154 BW26.160 BW6 BWDurch die geplante Ersatzmaßnahme innerhalb des Flurstückes Nr. 851 (2.180 m²) kann einBiotopwertgewinn von 26.160 BW-Punkten erzielt werden, so dass der durch die Baumaßnahmen amDrachenfels sowie die Verlegung der Gasleitung entstandene Eingriff in Natur und Landschaft und dietemporäre Beeinträchtigung am Kutschenweg vollständig innerhalb des NSG und FFH-GebietesSiebengebirge kompensiert werden kann.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 42


6. Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen6.1. Wiederherstellungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet6.1.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau – B-Plangebiet Nr. 10/32’LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Die im Plangebiet umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen [A 7] werden im Bebauungsplan über dieFestsetzung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft“ gesichert. Die Ausgleichsmaßnahmen dienen insbesondere dem Artenschutz(Mauereidechse) und sehen vor, die Bereiche nördlich der Bergterrasse mit Übergang zumangrenzenden Felshang und der anstehenden Mauer zu optimieren, um den derzeit besiedeltenLebensraums der Mauereidechsen zu vergrößern und ein Ausweichen der Population zu ermöglichen.Hierzu soll der mit Ziergehölzen und standorttypischen Gehölzen / Einzelbäumen zugewachseneBereich an der Bergterrasse freigestellt und wie folgt entwickelt werden:1. Erhaltung einzelner standorttypischer Gebüsche (BB1)Bei der Rücknahme des Bewuchses ist darauf zu achten, dass einzelne standorttypische und gutgewachsene Gebüsche (z.B. Weißdorn, Rose) erhalten bleiben. Wegzunehmen sind dievorhandenen Ziergehölze, wie Flieder, Lebensbaum, etc., die stark schattenspendenden Eibensowie zwei Ahornbäume (BF31 und BF32) an der Terrasse.2. Entwicklung von Fels- und Felsgrusbereichen mit wärmeliebenden Trockenfluren (DG1.1)Abtragen des eutrophen Oberbodens bis auf den felsigen Untergrund. Das abgetragene Material istvon der Fläche abzutransportieren. Entwicklung der Fläche über freie Sukzession.3. Anlage einer spaltenreichen Trockenmauer (HL)Zur Etablierung weiterer geeigneter Sonn-, Eiablage- und Überwinterungsplätze soll zudem einespaltenreiche Trockenmauer angelegt werden. Die Trockenmauer ist im besonnten Bereich zupositionieren.Die Maßnahmen Nr. 1. bis 3. sind angesichts der geplanten Rodung von Gehölzen außerhalb des BrutundNiststättenschutzes und nach Abbruch des Restaurantkomplexes im Winter 2010/2011umzusetzen.4. Freistellung der Mauer am Kutschenweg (HN811)Der stark zugewachsene Mauerabschnitt am Kutschenweg ist in seinem jetzigen Zustand alssuboptimal für die Mauereidechse zu werten und soll im Zuge des Ausgleichs moderat freigestelltwerden. Ein Pflanzendeckungsgrad von 10-40 % gilt für die Mauereidechse als optimal (PFÖ,2009). Das moderate Freistellen der Mauer ist daher förderlich für die Population.Die Maßnahme Nr. 4 ist nach Beendigung aller Baumaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau (abOktober 2011) durchzuführen, um Konflikte mit den Mauereidechsen zu vermeiden.6.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Die Bereiche, die während der Bauzeit zerstört beziehungsweise überdeckt wurden, werden nachAbschluss der Baumaßnahme gelockert und wieder begrünt (Selbstbegrünung oder ggf. Einsaat):Im Bereich der Baustellenlagerfläche mit asphaltierter Kurvenbegradigung der Straße sowie imBereich der Ausweichbuchten sind die aufgebrachten Materialien (Schotter, Asphalt) abzutragen.In diesen Bereichen sind die Bestände durch schichtengerechten Einbau entsprechend zuvorentnommener und seitlich gelagerter Bodenschichten wieder aufzubauen und mit den seitlichgelagerten Soden wieder anzudecken. Bodenverdichtungen sind aufzuheben.Von Einsaaten zur Wiederbegrünung ist abzusehen. Die Flächen sind sich selbst zu überlassen(Selbstbegrünung), um einer Florenverfälschung entgegen zu wirken.Entlang des Weges sind randlich aufgeschobene Bodenerhöhungen (Erdmaterial) abzuräumen, umden Lebensraum der krautigen Pflanzen wiederherzustellen und eine Neubesiedelung zuermöglichen. Das abgeräumte Bodenmaterial ist abzutransportieren.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 43


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Verdichtungen im Wurzelbereich von Bäumen sind ohne Beschädigung der Wurzeln zubeseitigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Verdichtungen auf ein Maßbeschränken, dass eine manuelle Behebung der Verdichtungen ermöglicht. Die Verdichtungensind somit durch einen Dreizack oder Spaten zu beheben.Werden durch die Baumaßnahme Gehölze beschädigt, sind diese fachgerecht zu versorgen.Dieses beinhaltet den Rückschnitt von beschädigten Ästen und die Versorgung von Wunden.Aufschüttungen und ortsfremdes Material sind zu entsorgen.6.1.3. Eingriffsbereich ‚Gasleitung’Die Bereiche, die während der Bauzeit zerstört beziehungsweise überdeckt wurden, sind nachAbschluss der Baumaßnahme zu lockern und zu begrünen:Im Bereich der Trasse sind die Bestände durch schichtengerechten Einbau entsprechend zuvorentnommener und seitlich gelagerter Bodenschichten wieder aufzubauen und mit den seitlichgelagerten Soden wieder anzudecken. Bodenverdichtungen sind aufzuheben.Von Einsaaten zur Wiederbegrünung ist abzusehen. Die Flächen sind sich selbst zu überlassen(Selbstbegrünung), um einer Florenverfälschung entgegen zu wirken.6.2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen6.2.1. Ausgleichsmaßnahme ‚Drachenfels - Kranz’Die Ausgleichmaßnahme ‚Drachenfels - Kranz’ [A 8] sieht die Schaffung zusätzlicher Fels-Lebensräume vor, um für die am Drachenfels vorkommenden, gefährdeten Xerothermarten (Pflanzen,Schmetterlinge, Heuschrecken, Reptilien (insb. Mauereidechse)) die Überlebenschancen zu verbessernund ihre Lebensräume zu vergrößern.Die Flächen liegen südlich und südöstlich unmittelbar unterhalb der Brüstung des Plateaus(Darstellung siehe Maßnahmenplan Nr. 3 des Anhangs) und umfassen die stark eutrophierten undverbuschten Bereiche zwischen bebautem Plateau und angrenzenden FFH-Lebensraumtypen.Im Zuge der Maßnahme ist: der eutrophe Oberboden, inklusive der Gehölze und Vegetationsstrukturen mit Hilfe eines Baggersbis auf den felsigen Untergrund abzutragen. Das abgeschälte Material ist ausnahmslos von denFlächen zu entfernen und abzutransportieren. Beeinträchtigungen der unterhalb liegenden,schutzwürdigen Bereiche durch Einträge oder Zerstörung sind unbedingt zu vermeiden. Die südlich des Plateaus mit Stangenholz bewachsenen Felsformationen sind von Gehölzen(Ahornsprösslinge) freizustellen. Die Gehölze sind komplett (Ast- und Wurzelwerk) von denFlächen zu entfernen und dürfen nicht im Plangebiet verbleiben. Charakteristische Gehölze, wie die auf den Felsnasen stockenden, wärmeliebenden Gebüsche sowiedie vereinzelt in den Beständen vorkommende Felsenbirne sind zu erhalten. Die Flächen sind nach Schaffung der Felsstandorte und Felsgrusbereiche der natürlichenBesiedlung zu überlassen. Geplant ist die Entwicklung eines Mosaiks aus natürlich anstehendenFelsen mit Felsbandgesellschaften, schütter bewachsenen Felshängen mit Trockenrasenelementenund freigestellte, sonnenexponierte Schotterflächen. Die geplanten Zielbiotope stellen als natürlicheLebensräume stabile Bestände dar, die keiner Pflege bedürfen. Sollte es dennoch zu einervermehrten Besiedlung der Flächen mit standortfremden Gehölzen kommen, sind diese ggf. inregelmäßigen Abständen zu entfernen. Insbesondere der Etablierung von Problemarten, wie z.B.der Robinie, ist in Absprache mit der ULB frühzeitig entgegenzuwirken. Eine regelmäßige Entfernung des Zivilisationsmülls (Papier, Plastik etc.) ist in den Wintermonatenvorzunehmen.Die Umsetzung der Maßnahmen hat aus artenschutzrechtlichen Gründen sowie aufgrund derbautechnischen Umsetzung nach dem Abbruch des Restaurantskomplexes zu erfolgen (bis EndeIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 44


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Februar 2011). Durch den gewählten Zeitpunkt werden die durch die Abbruchmaßnahme potenziellverstaubte Vegetation und der eutrophierte Boden entnommen. Nach Freistellung des Plateau-Kranzeskann der Bereich den Mauereidechse während des „zweiten Bauabschnittes“ (Neubau des Glaskubusund Anlage der Außenbereich) als zusätzliches Habitat dienen. Der Ausweichlebensraum kann durcheinen Teil der Population bzw. von Individuen der Mauereidechse genutzt werden und stärkt dievorhandene Population. Zudem führt die Schaffung offener Felslebensräume zu einer deutlichenVerbesserung des Blütenangebotes am Drachenfelsplateau, wovon blütenbesuchende Insekten, vorallem Tagfalter, profitieren.6.2.2. Ersatzmaßnahmen ‚Siebengebirge’Aufforstung mit standorttypischem Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald (AA81/AA 91)Als Kompensationsmaßnahme (Gemarkung Königswinter, Flur 18, Teile des Flurstückes 851) ist dieUmwandlung einer durch Windwurf zerstörten Fichtenforst-Teilfläche in standortheimischenLaubwald (Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zu Perlgras-Buchenwald) auf mäßig frisch bisfrischem Standort auf insgesamt 2.180 m² Fläche nördlich des Milchhäuschen an der Ferdinandstraßevorgesehen.Die folgenden Baumarten sind für die Wiederaufforstung zu verwenden (Angaben gemäß Rücksprachemit Herrn Deckert, Forstamt Eitorf):Dominante Baumart:Rotbuche Fagus sylvaticaTraubeneiche Quercus petraeaJe nach Standortgegebenheit Beimischung möglich von:Elsbeere Sorbus domesticaVogelkirsche Prunus aviumPflanzqualität: 2-3 jährige Pflanzen, Höhe 80-120 cm nach forstlichem Saat- und Pflanzgutgesetz.(Berechnung der Pflanzenstückzahl mindst. 2.500 Stk. / ha)Pflege und Entwicklung:- Die Stadt als Vorhabenträger überträgt die „Forstaufsicht“. Die forstfachliche Prüfung wird vomRegionalforstamt Rhein-Sieg-Erft übernommen. Das bedeutet, die genaue Art, Anzahl und Qualitätder Pflanzware wird vorgegeben. Nach Umsetzung der Aufforstung erfolgt durch das Forstamtebenfalls eine Abnahme der Fläche.- Die Entwicklung hin zu einem naturnahen Waldbestand ist über eine naturnahe Waldbewirtschaftungzu sichern.- Die Wiederaufforstung und fachlich korrekte Pflege zum optimalen Gedeihen des Bestandes sindzwischen dem Vorhabenträger und der Forstbehörde abzustimmen.- Für den Bestockungsumbau ist ein dauerhafter Bestandsschutz durch den Eigentümer zugewährleisten.Durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Königswinter (Vorhabenträger) und demjetzigen Eigentümer der Fläche wird die künftige Nutzung (Umwandlung von Nadel- in Laubwald)geregelt.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 45


6.3. Zeitlicher Ablauf der KompensationsmaßnahmenLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Die Kompensationsmaßnahmen sind im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens wie folgtumzusetzen:Aufwertungs- und Ausgleichsmaßnahmen[A 6]: Freistellung des westlichen Hangbereichs (AufwegBurgruine) zur Optimierung des Lebensraums derMauereidechseEingriffsbereich ‚Gasleitung:Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen[A 7] Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau – B-Plan Nr. 10/32’:Herstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Natur und Landschaft, mit Ausnahmeder Mauer am Kutschenweg (HN811)Zeitliche UmsetzungSeptember/Oktober 2010nach Beendigung der Baumaßnahmen(September/Oktober 2010)Februar/März 2011[A 8] Ausgleichsfläche ‚Drachenfels – Kranz’ Februar/März 2011[A 7] Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau – B-Plan Nr. 10/30’:Herstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Natur und Landschaft, mit Freistellungder Mauer am Kutschenweg (HN811)Eingriffsbereich ‚Bauandienung Kutschenweg’:Wiederherstellung der in Anspruch genommenen FlächenUmsetzung der Ersatzmaßnahme ‚Siebengebirge’Nach Beendigung der Baumaßnahmenauf dem Drachenfelsplateau(Ende 2011)Nach Beendigung der Baumaßnahmenauf dem Drachenfelsplateau(Ende 2011)Nach Beendigung der Baumaßnahmenauf dem Drachenfelsplateau(Ende 2011)6.4. MonitoringZur Sicherung der Ausgleichsumsetzung ist der Eingriffsverursacher verpflichtet ein Monitoringdurchzuführen. Das Monitoring dient der Kontrolle, ob sich das gewünschte Arteninventar innerhalbder Ausgleich- und Ersatzflächen eingestellt hat. Ggf. kann damit die Pflege zur Entwicklung derBestände modifiziert / angepasst werden. Maßnahmen z.B. zur Bekämpfung von unerwünschten Artenoder Änderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen sind nur in Absprache mit der UnterenLandschaftsbehörde zulässig.Die Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung des Lebensraums derMauereidechse ist durch einen Biologen zu begleiten, um Fehlentwicklungen rechzeitig entgegenwirkenzu können und ggf. Alternativen zu erarbeiten.Nach Abschluss aller Arbeiten am Drachenfels (ca. 3 Jahre) sollten weitere lepidopterische Untersuchungendurchgeführt werden, um so die Auswirkungen der Baumaßnahmen einerseits und derAusgleichsmaßnahmen andererseits dokumentieren zu können.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 46


7. AbschlussbetrachtungLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Das Ingenieurbüro Rietmann wurde beauftragt, einen Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> für diegeplanten städtebaulichen Maßnahmen im Bereich Drachenfels und Umgebung bei Königswinter zuerstellen.Im Rahmen der Regionale 2010 soll mit der Neuordnung und Neugestaltung des Drachenfelsplateausein zentraler Baustein der Gesamtperspektive Königswinter_Drachenfels umgesetzt werden. Mit derRealisierung des Gestaltungsentwurfes soll die kulturelle und touristische Bedeutung des Standortes„Drachenfels“ wieder in Wert gesetzt und für Touristen neu erlebbar gemacht werden.Der eigentlichen Sanierung und Neugestaltung der Plateaufläche geht der selektive Abbruch desvorhandenen Restaurantgebäudes aus den 70er Jahren voraus, welcher mit dem vorliegenden‚Abbruchantrag für den Restaurantkomplex am Drachenfels’ beantragt wird. Die geplantenstädtebaulichen Maßnahmen am Drachenfelsplateau sollen über die Aufstellung des BebauungsplansNr. 10/32 „Drachenfels und Umgebung“ rechtlich gesichert werden. Aufgrund der engen Verzahnungder Baumaßnahmen - ‚Abbruch’ und ‚Neugestaltung’ - auf dem Drachenfelsplateau und einer sichbedingenden Baustellenlogistik werden neben dem Abbruch, die mit der Aufstellung des B-PlanesNr. 10/32 zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft mitbetrachtet. In denBetrachtungsraum werden zudem die mit der Baumaßnahme in Verbindung stehenden beanspruchtenBereiche der Bauandienung (Kutschenweg) und der geplanten Erschließung (Erdgasversorgung)einbezogen.Die Planung sieht im Eingriffsbereich des B-Planes Nr. 10/32 die Neugestaltung der Plateauflächedurch den Rückbau des 70er Jahre Restaurantkomplexes, die Sanierung der 30er Jahre Hotelbaus unddessen Erweiterung um einen Glaskubus vor. Das Außengelände wird umlaufend als großzügigeStufenanlage mit Terrassen und Aufenthaltsflächen angelegt. In Verlängerung der Endstation derDrachenfels-Bahn ist eine Kolonnade als überdachter östlicher Abschluss der Platzfläche vorgesehen.Die gesamte Plateaufläche stellt sich auch künftig als vollversiegelte Fläche dar. Der alte Spitzahornam Landsturmdenkmal wird zum Erhalt und die nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen,einschließlich der Mauer entlang des Kutschenwegs werden als ‚Fläche zur Umsetzung vonMaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft’ festgesetzt.Zur Baustellenandienung Drachenfels steht allein der Kutschenweg zur Verfügung. Um Begegnungsverkehrinnerhalb dieses Eingriffsbereiches zu ermöglichen werden temporär 4 asphaltierte LKW-Buchten und 6 geschottert Auswuchtbuchten für die Kutsche angelegt. Aufgrund räumlicherRestriktionen zur Lagerung von Baumaterialien am Drachenfels wird die temporäre Anlage einesBaustellenlagers (ca. 1000 m²) am unteren Kutschenweg nördlich der Hirschburg auf einerAckerfläche notwendig.Zur künftigen gesicherten Energieversorgung des Restaurantkomplexes wird die Verlegung einerGasleitung zwischen Mittelstation und Plateau erforderlich. Der Eingriffbereich der geplantenLeitungstrasse verläuft parallel zur Zahnradbahn innerhalb der Trasse der vorhandenen Wasserleitungund weiter im Kutschenweg. Somit kann der Eingriff bereits auf ein Minimum reduziert werden.Das vorgelegte Gutachten ist in Auftrag gegeben worden, um die Eingriffe im Zusammenhang mit dergültigen Natur- und Landschaftsgesetzgebung zu untersuchen, da sich das Bauvorhaben in einemlandschaftlich und naturschutzfachlich hoch sensiblen Bereich befindet, der als Naturschutzgebiet undNatura 2000-Gebiet ausgewiesen ist. Die weithin sichtbare, exponierte Lage des Drachenfels nimmtzudem wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild. Das Gutachten zeigt, dass die anlagebedingtenUmgestaltungsmaßnahmen aufgrund der bereits intensiven anthropogenen Vorüberprägung amDrachenfels eher von geringer Bedeutung sind. Allein das Landschaftsbild erfährt eine nichtunbedeutende Veränderung / Aufwertung durch den Rückbau des Betonbaus und den Neubau eineskleineren Glaskubus. Aufgrund der Lage des Plangebietes im NSG- und FFH-Gebiet stelleninsbesondere die baubedingten Auswirkungen nicht zu vernachlässigende Störungen / Beeinträchtigungendar, die durch umfangreiche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen vermindert werden sollen.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 47


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Zur Minimierung und Vermeidung werden deshalb 43 verschiedene Maßnahmen im Plangebietaufgezeigt, die aufgrund der Sensibilität des Plangebietes unbedingt zu berücksichtigen sind. DerEingriff durch die Baumaßnahmen im Bereich Drachenfels und Umgebung, Gasleitung undBauandienung kann nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden. Die geplanten AusgleichsundAufwertungsmaßnahmen während und nach der Baumaßnahme sehen die Optimierung desLebensraums der Mauereidechse an der Mauer am Kutschenweg, im Hangbereich des Aufweges zurBurgruine sowie auf den nördlich der Bergterrasse befindlichen Flächen vor. In Verbindung mit derAusgleichsmaßnahme durch die Schaffung neuer Felsstandorte für die Xerothermarten (Mauereidechse,Schmetterlinge etc.) angrenzend zur Plateaufläche (Drachenfels-Kranz) verbleibt aus derGesamtbaumaßnahme inkl. der baubedingten Beeinträchtigungen im Plangebiet weiterhin einKompensationsdefizit von 26.154 BW.Als Ersatzmaßnahme ist die Umwandlung von 2.180 m² ehemalige Fichtenforstteilfläche(Windwurffläche mit Naturverjüngung Fichte) in Hainsimsen-Buchenwald mit Übergängen zuPerlgras-Buchenwald nördlich des Milchhäuschens im Siebengebirge vorgesehen. Damit wird derdurch die vorgesehenen Maßnahmen am Drachenfels sowie die Verlegung der Gasleitung verbundeneEingriff in Natur und Landschaft vollständig kompensiert.7.1. Verfasser und UrheberrechtDieser Landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> ist durch dasIng.-Büro für Garten und LandschaftsplanungIngrid RietmannSiegburger Str. 243a53639 Königswinter - Uthweilerals Verfasser erarbeitet worden.Bei Zitaten von Textteilen oder Inhalten ist die jeweilige Quelle vollständig anzugeben:Rietmann, I.<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong>Drachenfelsplateau und UmgebungVerfasser: Dipl.-Ing. I. Rietmann, 53639 KönigswinterBearbeitet:Dipl. Ing. agr. J. GisbertzDipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur A. HomannAufgestellt: Königswinter-Uthweiler, Juni 2010Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 48


8. Anhang8.1. Biotopwertpunktermittlung8.1.1. Biotopwertpunktermittlung Biotoptypen Ist-Zustand (Gesamt)LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Für das Plangebiet gilt der Naturraum 5, Paläozoisches Bergland, submontan (vergleiche Froelich undSporbeck, 1991).Code Biotoptyp N W G M SAV H V Biotopwert BWAA 81Silikatbuchenwälder bodensaurer Standorte(Hainsimsen-Buchenwälder) 5 5 3 5 3 2 2 25 NAA 90 Waldmeister-Buchenwälder 5 5 3 5 4 3 2 27 NAB 1 Buchen-Eichenwälder der Hügellagen 5 5 3 5 3 4 2 27 NAG 2 Ahorn-Schlucht- bzw. Hangmischwälder 5 5 4 5 5 5 2 31 NAQ 1 Eichen-Hainbuchenwälder 5 5 3 5 5 4 2 29 N xAV 5 Robinien-Vorwald 2 2 2 3 2 2 2 15AX 11AX 12AX 33AX 41AX 42AY 12BB 1BD 51BF 31BF 32BF 33BF 42Laubholzforste standorttypischer Baumarten,Aufforstung, Dickungsstadium oderStangenholz 3 2 3 3 2 2 2 17Laubholzforste standorttypischer Baumarten,geringes bis mittleres Baumholz 3 3 3 3 3 2 2 19 NLaubholzforste fremdländischer Baumarten,starkes Baumholz, Mittelwald 1 4 3 3 3 1 2 17 NLaubmischbestände mit Anteilen bodenständigerund nicht bodenständiger Arten,Dickungsstadium oder Stangenholz 2 2 2 3 2 1 2 14Laubmischbestände mit Anteilen bodenständigerund nicht bodenständiger Arten, mit geringem bismittlerem Baumholz oder jüngere Forste miteinzelnen Überhältern 2 3 2 3 3 1 2 16Mischbestände mit etwa gleichen Anteilenvon Laub- und Nadelbäumen, mit bodenständigenArten, geringes bis mittleres Baumholz 2 3 2 3 3 2 2 17 NGebüsche, Einzelsträucher, mit überwiegendstandorttypischen Gehölzen 3 2 2 3 3 1 2 16Waldränder mit reichem Baumholz, standorttypischenGehölzen, geringes Baumholz 4 2 2 3 2 2 2 17 NBaumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandorttypisch, geringes Baumholz 2 2 2 3 2 1 2 14Baumreihe, Baumgruppe und Einzelbäume,standorttypisch, mittleres Baumholz 2 3 2 3 2 1 2 15 NBaumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume,standorttypisch, starkes Baumholz 2 4 3 3 2 2 2 18 NBaumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandortfremd, mittleres Baumholz 1 3 2 3 2 1 2 14 NIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 49


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Code Biotoptyp N W G M SAV H V Biotopwert BWBF 43Baumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandortfremd, starkes Baumholz 1 4 3 3 2 1 2 16 NBF 52 Obstbäume mit mittlerem Baumholz 1 3 2 3 2 1 2 14 NBF 53 Obstbäume mit starkem Baumholz 1 4 3 3 2 1 2 16 NEA 32 Artenarme Fettwiese, frisch bis feucht 2 3 2 3 2 1 2 15EB 11Schwach gedüngte Weide, mäßig trockenbis frisch 3 2 4 3 2 3 2 19GA 1 natürlicher Silikatfels, Felsfluren 5 4 4 4 2 3 2 24GH sonstige Abbruchkanten, Erdanrisse 2 2 2 2 3 2 2 15HA 0 Äcker ohne Wildkrautfluren 1 1 1 1 1 1 2 8HD 4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 0 3HH 7 Grasflur an Böschungen, Straßen- und 3 2 1 3 2 1 2 14WegrändernHK 21HM 2HM 51HM 51Streuobstwiesen und extensiv bewirtschafteteObstwiesen ohne alte Hochstämmen 3 3 3 3 3 2 2 19 NParks und Grünanlagen mit altemBaumbestand 1 4 2 3 3 1 2 16Grünfläche geringer Ausdehnung,Spielplatzfläche 1 0 0 0 1 1 0 3 1Grünfläche geringer Ausdehnung,Rasenflächen 1 1 1 1 1 1 1 7 2HM 52 Ziersträucherrabatten 1 2 1 2 2 1 2 11HM 52.1 Grünfläche geringer Ausdehnung,Ziergehölze 1 2 1 2 2 1 2 11HM 52.2 Grünfläche geringer Ausdehnung,Baumbeete mit Gehölzen 1 2 1 2 2 1 2 11HN811 Mauern mit Fugen und Bewuchs (Fels- undRuderalfluren 3 3 3 2 2 3 0 16 NHN82 Mauern ohne Fugen 0 0 0 0 0 0 0 0HP 6 Neophytenreiche Ruderalfluren 2 1 1 3 2 1 2 12HP 7 Sonstige ausdauernde Ruderalflur 3 1 2 3 3 1 2 15HY 1HY 2Straßen- Wege-, Platz- und Gebäudeflächen,versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 0Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert 1 0 0 0 1 1 0 3HY 2.1 Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert, mit < 50% Bewuchs 1 0 0 0 1 1 0 3HY 2.2 Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert, mit > 50% Bewuchs 1 0 0 0 1 1 2 51 Biotoptyp mit Vorkommen im Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau – B-Plangebiet Nr. 10/32’2 Biotoptyp mit Vorkommen im Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 50


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades VWertzahl der VollkommenheitW Wertzahl der Wiederherstellbarkeit SAV Wertzahl der Struktur und ArtenvielfaltG Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamtM Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem LandschaftsraumH Wertzahl der Häufigkeit x Biotop gemäß § 30 BNatSchGTab. 3: Biotopwertpunktermittlung, Ist-Zustand8.1.2. Biotopwertpunktermittlung Biotoptypen Soll-Zustand (Gesamt)Für das Plangebiet gilt der Naturraum 5, Paläozoisches Bergland, submontan (vergleiche Froelich undSporbeck, 1991).Code Biotoptyp N W G M SAV H V Biotopwert BWAA 81Silikatbuchenwälder bodensaurer Standorte(Hainsimsen-Buchenwälder) 5 5 3 5 3 2 1 24 NAA 90 Waldmeister-Buchenwälder 5 5 3 5 4 3 1 26 NAB 1 Buchen-Eichenwälder der Hügellagen 5 5 3 5 3 4 1 26 NAG 2 Ahorn-Schlucht- bzw. Hangmischwälder 5 5 4 5 5 5 1 30 NAQ 1 Eichen-Hainbuchenwälder 5 5 3 5 5 4 1 28 N xAX 11AX 12AX 33AX 41AX 42AY 12BB 1Laubholzforste standorttypischer Baumarten,Aufforstung, Dickungsstadium oderStangenholz 3 2 3 3 2 2 1 16Laubholzforste standorttypischer Baumarten,geringes bis mittleres Baumholz 3 3 3 3 3 2 1 18 NLaubholzforste fremdländischer Baumarten,starkes Baumholz, Mittelwald 1 4 3 3 3 1 1 16 NLaubmischbestände mit Anteilen bodenständigerund nicht bodenständiger Arten,Dickungsstadium oder Stangenholz 2 2 2 3 2 1 1 13Laubmischbestände mit Anteilen bodenständigerund nicht bodenständiger Arten, mit geringem bismittlerem Baumholz oder jüngere Forste miteinzelnen Überhältern 2 3 2 3 3 1 1 15Mischbestände mit etwa gleichen Anteilenvon Laub- und Nadelbäumen, mit bodenständigenArten, geringes bis mittleres Baumholz 2 3 2 3 3 2 1 16 NGebüsche, Einzelsträucher, mit überwiegendstandorttypischen Gehölzen 3 2 2 3 3 1 1 15BB3 Gebüsche warmtrockener Standorte 5 5 5 4 4 5 1 29BD 51BF 31BF 32BF 33Waldränder mit reichem Baumholz, standorttypischenGehölzen, geringes Baumholz 4 2 2 3 2 2 1 16 NBaumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandorttypisch, geringes Baumholz 2 2 2 3 2 1 1 13Baumreihe, Baumgruppe und Einzelbäume,standorttypisch, mittleres Baumholz 2 3 2 3 2 1 1 14 NBaumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume,standorttypisch, starkes Baumholz 2 4 3 3 2 2 1 17 NIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 51


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Code Biotoptyp N W G M SAV H V Biotopwert BWBF 42BF 43Baumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandortfremd, mittleres Baumholz 1 3 2 3 2 1 1 13 NBaumreihe, Baumgruppe und Einzelbäumestandortfremd, starkes Baumholz 1 4 3 3 2 1 1 15 NBF 52 Obstbäume mit mittlerem Baumholz 1 3 2 3 2 1 1 13 NBF 53 Obstbäume mit starkem Baumholz 1 4 3 3 2 1 1 15 NDG 1.1 Fels und Felsgrus mit wärmeliebendenTrockenfluren 5 5 5 4 3 5 0 27 N xDG 1.2 Felsgrus und Felsbandrasen auf Silikat 5 5 5 4 3 5 1 28 N xEA 32 Artenarme Fettwiese, frisch bis feucht 2 3 2 3 2 1 1 14EB 11Schwach gedüngte Weide, mäßig trockenbis frisch 3 2 4 3 2 3 1 18GA 1 natürlicher Silikatfels, Felsfluren 5 4 4 4 2 3 1 23GHAnstehender Fels mit standorttypischem und-fremden Gehölzbewuchs 2 2 2 2 3 2 2 15HA 0 Äcker ohne Wildkrautfluren 1 1 1 1 1 1 1 7HD 4 Bahnhöfe, Verladerampen und Gleisanlagen 1 0 0 0 1 1 0 3HH 7 Grasflur an Böschungen, Straßen- und 3 2 1 3 2 1 1 13WegrändernHK 21Streuobstwiesen und extensiv bewirtschafteteObstwiesen ohne alte Hochstämmen 3 3 3 3 3 2 1 18 NHL Spaltenreiche Trockenmauer 3 4 3 3 3 5 1 22 NHM 2HM 51Parks und Grünanlagen mit altemBaumbestand 1 4 2 3 3 1 1 15Grünfläche geringer Ausdehnung,Rasenflächen 1 1 1 1 1 1 1 7HM 52 Ziersträucherrabatten 1 2 1 2 2 1 1 10HN811 Mauern mit Fugen und Bewuchs (Fels- undRuderalfluren 3 3 3 2 2 3 2 18 1 NHN82 Mauern ohne Fugen 0 0 0 0 0 0 0 0HP 7 Sonstige ausdauernde Ruderalflur 3 1 2 3 3 1 1 14HY 1HY 2Straßen- Wege-, Platz- und Gebäudeflächen,versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 0Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert 1 0 0 0 1 1 0 3HY 2.1 Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert, mit < 50% Bewuchs 1 0 0 0 1 1 0 3HY 2.2 Straßen-, Wege- und Platzflächen, unbefestigtoder geschottert, mit > 50% Bewuchs 1 0 0 0 1 1 2 51 Aufwertung des Kriteriums Vollkommenheit um 2 BW-Punkte aufgrund der Freistellungsmaßnahmen der Mauer vonüberhängenden BewuchsIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 52


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades V Wertzahl der VollkommenheitW Wertzahl der Wiederherstellbarkeit SAV Wertzahl der Struktur und ArtenvielfaltG Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamtM Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem LandschaftsraumH Wertzahl der Häufigkeit x Biotop gemäß § 30 BNatSchGTab. 4: Biotopwertpunktermittlung, Soll-ZustandIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 53


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.20109. KostenAusgleichsmaßnahmen im und angrenzend zum PlangebietEPGPMaßnahme A6:200 m² Freistellen des Hangbereiches (Aufweg Burgruine)Entnahme des Efeu-Bewuchses sowie derAhornsprößlinge – Freistellen bis auf anstehendenFels, damit Erweiterung des Lebensraumsder Mauereidechse (inkl. Erschwerniszulage) 10,00 € 2.000,00 €Summe A6: 2.000,00 €Maßnahme A7:Optimierung Lebensraum Mauereidechse (B-Plangebiet)70 m² Rücknahme standortfremder Gehölz-Bewuchs,Abtrag Oberboden bis auf Fels, inkl. Entsorgung(inkl. Erschwernisaufschlag) 15,00 € 1.500,00 €6 m² Anlage einer spaltenreichen Trockenmauer (HL)(Breite ca. 0,6m, Höhe 1,0m) 210,00 € 1.260,00 €32 m moderate Freistellung der Mauer Kutschenweg (HN881) 30,00 € 960,00 €Summe A7: 3.720,00 €Maßnahme A8:Optimierung Lebensraum Mauereidechse (Drachenfels-Kranz)2.060 m² Rücknahme des Gehölz-Bewuchs und sämtlichenVegetationsbewuchses, inkl. Entsorgung 7,00 € 14.420,00 €2.060 m² Abtrag Oberboden bis auf Fels (rund 30cm),inkl. Entsorgung (inkl. Erschwernisaufschlag) 9,00 € 18.540,00 €Summe A7: 32.960,00 €Gesamtsumme Kosten Netto 38.680,00 €19 % MwSt. 7.349,20 €Ausgleichsmaßnahmen im PlangebietGesamtsumme Kosten Brutto 46.029,20 €Ersatzmaßnahme: Gemarkung Königswinter, Flur 18, Flurstk.Nr. 851EPGP0,218 ha Aufforstung mit standortgerechten Buchenwald (AA81/AA91)Aufforstung mit standortgerechten Bäumen, Sicherungder Aufforstung gegen Wildverbiss 16.900,00 € 3.684,20 €19 % MwSt. 700,00 €Ersatzmaßnahme AufforstungSumme Kosten Brutto 4.384,20 €Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 54


10. LiteraturhinweiseSchriftenLBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010ARBOS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (Juni 2007): Memorandum für die GesamtperspektiveKönigswinter_Drachenfels - städtebaulich-freiraumplanerisches Memorandum.BÜRO KREUTZ (2010): Artenschutzrechtliche Prüfprotokolle: Städteplanerische Maßnahmen imSiebengebirge, 13. Mai 2010, Alsdorf.CREMER, J. (2010): Baumkontrolle an sieben Bäumen auf dem Drachenfelsplateau und Burgruine imZuge der Regionalen 2010, 05.02.2010, Menden, Auftrageber: DSK Düsseldorf.FROELICH + SPORBECK (Hrsg.) (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion vonBiotoptypen, nach D. Ludwig, Bochum, 48 S.GEIGER, A., KIEL E.-F., WOIKE, M. (2007): Künstlich Lichtquellen - Naturschutzfachliche Empfehlungen,In: Natur in NRW 4/07, S. 46-48, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,Recklinghausen.GLÄSSER, E. (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123, Köln-Aachen, Bundesamt fürLandeskunde und Raumforschung, Bonn-Bad Godesberg, 52 S.ING. BÜRO I. RIETMANN (2010): <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong> „Drachenfelsplateau undUmgebung“, 26. Mai 2010, Königswinter.JEDICKE, E., (1994): Biotopverbund, Grundlagen und Maßnahmen einer neuen Naturschutzstrategie, 2.Auflage, Verlag Ulmer, Stuttgart, 287 S.KUSCHNERUS, U. (2004): Der sachgerechte Bebauungsplan, Handreichung für die kommunale Praxis,vhw-Verlag, Bonn, 458 S.LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE ; BODENORDNUNG UND FORSTEN / LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG(LÖBF, Hrsg.) (1999): Rote Liste der Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fassung,Schriftenreihe der LÖBF, Band 17, Recklinghausen, 641 S.LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND LVR & LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE LWL (Hrsg.)(2008): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen, Münster, KölnNovember 2007 (Korrekturfassung August 2008, i.A. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand undEnergie (MWME) des Landes NRW.LUA (LANDESUMWELTAMT NORDRHEIN-WESTFALEN) (2004): Schutz vor Lichtimmissionen, LUA Info 18,Essen.LUDWIG, D. (1991): Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzflächenbei Eingriffen in die Biotopfunktion, BochumMURL (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW) (1989): Klimaatlasfür Nordrhein-Westfalen, Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW,Düsseldorf.MURL (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW) (1995):Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 50 vom 29. Juni 1995, S. 531 – 566, Düsseldorf.MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UNDVERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2008): Geschütze Arten inNordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen, Düsseldorf,257 S.NATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS (2010): gesamtperspektive Königswinter _Drachenfels FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Einschätzung der Betroffenheit des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes„Siebengebirge“ durch städteplanerische Maßnahmen, Mai 2010, Grevenbroich, 94 S.OBERDORFER, E. (1994): Pflanzensoziologische Exkursionsflora, 7. Auflage, Ulmer Verlag, Stuttgart, 1050S.PLANUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERUFLICHER ÖKOLOGEN (PFÖ) (2009): Faunistische Begutachtung:Städtebauliche Maßnahmen der Stadt Königswinter im Siebengebirge, Teilbereich":gesamtperspektive Königswinter_Drachenfels", Dez. 2009, Hellenthal, 76 S.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 55


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010POTT, R., (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Aufl. , Verlag Ulmer, Stuttgart, 622 S.ROTHMALER, W. (1995): Exkursionsflora von Deutschland, Bd. 3 und 4, Atlas der Gefäßpflanzen, 9.Auflage, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 753 S.SCHUMACHER, HEINZ (2009): Untersuchungen zur Schmetterlingsfauna im Bereich desDrachenfels/Siebengebirge August 2008 bis September 2009, Oktober 2009, Ruppichteroth, S. 11.STADT- UND REGIONALPLANUNG DR. JANSEN GMBH (Juli 2006): VorbereitendeSanierungsuntersuchung Königswinter-Drachenfels Rahmenplan 2015, Köln.UMWR UMWELTRECHT (2003): Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt, 15.Auflage, Stand 15. Oktober 2000, Beck-Texte im dtv, München, 949 S.WILLMANNS, O. (1998): Ökologische Pflanzensoziologie, 6. Auflage, Quelle und Meyer, Wiesbaden.WIßKIRCHEN, R., HAEUPLER, H. (1998): Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands, UlmerVerlag, Stuttgart, 765 S.KartenBODENKARTE VON NRW (1983): Blatt L 5308 Bonn, Maßstab 1 : 50.000, Geologisches Landesamt NRW,KrefeldGEOLOGISCHE KARTE VON NORDRHEIN-WESTFALEN (1978): Blatt 5309 Königswinter, Maßstab 1 :25:000, Geologisches Landesamt NRW, Krefeld.KARTE DER SCHUTZWÜRDIGEN BÖDEN NRW (2004): Digitale Karten, Maßstab 1:50000, GeologischesLandesamt NRW, Krefeld.TOPOGRAPHISCHE KARTE (1990): Blatt TK 5309 Königswinter, Maßstab. 1: 25.000,Landesvermessungsamt NRW, Bonn-Bad GodesbergDIVERSE KARTENAUSSCHNITTE UND UNTERLAGEN, behördlicherseits zur Verfügung gestellt; Internet-RechercheInternetquellenBEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/index.htmlBEZIRKSREGIERUNG KÖLN, ABTEILUNG GEOBASIS NRW (2009 a): TopographischesInformationsmanagement Nordrhein-Westfalen, http://www.tim-online.nrw.de/timonline/nutzung/index.html,03.06.2009, unter Landschaftsinformationssammlung des LANUV(LINFOS): Naturpark .DSK (DEUTSCHE STADT- UND GRUNDSTÜCKSENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT mbHR): Regionale 2010Königswinter, Stadt Königswinter, http://www.koenigswinter2010.deGEOLOGISCHER DIENST NRW (2007): Stellungnahme über die mögliche Ausweisung eines Nationalparksim Bereich des Siebengebirges – Wertbestimmende Merkmale aus Sicht des geologischen DienstesNRW, 2. März 2007, unter: www.naturschutz-fachinformationssystemee-nrw.de/7-gebirge/content/downloads/geo_gutachten.pdf.GEOLOGISCHER DIENST NRW (2009): Bedeutendste Geotope ‚Siebengebirge und Rodderberg bei Bonnunter: www.gd.nrw.de. Unter wissenswertes > schon gewusst ? > über Geotope, 17.06.2009.JUSTIZPORTAL DES LANDES NRW: Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und VerordnungenDeutschlandsLANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN)(2009): Fachinformationssysteme des Naturschutzes - Schlagworte: Lebensräume/Biotopschutz,Artenschutz, Schutzgebiete; unter: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htmMUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UNDVERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2008): Steckbriefe derPlanungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von Rhein, Weser, Ems und Maas(Entwurf), Oberflächengewässer und Grundwasser, Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben Nord,Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 56


LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Stand November 2008, unter: http://www.rheingraben-nord.nrw.de - Planungseinheiten-SteckbriefTEZG Rheingraben Nord.MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UNDVERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN): NRW Umweltdaten vor Ort, unter:http://www.uvo.nrw.de/uvo/uvo.html.RHEIN-SIEG-KREIS (2009): Landschaftsplanung im Rhein-Sieg-Kreis - Schlagworte: Landschaftspläne,Schutzgebiete, unter:http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt67/artikel/06870/.STADT KÖNIGSWINTER (2009): Schlagworte: Stadtplanung - Wettbewerb „Drachenfelsplateau /Burgruine“,unter: www.koenigswinter.de, 22.06.2009.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 57

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