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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Eine Rodung von Bäumen ist nicht geplant, so dass ein Verlust von Höhlen- oder Quartierbäumenebenfalls auszuschließen ist.3.3.4. Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen PrüfungZusammenfassung der Prüfprotokolle„Die insgesamt 41 planungsrelevanten Arten verteilen sich auf folgende Gruppen: Neun Säugetier-(Fledermäuse und Haselmaus), zwei Reptilien- sowie 30 Vogelarten. Die durchzuführendenVermeidungsmaßnahmen sind insbesondere für die Avi- sowie Fledermausfauna von eher generellerNatur: Bauzeitenbeschränkungen, Art der Beleuchtung, Befahrung im Schritttempo etc. Besonders fürdie Mauereidechse sind spezifische Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens vonVerbotstatbeständen vorzunehmen (Schaffung von Ausweich- und Ersatzlebensräumen).Für keine der 41 planungsrelevanten Arten ist unter Berücksichtigung der empfohlenenVermeidungsmaßnahmen das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG abzusehen.Eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist nicht zu beantragen.“ (BÜRO KREUTZ, 2010, S. 6).3.3.5. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung„Der Wirkraum der Vorhaben wurde auf 300 m abgegrenzt, zudem werden potenziell Beeinträchtigungenvon Lebensräumen im weiteren Umfeld (z. B. über Fließgewässer) betrachtet. Alle der dieserVerträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegenden Vorhabensbereiche auf dem Drachenfelsplateauincl. „Bauandienung-Kutschenweg“, der geplanten Erdgasleitung sowie des zu sanierenden Eselswegsliegen im FFH-Gebiet „Siebengebirge“, aber nicht innerhalb von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT).Sie grenzen lediglich zum Teil an diese an. Eine direkte Beanspruchung von FFH-LRT istvorhabensbedingt weder dauerhaft noch temporär (z. B. als Baustelleneinrichtungsfläche) vorgesehen.Eine unmittelbare Beeinträchtigung von Lebensraumtypen durch die direkte Inanspruchnahme kanndem zu Folge ausgeschlossen werden.Da am Drachenfels aufgrund seiner exponierten Lage sowie der zum Teil sensiblen Lebensräume (z.B. Felslebensräume) auch stärkere Auswirkungen durch indirekte Auswirkungen wie optische undakustische Emissionen oder Stoffeinträge zu erwarten sind, ist die Durchführung eines umfangreichenMaßnahmenpakets (Schadensbegrenzungsmaßnahmen) notwendig, um eine Erheblichkeit vonBeeinträchtigungen auf Lebensräume und Arten der Anhänge I und II sowie weiterer in den SchutzundEntwicklungszielen genannter Arten ausschließen zu können.Von besonderer Relevanz sind die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Stoffeinträgen inLebensraumtypen und in potenzielle Lebensräume von FFH-relevanten Arten, von akustischen undoptischen Emissionen (incl. bau- und betriebsbedingte Beleuchtung der Vorhabensbereiche) sowie dieVermeidung bau-, anlage- und betriebsbedingter direkter Tötungen. Im Hinblick auf das Vorkommender Mauereidechse im Bereich des Kutschenwegs werden insbesondere für sie artspezifischeSchadenbegrenzungsmaßnahmen angegeben, die sowohl Tötungen verhindern, als auch denLebensraum der Art erweitern und ergänzen sollen und so zu einer Verlagerung eines Teils derIndividuen führen sollen. Durch diese Maßnahmen können auch Beeinträchtigungen vermindert oderausgeglichen werden, zu denen die Sanierung der Burgruine führte.Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kann trotz derSchadensbegrenzungsmaßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Obwohl ein Stoffeintrag ausden Vorhabensbereichen in umgebende Lebensräume stark vermindert wird, kann dieser jedoch nichtvöllig ausgeschlossen werden. Stoffeinträge treten aber nur kurzfristig während der Bauphase auf, sodass bei Durchführung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigungausgeschlossen werden kann. Zudem liegen die besonders empfindlichen Felslebensräume (FFH-LRT8210) in größerer Entfernung zum Vorhabensbereich auf dem Drachenfelsplateau und zudem südlichbzw. südwestlich des Plateaus, also entgegen der Hauptwindrichtung. Ein geringer Eintrag ist vorallem in den LRT entlang des Kutschenwegs zu erwarten, auch hier wird aber durch Einhaltung desIngenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 25

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