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Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht ...

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6. Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen6.1. Wiederherstellungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet6.1.1. Eingriffsbereich ‚Drachenfelsplateau – B-Plangebiet Nr. 10/32’LBP Drachenfelsplateau und Umgebung, KönigswinterStand: 17.06.2010Die im Plangebiet umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen [A 7] werden im Bebauungsplan über dieFestsetzung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft“ gesichert. Die Ausgleichsmaßnahmen dienen insbesondere dem Artenschutz(Mauereidechse) und sehen vor, die Bereiche nördlich der Bergterrasse mit Übergang zumangrenzenden Felshang und der anstehenden Mauer zu optimieren, um den derzeit besiedeltenLebensraums der Mauereidechsen zu vergrößern und ein Ausweichen der Population zu ermöglichen.Hierzu soll der mit Ziergehölzen und standorttypischen Gehölzen / Einzelbäumen zugewachseneBereich an der Bergterrasse freigestellt und wie folgt entwickelt werden:1. Erhaltung einzelner standorttypischer Gebüsche (BB1)Bei der Rücknahme des Bewuchses ist darauf zu achten, dass einzelne standorttypische und gutgewachsene Gebüsche (z.B. Weißdorn, Rose) erhalten bleiben. Wegzunehmen sind dievorhandenen Ziergehölze, wie Flieder, Lebensbaum, etc., die stark schattenspendenden Eibensowie zwei Ahornbäume (BF31 und BF32) an der Terrasse.2. Entwicklung von Fels- und Felsgrusbereichen mit wärmeliebenden Trockenfluren (DG1.1)Abtragen des eutrophen Oberbodens bis auf den felsigen Untergrund. Das abgetragene Material istvon der Fläche abzutransportieren. Entwicklung der Fläche über freie Sukzession.3. Anlage einer spaltenreichen Trockenmauer (HL)Zur Etablierung weiterer geeigneter Sonn-, Eiablage- und Überwinterungsplätze soll zudem einespaltenreiche Trockenmauer angelegt werden. Die Trockenmauer ist im besonnten Bereich zupositionieren.Die Maßnahmen Nr. 1. bis 3. sind angesichts der geplanten Rodung von Gehölzen außerhalb des BrutundNiststättenschutzes und nach Abbruch des Restaurantkomplexes im Winter 2010/2011umzusetzen.4. Freistellung der Mauer am Kutschenweg (HN811)Der stark zugewachsene Mauerabschnitt am Kutschenweg ist in seinem jetzigen Zustand alssuboptimal für die Mauereidechse zu werten und soll im Zuge des Ausgleichs moderat freigestelltwerden. Ein Pflanzendeckungsgrad von 10-40 % gilt für die Mauereidechse als optimal (PFÖ,2009). Das moderate Freistellen der Mauer ist daher förderlich für die Population.Die Maßnahme Nr. 4 ist nach Beendigung aller Baumaßnahmen auf dem Drachenfelsplateau (abOktober 2011) durchzuführen, um Konflikte mit den Mauereidechsen zu vermeiden.6.1.2. Eingriffsbereich ‚Bauandienung - Kutschenweg’Die Bereiche, die während der Bauzeit zerstört beziehungsweise überdeckt wurden, werden nachAbschluss der Baumaßnahme gelockert und wieder begrünt (Selbstbegrünung oder ggf. Einsaat):Im Bereich der Baustellenlagerfläche mit asphaltierter Kurvenbegradigung der Straße sowie imBereich der Ausweichbuchten sind die aufgebrachten Materialien (Schotter, Asphalt) abzutragen.In diesen Bereichen sind die Bestände durch schichtengerechten Einbau entsprechend zuvorentnommener und seitlich gelagerter Bodenschichten wieder aufzubauen und mit den seitlichgelagerten Soden wieder anzudecken. Bodenverdichtungen sind aufzuheben.Von Einsaaten zur Wiederbegrünung ist abzusehen. Die Flächen sind sich selbst zu überlassen(Selbstbegrünung), um einer Florenverfälschung entgegen zu wirken.Entlang des Weges sind randlich aufgeschobene Bodenerhöhungen (Erdmaterial) abzuräumen, umden Lebensraum der krautigen Pflanzen wiederherzustellen und eine Neubesiedelung zuermöglichen. Das abgeräumte Bodenmaterial ist abzutransportieren.Ingenieurbüro I. Rietmann, 53639 Königswinter-Uthweiler 43

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