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Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

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§ 14 Landesarbeitgeme<strong>in</strong>schaft§ 15 F<strong>in</strong>anzierung und f<strong>in</strong>anzielle Abwicklung von Veranstaltungen derSchülermitverantwortung§ 16 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen§ 17 EntlassungAbschnitt 5Eltern§ 18 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft§ 20 Geschäftsgang§ 21 Wahl des Elternbeirats§ 22 Wahl, Amtszeit und Aufgaben von Klassenelternsprecher<strong>in</strong>nen undKlassenelternsprechern§ 23 SchulforumAbschnitt 6SchulforumAbschnitt 7F<strong>in</strong>anzielle Abwicklung schulischer Veranstaltungen,Sammlungen und Spenden§ 24 F<strong>in</strong>anzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen§ 25 Sammlungen und SpendenTeil 3Aufnahme und SchulwechselAbschnitt 1Aufnahme <strong>in</strong> <strong>die</strong> unterste Jahrgangsstufe§ 26 Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme§ 27 Probeunterricht§ 28 Rückkehr an <strong>die</strong> Volksschule und erneuter E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Gymnasium§ 29 VoraussetzungenAbschnitt 2Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e höhere Jahrgangsstufe§ 30 Aufnahmeprüfung, Entscheidung über <strong>die</strong> Aufnahme, Probezeit§ 31 Aufnahme von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern mit dem Abschluss der Realschule, derWirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 derHauptschule§ 32 Gastschüler<strong>in</strong>nen und GastschülerAbschnitt 3Gastschüler<strong>in</strong>nen und GastschülerAbschnitt 4Schulwechsel§ 33 Übertritt an e<strong>in</strong> anderes Gymnasium oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere Ausbildungsrichtungdes Gymnasiums <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 5 bis 10 bzw. 11§ 33a Wechsel <strong>in</strong> <strong>die</strong> achtjährige Form des Gymnasiums durch Wiederholen e<strong>in</strong>er

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