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Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

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oder der Vorsitzende <strong>die</strong> oder den M<strong>in</strong>isterialbeauftragten anrufen; sie oder er hat<strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall zuvor den Ausschuss zu hören. 6§ 76 Abs. 4 bleibt unberührt.(5) 1 Entscheidungen <strong>in</strong> den Fachausschüssen und Unterausschüssen werden mite<strong>in</strong>facher Mehrheit getroffen. 2 Stimmenthaltung ist nicht zulässig. 3 BeiStimmengleichheit gibt <strong>die</strong> Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.(6) 1 Von e<strong>in</strong>er Prüfungstätigkeit ist ausgeschlossen, wer das Sorgerecht über<strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong> oder den Schüler hat oder zu ihr oder ihm <strong>in</strong> nahen persönlichen oderwirtschaftlichen Beziehungen steht. 2 Kommt e<strong>in</strong> derartiger Ausschluss <strong>in</strong> Betracht,so ist <strong>die</strong>s spätestens bis zum 1. Oktober des der Abiturprüfung vorausgehendenJahres der oder dem M<strong>in</strong>isterialbeauftragten zu melden; e<strong>in</strong>e Sonderregelung kanngetroffen werden.§ 79Prüfungsgegenstände(1) 1 Die Abiturprüfung erstreckt sich auf vier verschiedene Fächer, <strong>die</strong> von derSchüler<strong>in</strong> oder dem Schüler gewählt werden und durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> drei Aufgabenfelderabgedeckt se<strong>in</strong> müssen. 2 Sie müssen <strong>die</strong> folgenden Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen:1. Abiturprüfungsfach kann nur e<strong>in</strong> Fach se<strong>in</strong>, <strong>für</strong> das e<strong>in</strong> vom Staatsm<strong>in</strong>isteriumerlassener Lehrplan gilt.2. Erstes und zweites Abiturprüfungsfach s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Leistungskursfächer.3. Drittes Abiturprüfungsfach ist e<strong>in</strong> Grundkursfach. Wählbar s<strong>in</strong>d aus dema) sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld Deutsch oder e<strong>in</strong>efortgeführte Fremdsprache,b) gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Fächer aus dem FachbereichPolitische Bildung oder Religionslehre, ggf. Ethik,c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld Mathematik,Biologie, Chemie oder Physik.4. Viertes Abiturprüfungsfach (Colloquiumsfach) ist e<strong>in</strong> weiteres Grundkursfach.Dieses Fach kann aus Anlage 4 frei gewählt werden, wenn <strong>die</strong> drei Aufgabenfelderbereits durch das erste, zweite und dritte Abiturprüfungsfach abgedeckt s<strong>in</strong>d.Ist <strong>die</strong>s nicht der Fall, so muss das Colloquiumsfach aus dem noch nichtabgedeckten Aufgabenfeld unter Berücksichtigung der durch Nr. 3 bed<strong>in</strong>gtenE<strong>in</strong>schränkungen gewählt werden.5. Unter den vier Abiturprüfungsfächern müssen sich zwei Kernfächer der <strong>in</strong> derJahrgangsstufe 11 besuchten Ausbildungsrichtung, darunter Deutsch oder e<strong>in</strong>efortgeführte Fremdsprache, bef<strong>in</strong>den.6. Wird das Leistungskursfach Deutsch mit e<strong>in</strong>em der Leistungskursfächer Kunst,Musik oder Sport komb<strong>in</strong>iert, so ist Mathematik als drittes oder viertesAbiturprüfungsfach verpflichtend; wird das Leistungskursfach Deutsch mit e<strong>in</strong>emLeistungskursfach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldeskomb<strong>in</strong>iert, so ist entweder Mathematik oder e<strong>in</strong>e fortgeführte Fremdsprache alsweiteres Abiturprüfungsfach verpflichtend.7. Die Wahl von Religionslehre, ggf. Ethik als drittes oder viertesAbiturprüfungsfach ist nur bei Nachweis des Besuchs <strong>die</strong>ses Fachs <strong>in</strong> derJahrgangsstufe 11 zulässig. Hat e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Schüler beim E<strong>in</strong>tritt<strong>in</strong> <strong>die</strong> Jahrgangsstufe 12 von Religionslehre zu Ethik gewechselt oder umgekehrt,so ist das neue Fach als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn sie oder er zuBeg<strong>in</strong>n der Jahrgangsstufe 12 durch e<strong>in</strong>e Feststellungsprüfung nachgewiesen hat,dass sie oder er sich <strong>die</strong> Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 angeeignet hat; beispäterem Wechsel scheiden <strong>die</strong> Fächer Religionslehre, ggf. Ethik alsAbiturprüfungsfächer aus.8. E<strong>in</strong>e spät beg<strong>in</strong>nende Fremdsprache kann nur als viertes Abiturprüfungsfachgewählt werden; Gleiches gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundkursfächer Kunst und Musik sowie <strong>die</strong>Lehrplanalternativen Mathematik (Informatik), Wirtschaft und Recht

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