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Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

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mit der Fachbetreuer<strong>in</strong> oder dem Fachbetreuer <strong>für</strong> jeden Ausbildungsabschnitt zudessen Beg<strong>in</strong>n getroffen und den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern mitgeteilt.3. Für <strong>die</strong> Fächer Kunst, Musik, Dramatisches Gestalten, Sport, fremdsprachigeKonversation gelten folgende Ausnahmen:a) Im Leistungskurs- und im Grundkursfach Kunst werden jeweils komb<strong>in</strong>ierteAufgaben gestellt, <strong>die</strong> ihren Schwerpunkt entweder im Bildnerisch-Praktischen oder im Schriftlich-Theoretischen haben.b) Im Leistungskursfach Musik tritt an <strong>die</strong> Stelle der jeweils zweitenSchulaufgabe e<strong>in</strong>e praktische Prüfung. In den Grundkursen Instrumentalmusik,Chor, Orchester, Kammermusik, Dramatisches Gestalten tritt an <strong>die</strong> Stelleder Schulaufgabe bzw. der Kurzarbeiten e<strong>in</strong>e fachpraktische Prüfung, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>Prüfungsgespräch e<strong>in</strong>schließt.c) Im Leistungskursfach Sport werden zwei Schulaufgaben aus der Allgeme<strong>in</strong>enSporttheorie geschrieben und zusätzliche fachpraktische undfachtheoretische Prüfungen <strong>in</strong> der Schwerpunktsportart und jeweiligenErgänzungssportart abgelegt. Im Grundkursfach Sport treten an <strong>die</strong> Stelleder Schulaufgabe bzw. der beiden Kurzarbeiten Leistungsnachweise <strong>in</strong> dengewählten Sportarten.d) In den Grundkursen <strong>in</strong> fremdsprachiger Konversation werden anstelle derschriftlichen Leistungsnachweise zwei auf Tonträger aufzuzeichnendeKonversationsübungen im Halbjahr abgehalten. Steht e<strong>in</strong> Tonträger nicht zurVerfügung, so werden da<strong>für</strong> zwei Hörverstehensübungen mit schriftlichenSchülerantworten gefordert.(4) 1 Schulaufgaben werden spätestens e<strong>in</strong>e Woche vorher angekündigt. 2 An e<strong>in</strong>emTag darf nicht mehr als e<strong>in</strong>e Schulaufgabe, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Woche sollen nicht mehr alszwei Schulaufgaben abgehalten werden.(5) 1 Die Bearbeitungszeit <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Schulaufgabe <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 5 bis 10bzw. 11 beträgt höchstens 60 M<strong>in</strong>uten, <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 12 und 13 desneunjährigen Gymnasiums höchstens 90 M<strong>in</strong>uten. 2 In der Jahrgangsstufe 13 kann <strong>in</strong> denFächern der Abiturprüfung je e<strong>in</strong>e Schulaufgabe im Umfang e<strong>in</strong>er Prüfungsaufgabegehalten werden. 3 Bei Schulaufgaben im Fach Deutsch kann <strong>die</strong> Bearbeitungszeitunabhängig von Satz 1 ab der Jahrgangsstufe 8 angemessen erhöht werden. 4 Beibildnerisch-praktischen Arbeiten <strong>in</strong> Kunst kann <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 12 und 13 desneunjährigen Gymnasiums <strong>die</strong> Arbeitszeit bis zu 180 M<strong>in</strong>uten betragen. 5 In Musikwerden Vorspielzeiten auf <strong>die</strong> Arbeitszeit nicht angerechnet.(6) Welche Hilfsmittel bei der Anfertigung von Schulaufgaben verwendet werdendürfen, legt das Staatsm<strong>in</strong>isterium gesondert fest.(7) Die Schulleiter<strong>in</strong> oder der Schulleiter kann nach Rücksprache mit derLehrkraft und der Fachbetreuer<strong>in</strong> oder dem Fachbetreuer e<strong>in</strong>en großenLeistungsnachweis <strong>für</strong> ungültig erklären und <strong>die</strong> Erhebung e<strong>in</strong>es neuen anordnen,<strong>in</strong>sbesondere wenn <strong>die</strong> Anforderungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Jahrgangsstufe nicht angemessen warenoder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war.(8) Die freiwillige Wiederholung von Schulaufgaben ist nicht zulässig.§ 55Kle<strong>in</strong>e Leistungsnachweise(1) Mündliche Leistungsnachweise s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Rechenschaftsablagen,Unterrichtsbeiträge und Referate.(2) 1 Schriftliche Leistungsnachweise s<strong>in</strong>d Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben,fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; da<strong>für</strong> gilt:1. Kurzarbeiten werden spätestens e<strong>in</strong>e Woche vorher angekündigt, beziehen sich aufhöchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. DieBearbeitungszeit soll höchstens 30 M<strong>in</strong>uten betragen.

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