10G. BlemenschitzSo könnte der vierte Akt im wirklichen Lebenenden.Es stellt sich die Frage, wie man dieses Endeverhindern bzw. wie es möglich sein kann,trotz Spielsucht die Verantwortung für ihrLeben bei Manuel F. oder Fähnrich Mahnukezu belassen? Beide haben sicherlich Ressourcen,die sie verwenden könnten, um sichselbständig mit ihrer Lebenssituation und inweiterer Folge mit ihrem Suchtverhalten auseinanderzu setzen. Bevor sie aber noch dazukommen diese einzusetzen, übernehmen bereitsandere Personen Verantwortung umschlimmeres zu verhindern. Und dadurchwird verhindert, dass die spielsüchtige Persondie Folgen ihres Verhaltens wahrnimmt,wodurch weiters die Auseinandersetzungmit den Problemen und mit ihrem Spielverhaltenblockiert wird (vgl. Horodecki 2004:310f).Es ist für Angehörige und professionelle HelferInnennicht leicht dabei zuzusehen, wie jemandsein Leben zerstört. Es ist egal welcheSuchtform man betrachtet, letztendlich kannjede Sucht in einer Selbstvernichtung enden.Oft bleibt den Außenstehenden nur übrig zuzusehen,wenn die Betroffenen erst spät odernie zur Einsicht kommen. Diese Situationauszuhalten ist schwierig und erfordert einhohes Maß an Selbstbewusstsein, um nichtaufkommenden Schuldgefühlen ausgesetztzu sein, dass man die betroffene Person nichtaktiv unterstützt.Letztendlich ist aber auch die Frage des Zeitpunktesder Unterstützung durch Geldmanagementvon außen diskussionswürdig. Hierbeiist zu unterscheiden, ob sich jemandselbst dazu entschließt Hilfe in dieser Formanzunehmen oder ob es eine Zwangsmaßnahmezur „Umerziehung“ darstellt. Bei letztererhaben die Betroffenen kaum Gelegenheitsich selbstreflexiv mit ihrem Suchtverhaltenauseinanderzusetzen, um diese Maßnahmeletztendlich als tatsächliche Unterstützungzu erleben und sie im Dialog mitdem professionellen Hilfesystem aktiv undautonom mit zu gestalten.Bei der Beratung der Spielsucht muss die Eigenverantwortungder Betroffenen stark imFokus stehen. Sämtliche Kontrollen oder Einschränkungenseitens der Familie oder denprofessionellen HelferInnen sollten nur solange aufrecht bleiben, solange sie tatsächlicherforderlich sind. Kontroll- oder Einschränkungsmaßnahmensind daher kontinuierlichzu hinterfragen (vgl. Meyer et.al. 2005: 188).Als extreme Maßnahme muss hier die gesetzlicheBetreuung bzw. Besachwalterung genanntwerden. Hier sind zwei Aspekte kritischzu hinterfragen: einerseits die bereitsoben diskutierte Komponente der Wegnahmeder Verantwortung von den Betroffenenund die Frage der Möglichkeit sie als vorübergehendeMaßnahme einzusetzen. Eine gesetzlicheBetreuung wieder rückgängig zumachen ist ein schwieriger und langwierigerWeg. Für einen spielsüchtigen Menschen hießedas beweisen zu müssen, dass er es nachhaltigschafft nicht mehr rückfällig zu werden.Andererseits ist der Aspekt zu beachten, dasshäufig Angehörige selbst als gesetzliche BetreuuerInneneingesetzt werden, was die(Konflikt)Dynamik in der Familie unter Umständenbis ins Unerträgliche erhöht.Aus diesem Blickwinkel betrachtet erscheintes mir fast als Sackgasse für die Person selbst,aber auch für eine etwaige Suchttherapie.Interessant finde ich die Tatsache, dass beianderen Abhängigkeitserkrankungen solchrigide Maßnahmen nicht eingesetzt werden.Wie würde sich die obige Maßnahme der gesetzlichenBetreuung beispielsweise bei Esssuchtgestalten? Könnte man den Betroffenennicht einfach rationiert Nahrungsmittel verabreichen,nachdem man ihnen selbstverständlichdie Verantwortung für ihre Finanzenentzogen hat, sodass sie nicht mehr selbständigdarüber entscheiden können, wie vielund wann sie etwas essen? Seit der Psychiatriereformin den 70er Jahren gibt es glücklicherweisenur mehr wenige Zwangsmaßnahmenund es ist wie eingangs schon erwähntim professionellen Kontext unerlässlich laufendseine Interventionen unter obigenAspekten zu reflektieren.Ist die Geldverwaltung bei Spielsucht nunsinnvoll oder nicht? Die Beantwortung dieserFrage ist wohl immer im Einzelfall abzuwägen.Sie macht ein wohlbekanntes Dilemmain der Sozialen Arbeit deutlich, nämlich dasSpannungsfeld zwischen Kontrolle bzw. Eingriffin intimste Lebensbereiche versus Unterstützungbzw. Hilfestellung.LiteraturAslan, M. (2005). Glücks – Spiel – Sucht. Erkenntnisstandund klinische Erfahrungen. SystemischeNotizen, 5 (4), 16-21.Horodecki, I. (2004). Spielsucht. In R. Brosch & R.Mader (2004), Sucht und Suchtbehandlung.Problematik und Therapie in Österreich (S.287-314). Wien: LexisNexisARD Orac Verlag.rausch 1-<strong>2012</strong>
Ein (Glücks)Spiel in 4 Akten – Vom Sinn und Unsinn der Geldverwaltung bei Spielsüchtigen 11Mauvillon, J. von (1800). Die Spielsucht. Ein Lustspielin 4 Acten. Grätz.Meyer, G. & Bachmann, M. (2005). Spielsucht. Ursachenund Therapie. Heidelberg: SpringerMedizin Verlag. 2. Auflage.Ing. DSA Gerlinde Blemenschitz, MADiplomierte Sozialarbeiterin, Coach,SupervisorinLeitung des Sozialen Dienstes des AntonProksch Instituts, WienSelbständige Betriebliche Sozialarbeiteringerlinde.blemenschitz@api.or.atK L I N I K U MA K A D E M I EF O R S C H U N GANTON-PROKSCH-INSTITUTLehrgang Pflege bei SuchterkrankungenDas Anton Proksch Institut ist die größte Suchtklinik Europas und die führendeEinrichtung in der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen. In Zusammenarbeitmit nationalen und internationalen Institutionen werden Standards für dieErforschung und Behandlung von Suchterkrankungen entwickelt und umgesetzt.Auf dieser Basis wird im Rahmen der Akademie des Anton Proksch Institutsein Lehrgang zur Pflege bei Suchterkrankungen angeboten.Modul I: 9./10. November <strong>2012</strong>Theorie und Basiswissen zu:· Suchtbegriff und Überblick über verschiedene Suchtformen· Suchtdiagnostik und Verlaufsformen der Suchterkrankung· Entstehungstheorien und Komorbiditäten der Sucht· Psycho- und Pharmakotherapie der Sucht· Values-based Nursing: Grundprinzipien im Umgang mit SuchtkrankenModul II: 8./9. März 2013· Pflegeinterventionen bei Entzug und Entwöhnung· Pflege bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit· Pflege bei Abhängigkeit von illegalen <strong>Dr</strong>ogen· Genderaspekte der Suchtkrankenpflege· Führung durch die Abteilungen des Anton Proksch InstitutsModul III: 7./8. Juni 2013· Gesundheits- und Ressourcenorientierung· Das Orpheusprogramm des Anton Proksch Instituts: Philosophie und Kinotherapie· Pflege bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen (BPS)· Grundlagen, Theorien, Konzepte und Pflegemodelle bei BPS· Pflege bei PatientInnen mit posttraumatischen BelastungsstörungenSeminarortAnton Proksch Institut, 1230 Wien, Gräfin Zichy Straße 6ReferentInnenMag. Ruth Ahrens, DGKSPflegewissenschaftlerinDGKP Ulrike KaesKlientenzentrierte Psychotherapeutin,Stationsleitung Pflege, Abteilung I, Anton Proksch InstitutPrim. <strong>Dr</strong>. Roland MaderFacharzt für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie,Abteilungsvorstand der Abteilung III des Anton Proksch InstitutsMag. <strong>Dr</strong>. Martin PoltrumDGKP, Philosoph, Pädagoge und Psychotherapeut,Koordinator der Akademie des Anton Proksch InstitutsDPGKS Helga ZimmerStationsleitung Pflege, <strong>Dr</strong>ogenentzugsstation,Anton Proksch InstitutKostenGesamter Lehrgang € 970,-, pro Einzelmodul € 325,-Auskunft und Anmeldung: Linda Plank, Tel. (01) 88010-102 · Fax DW-77 · Email: akademie@api.or.at · weitere Infos unter www.antonprokschinstitut.atrausch 1-<strong>2012</strong>
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