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Ausgabe 16 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>16</strong>/2013Begründung:1. Sachverhalt:Das Flurbereinigungsverfahren wurde durch Beschluss des Dienstleistungszentrumsländlicher Raum (DLR) Eifel vom 20.12.07 angeordnet.Die Anordnung ist seit dem 05.08.08 unanfechtbar.Der im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaftaufgestellte und mit den Trägern öffentlicher Belange sowieder landwirtschaftlichen Berufsvertretung erörterte Wege- undGewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde am20.03.2013 durch die obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt.Der Vorstand wurde am 28.03.2013 zu den vorgesehenen Regelungenund den Entschädigungsfragen gehört.2. Gründe2.1 Formelle GründeDer Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum ländlicherRaum (DLR) Eifel als zuständige Behörde erlassen.Rechtsgrundlage für den Erlass der Vorläufigen Anordnung ist § 36FlurbG in der Fassung vom <strong>16</strong>.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändertdurch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794).Die Anhörung des Vorstandes ist erfolgt.Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.2.2 Materielle GründeZur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung und zur Sicherstellungder Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist es notwendig,die gemeinschaftlichen Anlagen (Wege, Gewässer und landespflegerischeAnlagen) teilweise vorweg auszubauen bzw. herzustellen.Mit dem Ausbau soll insbesondere erreicht werden, dass unmittelbarnach der Besitzeinweisung die neuen Grundstücke ohne Inanspruchnahmeder Grundstücke anderer Beteiligter erreicht werdenund die Wirkungen der Anlagen sich frühzeitig entfalten können.Die Vermarkung und Vermessung der endgültigen Grenzen dergemeinschaftlichen und der öffentlichen Anlagen ist bei den vorliegendentopografischen Verhältnissen wirtschaftlich nur möglich,wenn die Anlagen vorweg ausgebaut sind. Diese bilden den Rahmender für die Landabfindung der Teilnehmer verbleibendenBlockflächen. Die planerischen Vorgaben für einen zeitgerechtenVerfahrensfortgang unterstreichen die Dringlichkeit der Ausbaumaßnahmen.Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitgestelltenöffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechtenAusbau der Maßnahmen voraus.Die materiellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegendenInteresse der Beteiligten des Verfahrens, da der vorzeitige Ausbauder gemeinschaftlichen Anlagen der besseren und schnellerenErreichung der neuen Grundstücke dient und somit eine erheblicheErleichterung in der Bewirtschaftung zur Folge hat.Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse,da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeitder landwirtschaftlichen Betriebe und wegen derin die Bodenordnung investierten erheblichen öffentlichen Mitteldaran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sinddamit gegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem erstenTag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhobenwerden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei demDienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) EifelBrodenheckstr. 3, 54634 Bitburgoder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion- obere Flurbereinigungsbehörde -Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfristnur gewahrt,wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer dero.g. Behörden eingegangen ist.Bitburg, den 08.04.2013Im Auftraggez. Oskar HeckUnterrichtung der Einwohner aus derSitzung des Ortsgemeinderates Strickscheidam 5. Februar 2013Umsetzung des lokalen WanderwegenetzesIm Rahmen des Projektes „Qualitätsoffensive der touristischenLandschaftsnutzung“ wurde gemeinsam mit den Ortsgemeindendas zukünftige Angebot an örtlichen Wanderrouten erarbeitet. Dieerarbeiteten Routenverläufe sind in Karten- und Tabellenform dieserNiederschrift als Anlage beigefügt.Nach dem derzeitigen Planungsstand hat die Ortsgemeinde Strickscheideinen Km-Anteil von 0,6 km an örtlichen Wanderwegen. Wiein den Arbeitskreissitzungen besprochen, müssen diese ausgewiesenenWanderwege nach einem einheitlichen Mindeststandart markiertwerden. Eine lückenlose und eindeutige Markierung der Wegemuss gewährleistet sein.Der Ortsgemeinderat Strickscheid fasst bezüglich der Umsetzungder Wanderwege folgenden Beschluss:1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der in demKartenausschnitt dargestellten Routenvorschläge.2. Die Finanzierung des Eigenanteiles der Ortsgemeindeerfolgt über das Produkt „Unterhaltung Gemeindestraße“(54111.52338). Sofern erforderlich werden entsprechendeHaushaltsmittel spätestens mit einem Nachtragshaushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2013 eingestellt.Umbau der Kindertagesstätte Lünebach zur Schaffung von Betreuungsplätzenfür unter 3-jährige KinderSachbearbeiterin Andrea Gieretz informierte den Rat über dieanstehenden Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte Lünebachzur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährigeKinder. Zu dem vom Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prümgeforderten Raumkonzept sind zusätzliche Instandhaltungsarbeitenunbedingt notwendig.Dabei entstehen Kosten von 40.700 Euro.Die Ortsgemeinde Lünebach erhält für die Umbaumaßnahme undEinrichtung von vier neuen unter 3-jährigen Plätzen eine Landeszuwendungüber <strong>16</strong>.000 € und eine Kreiszuwendung über 1.600 €.Damit verbleiben 23.100 € Eigenanteil, die von den im Einzugsbereichliegenden Ortsgemeinden zu finanzieren sind.Eine Aufteilung der im Einzugsbereich liegenden Ortsgemeindenerfolgt nach den Einwohnerzahlen. Dementsprechend entfallen aufdie Ortsgemeinde Strickscheid 830 Euro.Aufgrund der finanziellen Situation der Trägergemeinde Lünebachfordert die Kommunalaufsicht für alle Investitionen im Kindertagesstättenbereicheine Kostenbeteiligung aller im Einzugsbereichliegenden Ortsgemeinden.Die Ortsgemeinde Strickscheid beteiligt sich entsprechend ihrerEinwohnerzahl an den Investitionskosten, die zur Erfüllung desRechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz an der KindertagessstätteLünebach erforderlich sind.Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzungund eines 1. Nachtragshaushaltsplanes zum Doppelhaushalt2013/2014Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzungund des 1. Nachtragshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre2013/2014 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderatso beschlossen.Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichenBestimmungen gesondert.Aktion „Saubere Landschaft“Die Ortsgemeinde führt am Samstag, den 20. April 2013 die Aktion„Saubere Landschaft“ durch. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr beimOrtsbürgermeister. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnenund Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeindeaufgerufen.Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.

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